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politik unterricht aktuell, Heft 1/2003: 1-10

"Interkulturelle Konflikte"


Lothar Nettelmann:

Lösung: Toleranz ? –
Stichworte zum Thema »Das Kopftuch als Symbol«

[*]

Literatur

Anmerkungen

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Vorbemerkungen

In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend eine Diskussion um das Tragen des so genannten »islamischen« Kopftuchs vor allem im staatlichen Bereich entwickelt, zum Beispiel bei der Ein­stellung von mus­li­mischen Lehrerinnen in den Schuldienst, aber auch in Bezug auf vermutete Aus­grenzungen oder fami­li­ale Unterdrückungen bei muslimischen Schülerinnen. Dies betrifft wesent­lich die westeuropäischen Gesellschaften[1] aber auch die innerarabische Diskussion, z.B. in Ägypten und in der laizistischen Türkischen Republik.[2] Einen erheblichen politischen Stellenwert beobach­ten wir in Frankreich und Deutschland. Durch eine Entwicklung in Richtung zunehmender und spe­zifizierender Verrechtlichung drängt die Diskussion in den Raum der Schule in einem Maße und in einer Weise, die es geboten erscheinen lassen, die Diskussion differenziert und sachadäquat zu füh­ren.

Das staatliche – obrigkeitliche – Interesse an einer Fixierung entsprechender Rechtsnormen zielt letztlich auf die Durchsetzung einer kulturellen Vereinheitlichung, einer „Homogenisierung“ der Gesellschaft, die die ent­sprechende staatliche Herrschaft legitimiert und festigt.[3] Der öffentliche Dis­kurs hat sich dabei tendenziell fort­entwickelt von der bisherigen Ebene, die mit den traditionel­len Wert-Kategorien des toleranten Zusam­men­lebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft und des kommunikativen Austauschs zwischen den in der Gesellschaft vorfindlichen unterschiedli­chen Kulturen zu beschreiben ist. Es ist dabei nachrangig, in wie weit diese Entwicklung Ausdruck und Ergebnis eines ‚normal‘ verlaufenden Dis­kus­sions­prozesses ist. Ebenso möglich ist eine be­wusst intendierte Auseinander­set­zung mit einer veränderten Qualität der gesellschaftlichen Kon­texte in Wech­sel­wirkung mit innergesellschaftlichen Spannungen zwischen etablierten Bevölke­rungsgruppen einerseits und Außen­seitern andererseits wie z.B. in Frankreich.

Diese hat sich ten­den­ziell fortentwickelt von einer Ebene, die mit den traditionellen Begriffen der (unter­schiedlichen) Kul­tu­ren wie der des (toleranten) Zusammenlebens von Menschen unter­schied­licher Herkunft beschreib­bar ist.

Es handelt sich um periphere, zu­meist durch Migra­tionen gebildeten Stadt­rand-Gruppen (z.B. in Frankreich) oder spezifischen Milieus (z.B. in Berlin),[4] die deutlich unter Verarmung und Chan­cen- wie Einfluss­losigkeit leiden. Dieses kann zugleich als Ausdruck von self­ful­filling pro­phecies erklärt werden. Charak­teris­tisch ist, dass sich diese rand­ständigen Gruppen kollektiv als nach­ran­gig behan­delt fühlen und per­spektivlos sind. Ande­rerseits bilden sich in diesen Migranten-Gruppen spe­zi­fi­sche Formen von Selbst­be­wusst­sein und auch von Intel­lek­tualisierung heraus. Zugleich bilden sich – zumeist nach außen nicht klar sichtbar oder auch bewusst versteckt – spezifische Formen sozialer Differen­zie­­rung, also Macht­hie­rar­chien heraus.

Bei vielen Menschen in Deutschland, insbesondere in der ‚kritischen Öffentlichkeit‘, entsteht das Gefühl, dass diese Diskussion, die ihnen eigentlichen fern steht, bzw. die sie als historisch abge­schlossen und geographisch in der Ferne betrachtet, von einer politischen oder publizistischen Machtelite als aufge­zwun­gen sieht. Die allgemeine Öffentlichkeit ordnet sie zumeist der (touristi­schen) Ferne zu, die Wahrnehmung erfolgt dann folkloristisch. Dies entspricht einer verbreiteten Medien­re­zeption, in der die Mehrzahl der „öffentlichen“ The­men, „Skandale“ und „Events“ in kei­nerlei Bezie­hung mehr zu den originären Erfahrungen und Bedürf­nissen der Menschen stehen,[5] son­dern in hohem Maße als Medien-Artefakte recht beliebig verfügbar und funk­tio­na­li­sierbar erschei­nen. Nur selten wird der Öffentlichkeit bewusst, in wie weit diese fun communication ein grund­sätzliches „Ent­schwinden der Realität“ (Neill Postman) bedeutet und damit die Menschen und ihr Bewusst­sein selbst verfügbar und funktionalisierbar macht. Dass die politische Elite kein gestei­gertes Bedürfnis hat, dieser Entwicklung entgegenzusteuern, versteht sich von selbst. Die Ausein­an­der­setzungen können durchaus dem ›Politainment‹ zugeordnet werden. Es würde die Oberfläch­lichkeit aber auch die Aggressivität im Umgang erklären.

