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politik unterricht aktuell, Sonderheft 2011
»Krise der Politik
Krise der Politischen Bildung«

Internetpublikation


Gerhard Voigt / Lothar Nettelmann:

Gleichheit – Freiheit

Zur politischen und didaktischen Problematik kategorialer Scheingegensätze

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Anlass dieser grundsätzlichen kritischen Überlegungen war das Erscheinen von neuen „Unterrichtsblättern der BPB1“, die uns typisch erscheinen für die Entwicklung politikdidaktischer Diskurse der Gegenwart. Auch wenn die Überlegungen auf einem Skript vom Januar 2005 kurz nach Erscheinen der „Unterrichtsblätter“ basieren, ist die grundsätzliche Bedeutung der Überlegungen heute, Dezember 2009, nicht geringer geworden, eher im Gegenteil.

Eine Grundsatzkritik soll am Anfang stehen. Die von der Bundeszentrale für Politische Bildung angestrebte Unterrichtskonzeption dient nicht der politischen Einsicht, sondern bildet Stereotype, die in der Machtkonkurrenz zu politisch affirmativen Situations- und Eigendefinitionen direkt verwendet werden können.

„Freiheit“ und „Gleichheit“ als begrifflichen Widerspruch gegenüber zu stellen – wie es die „Unterrichtsblätter“ tun – ist nicht aufklärerisch, sondern ein holzschnittartiges Mittel den Anschein von Verstehen und Originalität zu evozieren, ohne tatsächliche analytische – auch begriffskritische – Aufklärung leisten zu müssen. Dichotome Begriffspaare sind in der „Alltagsphilosophie“ und Politik beliebt, weil sie eine einengende Komplexitätsreduktion der Realität darstellen, die fälschlicherweise leichte Verstehbarkeit und praktische Handlungsbegründung suggerieren. Damit sind diese als Ideologeme einzuordnen, die zudem für beliebige Interessen und Funktionen abrufbar sind. In der reduzierten „Studienseminardidaktik“ basiert ein großer Teil der didaktischen Konzepte auf solchen pädagogischen oder inhaltlichen „Gegenüberstellungen“, zum Beispiel „vom Nahen zum Fernen“2, „Heimat und Fremde“, „Natur und Kultur“ … aber hier kommen wir schon zu einer hochbrisanten philosophiegeschichtlichen Kontroverse... Auch das beliebte didaktische Mittel des „Vergleichens“ fällt in diese oberflächliche Dichotomisierung der Realitätswahrnehmung. Am Beispiel des geographischen Vergleichens (hier zwischen England und Algerien) hat dies der Verfasser vor einiger Zeit in der Fachzeitschrift »Praxis Geographie« einer kritischen Analyse unterzogen.3

Es ist kein Zufall, dass eine zunehmend auf Affirmation zielende Bildungspolitik zunehmend solcher Denkmuster bedarf, die darauf gerichtet sind, entsprechende Inhalte zu begründen und kritische Problembereiche zu anathematisieren.

Damit ist auch das beliebte aber auf Beliebigkeit zeichnende Didaktikmodell der „Pro und Contra“-Gegenüberstellung im Ansatz in Frage zu stellen, weil die Mehrzahl der gesellschaftlichen Probleme mit diesem Muster nicht zu fassen sind. Es ist letztlich ein klassisches rhetorisches Mittel, das auch als zur Gedanken- und Einsichtsentwicklung als solches einzusetzen und entsprechend zu moderieren ist. Die Funktionalisierung ist offenkundig. Das Ziel ist eigentlich nicht die inhaltliche Gegenüberstellung, sondern die Erfahrung disziplinierter Verbalisierung und Klärung von Positionen – und das Aushalten von Widersprüchen.

Um jetzt zum Inhalt der in Frage stehenden „Unterrichtsblätter“ überzuleiten: „Freiheit“ und „Gleichheit“ liegen auf verschiedenen begrifflichen Ebenen. Ihre Gegenüberstellung impliziert eine gemeinsame ethische oder politische Ebene und impliziert die Gedanken daran, die Begriffsbedeutung ohne weitere Bestimmungen oder Attribute als „selbstverständliche“ verstehen zu können, bzw. dass es eine gültige interpersonell gültige Begriffsdefinition gebe.

