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Vorbemerkungen
In den vergangenen Jahren hat
sich zunehmend eine Diskussion um das Tragen des so genannten
»islamischen« Kopftuchs vor allem im staatlichen Bereich entwickelt,
zum Beispiel bei der Einstellung von muslimischen Lehrerinnen in
den Schuldienst, aber auch in Bezug auf vermutete Ausgrenzungen oder
familiale Unterdrückungen bei muslimischen Schülerinnen. Dies
betrifft wesentlich die westeuropäischen Gesellschaften[1] aber
auch die innerarabische Diskussion, z.B. in Ägypten und in der
laizistischen Türkischen Republik.[2] Einen
erheblichen politischen Stellenwert beobachten wir in Frankreich und
Deutschland. Durch eine Entwicklung in Richtung zunehmender und
spezifizierender Verrechtlichung drängt die Diskussion in den Raum
der Schule in einem Maße und in einer Weise, die es geboten erscheinen
lassen, die Diskussion differenziert und sachadäquat zu führen.
Das staatliche –
obrigkeitliche – Interesse an einer Fixierung entsprechender
Rechtsnormen zielt letztlich auf die Durchsetzung einer kulturellen
Vereinheitlichung, einer „Homogenisierung“ der Gesellschaft, die die
entsprechende staatliche Herrschaft legitimiert und festigt.[3] Der
öffentliche Diskurs hat sich dabei tendenziell fortentwickelt von
der bisherigen Ebene, die mit den traditionellen Wert-Kategorien des
toleranten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft
und des kommunikativen Austauschs zwischen den in der Gesellschaft
vorfindlichen unterschiedlichen Kulturen zu beschreiben ist. Es ist
dabei nachrangig, in wie weit diese Entwicklung Ausdruck und Ergebnis
eines ‚normal‘ verlaufenden Diskussionsprozesses ist. Ebenso
möglich ist eine bewusst intendierte Auseinandersetzung mit einer
veränderten Qualität der gesellschaftlichen Kontexte in
Wechselwirkung mit innergesellschaftlichen Spannungen zwischen
etablierten Bevölkerungsgruppen einerseits und Außenseitern
andererseits wie z.B. in Frankreich.
Diese hat sich tendenziell
fortentwickelt von einer Ebene, die mit den traditionellen Begriffen
der (unterschiedlichen) Kulturen wie der des (toleranten)
Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft beschreibbar
ist.
Es handelt sich um periphere,
zumeist durch Migrationen gebildeten Stadtrand-Gruppen (z.B. in
Frankreich) oder spezifischen Milieus (z.B. in Berlin),[4] die
deutlich unter Verarmung und Chancen- wie Einflusslosigkeit leiden.
Dieses kann zugleich als Ausdruck von selffulfilling prophecies
erklärt werden. Charakteristisch ist, dass sich diese randständigen
Gruppen kollektiv als nachrangig behandelt fühlen und
perspektivlos sind. Andererseits bilden sich in diesen
Migranten-Gruppen spezifische Formen von Selbstbewusstsein und
auch von Intellektualisierung heraus. Zugleich bilden sich – zumeist
nach außen nicht klar sichtbar oder auch bewusst versteckt –
spezifische Formen sozialer Differenzierung, also
Machthierarchien heraus.
Bei vielen Menschen in
Deutschland, insbesondere in der ‚kritischen Öffentlichkeit‘, entsteht
das Gefühl, dass diese Diskussion, die ihnen eigentlichen fern steht,
bzw. die sie als historisch abgeschlossen und geographisch in der
Ferne betrachtet, von einer politischen oder publizistischen
Machtelite als aufgezwungen sieht. Die allgemeine Öffentlichkeit
ordnet sie zumeist der (touristischen) Ferne zu, die Wahrnehmung
erfolgt dann folkloristisch. Dies entspricht einer verbreiteten
Medienrezeption, in der die Mehrzahl der „öffentlichen“ Themen,
„Skandale“ und „Events“ in keinerlei Beziehung mehr zu den
originären Erfahrungen und Bedürfnissen der Menschen stehen,[5] sondern
in hohem Maße als Medien-Artefakte recht beliebig verfügbar und
funktionalisierbar erscheinen. Nur selten wird der Öffentlichkeit
bewusst, in wie weit diese fun communication ein grundsätzliches
„Entschwinden der Realität“ (Neill Postman) bedeutet und damit
die Menschen und ihr Bewusstsein selbst verfügbar und
funktionalisierbar macht. Dass die politische Elite kein gesteigertes
Bedürfnis hat, dieser Entwicklung entgegenzusteuern, versteht sich von
selbst. Die Auseinandersetzungen können durchaus dem ›Politainment‹
zugeordnet werden. Es würde die Oberflächlichkeit aber auch die
Aggressivität im Umgang erklären.