Es ist somit zu fragen, in wie weit andere Dimensionen in die Diskussion eingedrungen sind und sie even­tu­ell überlagern, welche Intentionen dabei vorliegen, d.h. ob ggf. Instrumen­ta­li­sie­rungsversu­che erkenn­bar vor­lie­gen. Dem Gefühl des Aufgezwungenseins einer Diskussion entspricht das des ‚Sich-nicht-mehr-ent­zie­hen-könnens‘, verbunden mit der Ahnung, die Geister, die gerufen worden sind, nicht mehr loswerden zu kön­nen. Das, was man keinesfalls wollte, ist nun eingetreten.

Symbole und Regeln

Es handelt sich dabei nicht um die Frage: Ist das »islamische« Kopftuch ein Symbol? Und für wen? Zweifellos hat es wie jedes Kleidungsstück eine Bedeutung, die dem Bereich der symbolischen In­teraktion zuzuordnen ist. Doch wofür steht es, in welchem Maße und in welchem Zusammenhang wird den Träger­in­nen und den außenstehenden Betrachtern der symbolische Gehalt überhaupt be­wusst? In welchem Kontext ist die Frage also zu diskutieren?

Die Ausgangsfrage, ob ein Kleidungsstück ein Symbol ist, ist unspezifisch oder falsch gestellt, ins­besondere, wenn ihr die Zuordnungen religiös oder politisch beigefügt werden. Noch ‚falscher‘ ist es leider, zu fragen: Soll das Kopftuch einer Angestellten oder Beamtin im Dienst erlaubt sein oder nicht gestattet werden. Hierzu sollen die Ebenen skizziert werden.

Zunächst ist jeder Teil von Bekleidung grundsätzlich als funktional einzuordnen. Er ist als Gebrauchs­ge­gen­stand entstanden zum Schutz vor Witterung, besonders bei der Arbeit. In klima­tisch extremen heiss-trock­e­nen oder kalten Klimaten ist der Vorteil einer geschlossenen Kleidung seit archäologischen Zeiten eine selbst­verständliche Antwort der Menschen auf schwierige Lebens­bedingungen. Die vergerbte Lederhaut der Wüs­tenbewohner zeigt die Notwendigkeit, Körper, Kopf und Gesicht so weit wie möglich zu bedecken und zu schützen. Das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Als weitere Bedeutung gilt die, die der ›Kultur‹ im weitesten Sinne zuzu­ord­nen ist und letztlich seit Beginn der höherstufigen Mensch­heits­geschichte in den jeweiligen Fami­lien, Gentes,[6] Stämmen oder Völker tradiert wurde. Kleidung bezeichnet die Zuge­hörigkeit zu einer sozia­len Gruppe wie zum Geschlecht und festigt den Gruppen­zusammenhalt ebenso wie die Erkenn­barkeit. Daher kann man durchaus von einer Semantik der Kleidung sprechen.

Kleidung wurde zum Bestandteil von Traditionen. Hierzu gehören Formen und Art der Kleidung, ihre Farben und das verwendete Material sowie besondere Zeichen, die oftmals künstlerisch aus­ge­stal­tet sind. Alles wurde zunächst handwerklich hergestellt und in der jeweiligen Fortentwicklung kunst­voll oder liebevoll aus­ge­staltet bis hin zur angestrebten künstlerischen Vervollkommnung. Die ästhe­tische Dimension, die Freude am Schönen, ist ein Grundbedürfnis der Menschen aller Kultu­ren.

Zusammen mit der künstlerischen Funktion entwickelt sich die geldwerte sowie die symbolhafte Bedeutung. Beide sind verbunden mit den Wertvorstellungen als Ausdruck einer Hierarchisierung der Gesellschaft und stellen somit Machtsymbole dar.

Bekleidungsvorschriften jeglicher Art sind nicht ‚aus sich selbst heraus‘ erklärbar oder gar logisch ableitbar. Sie sind durchaus als charakteristisch anzusehen für die Zeit wie auch die Region in der sie entstanden sind. Sie repräsentieren somit symbolhaft eine Gesellschaft in ihrer his­tori­schen Di­mension und geographischen Zuordnung.

Wenn der funktionale Charakter als Grundlage oftmals bestehen und erkennbar bleibt, so ist der sym­bo­li­sche Charakter Wandlungen auf Grund diverser Einflüsse unterworfen. Diese wiederum sind in der Regel nicht (vollständig) ableitbar oder gar erklärbar. Sie sind erkennbar und beschreib­bar, ggf. zu systematisieren und in größere Bezüge wie Entwicklungszusammenhänge einzuord­nen. Dieses erfolgt zumeist als Zuord­nung zur Kultur oder als (kultureller und zugleich symbolischer) Ausdruck von Religionen selbst, also diesen als den ›Symbolsystemen‹. In diesem Kontext wer­den sie in anderem wissenschaftlichen Ansatz dem ›Zivili­sa­tionsprozess‹ zugeordnet.