Dass tagespolitisch gesehen, gerade diese Diskussion zur heute gängigen Kritik am „Sozialstaatspostulat“ (Art. 20 GG) als „Widerspruch“ zu den „Freiheitsrechten“ des GG instrumentalisiert werden kann und wird, sollte bei der Diskussion im Gedächtnis behalten werden – es begründet wohl auch ein politisches Motiv für diese Publikation der Bundeszentrale.

Alle „Selbstverständlichkeiten“ sind Ergebnis eines Prozesses zur Konsensfindung, der die politische und zivilisatorische Entwicklungen (Interessen) voraussetzt. Sie sind immer neue Augenblicksaufnahmen eines gesellschaftlichen Diskurses in einer konkreten gesellschaftlichen Situation. Es ist Aufgabe der Politischen Bildung, diese „Selbstverständlichkeiten“ als historische Artefakte aufzudecken und sie konstruktiv verfügbar und weiterdenkbar zu machen, um einer Funktionalisierung „von oben“ zu widerstehen.4 Im Gegensatz zur banalen Gegenüberstellung von als dichotom verstandenen Begriffspaaren ist anzustreben, die gesellschaftlichen Diskurse selbst in den Fokus zu rücken und sie einerseits distanziert zu objektivieren und andererseits als Medium eigener politischer Beteiligung – und Veränderungsmotivation – zu verstehen. Damit wäre der „Diskurs“ zu einer zentralen didaktischen Kategorie auch für den Schulunterricht zu entwickeln.

„Gleichheit“ und „Freiheit“ als Widersetzlichkeiten zu verstehen suggeriert ihre Geschichte schon zum Zeitpunkt, als sie in die bürgerliche Gesellschaft als gleichrangige Zielvorstellungen einbezogen wurden; [Rousseau; Französische Revolution]. Sie wurde gerade ihrer nicht als Gegenseite, sondern als Bedingung der Gesellschaft verstanden, nicht jedoch als Attribut einer konkreten Gesellschaft.

Gleichheit

Gleichheit ist als Metapher aus dem qualitativen Denken generaliter nur verständlich zu machen mit der Frage nach dem „was ist, kann oder soll gleich sein“ auch mit der Frage nach dem Rahmen, in dem die Anwendung von „bestimmten Rechten oder ökonomisch von Einkommen und Vermögen“ nach dem „Gleichheitspostulat“ gewährleistet werden soll. Es handelt sich um politisch-ethische Zielvorgaben, vermutlich auch um Realutopien.

Die Konsequenz aus der unterschiedlichen Beantwortung dieser Fragen kann an ganz konkreten politischen Fällen exemplarisch verdeutlicht werden, von denen wir hier zwei Beispiele aus dem schulpolitischen Bereich benennen wollen:

1978 wurde ein in einer Arbeitsgruppe des niedersächsischen Kultusministeriums entwickelter Kursentwurf mit dem Thema „Soziale Ungleichheit“5 nach einem politischen Wechsel in der Landesregierung abgelehnt, was mit einem Gutachten begründet wurden, in dem expressis verbis bestritten wurde, dass es „Soziale Ungleichheit“ in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt gebe und dass das Postulat einer „Sozialen Ungleichheit“ in der Schule „nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stehe (dass den Verfassern dennoch nicht mit disziplinarischen Maßnahmen gedroht wurde, aber im Landtag eine heftige Debatte um dieses „Skandalon“ geführt wurde ist eine der Absurditäten dieses bildungspolitischen Satyrspiels). Wenig später wurde bei gleichen politischen Konstellationen das Konzept der „Schlüsselprobleme“ nach Klafki für die Rahmenrichtlinienarbeit verbindlich eingeführt (leider heute wieder weitgehend in Vergessenheit geraten), bei dem ein zentrales, fächerübergreifendes „Schlüsselproblem“ die „Soziale Ungleichheit“ ist.