Es ist somit zu fragen, in
wie weit andere Dimensionen in die Diskussion eingedrungen sind und
sie eventuell überlagern, welche Intentionen dabei vorliegen, d.h.
ob ggf. Instrumentalisierungsversuche erkennbar vorliegen. Dem
Gefühl des Aufgezwungenseins einer Diskussion entspricht das des ‚Sich-nicht-mehr-entziehen-könnens‘,
verbunden mit der Ahnung, die Geister, die gerufen worden sind, nicht
mehr loswerden zu können. Das, was man keinesfalls wollte, ist nun
eingetreten.
Symbole und Regeln
Es handelt sich dabei nicht um
die Frage: Ist das »islamische« Kopftuch ein Symbol? Und für wen?
Zweifellos hat es wie jedes Kleidungsstück eine Bedeutung, die dem
Bereich der symbolischen Interaktion zuzuordnen ist. Doch wofür steht
es, in welchem Maße und in welchem Zusammenhang wird den Trägerinnen
und den außenstehenden Betrachtern der symbolische Gehalt überhaupt
bewusst? In welchem Kontext ist die Frage also zu diskutieren?
Die Ausgangsfrage, ob ein
Kleidungsstück ein Symbol ist, ist unspezifisch oder falsch gestellt,
insbesondere, wenn ihr die Zuordnungen religiös oder politisch
beigefügt werden. Noch ‚falscher‘ ist es leider, zu fragen: Soll das
Kopftuch einer Angestellten oder Beamtin im Dienst erlaubt sein oder
nicht gestattet werden. Hierzu sollen die Ebenen skizziert werden.
Zunächst ist jeder Teil von
Bekleidung grundsätzlich als funktional einzuordnen. Er ist als
Gebrauchsgegenstand entstanden zum Schutz vor Witterung, besonders
bei der Arbeit. In klimatisch extremen heiss-trockenen oder kalten
Klimaten ist der Vorteil einer geschlossenen Kleidung seit
archäologischen Zeiten eine selbstverständliche Antwort der Menschen
auf schwierige Lebensbedingungen. Die vergerbte Lederhaut der
Wüstenbewohner zeigt die Notwendigkeit, Körper, Kopf und Gesicht so
weit wie möglich zu bedecken und zu schützen. Das gilt für Männer und
Frauen gleichermaßen. Als weitere Bedeutung gilt die, die der ›Kultur‹
im weitesten Sinne zuzuordnen ist und letztlich seit Beginn der
höherstufigen Menschheitsgeschichte in den jeweiligen Familien,
Gentes,[6] Stämmen
oder Völker tradiert wurde. Kleidung bezeichnet die Zugehörigkeit zu
einer sozialen Gruppe wie zum Geschlecht und festigt den
Gruppenzusammenhalt ebenso wie die Erkennbarkeit. Daher kann man
durchaus von einer Semantik der Kleidung sprechen.
Kleidung wurde zum Bestandteil
von Traditionen. Hierzu gehören Formen und Art der Kleidung, ihre
Farben und das verwendete Material sowie besondere Zeichen, die
oftmals künstlerisch ausgestaltet sind. Alles wurde zunächst
handwerklich hergestellt und in der jeweiligen Fortentwicklung
kunstvoll oder liebevoll ausgestaltet bis hin zur angestrebten
künstlerischen Vervollkommnung. Die ästhetische Dimension, die Freude
am Schönen, ist ein Grundbedürfnis der Menschen aller Kulturen.
Zusammen mit der
künstlerischen Funktion entwickelt sich die geldwerte sowie die
symbolhafte Bedeutung. Beide sind verbunden mit den Wertvorstellungen
als Ausdruck einer Hierarchisierung der Gesellschaft und stellen somit
Machtsymbole dar.
Bekleidungsvorschriften
jeglicher Art sind nicht ‚aus sich selbst heraus‘ erklärbar oder gar
logisch ableitbar. Sie sind durchaus als charakteristisch anzusehen
für die Zeit wie auch die Region in der sie entstanden
sind. Sie repräsentieren somit symbolhaft eine Gesellschaft in ihrer
historischen Dimension und geographischen Zuordnung.