Werden Bekleidungsvorschriften resp. Kleiderordnungen normiert oder kodifiziert, so geschieht das in tradi­ti­o­nalen und ruralen Gesellschaften[7] über religiöse Systeme [die ›Symbolsysteme‹]. Diese ver­körpern sym­bo­lisch [d.h. äußerlich] deren Regelsystem. Sie ‚zeigen‘ die Realität bildlich und wahrnehmbar. Die Symbolik folgt dabei einem verstandenen, sozial wirksamen, aber nicht abstrakt ausformulierten „Code“ (vgl. Voigt 2002). Dies ist ein unabdingbarer Zusammenhang, eine Bedin­gung per se. Dazu gehört z.B. die ‚religiöse‘ Vor­schrift für Frauen,[8] das Haar, den Hals und den Bu­sen mit dem Kopf­tuch zu bedecken.[9] 

Die Darstellung dieses Ansatzes erfolgt auch, um die Tendenzen zur Individualisierung des Kopf­tuchtragens zu verdeutlichen. Es ist Ausdruck der Individualität der Frau selbst, ob sie das Tuch aus ‚religiösen‘ Motiven heraus oder auf Grund ihrer persönlichen Gefühle trägt. Dabei ist wesentlich, dass die Frau die Ent­schei­dung selbst fällt und über die Definition dessen, was sie tut, selbst ver­fügt.

Symbole zeigen etwas. Sie sind Zeichen, die etwas bedeuten und etwas ausdrücken können. Dies geschieht nicht aus sich selbst heraus sondern ist Ausdruck einer Wechselwirkung zwischen dem Betrachter: dem Wahrnehmenden und dem Zeichen als Subjekt – oder als Objekt?

Klar ist, dass die Bewertung, Zuordnung, Einordnung etc. durch den Betrachtenden wie auch den Nutzer – die Trägerin des Gegenstandes – der zum Symbol spezifischen geworden ist oder als sol­ches bestimmt werden soll, interdependent ist und (symbolischen) Interaktionen unterliegt.

Das »islamische« Kopftuch, das wesentlich ein Halstuch ist, das den Oberkörper der Frau bedecken soll, ihn also mehr oder weniger verhüllt (verhüllen soll), hat neben den genannten auch eine eroti­sche Funktion. Dies gilt umso mehr, als die Verhüllung mehr oder weniger in Ansätzen erfolgt oder Teile des Ober­köpers frei lässt.

Unabhängig davon, ob es sich bezüglich des Symbolgehaltes um Ästhetik, Macht- (Besitz)-de­monstration, Religiosität[10] oder Erotik handelt – alle diese Funktionen werden zwangsläufig von außen, also von Dritten, zugeordnet. Es bleibt der Bereich, der von der Trägerin (Benutze­rin/Besitzerin) als Aus­druck ihres ureigenen Wunsches gilt und damit ihrer Individualität. Motiva­tion und Ableitung sind Aus­druck wie Gegenstand dieser Individualität und können als selbstver­ständlich respektiert, bzw. bewusst toleriert werden.

Wenn das »islamische« Kopftuch verengt als politisch-religiöses Symbol definiert wird, dann han­delt es sich um eine gewollte, d.h. gezielt ausgewählte und selektive Ver­knüpfung, also mit politi­scher Funktionali­sie­rung. Die Konnotation ist intendiert. Dieses ist das Kern­pro­blem, das es zu durchstoßen ist. Es ist ver­fassungsrechtlich höchst bedenklich und bezüglich des gesell­schaft­lichen Friedens dysfunktional.

In der gegenwärtig verhärteten Auseinandersetzung sind bewusste Tendenzen zur Indivi­du­ali­sie­rung des Kopftuchtragens von (mehr oder weniger) bekennenden Muslima (Musliminnen) zu er­kennen. Dabei ist die Methode erkennbar, das Kopftuch der mus­limischen Frau zu ent­sym­bolisieren und ihm im jeweils konkreten Fall den Cha­rak­ter als Zeichen einer Religions­ausübung zu nehmen. Diese Methode kann zugleich als Aus­druck der Intel­lek­tu­alisierung der Auseinan­der­setzung seitens der betrof­­fenen Muslima eingeordnet werden.

An sich handelt es sich um einfache, logische und durchaus selbstverständliche Gedanken. Weshalb werden sie als problematisch formuliert? Wo bleibt also das Problem?

Regeln sind immer historisch in definierten Zusammenhängen entstanden. Sie sind entsprechend ih­rer Ent­ste­hungsgeschichte verschiedenen Ebenen zuzuordnen. Man betrachte z.B. die Kleider­ord­nungen des europäischen Mittelalters oder die des Bürgertums in der ‚unserer‘ Neuzeit.

Sie symbolisieren in der Regel gesellschaftliche Hierarchisierungen, den Aufbau und die Festigung von Machtdistanzen einschließlich derer zwischen Männern einerseits und zwischen Frauen anderer­seits sowie zwischen den Geschlechtern. Bekannt sind z.B. die Kategorisierungen von Frauen nach ‚moralischen‘ Unterscheidungszuordnungen: die so genannte ‚ehrbare‘ und die nicht ‚ehrbare‘, d.h. die als ‚unehrbar‘ herab gestufte und stigmatisierte Frau.

Symbole und Rituale

Eine andere Ebene ist jeweils die äußere Ritualisierung des menschlichen Entwicklungsprozesses in entsprechenden Altersstufen, also die Stufung: Mädchen – Frau bzw. Junge – Mann (als Heran­wachsender). Dazu gehört z.B. das in unserer Region bis vor wenigen Jahrzehnten beobachtbare ‚Ab­schneiden der Zöpfe‘ von Mädchen im Alter um das vierzehnte Lebensjahr herum. In der Al­penregion ist es z.T. bis heute Brauch, den Jungen als würdevolle Kopfbedeckung den ‚Tirolerhut‘ zu überrei­chen. Bei einigen türkischen, kurdi­schen, afghanischen oder arabischen – muslimischen – Mädchen beobachten wir nun im Alter von ca. zehn oder elf Jahren das Anlegen des Kopftuches, das diese dann oftmals mit großem Stolz tragen.