Die zweite auch persönlich erfahrene Kontroverse beleuchtet die grundlegende Problematik, die wir zum „Gleichheitspostulat“ aufgezeigt haben, ebenso deutlich. In den niedersächsischen Studienseminaren für die Lehrerausbildung wurde von Seiten konservativer Fachleiter heftig gegen die pädagogisch-soziale Forderung nach „Chancengleichheit“ polemisiert mit dem Diktum, dass Menschen nun einmal von ihrer Veranlagung und Herkunft her „nicht gleich“ seien. Dass dies in Bezug auf die Forderung nach „Chancengleichheit“ ein inadäquates und von der Bedeutungsebene (semantisch) unrichtiges Argument ist, konnte nicht verständlich gemacht werden, was den Charakter der Kritik als Ideologem verdeutlicht. Als Gegenbegriff wurde die angeblich erzielbare „Chancengerechtigkeit“ gesetzt, wobei unter keinen Umständen diskutiert werden sollte, wer nun den Begriff der „Gerechtigkeit“ zu bestimmen hätte. Dass diese Begrifflichkeit durchweg herrschaftsaffinen Charakter trägt, ist evident. Genau diese Diskussion lebt heute wieder in der Diskussion um die „Integrationspolitik“ auf, was hier aber nicht weiter auszuführen ist. Es ist wiederum zu konstatieren, dass im wesentlichen diesbezügliche Entscheidungsprozesse auf der Machtebene erfolgen.

Andererseits ist Gleichheit eine ethische Kategorie, die sich in der Vorstellung des gleichen Wertes aller Menschen äußert. (Die Würde des Menschen ist unantastbar)6. Diese Gleichheit wird von Rousseau in Verbindung gebracht mit der Freiheit in seinem Satz: „Der Mensch ist frei geboren, aber überall liegt er in Ketten.“

Freiheit

Freiheit ist entweder ein subjektiver Befriedungsakt in einer konkreten Situation frei von unerwünschten (unlegitimierten) Zwängen über Gewaltdrohungen zu sein und handeln zu können oder ein philosophisch-moralischer – bei anderen Autoren eher ethischer – Grundbegriff der modernen „westlichen“ Wertordnung. Eine Verbindung zwischen beidem zu finden ist schwer, wenn nicht aus historisch-zivilisatorischen Gründen unmöglichg. Der ethische Gehalt steht im Kontext mit dem politischen-moralischen Grundbegriff „Weltfrieden“ und ist nur im Rahmen einer kritischen Gegenüberstellung philosophischer „Utopien“ beziehungsweise ethisch-moralischer Setzungen (vgl. Kant) und der unüberwindlich erscheinenden Probleme, diese Normen in praktische (Welt-)Politik umzusetzen, zu erschließen, In der politischen Praxis findet die Widersprüchlichkeit dieses Freiheitsbegriffes keine praxisbegründende Kohäsion.

Dies ist exemplarisch darzustellen an der Ideengeschichte des mitteleuropäischen Liberalismus. In aller Kürze ergeben sich hier folgende Aspekte. Vom Anfang im 19. Jahrhundert an teilt sich der Liberalismus – hervorgehend aus dem Kampf gegen den Feudalismus und die Adelsherrschaft, gestützt auf die Klasseninteressen des aufstrebenden (städtischen) Bürgertums – in divergierende Strömungen, deren gemeinsame Wurzel eigentlich nur in der sozio-ökonomischen und herrschaftspolitischen Situation des 19. Jahrhunderts zu verstehen ist –, die jeweils um unterschiedlich zentrale politische Leitbegriffe gruppiert sind. Der „Bürgerrechtsliberalismus“ steht in der Tradition des Kampfes um Menschen- und Grundrechte – aus dem sich auch der Charakter des ersten Teils des GG, philosophisch fußend auf dem Art. 1 GG und dem Begriff der Menschenwürde bestimmt –, die wiederum rechtsgeschichtlich auf der Entwicklung des Völkerrechts und philosophisch auf dem Gedanken des Gesellschaftsvertrages (Rousseau u.a.) basieren, und konkretisiert sich in der Nationalversammlung in der Paulskirche 1848 in der Forderung nach einer deutschen Verfassung. Der „Nationalliberalismus“ konnte im 19. Jahrhundert in der Nation, und damit im modernen Staat mit der darin entstehenden Staatsgesellschaft, das moderne Gegenbild zum Feudalstaat, dessen Legitimation letztlich mittelalterlichen Mustern folgte, mit enormer revolutionärer Sprengkraft sehen, in der sich die bürgerlichen Freiheiten erst realisieren könnten; dass der Nationalstaat im weiteren Verlauf von der restaurierten Fürstenherrschaft ursupiert und umgedeutet werden konnte, ist die Tragik Europas, in der der daraus entstandene Nationalismus die Katastrophen des 20. Jahrhunderts verursachte. Damit ist heute der „Nationalliberalismus“ obsolet und anachronistisch geworden und tendiert, wo noch formal vorhanden, an das äußerste rechte Lager des politischen Spektrums, wie zum Beispiel in der FPÖ in Österreich. Der „Wirtschaftsliberalismus“ bringt noch am deutlichsten die schon angesprochenen eigentlichen Klasseninteressen der in der Französischen Revolution noch „revolutionären“ Bourgeoisie zum Ausdruck, indem Verfügung über das Eigentum einmal Machtgarant gegenüber der Adelsherrschaft („Steuerprivileg“, vgl. Norbert Elias) war und zum anderen Wurzel eigener Selbstbestimmungs- und Freiheitsräume.