Wenn der funktionale Charakter
als Grundlage oftmals bestehen und erkennbar bleibt, so ist der
symbolische Charakter Wandlungen auf Grund diverser Einflüsse
unterworfen. Diese wiederum sind in der Regel nicht (vollständig)
ableitbar oder gar erklärbar. Sie sind erkennbar und beschreibbar,
ggf. zu systematisieren und in größere Bezüge wie
Entwicklungszusammenhänge einzuordnen. Dieses erfolgt zumeist als
Zuordnung zur Kultur oder als (kultureller und zugleich symbolischer)
Ausdruck von Religionen selbst, also diesen als den ›Symbolsystemen‹.
In diesem Kontext werden sie in anderem wissenschaftlichen Ansatz dem
›Zivilisationsprozess‹ zugeordnet.
Werden Bekleidungsvorschriften
resp. Kleiderordnungen normiert oder kodifiziert, so geschieht das in
traditionalen und ruralen Gesellschaften[7] über
religiöse Systeme [die ›Symbolsysteme‹]. Diese verkörpern
symbolisch [d.h. äußerlich] deren Regelsystem. Sie ‚zeigen‘ die
Realität bildlich und wahrnehmbar. Die Symbolik folgt dabei einem
verstandenen, sozial wirksamen, aber nicht abstrakt ausformulierten
„Code“ (vgl. Voigt 2002). Dies ist ein unabdingbarer Zusammenhang,
eine Bedingung per se. Dazu gehört z.B. die ‚religiöse‘ Vorschrift
für Frauen,[8] das
Haar, den Hals und den Busen mit dem Kopftuch zu bedecken.[9]
Die Darstellung dieses
Ansatzes erfolgt auch, um die Tendenzen zur Individualisierung des
Kopftuchtragens zu verdeutlichen. Es ist Ausdruck der Individualität
der Frau selbst, ob sie das Tuch aus ‚religiösen‘ Motiven heraus oder
auf Grund ihrer persönlichen Gefühle trägt. Dabei ist wesentlich, dass
die Frau die Entscheidung selbst fällt und über die Definition
dessen, was sie tut, selbst verfügt.
Symbole zeigen etwas. Sie sind
Zeichen, die etwas bedeuten und etwas ausdrücken können. Dies
geschieht nicht aus sich selbst heraus sondern ist Ausdruck einer
Wechselwirkung zwischen dem Betrachter: dem Wahrnehmenden und dem
Zeichen als Subjekt – oder als Objekt?
Klar ist, dass die Bewertung,
Zuordnung, Einordnung etc. durch den Betrachtenden wie auch den Nutzer
– die Trägerin des Gegenstandes – der zum Symbol spezifischen geworden
ist oder als solches bestimmt werden soll, interdependent ist und
(symbolischen) Interaktionen unterliegt.
Das »islamische« Kopftuch, das
wesentlich ein Halstuch ist, das den Oberkörper der Frau bedecken
soll, ihn also mehr oder weniger verhüllt (verhüllen soll), hat neben
den genannten auch eine erotische Funktion. Dies gilt umso mehr, als
die Verhüllung mehr oder weniger in Ansätzen erfolgt oder Teile des
Oberköpers frei lässt.
Unabhängig davon, ob es sich
bezüglich des Symbolgehaltes um Ästhetik, Macht- (Besitz)-demonstration,
Religiosität[10] oder
Erotik handelt – alle diese Funktionen werden zwangsläufig von
außen, also von Dritten, zugeordnet. Es bleibt der Bereich, der
von der Trägerin (Benutzerin/Besitzerin) als Ausdruck ihres
ureigenen Wunsches gilt und damit ihrer Individualität. Motivation
und Ableitung sind Ausdruck wie Gegenstand dieser Individualität und
können als selbstverständlich respektiert, bzw. bewusst
toleriert werden.
Wenn das »islamische« Kopftuch
verengt als politisch-religiöses Symbol definiert wird, dann handelt
es sich um eine gewollte, d.h. gezielt ausgewählte und selektive
Verknüpfung, also mit politischer Funktionalisierung. Die
Konnotation ist intendiert. Dieses ist das Kernproblem, das es zu
durchstoßen ist. Es ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich und
bezüglich des gesellschaftlichen Friedens dysfunktional.
In der gegenwärtig verhärteten
Auseinandersetzung sind bewusste Tendenzen zur Individualisierung
des Kopftuchtragens von (mehr oder weniger) bekennenden Muslima (Musliminnen)
zu erkennen. Dabei ist die Methode erkennbar, das Kopftuch der
muslimischen Frau zu entsymbolisieren und ihm im jeweils konkreten
Fall den Charakter als Zeichen einer Religionsausübung zu nehmen.