Dabei ist festzuhalten, dass in „vormodernen Gesellschaften“ die Unterschiedlichkeit der Ge­schlechter grundsätzlich und immer selbstverständliche Wahrnehmung war. Der Anthropologe weiß, dass wir in unserem Gegenüber zunächst nicht den Menschen sondern Mann, Frau oder Kind wahrnehmen und identifizieren. Die spontane Unsicherheit, die jeder erleben kann, wenn die Ge­schlechtszugehörigkeit des Gegenübers nicht klar erkennbar ist, weist auf diese Tatsache hin. Auch die Ablehnung von Dissonanzen zwischen Sexus (lat.) / Sex (engl.) [biologischem Geschlecht] und Gender [sozialem Geschlecht], wie sie sich z.B. in der Homosexualität äußert, hat hier ihre Ursache und ist in „vormodernen Gesellschaften“ eigentlich die Regel. Die Kate­gorie „Mensch“ mit der ethischen Forderung der gesellschaftlichen Gleichheit von Mann und Frau ist eine relativ neue Ent­wicklung aus der Zeit der Aufklärung und verlangt vom einzelnen eine eigene Bewusstseinsleis­tung, ist Ergebnis eines Zivilisationsprozesses und eines durchaus nicht überall vorhandenen sozia­len Lernens.

Es überlagern sich in der Frage der Bedeutung des „Kopftuches“ jeweils folgende Ebenen:

  • die Übernahme und Anwendung eines tradierten Rituals als unreflektierte oder bewusste Prakti­zierung desselben;

  • die individuelle Empfindung als: z.B. Glück, Stolz, Genugtuung und Ehre sowie die Verbin­dung mit Schamgefühl und Intimität; als Schmuckstück oder auch wertvoller Besitz, ggf. einer erotischen Aus­strahlung;

  • die beginnende Zugehörigkeit zur Erwachsenenwelt, die soziale Heraufstufung in der eigenen Gruppe durch Anwendung und Übernahme eines Rituals.

Folgen in der Gesellschaft

Letzteres birgt nun für die genannte Gruppe Folgen in unserer Gesellschaft. Es ist der besondere, sich verschärfende und menschlich schwer oder gar nicht zu verkraftenden Konflikt der Bewusst­werdung einer Zugehörigkeit zu macht­ärmeren und peripheren Gruppen, das Versagen der Aner­kennung durch ›etablierte‹ Bevöl­ke­rung. Dieses ist insbesondere in Frankreich zu beobachten, in Deutschland (bisher eher ‚nur’) der Sachverhalt bezüglich des Kopftuches. Hinzu kommt oftmals die gefühlte Stigmatisierung im Nega­tiven durch die Empfindung per­ma­nenten Rechtfertigungs­druckes.

Der Abbildcharakter von Symbolsystemen

Gesellschaften bilden auf der Symbolebene Strukturen ihrer selbst ab. Nomadenvölker der Sahara, die ›Tuareg‹ z.B., weisen deutlich matriarchalische Elemente auf. Gesellschaften bilden auf der Symbolebene Strukturen ihrer selbst ab; hier, bei den Tuareg, z.B. matriarchalische Elemente.[11] Die Frauen tragen keine Kopftücher als Ausdruck einer symbolisch bedeutenden Verschleierung ihres Gesichtes. Ihre der Kopf­bedeck­ung dienenden Tücher erfüllen den notwendigen Zweck des Son­nenschutzes. Die Männer dagegen tragen Kopftücher, die das Gesicht verbergen – dieses nach Zu­ordnung der Mannbarkeit.

Die Nachbarn und Feinde der ›Tuareg‹, die ›Haussa‹, die keine Nomaden sind sondern Feldfrüchte anbauen und sich noch lange als Sammler von Wildfrüchten betätigten, weisen dagegen patriarcha­lische Elemente auf. Sie versuchen die ›Tuareg‹, die vom Handel zwischen der nördlichen und süd­lichen Sahara leben, auf den Wegen der Kamel-Karawanen zu überfallen und sie zu berauben. Bei ihnen ist die Tradition des Kopf­tuch­tragens ausgeprägt.[12]

Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, in wie weit sich matriarchalische oder patriarchalische Ele­mente in diesen Völkern als Ausdruck von „Nachbarbeziehungen“ herausgebildet haben. Dies Islami­sie­rung beider Völker erfolgte relativ spät, also nach der Eroberung und der damit verbunde­nen Bekehrung der Küs­ten­regionen Nordafrikas.

Charakteristisch ist, dass kleinere und z.T. isoliert lebende Völkerschaften, die sich in Abwehrhal­tung gegenüber ihren jeweiligen Nachbarn befanden, deutlich matriarchalische Elemente aufweisen. Patriarcha­li­sche Struk­tu­ren sind in Völkerschaften entstanden, die durch Elemente von Expan­sions­be­stre­bungen – in der Regel verbunden mit religiöser oder anderer ideologischer Motivation – ge­kennzeichnet sind. Beispiel dafür sind christlich oder muslimisch beeinflusste und geprägte Gesell­schaften. Weiterhin gehören dazu Gesell­schaf­ten, die in Räumen entstanden sind, die durch klimati­sche Bedingtheiten spezifische Überlebensformen not­wen­dig machten, wie z.B. in den Großregio­nen Nord- und Mitteleuropas und in denen sich eine deutliche Hierarchisierung der Gentes und Stämme in vorchristlicher Zeit herausbildete.