Erst hier beginnt tatsächlich die Freiheit in der Gesellschaft, die sich im Individualismus, dem Wunsch, eigene Lebensentwürfe zu verfolgen, ausdrückt. Die Widersprüche zwischen den auseinander laufenden Zielen dieses fraktionierten Liberalismus ergeben und im 20. Jahrhundert den politischen Bedeutungsverlust gegenüber den jeweils dominierenden politischen Mächten und bewirkten den merkwürdig irisierenden politischen Charakter der FDP in Deutschland als „Mehrheitsbeschafferin“ oder „Umfallerpartei“. Doch hier käme man schon in die tagespolitische Polemik...

Sehr pragmatisch unterscheidet sich die Forderung nach „Freiheit“ in durch die Frage „Freiheit wovon oder Freiheit wozu?“. Das teilweise Scheitern des Antikolonialismus, in dem die Freiheit von der Kolonialmacht überleitet in die Unfreiheit von Diktaturen und auch Terrorherrschaften ist das Musterbeispiel dafür. Dass andererseits ein Konsens („volonté général“ nach Rousseau) über die Frage, was die Freiheit „wozu“ inhaltlich meint, zu erzielen ist, wird nicht möglich erscheinen. Sofort wird die kritische Frage gestellt werden müssen nach den „Grenzen der Freiheit“, die in der modernen Demokratie völlig formal als Verfassungs- und Rechtsloyalität definiert werden,7

Ein philosophisches Konzept kann hier nur konkreter werden, wenn es auf Ziele hinarbeitet, bei denen auf „frei“ das „gleich“ abhebt.

Mit diesen grundsätzlichen, durch persönliche Erfahrungen angereicherten Überlegungen öffnen sich aber weiterführende Problembereiche und Perspektiven für Ergänzungen:

  • Beispiele für unterschiedliche Sichtweisen und definitorische Ansätze des Gleichheits- wie des Freiheitsbegriffes, insbesondere unter den Bedingungen der Nachkriegspolitik und damit auch der Nachkriegsdidaktik,

  • Abgrenzung und Differenzierung zum Beispiel der US-amerikanischen, französischen, deutschen, polnischen oder auch sowjetischen Ansätze zur Verwendung des „Freiheits-“ und des „Gleichheitspostulats“ als (tages-)politisches Legitimationsmittel in zeit­ge­schicht­lichen Kontexten auch und insbesondere unter dem Aspekt von spezifischer Funktionalisierung.

  • Und die Fragestellung; Gibt es spezifische Ansätze in semiperipheren Figurationen zum Beispiel türkischen, muslimischen und – aus „westlicher“ Sicht – „orientalischen“ (zum Beispiel iranischen) historischen Zusammenhängen, die jeweils auf ‚ältere‘ Kulturen rekurrieren, aber gesellschaftshistorisch beziehungsweise zivilisationstheoretisch ableit­bar sind? Das vor allem auch didaktische Ziel wäre, „westliche Denkansätze“ zu relativieren und zu ergänzen bzw. in weitere Zusammenhänge zu setzen!