Diese Methode kann zugleich als Ausdruck der Intellektualisierung
der Auseinandersetzung seitens der betroffenen Muslima eingeordnet
werden.
An sich handelt es sich um
einfache, logische und durchaus selbstverständliche Gedanken. Weshalb
werden sie als problematisch formuliert? Wo bleibt also das Problem?
Regeln sind immer historisch
in definierten Zusammenhängen entstanden. Sie sind entsprechend ihrer
Entstehungsgeschichte verschiedenen Ebenen zuzuordnen. Man betrachte
z.B. die Kleiderordnungen des europäischen Mittelalters oder die des
Bürgertums in der ‚unserer‘ Neuzeit.
Sie symbolisieren in der
Regel gesellschaftliche Hierarchisierungen, den Aufbau und die
Festigung von Machtdistanzen einschließlich derer zwischen Männern
einerseits und zwischen Frauen andererseits sowie zwischen den
Geschlechtern. Bekannt sind z.B. die Kategorisierungen von Frauen nach
‚moralischen‘ Unterscheidungszuordnungen: die so genannte ‚ehrbare‘
und die nicht ‚ehrbare‘, d.h. die als ‚unehrbar‘ herab gestufte und
stigmatisierte Frau.
Symbole und Rituale
Eine andere Ebene ist jeweils
die äußere Ritualisierung des menschlichen Entwicklungsprozesses in
entsprechenden Altersstufen, also die Stufung: Mädchen – Frau bzw.
Junge – Mann (als Heranwachsender). Dazu gehört z.B. das in unserer
Region bis vor wenigen Jahrzehnten beobachtbare ‚Abschneiden der
Zöpfe‘ von Mädchen im Alter um das vierzehnte Lebensjahr herum. In der
Alpenregion ist es z.T. bis heute Brauch, den Jungen als würdevolle
Kopfbedeckung den ‚Tirolerhut‘ zu überreichen. Bei einigen
türkischen, kurdischen, afghanischen oder arabischen – muslimischen –
Mädchen beobachten wir nun im Alter von ca. zehn oder elf Jahren das
Anlegen des Kopftuches, das diese dann oftmals mit großem Stolz
tragen.
Dabei ist festzuhalten,
dass in „vormodernen Gesellschaften“ die Unterschiedlichkeit der
Geschlechter grundsätzlich und immer selbstverständliche Wahrnehmung
war. Der Anthropologe weiß, dass wir in unserem Gegenüber zunächst
nicht den Menschen sondern Mann, Frau oder Kind wahrnehmen und
identifizieren. Die spontane Unsicherheit, die jeder erleben kann,
wenn die Geschlechtszugehörigkeit des Gegenübers nicht klar erkennbar
ist, weist auf diese Tatsache hin. Auch die Ablehnung von Dissonanzen
zwischen Sexus (lat.) / Sex (engl.) [biologischem
Geschlecht] und Gender [sozialem Geschlecht], wie sie sich z.B.
in der Homosexualität äußert, hat hier ihre Ursache und ist in
„vormodernen Gesellschaften“ eigentlich die Regel. Die Kategorie
„Mensch“ mit der ethischen Forderung der gesellschaftlichen Gleichheit
von Mann und Frau ist eine relativ neue Entwicklung aus der Zeit der
Aufklärung und verlangt vom einzelnen eine eigene
Bewusstseinsleistung, ist Ergebnis eines Zivilisationsprozesses und
eines durchaus nicht überall vorhandenen sozialen Lernens.
Es überlagern sich in der
Frage der Bedeutung des „Kopftuches“ jeweils folgende Ebenen:
-
die Übernahme und
Anwendung eines tradierten Rituals als unreflektierte
oder bewusste Praktizierung desselben;
-
die individuelle
Empfindung als: z.B. Glück, Stolz, Genugtuung und Ehre sowie die
Verbindung mit Schamgefühl und Intimität; als Schmuckstück oder
auch wertvoller Besitz, ggf. einer erotischen Ausstrahlung;
-
die beginnende
Zugehörigkeit zur Erwachsenenwelt, die soziale Heraufstufung in der
eigenen Gruppe durch Anwendung und Übernahme eines Rituals.