Es handelt sich im gegebenen Zusammenhang  nicht darum, enge Kausalzusammenhänge zur Ab­leitung tradierter Ver­hal­tens­muster aufzuzeigen. Sie dürfen auch nicht als ‚Beziehungs­konstrukte‘ missgedeutet und damit abgetan werden können. Ziel ist es, monokausale Konstrukte generell als solche offen zu legen, wenn sie einer Instrumentalisierung dienen oder ihr Vorschub leisten und um jede Art von Funktionalisierung zu unterbinden. Es geht also wesent­lich darum, die Vielfalt inter­dependenter Beziehungen auf funktionaler wie symbolischer Ebene aufzuzeigen.

Wurzeln – Ursachen – Bezüge

Man kann davon ausgehen, dass alle bekannten Gesellschaften – d.h. soweit dies historisch, ethno­gra­phisch oder archäo­lo­gisch genauer untersucht und in Bezug auf deren Alltagskultur erforscht werden konnte[13] – auch betreffend ihres rituellen Verhaltens über mehr oder weniger differenzierte Symbolcodes ver­fügen und durch diese sich selbst definieren und von anderen Gruppen abgrenzen. Die religiöse Kon­notation verfestigt sich vor allem in Gesell­schaf­ten, die über bildliche und insbe­sondere über schriftliche Über­­lieferungen verfügen. Dies gilt damit in erster Linie für die in den süd­lichen und östlichen Mittel­meerräumen entstandenen über ihre ›heiligen Schriften‹ definierten und abge­bildeten Systeme, die sich im Selbst­ver­ständ­nis als Religionen entwickelt haben. Im allge­meinen Sprachgebrauch werden Religionen als außerhalb der eige­nen Erlebniswelt stehende „gött­liche“ Systeme oder Codizes verstanden, deren symbo­lischer und mytho­logischer Charakter dem Bewusstsein der Gläubigen entzogen bleibt. Wissenschaftlich gese­hen haben Religionen als Teile der kulturellen Überlieferung Abbildcharakter gegenüber dem gesellschaft­li­chen Leben in dieser Kultur, gegenüber den historischen Erfahrungen des Kollektivs – was in den „Ge­schichts­büchern“ des Alten Testaments ebenso sichtbar wird wie im über weite Strecken mit histo­ri­schen Beispielen operierenden Qor’an – und den wertstiftenden kollektiven Selbstbildern und Selbst­kon­zep­ten der Gruppe. Damit ist die Trennung in ‚weltliche‘ Systeme, aus denen sich nach und nach die Orga­ni­sa­tions­struk­turen von Staaten entwickelten und den religiösen Sys­te­men, in denen sich in unter­schiedlichem Maße eigene Strukturen entwickelten bis hin zu Staaten ähnlichen Strukturen (Vati­kan) als eher späte Entwicklung in einer differenzierten Kultur- und Zivilisationsstufe anzuspre­chen. Der Islam erscheint eher informell und als wenig rechtlich kodi­fi­ziertes System: als Gemein­schaft (umma muhamadja). Doch ist dies die Außensicht und orientiert sich am Volksislam, wie er heute auch Grundlage eines eher naiven politischen Islamismus ist. Die Hochkultur des Islam im 8. bis 13. Jahrhundert entwickelte eine hoch differenzierte Philosophie von Gesell­schaft und Herr­schaft und besaß über ihren Handel sehr moderne Institu­tio­na­li­sie­rungsansätze.

Bei unseren vergleichenden Diskursen über „Kultur­konflikte“ sind wesentlich die sog. abra­ha­miti­schen Religionen: das Judentum, das Christentum und der Islam gemeint, gerade weil sie auf glei­che Wurzeln zurückgehen und große strukturelle Ähnlichkeiten aufweisen. Gerade daher kann im Kulturkonflikt ein Stell­vertreterkrieg ausgetragen werden, da man in der anderen Religion die ver­drängten und ungelösten Probleme der eigenen Kultur wieder findet.[14]

Gegenwart

Eine aktuelle Bedeutung erhält die Praktizierung der Rituale, d.h. die Einhaltung gesellschaftlicher Regeln und Normen (hier: religiöser Verhaltensvorschriften), wenn sich Überlagerungen durch regi­onale oder andere Veränderungen ergeben. Hier sind wesentlich Prozesse, zu verstehen, die durch verschiedene For­men von Migrationen oder Universalisierungserscheinungen hervorgerufen sind.

In Phasen steigender Spannung können im Ursprung religiöse (oder als ‚religiös‘ definierte) Sym­bole durch äußere, andere oder fremde Zuordnung zunehmend als politische Symbole definiert und zugeordnet oder auch umgewertet werden. Dies geschieht gegenwärtig mit dem Kopftuch.

