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Der Verband der Politiklehrer e.V., Hannover, sieht einen wesentlichen
Arbeitsschwerpunkt sowohl in politischer wie in politikdidaktischer
Hinsicht im Bereich der Interkulturellen Bildung und der
„Ausländerpädagogik“, die besser als Pädagogik mit und für Migranten
zu bezeichnen ist. Der Verband hat in dieser Frage gemeinsame
Veranstaltungen und Publikationen unter anderem mit dem NLI, der
Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung, der
Friedrich-Ebert-Stiftung, dem Internationalen Haus Sonnenberg, dem
UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule
Hannover, e.V. und schließlich mit der Deutsch-Türkischen Vereinigung
für Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Austausch, Hannover, e.V.
(am Soziologischen Institut der Universität Hannover) durchgeführt
und sieht sich daher in besonderer Weise genötigt und befähigt, zu
bedenklichen Entwicklungen in diesem Bereich in der aktuellen Politik
und insbesondere in der Kultus- und Wissenschaftspolitik Stellung zu
nehmen. Dazu gehören, in diesem Heft dokumentiert, die Einschränkung
und Gefährdung des Faches Soziologie an der Universität Hannover, die
Gefährdung der Arbeit des Georg-Eckert-Instituts Braunschweig, die
Insolvenz des Internationalen Hauses Sonnenberg sowie der unsäglich
primitiv geführte so genannte „Kopftuchstreit“. Der Verband hat dazu
an den niedersächsischen Kultusminister und den niedersächsischen
Ministerpräsidenten gleich lautende Protestbriefe geschickt:
„Sehr geehrter Herr
Ministerpräsident,
sehr verwundert verfolgen
meine Kolleginnen und Kollegen und ich die befremdlichen
Stellungnahmen zum so genannten »Kopftuchstreit«, der sich am
Rechtsstreit von Frau Ludin um ihre abgelehnte Einstellung in den
Schuldienst entzündet hat. Ohne das Thema hier noch einmal in aller
wissenschaftlichen Breite aufrollen zu wollen, möchte ich in einigen
zentralen Punkten meine grundsätzliche Kritik formulieren.
·
Es ist nicht zu vermitteln, wieso dieses
eher marginale Thema einen solchen politischen und emotionalen Rang
in der öffentlichen Diskussion einnehmen soll und wieso hier überhaupt
»Grundsatzentscheidungen« erforderlich wären. Ich habe den Eindruck,
dass es sich hier um eine typische »Entlastungsdiskussion« handelt,
um die öffentliche Aufmerksamkeit von den wirklich wichtigen, aber von
der Regierung nicht zu bewältigenden Aufgaben abzulenken.
·
Es erscheint mir einigermaßen dreist und
überheblich zu sein, wenn Politiker, die sich selbst als Christen
definieren, über die Bedeutung von »Symbolen« aus anderen
Kulturkreisen schwadronieren. So sollten doch einmal bekennende
Muslime dazu befragt werden, welche Bedeutungskonnotation sie dem
Christlichen Kreuz zuweisen (müssen): sicher nicht die eines »Symbols
der Friedfertigkeit« (es ist schön, dass sich heutige Christen zu
einer solchen Bedeutung bekennen!), sondern seit der Zeit der
Kreuzfahrer und der »allerchristlichsten« Imperialismen und
Völkermorde wird eher das Blut gesehen, das diesem Symbol in der
Geschichte einen außerordentlich aggressiven Charakter verliehen hat.
·
Islam heißt auch Salam (Shalom) =
Frieden. Viele Muslime sehen in dieser Bedeutung das Fundament ihres
Glaubens und sehen in kulturellen Traditionen keineswegs
Unterdrückungs- und Unfreiheitssymbole.
·
Symbole sind keinen einheitlichen
Bedeutungen zuzuordnen. Die geschichtliche Erfahrung bestimmt, ob es
sich um harte Symbole mit in einer Gesellschaft
unbestrittener Bedeutung handelt, wie die Herrschaftssymbolik des
Hakenkreuzes, der SS-Runen oder des Hammer-und-Sichel-Signets. Die
große Mehrzahl symbolischer Interaktionen nutzt aber traditionale,
mehrschichtige und ambivalente weiche Symbole, zu denen
Kleidungsvorstellungen, ästhetische Normen, zivilisatorische Scham-
und Intimitätsschranken sowie die Vielzahl der Höflichkeitsrituale
gehören. Die Bedeutung ist fließend und situationsabhängig, und auch
eine individuelle religiöse Bedeutungskonnotation ist durchaus nicht
der gesellschaftlichen Funktion zwingend zuzuschreiben. Zu diesen
weichen Symbolen gehört sicherlich auch das in vielen Kulturen
heimische Kopftuch als Teil einer „anständigen“ Bekleidung der Frau.
·
Meine Großmutter wäre niemals (bis zu ihrem
Tode 1968) ohne Kopftuch oder Hut in der Öffentlichkeit aufgetreten;
Tanten von mir aus dieser älteren Generation trugen Hüte mit schwarzem
Augenschleier; auch meine Eltern haben kaum je auf eine „angemessene“
Kopfbedeckung verzichtet – sie hätten sich sonst als schamlos
gefühlt, so wie es viele Muslima empfinden, wenn sie gezwungen
würden, ohne „anständiges“ Kopftuch in der Öffentlichkeit aufzutreten
(das ist mitnichten ein religiöses Gefühl sondern symbolisiert die
Zugehörigkeit zu einer kulturellen und sozialen Tradition).