Folgen in der Gesellschaft
Letzteres birgt nun für die
genannte Gruppe Folgen in unserer Gesellschaft. Es ist der besondere,
sich verschärfende und menschlich schwer oder gar nicht zu
verkraftenden Konflikt der Bewusstwerdung einer Zugehörigkeit zu
machtärmeren und peripheren Gruppen, das Versagen der Anerkennung
durch ›etablierte‹ Bevölkerung. Dieses ist insbesondere in
Frankreich zu beobachten, in Deutschland (bisher eher ‚nur’) der
Sachverhalt bezüglich des Kopftuches. Hinzu kommt oftmals die gefühlte
Stigmatisierung im Negativen durch die Empfindung permanenten
Rechtfertigungsdruckes.
Der Abbildcharakter von Symbolsystemen
Gesellschaften bilden auf der
Symbolebene Strukturen ihrer selbst ab. Nomadenvölker der Sahara, die
›Tuareg‹ z.B., weisen deutlich matriarchalische Elemente auf.
Gesellschaften bilden auf der Symbolebene Strukturen ihrer selbst ab;
hier, bei den Tuareg, z.B. matriarchalische Elemente.[11] Die
Frauen tragen keine Kopftücher als Ausdruck einer symbolisch
bedeutenden Verschleierung ihres Gesichtes. Ihre der Kopfbedeckung
dienenden Tücher erfüllen den notwendigen Zweck des Sonnenschutzes.
Die Männer dagegen tragen Kopftücher, die das Gesicht verbergen –
dieses nach Zuordnung der Mannbarkeit.
Die Nachbarn und Feinde der ›Tuareg‹,
die ›Haussa‹, die keine Nomaden sind sondern Feldfrüchte anbauen und
sich noch lange als Sammler von Wildfrüchten betätigten, weisen
dagegen patriarchalische Elemente auf. Sie versuchen die ›Tuareg‹,
die vom Handel zwischen der nördlichen und südlichen Sahara leben,
auf den Wegen der Kamel-Karawanen zu überfallen und sie zu berauben.
Bei ihnen ist die Tradition des Kopftuchtragens ausgeprägt.
Wesentlich ist in diesem
Zusammenhang, in wie weit sich matriarchalische oder patriarchalische
Elemente in diesen Völkern als Ausdruck von „Nachbarbeziehungen“
herausgebildet haben. Dies Islamisierung beider Völker erfolgte
relativ spät, also nach der Eroberung und der damit verbundenen
Bekehrung der Küstenregionen Nordafrikas.
Charakteristisch ist, dass
kleinere und z.T. isoliert lebende Völkerschaften, die sich in
Abwehrhaltung gegenüber ihren jeweiligen Nachbarn befanden, deutlich
matriarchalische Elemente aufweisen. Patriarchalische Strukturen
sind in Völkerschaften entstanden, die durch Elemente von
Expansionsbestrebungen – in der Regel verbunden mit religiöser
oder anderer ideologischer Motivation – gekennzeichnet sind. Beispiel
dafür sind christlich oder muslimisch beeinflusste und geprägte
Gesellschaften. Weiterhin gehören dazu Gesellschaften, die in
Räumen entstanden sind, die durch klimatische Bedingtheiten
spezifische Überlebensformen notwendig machten, wie z.B. in den
Großregionen Nord- und Mitteleuropas und in denen sich eine deutliche
Hierarchisierung der Gentes und Stämme in vorchristlicher Zeit
herausbildete.
Es handelt sich im
gegebenen Zusammenhang nicht darum, enge Kausalzusammenhänge zur
Ableitung tradierter Verhaltensmuster aufzuzeigen. Sie dürfen auch
nicht als ‚Beziehungskonstrukte‘ missgedeutet und damit abgetan
werden können. Ziel ist es, monokausale Konstrukte generell als solche
offen zu legen, wenn sie einer Instrumentalisierung dienen oder ihr
Vorschub leisten und um jede Art von Funktionalisierung zu
unterbinden. Es geht also wesentlich darum, die Vielfalt
interdependenter Beziehungen auf funktionaler wie symbolischer Ebene
aufzuzeigen.