Das Tragen eines Kopftuches ist nicht per se als ein Symbol für das Bekenntnis zum Islam im en­gen Sinne zu definieren oder zu verstehen, selbst wenn es islamischen Regeln entspricht, ein sol­­ches zu tragen. Dieses ist auch in der islamischen Welt umstritten. Man denke z.B. an die Kon­tro­versen in Ägypten zwischen den Fraktionen der islamischen Gelehrten und funda­men­ta­lis­ti­schen Strömungen des Islam. Es wäre sonst eine Unterstellung oder gar Anmaßung, darin zwingend ein Symbol des Islams im Sinne einer politischen Demonstration zu verstehen.

Zu den Symbolen heute

Man kann so genannte ‚weiche‘ und ‚harte‘ Symbole unterscheiden. Symbole sind keinen einheitli­chen Bedeutungen zuzuordnen. Die geschichtliche Erfahrung bestimmt, ob es sich um harte Sym­bole mit in einer Gesellschaft unbestrittenen Bedeutung handelt, wie die Herr­schaftssymbolik des Hakenkreuzes, der SS-Runen oder des Hammer-und-Sichel-Signets. Solche Symbole sind grund­sätzlich macht- und herrschaftsaffin und unter­lie­gen der Herrschafts-Semantik, den Bedeutungsco­des, die von der Herrschaft durchgesetzt worden sind. Sie sind Teil der gesellschaftlichen Homoge­nisierung und werden rechtlich geschützt, wie dies auch heute mit den Flaggen und Staatssignets und Wappen aller Staaten geschieht, bzw. bei „feindlichen Symbolen“ mit Straf­drohungen für den Träger dieser Symbole sanktioniert. Ein extremes Beispiel für ein ‚hartes‘ und zugleich böses Sym­bol gilt in Europa das ›Hakenkreuz‹. In Indien hat es unstrittig eine alte kulturelle Bedeu­tung und einen mythisch-künstlerischen Wert. Es ist dort als ‚weich‘ einzuordnen, weil es niemals in Macht­kämpfen missbraucht wurde.

Die große Mehrzahl symbolischer Interaktionen nutzt traditionale, mehrschichtige und ambivalente weiche Symbole, zu denen Kleidungsvorstellungen – man vergleiche dabei zum Beispiel die Schaumburger bzw. Bückeburger Festtagstracht –, ästhetische Normen, zivilisatorische Scham- und Intimi­tätsschranken sowie die Vielzahl der Höflichkeitsrituale gehören. Die Bedeutung ist fließend und situa­tionsabhängig, und auch eine individuelle religiöse Bedeutungskonnotation ist durchaus nicht der ge­sellschaftlichen Funktion zwin­gend zuzuschreiben. Zu diesen weichen Symbolen gehört sicherlich auch das in vielen Kulturen heimische Kopftuch als Teil einer „anständigen“ Bekleidung der Frau. Ein Kopftuch ist an sich (bisher) als ‚weiches‘ Sym­bol verstanden worden. Der gegen­wärtige Versuch läuft darauf hinaus, es zu einem ‚harten‘ umzu­de­fi­nie­ren und mit einer festen Be­deutung zu belegen, die im Interesse der ›herrschenden Klasse‹, der ›Macht­elite‹ liegt, die sich als legitimer Vertreter der Interessen des Staates bzw. der deutschen Gesellschaft durch­setzen will. Durch dieses Hochstilisieren wird es unter Umständen im Sinne einer self-fulfilling pro­phe­cy zu einem ‚harten‘ Symbol, und ist dadurch zum Gegenstand erheblicher gesellschaftspolitischer Aus­ein­an­der­setzungen, gar zu einem hochstilisierten Politikum geworden.

Es ist keinesfalls so, dass sie einheitlichen und nicht wandelbaren Einordnungs- wie Beurteilungs­kri­terien unterliegen. Grundsätzlich gilt: sie sind temporär und räumlich – zumindest bezüglich ih­rer Ableitung – ein­zu­ordnen, zu betrachten und zu bewerten. Von nicht zu übersehender Bedeutung ist da­bei, dass sie Ent­wick­lungs­prozessen von Gesellschaften interdependent verbunden sind und die­se zudem abbilden, somit einem zwangsläufigen wie temporär beeinflussten Bedeu­tungs­wan­del unterliegen können.

Als schönes Beispiel aus unserer räumlichen Nachbarschaft sei noch einmal die Schaumburger Tracht erwähnt, zu der eine schmuck­volle Kopfbedeckung gehört. Leider sieht man immer weniger Frauen aus dem Bückeburger Land in Hannover, die stolz ihre Tracht zeigen.

Instrumentalisierungsversuche

Der in der modernen Gesellschaft als ureigenes Recht von Menschen – hier insbesondere von Frau­en – verstandene Vorgang der Wahl der Bekleidung, der Auswahl von Kleidungsstücken zur Bede­ckung oder auch Verhüllung des Körpers ist politisch instrumentalisiert worden. Und dieses ist in hohem Maße bedenk­lich! Frauen werden auf diese Weise in eine Abwehrhaltung gedrängt, sich z.T. permanent rechtfertigen zu müssen, ob sie – wie im vorliegenden Fall – ein Tuch tragen, wann und wo. Damit ist das Recht, ein als religiös oder anderweitig definierbares Symbol zu tragen, oder sich ‚traditionell ritualisiert‘ zu kleiden oder sich „nur“ ihrer Individualität entsprechend zu geben, grundsätzlich herabgewertet. Damit werden Menschen­rechte und somit auch die in das Grundgesetz eingeflossenen Grundrechte substanziell verletzt.