Anmerkungen

1     Bundeszentrale für Politische Bildung

2     „Demgegenüber wurden, zumindest implizit, bildungspolitische Konzepte zugrunde gelegt, die schlichtweg überholt sind, wenn sie auch in einer gewissen verbalen Akrobatik „modernisiert“ und verschleiert worden sind. Dazu gehören vor allem: - das „Prinzip: vom Nahen zum Fernen“ - der unreflektierte Raumbegriff (z.B. S.2) - die Idee des „räumlichen Kontinuums“. Alle drei Ansätze sind fachlich nicht mehr haltbar. An Stelle des Prinzips „Vom Nahen zum Fernen“ kann, lern- und wahrnehmungspsychologisch, nur der (selbst auch noch problematische) Gegensatz von „selbst erfahrener“ und „medienvermittelter Realität“ treten. Hier könnte eine erfahrungsorientierte Fachdidaktik ansetzen, müßte dann aber das Subjekt des Schülers ebenso wie die notwendige Medienkritik thematisch in das Unterrichts- und Vermittlungskonzept mit einbeziehen, was in dem völlig kognitiv-gegenständlichen RRL-Entwurf auch nicht in Ansätzen geschieht.“ Neue Rahmenrichtlinien in Niedersachsen: Stellungnahme zum Entwurf der Rahmenrichtlinien für die Klassen 7-10 des Gymnasiums - hier: Erdkunde. »politik unterricht aktuell«, Heft 3/1988 „Kritik der aktuellen Bildungspolitik“.
http://www.pu-aktuell.de/pua1988/RRL88-2.htm

3     Voigt, Gerhard, 1986: Industrialisierung in England und Algerien. Das Vergleichen von Ent­wick­lun­gen. Praxis Geographie, Jahrgang 16, Heft 11, November 1986: 19-23

4     vgl.: Voigt, Gerhard, 2001: Widerständigkeit als Gültigkeitsproblem der Politischen Bildung. Krisen und Konfliktfelder zwischen Universalisierungsanspruch und Nationfixierung. In: Clau­ßen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der Politik – Politi­sche Bil­dung in der Krise? Diskurse im Kontext von Globalisierung und Ost-West-Perspektiven. Materialien aus der Zusammenarbeit zwischen der Akademie für Wirt­schaft, Politik und Kul­tur Mecklenburg-Vorpom­mern und dem Ver­band der Politik­lehrenden. De­mokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissen­schaften und Politi­sche Bildung im Dis­kurs – Materialien –, Band 1. Galda + Wilch Verlag. Glie­nicke/Berlin / Cam­bridge/Mas­sa­chu­setts: 207-234

5     Wolf, Jürgen / Voigt, Gerhard, 1978: Soziale Ungleichheit. Leistungskurs Soziologie. [Nicht­ver­öffent­lich­ter Handreichungskurs]. Materialdienst 1/78. GEW Nie­der­sach­sen, Hannover

6     vgl. dazu: Voigt, Gerhard, 2002: Anmerkungen zu Art.1, GG, in »politik unterricht aktuell« Heft 1/2002: 23-28
[http://www.voigt-bismarckschule.de/publikationen/Artikel_1_GG.htm

7     Vgl. John Rawls, Gerechtigkeit als Fairness. Ein Neuentwurf. Frankfurt am Main 2003

Impressum für diese Seite

Erstfassung: Arbeitspapier vom 26.08.1997 (unveröffentlicht)
Internetausgabe auf http://www.voigt-bismarckschule.de, grundsätzlich überarbeitet und erweitert: 21.12.2009 / 2.8.2011
übernommen auf http://www.pu-aktuell.de am 02.08.2011
Verantwortlich: Gerhard Voigt, Kontakt siehe Impressum
Alle Rechte vorbehalten

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ISSN

0945-1544

 

 

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell, Heft 1/1991
Hannover, 1996. 94 S., A 5, kart.

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Vorsitzender: OStR Gerhard Voigt, Kontakt vgl. Impressum
Vorstand: Werner Fink, Lothar Nettelmann, Annegret Hupe-Hilbrich, Uwe Bellersheim

Printausgabe vergriffen

eMail: bismarckschule.voigt@gmx.de

http://www.voigt-bismarckschule.de

Internetausgabe / Internetseite / politik unterricht aktuell 1/1996 / Index / Netzpublikation 06.11.02 - Letzte Überarbeitung: 10.08.2004 / 03.05.2010
 

 

 

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Web-Fassung: 01.02.2012 - Verantwortlich: Gerhard Voigt, OStR i.R. <bismarckschule.voigt@gmx.de>