Wurzeln – Ursachen – Bezüge
Man kann davon ausgehen, dass
alle bekannten Gesellschaften – d.h. soweit dies historisch,
ethnographisch oder archäologisch genauer untersucht und in Bezug
auf deren Alltagskultur erforscht werden konnte[13] –
auch betreffend ihres rituellen Verhaltens über mehr oder weniger
differenzierte Symbolcodes verfügen und durch diese sich selbst
definieren und von anderen Gruppen abgrenzen. Die religiöse
Konnotation verfestigt sich vor allem in Gesellschaften, die über
bildliche und insbesondere über schriftliche Überlieferungen
verfügen. Dies gilt damit in erster Linie für die in den südlichen
und östlichen Mittelmeerräumen entstandenen über ihre ›heiligen
Schriften‹ definierten und abgebildeten Systeme, die sich im
Selbstverständnis als Religionen entwickelt haben. Im allgemeinen
Sprachgebrauch werden Religionen als außerhalb der eigenen
Erlebniswelt stehende „göttliche“ Systeme oder Codizes verstanden,
deren symbolischer und mythologischer Charakter dem Bewusstsein der
Gläubigen entzogen bleibt. Wissenschaftlich gesehen haben Religionen
als Teile der kulturellen Überlieferung Abbildcharakter gegenüber dem
gesellschaftlichen Leben in dieser Kultur, gegenüber den
historischen Erfahrungen des Kollektivs – was in den
„Geschichtsbüchern“ des Alten Testaments ebenso sichtbar wird wie im
über weite Strecken mit historischen Beispielen operierenden Qor’an
– und den wertstiftenden kollektiven Selbstbildern und
Selbstkonzepten der Gruppe. Damit ist die Trennung in ‚weltliche‘
Systeme, aus denen sich nach und nach die Organisationsstrukturen
von Staaten entwickelten und den religiösen Systemen, in denen sich
in unterschiedlichem Maße eigene Strukturen entwickelten bis hin zu
Staaten ähnlichen Strukturen (Vatikan) als eher späte Entwicklung in
einer differenzierten Kultur- und Zivilisationsstufe anzusprechen.
Der Islam erscheint eher informell und als wenig rechtlich
kodifiziertes System: als Gemeinschaft (umma muhamadja). Doch ist
dies die Außensicht und orientiert sich am Volksislam, wie er heute
auch Grundlage eines eher naiven politischen Islamismus ist. Die
Hochkultur des Islam im 8. bis 13. Jahrhundert entwickelte eine hoch
differenzierte Philosophie von Gesellschaft und Herrschaft und besaß
über ihren Handel sehr moderne Institutionalisierungsansätze.
Bei unseren vergleichenden
Diskursen über „Kulturkonflikte“ sind wesentlich die sog.
abrahamitischen Religionen: das Judentum, das Christentum und der
Islam gemeint, gerade weil sie auf gleiche Wurzeln zurückgehen und
große strukturelle Ähnlichkeiten aufweisen. Gerade daher kann im
Kulturkonflikt ein Stellvertreterkrieg ausgetragen werden, da man in
der anderen Religion die verdrängten und ungelösten Probleme der
eigenen Kultur wieder findet.[14]
Gegenwart
Eine aktuelle Bedeutung erhält
die Praktizierung der Rituale, d.h. die Einhaltung gesellschaftlicher
Regeln und Normen (hier: religiöser Verhaltensvorschriften), wenn sich
Überlagerungen durch regionale oder andere Veränderungen ergeben.
Hier sind wesentlich Prozesse, zu verstehen, die durch verschiedene
Formen von Migrationen oder Universalisierungserscheinungen
hervorgerufen sind.
In Phasen steigender Spannung
können im Ursprung religiöse (oder als ‚religiös‘ definierte) Symbole
durch äußere, andere oder fremde Zuordnung zunehmend als politische
Symbole definiert und zugeordnet oder auch umgewertet werden. Dies
geschieht gegenwärtig mit dem Kopftuch.
Das Tragen eines Kopftuches
ist nicht per se als ein Symbol für das Bekenntnis zum Islam im engen
Sinne zu definieren oder zu verstehen, selbst wenn es islamischen
Regeln entspricht, ein solches zu tragen. Dieses ist auch in der
islamischen Welt umstritten. Man denke z.B. an die Kontroversen in
Ägypten zwischen den Fraktionen der islamischen Gelehrten und
fundamentalistischen Strömungen des Islam. Es wäre sonst eine
Unterstellung oder gar Anmaßung, darin zwingend ein Symbol des Islams
im Sinne einer politischen Demonstration zu verstehen.