Es ist gegenwärtig erkennbar, dass Frauen, oftmals Intellektuelle, die sich bewusst als Muslima de­finieren (und als solche zu erkennen geben) ihr Kopftuchtragen weniger vom ›Recht auf Reli­gi­ons­ausübung‹ ablei­ten, denn als ›Individualrecht‹ deklarieren. Eine verfassungsrechtlich interessante Situation! Der gesell­schafts­­politische Kampf hat dabei – so scheint es – Dimensionen angenommen, die über Fremdheit, Wahr­neh­mung anderer Kulturen, Ansätze einer multikulturellen Gesellschaft hinaus gehen.

Zu fragen ist andererseits auch, inwieweit betroffene Mädchen und Frauen längst Repressionen psychi­scher oder auch physischer Art durch interessierte Kreise ihrer Herkunftsgruppen unterliegen, die tendenziell offenkundig aber nicht offenbar sind. Frau Ludin soll, so hört man, längst nicht mehr frei sein in der Wahl ihrer Interview-Partner und außerdem ‚abgeschirmt‘ worden sein. Wie viele Mädchen werden psychisch und physisch gezwungen, das Kopftuch zu tragen? Wie können diese vor Repressionen und Chancenminderung geschützt werden? Hier kann die Schule durch Beratung einen Beitrag leisten.

Auf der anderen Seite scheinen die tendenziell als erheblich ‚überzogen‘ einzuschätzenden admi­ni­strativen Praktiken – beginnend mit Baden-Württemberg – einem politischen Kalkül von Segmen­ten der etablierten Bevöl­kerung und ihrer politischen Klasse zu entsprechen.

Heutiges Problem?

Es ist zu vermuten: Es stehen gezielte vordergründige politische Überlegungen dahinter. Offenbar scheint sich eine Verla­ge­rung in Ersatzebenen für politische Auseinandersetzungen abzuspielen. Es wäre eine alte und lei­der zu oft abgespulte Methode: Relevante und ‚harte‘ Probleme der Alltags­politik werden über­deckt durch Überlagerung ephemerer und hochstilisierter oder umfunktionali­sierter Sachverhalte als Schein­pro­bleme. Die Funktion solcher Ersatzkämpfe und ihre Instrumenta­lisierung in Wahl­käm­pfen ist hinlänglich bekannt. Es bedarf somit keiner speziellen Erläuterung. Gleichwohl: die Metho­den sind moralisch verwerflich und entsprechen keineswegs den Prinzipien politischer Korrektheit.

Lösungen?

Als unabdingbares Menschenrecht muss gelten, dass es ein ureigenes und fundamentales Recht ist, sich ggf. entsprechend seines kulturellen Hintergrundes oder seiner Herkunft zu kleiden. Es ist nicht eine Frage der ›Toleranz‹ seitens einer Mehrheitsbevölkerung etwas zu ‚erdulden‘. Es darf nicht ein, dass eine subjektiv wertende Fremdzuordnung eines Symbols zum permanenten Rechtferti­gungszwang führt. In der auf­geklärten Gesell­schaft sollte es eine Frage der ›political correctness‹ sein. ›Toleranz‹ muss also eine Selbst­verständlichkeit sein. Der Grundsatz der ›Toleranz‹ ist auch auf Grund des vorliegenden BVG-Urteils gebo­ten. Es ist schwierig, in anderen Ländern ›Toleranz‹ einzufordern. Eine Möglichkeit, die unserem Werte­sys­tem entspricht, ist es, mit gutem Beispiel voran zu gehen.

Literatur

  • Voigt, Gerhard, 2002: Aspekte von Kultur und Zivilisation: Die kulturelle Dimension des Trans­forma­tions­pro­zesses. Dimensionen und Probleme eines sozialwissenschaftlichen Paradigmas als Propädeutikum zum Ver­gleich der Polnischen Zivilisationsgeschichte und der Gesellschaft der »Semiperipherien«. In: Nettel­mann, Lothar / Adamczyk, Dariusz, Hrsg., 2002: Zur Frage einer polnischen Nationalkultur. Polen in Europa: Vergangenheit, Ge­genwart, Zukunft. Beiträge der Tagung »Zur Frage einer Polnischen Nationalkultur« der Deutsch-Polnischen Ge­sellschaft Hannover, e.V. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarck­schule Hannover, e.V. Sonderheft 1 /2002: 109-150. (Vgl. Internet-Publikation aus politik unterricht aktuell)

  • Popitz, Heinrich, 1968: Prozesse der Machtbildung In: Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart. 362/363. Tübin­gen (J.C.B.Mohr [Paul Siebeck]). S. 5 - 42. - Auszüge abgedruckt auch in: Steinert, ed., Sym­bo­lische Interaktion. Arbeiten zu einer reflexiven Soziologie. 1973, Stuttgart (Klett) S. 139-150.

Anmerkungen

*         Zusammengestellt aus Texten und Stellungnahmen Dezember 2003 bis Januar 2004 von Lothar Nettelmann für den Gebrauch im Politikunterricht. Zusätzliche Passagen und Überarbeitungen von Gerhard Voigt.

[1]        Vor allem Frankreich verbietet generell religiöse Symbole und Bekenntnisse im staatlich-öffentlichen Be­reich. Diese »lai­zistische« Verfassungsnorm rührt von der Französischen Revolution her, die einen aus­drück­lich anti-re­ligiösen, d.h. hier vor allem gegen die katholische Kirche als Machtfaktor gerichtete Zielrichtung vertrat.