·
Dass alle Symbole auch aggressiv und zu
Herrschaftszwecken missbraucht werden können, steht außer Frage, also
sicherlich auch Bekleidungsregeln, die in der Familie zu Konflikten
führen. Aber wie war das in unserer Jugend: Verbot des Hosentragens
für Mädchen in der Schule, Verbot der „Blue Jeans“ für Jungen,
Tabuisierung aller erotisch wirkenden Darstellungen in der
Öffentlichkeit („Aktion saubere Leinwand“). Wenn die gesellschaftliche
Liberalisierung, die diese Schranken obsolet werden ließ, als
gesellschaftlicher Fortschritt bezeichnet werden sollte, so kann das
Akzeptieren dieser neuen lockeren Umgangsregeln sicher nicht zur
Verpflichtung für jeden Einzelnen gemacht werden. Die Diskussion um
»Regeln lernen« und »Regeln einhalten«, die die derzeitige
pädagogische Diskussion fast schon in peinlicher, weil rein formaler
Hinsicht bestimmt, weist gerade in die entgegen gesetzte Richtung.
Daher ist der Streit um diejenigen, die sich anders kulturell
geprägter Traditionen zuordnen, gerade so empörend verlogen und
inkonsequent.
Ich habe es mir seit über
dreißig Jahren als Pädagoge zur Aufgabe gemacht, den Schülern die
»Schlüsselqualifikationen« der Interkulturellen Bildung, des
Verstehens und Akzeptieren des Anderen und der
Kommunikationsfähigkeit zu vermitteln.
Die derzeitige
bildungspolitische Diskussion läuft nun in die entgegen gesetzte
Richtung: hin zur affirmativen Staatsdidaktik, zur Dominanz des
kognitiven Paukstoffes über die Schlüsselqualifikationen etc.
Ich kann hierin nicht mehr als
Herrschaftszynismus erkennen, der die Lebenschancen der kommenden
Generation nachhaltig beeinträchtigt und immer größere Gruppen, zum
Beispiel auch der deutschen Muslime ausgrenzt und damit unnötige und
emotional belastende Konfrontationen provoziert. Die Geisteshaltung,
die den so genannten »Kopftuchstreit« vom Zaun gebrochen hat, wird
letztlich in Zukunft verantwortlich gemacht werden für zunehmende
Segmentierungen in unserer Gesellschaft, zunehmende
Gewaltbereitschaft und abnehmende friedliche Zusammenlebensfähigkeit.
Stupid white men!
Sehr geehrter Herr
Ministerpräsident, werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber der
kommenden Generation gerecht und beenden Sie diesen unsäglichen
»Kopftuchstreit«!
Hochachtungsvoll
Gerhard Voigt,
Vorsitzender des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover
Dieser Offene Brief wurde an die
hannoverschen Tageszeitungen geschickt und wird gleichzeitig im
Internet veröffentlicht auf der Homepage des Verbandes der
Politiklehrer e.V., Hannover:
http://www.politiklehrerverband.org
und der Homepage der
Deutsch-Türkischen Vereinigung für Sozial- und
Geisteswissenschaftlichen Austausch, Hannover, e.V. (am Soziologischen
Institut der Universität Hannover):
http://www.dta-uni-hannover.de
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Christian Wulff
Niedersächsischer
Ministerpräsident
6. Februar 2004
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Sehr geehrter
Herr Voigt,
vielen Dank für Ihr
Schreiben vom 15. Januar 2004, in dem Sie in einigen zentralen Punkten
Ihre grundsätzliche Kritik zum so genannten „Kopftuchstreit“
aufzeigen. Ich freue mich, dass Sie sich so engagiert mit der Frage
auseinandersetzen, ob Musliminnen als Lehrerinnen im öffentlichen
Dienst ein Kopftuch tragen dürfen und habe Ihr Schreiben zur näheren
Prüfung an das Niedersächsische Kultusministerium weitergeleitet.
Diese aktuelle Diskussion ist geprägt von hoher Emotionalität und
großer gesellschaftspolitischer Tragweite.
Den Lehrkräften
obliegt als Repräsentanten des Staates eine Dienstpflicht zur
unparteiischen, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Amtsführung. Das
Erscheinungsbild einer Lehrkraft darf deshalb nicht durch einseitige
weltanschauliche, religiöse oder politische Bezüge geprägt werden. Es
besteht eine grundsätzliche Neutralitätspflicht des Staates für den
religiösen und weltanschaulichen Bereich. Beamtinnen und Beamte würden
gegen das Neutralitätsgebot und damit gegen Dienstpflichten verstoßen,
wenn sie die ihnen als Repräsentanten des Staates obliegenden
Dienstpflichten zur unparteiischen, dem Wohl der Allgemeinheit
dienenden Amtsführung verletzten.
Die in Niedersachsen
vorgesehene Regelung setzt keine strengeren Maßstäbe an 'die
Neutralität, sondern schafft nur die nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts notwendige bereichsspezifische gesetzliche
Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass das
Grundgesetz den Ländern im Schulwesen dabei umfassende
Gestaltungsfreiheit lasse. Es obliege dem Landesgesetzgeber, das
unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver
Glaubensfreiheit der Lehrkräfte einerseits und der staatlichen Pflicht
zu weltanschaulich‑religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der
Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schülerinnen und
Schüler andererseits unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu
lösen und entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Es war
deshalb nur folgerichtig, dass die beiden die Landesregierung
tragenden Fraktionen von CDU und FDP einen entsprechenden
Gesetzesentwurf in die parlamentarische Beratung eingebracht haben.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in Niedersachsen zu einer
gesetzlichen Regelung finden werden, die unsere Glaubensfreiheit,
aber auch die Schultradition und die religiöse Verwurzelung der
Bevölkerung angemessen berücksichtigt.
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Ich danke Ihnen und
Ihren Kolleginnen und Kollegen für das Engagement in dieser
Sache.
Mit
freundlichen Grüßen

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