Zu den Symbolen heute
Man kann so genannte
‚weiche‘ und ‚harte‘ Symbole unterscheiden. Symbole sind
keinen einheitlichen Bedeutungen zuzuordnen. Die geschichtliche
Erfahrung bestimmt, ob es sich um harte Symbole mit in einer
Gesellschaft unbestrittenen Bedeutung handelt, wie die
Herrschaftssymbolik des Hakenkreuzes, der SS-Runen oder des
Hammer-und-Sichel-Signets. Solche Symbole sind grundsätzlich macht-
und herrschaftsaffin und unterliegen der Herrschafts-Semantik, den
Bedeutungscodes, die von der Herrschaft durchgesetzt worden sind. Sie
sind Teil der gesellschaftlichen Homogenisierung und werden rechtlich
geschützt, wie dies auch heute mit den Flaggen und Staatssignets und
Wappen aller Staaten geschieht, bzw. bei „feindlichen Symbolen“ mit
Strafdrohungen für den Träger dieser Symbole sanktioniert. Ein
extremes Beispiel für ein ‚hartes‘ und zugleich böses Symbol gilt in
Europa das ›Hakenkreuz‹. In Indien hat es unstrittig eine alte
kulturelle Bedeutung und einen mythisch-künstlerischen Wert. Es ist
dort als ‚weich‘ einzuordnen, weil es niemals in Machtkämpfen
missbraucht wurde.
Die große Mehrzahl
symbolischer Interaktionen nutzt traditionale, mehrschichtige und
ambivalente weiche Symbole, zu denen Kleidungsvorstellungen – man
vergleiche dabei zum Beispiel die Schaumburger bzw. Bückeburger
Festtagstracht –, ästhetische Normen, zivilisatorische Scham- und
Intimitätsschranken sowie die Vielzahl der Höflichkeitsrituale
gehören. Die Bedeutung ist fließend und situationsabhängig, und auch
eine individuelle religiöse Bedeutungskonnotation ist durchaus nicht
der gesellschaftlichen Funktion zwingend zuzuschreiben. Zu diesen
weichen Symbolen gehört sicherlich auch das in vielen Kulturen
heimische Kopftuch als Teil einer „anständigen“ Bekleidung der Frau.
Ein Kopftuch ist an sich (bisher) als ‚weiches‘ Symbol verstanden
worden. Der gegenwärtige Versuch läuft darauf hinaus, es zu einem
‚harten‘ umzudefinieren und mit einer festen Bedeutung zu
belegen, die im Interesse der ›herrschenden Klasse‹, der ›Machtelite‹
liegt, die sich als legitimer Vertreter der Interessen des Staates
bzw. der deutschen Gesellschaft durchsetzen will. Durch dieses
Hochstilisieren wird es unter Umständen im Sinne einer
self-fulfilling prophecy zu einem ‚harten‘ Symbol, und ist
dadurch zum Gegenstand erheblicher gesellschaftspolitischer
Auseinandersetzungen, gar zu einem hochstilisierten Politikum
geworden.
Es ist keinesfalls so, dass
sie einheitlichen und nicht wandelbaren Einordnungs- wie
Beurteilungskriterien unterliegen. Grundsätzlich gilt: sie sind
temporär und räumlich – zumindest bezüglich ihrer Ableitung –
einzuordnen, zu betrachten und zu bewerten. Von nicht zu
übersehender Bedeutung ist dabei, dass sie Entwicklungsprozessen
von Gesellschaften interdependent verbunden sind und diese zudem
abbilden, somit einem zwangsläufigen wie temporär beeinflussten
Bedeutungswandel unterliegen können.
Als schönes Beispiel aus
unserer räumlichen Nachbarschaft sei noch einmal die Schaumburger
Tracht erwähnt, zu der eine schmuckvolle Kopfbedeckung gehört. Leider
sieht man immer weniger Frauen aus dem Bückeburger Land in Hannover,
die stolz ihre Tracht zeigen.
Instrumentalisierungsversuche
Der in der modernen
Gesellschaft als ureigenes Recht von Menschen – hier insbesondere von
Frauen – verstandene Vorgang der Wahl der Bekleidung, der Auswahl von
Kleidungsstücken zur Bedeckung oder auch Verhüllung des Körpers ist
politisch instrumentalisiert worden. Und dieses ist in hohem Maße
bedenklich! Frauen werden auf diese Weise in eine Abwehrhaltung
gedrängt, sich z.T. permanent rechtfertigen zu müssen, ob sie – wie im
vorliegenden Fall – ein Tuch tragen, wann und wo. Damit ist das Recht,
ein als religiös oder anderweitig definierbares Symbol zu tragen, oder
sich ‚traditionell ritualisiert‘ zu kleiden oder sich „nur“ ihrer
Individualität entsprechend zu geben, grundsätzlich herabgewertet.
Damit werden Menschenrechte und somit auch die in das Grundgesetz
eingeflossenen Grundrechte substanziell verletzt.
Es ist gegenwärtig erkennbar,
dass Frauen, oftmals Intellektuelle, die sich bewusst als Muslima
definieren (und als solche zu erkennen geben) ihr Kopftuchtragen
weniger vom ›Recht auf Religionsausübung‹ ableiten, denn als
›Individualrecht‹ deklarieren. Eine verfassungsrechtlich interessante
Situation! Der gesellschaftspolitische Kampf hat dabei – so scheint
es – Dimensionen angenommen, die über Fremdheit,
Wahrnehmung anderer Kulturen, Ansätze einer
multikulturellen Gesellschaft hinaus gehen.
Zu fragen ist andererseits
auch, inwieweit betroffene Mädchen und Frauen längst Repressionen
psychischer oder auch physischer Art durch interessierte Kreise ihrer
Herkunftsgruppen unterliegen, die tendenziell offenkundig aber nicht
offenbar sind. Frau Ludin soll, so hört man, längst nicht mehr frei
sein in der Wahl ihrer Interview-Partner und außerdem ‚abgeschirmt‘
worden sein. Wie viele Mädchen werden psychisch und physisch
gezwungen, das Kopftuch zu tragen? Wie können diese vor Repressionen
und Chancenminderung geschützt werden? Hier kann die Schule durch
Beratung einen Beitrag leisten.
Auf der anderen Seite
scheinen die tendenziell als erheblich ‚überzogen‘ einzuschätzenden
administrativen Praktiken – beginnend mit Baden-Württemberg – einem
politischen Kalkül von Segmenten der etablierten Bevölkerung und
ihrer politischen Klasse zu entsprechen.
Heutiges Problem?
Es ist zu vermuten: Es
stehen gezielte vordergründige politische Überlegungen dahinter.
Offenbar scheint sich eine Verlagerung in Ersatzebenen für
politische Auseinandersetzungen abzuspielen. Es wäre eine alte und
leider zu oft abgespulte Methode: Relevante und ‚harte‘ Probleme der
Alltagspolitik werden überdeckt durch Überlagerung ephemerer und
hochstilisierter oder umfunktionalisierter Sachverhalte als
Scheinprobleme. Die Funktion solcher Ersatzkämpfe und ihre
Instrumentalisierung in Wahlkämpfen ist hinlänglich bekannt. Es
bedarf somit keiner speziellen Erläuterung. Gleichwohl: die Methoden
sind moralisch verwerflich und entsprechen keineswegs den Prinzipien
politischer Korrektheit.
Lösungen?
Als unabdingbares
Menschenrecht muss gelten, dass es ein ureigenes und fundamentales
Recht ist, sich ggf. entsprechend seines kulturellen Hintergrundes
oder seiner Herkunft zu kleiden. Es ist nicht eine Frage der
›Toleranz‹ seitens einer Mehrheitsbevölkerung etwas zu ‚erdulden‘. Es
darf nicht ein, dass eine subjektiv wertende Fremdzuordnung eines
Symbols zum permanenten Rechtfertigungszwang führt. In der
aufgeklärten Gesellschaft sollte es eine Frage der ›political
correctness‹ sein. ›Toleranz‹ muss also eine
Selbstverständlichkeit sein. Der Grundsatz der ›Toleranz‹ ist
auch auf Grund des vorliegenden BVG-Urteils geboten. Es ist
schwierig, in anderen Ländern ›Toleranz‹ einzufordern. Eine
Möglichkeit, die unserem Wertesystem entspricht, ist es, mit gutem
Beispiel voran zu gehen.
-
Voigt, Gerhard, 2002:
Aspekte von Kultur und Zivilisation: Die kulturelle Dimension des
Transformationsprozesses. Dimensionen und Probleme eines
sozialwissenschaftlichen Paradigmas als Propädeutikum zum Vergleich
der Polnischen Zivilisationsgeschichte und der Gesellschaft der
»Semiperipherien«. In: Nettelmann, Lothar / Adamczyk, Dariusz,
Hrsg., 2002: Zur Frage einer polnischen Nationalkultur. Polen in
Europa: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft. Beiträge der Tagung »Zur
Frage einer Polnischen Nationalkultur« der Deutsch-Polnischen
Gesellschaft Hannover, e.V. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die
UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. Sonderheft 1
/2002: 109-150. (Vgl.
Internet-Publikation aus politik unterricht aktuell)
-
Popitz, Heinrich, 1968:
Prozesse der Machtbildung In: Recht und Staat in Geschichte und
Gegenwart. 362/363. Tübingen (J.C.B.Mohr [Paul Siebeck]). S. 5 - 42.
- Auszüge abgedruckt auch in: Steinert, ed., Symbolische
Interaktion. Arbeiten zu einer reflexiven Soziologie. 1973, Stuttgart
(Klett) S. 139-150.
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