[2]        Kemal Atatürk als Gründer der Türkischen Republik 1924 verankerte den Laizismus, das heißt die strikte Tren­nung von Religion und Staat, ausdrücklich, um der islamischen Geistlichkeit und ihren Würdenträgern ange­stammte „vor- und antimoderne“ Machtressourcen aus den Händen zu nehmen und eine Re-Eta­blie­rung des Sul­tanats über das In­sti­­tut des Kalifats als oberster geistlicher Instanz zu verhindern. Die Handhabung dieses Laizis­musgebotes ist in der Türkei heute zu einem politischen Kampfmittel geworden und wird dementsprechend sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Staat macht damit das Kopftuch- und Schlei­erverbot für Frauen und das Verbot des traditionellen „Fez“, des rand­losen roten steifen Hutes, der damit auch bei der Niederwerfung beim Gebetsri­tual traditionell aufbehalten werden konnte, zu einem politischen Symbol im Kampf gegen Machtansprüche des Islam.

[3]        Die vor zwei Jahren von der CDU/CSU in der Bundesrepublik Deutschland evozierte Diskussion um die Geltung einer so genannten „deutschen/abendländischen/christlichen Leitkultur“ zielt in die gleiche Rich­tung. Hier wird aber deutlich, dass es sich durchaus nicht nur um die Assimilationsforderung der deutschen Gesellschaft an Migranten, vor allem aus dem nicht-europäischen Bereich handelt, von denen Anpas­sungs­anstrengungen verlangt werden, sonder auch um das Unbehagen daran, dass mit der deutschen Einheit 1990 sichtbar wurde, dass gerade im Bereich der traditio­nel­len reli­giösen Orientierungen in den neuen Bundesländern deutlich andere Entwicklun­gen stattgefunden hatten, als in der alten Bundes­re­publik Deutschland: Religionsunterricht war und ist kaum noch gefragt, der politische Einfluss der Kir­chen bleibt marginal oder ist emanzipativ-widerständig ausgerichtet, wie es sich bei den Leipziger „Montags­de­mon­strationen“ zeigte, religiöse Symbolik spielt in der Öffentlichkeit kaum eine Rolle. Für die CDU/CSU bleibt es ein Skan­dalon, dass sich in der ehemaligen DDR ein kultureller Konser­vativismus entwickeln konnte, der bewusst nicht an die chris­tlichen Traditionen anknüpft und daher mit der bishe­rigen Klientel dieser Partei­en wenig zu tun hat. Genau die­ses Problem taucht nun auch im Kontakt mit der mehr­heitlich konservativ eingestellten Minderheit türkischer Migranten auf, die politisch oft durchaus ähnliche Staats­vorstellungen wie die CDU/CSU vertritt, aber nicht in die christliche Tra­dition integriert werden kann. Dieser Fragmen­tierung der Gesellschaft versuchen deutsche Konser­va­tive mit einem verstärkten „Homogenisierungs­druck“ zu begegnen, der sich vor allem der Durchsetzung der hoch­sprach­lichen Kompetenz und der angepassten Alltagssymbolik zum Beispiel der Bekleidung bedient.

[4]        Vgl. die Berichterstattung über Migranten-Milieus in der HAZ Nr. 20 v. 24.01.2004; Vom Kiez zum Getto – ein Abstieg in Berlin, S. 3.

[5]        Selbstverständlich auch nicht zu den wohlverstandenen Interessen der Gesellschaft selbst, insbesondere nicht zu den Interessen der Benachteiligten und „Außenseiter“!

[6]        Gens (Singular); bedeutet Geschlechtsverband; Plural: Gentes;  frühere Bezeichnung: Clans (englisch-schottisch).

[7]        In diesen ruralen Gesellschaften fehlt ein säkulares (heute würde man sagen: staatliches) Machtzentrum, das mit der Kompetenz der kultu­rel­len und normativen Situations- und Realitätsdefinition ausgestattet ist (vgl. Popitz: 1968).

[8]        Folgende Zitate aus dem Koran können angeführt werden: Sure 24: 30-31; Sure 24: 60; Sure 33: 59. Vgl. auch: Neues Testament, Korinther 11/ 3-9

[9]        Dass hier nur noch vom Kopftuch die Rede ist, zeigt, dass dieser Diskurs von außen im interkulturellen Kon­flikt auf­ge­zwun­gen ist. Es handelt sich im kulturellen Wertverständnis in der islamisch-vorderasiatischen Welt ganz generell um eine angemessene, d.h. „züch­tige“ und „anständige“ Bedeckung des Körpers. Es geht um allgemein akzep­tierte „Scham­schranken“, deren Ent­wick­lung in der mitteleuropäischen Kultur von Norbert Elias paradigma­­tisch untersucht und dargestellt worden ist. Die Begriffe „züchtig“ und „anständig“ sind Kategorien der sozialen Integration und West­bindung und gelten für Män­ner und Frauen gleichermaßen. Dass von dem »Ver­bot« der allgemeinen Nacktheit, das mit diesen Begriffen eben­so ge­meint ist, da die gesamte Kör­per­lich­keit intimisiert und „hinter die Kulissen“ der Öffent­lich­keit (Elias) gelegt wird, bei uns keine ent­sprech­en­de „Empörung“ auslöst wie das „Kopftuch“ zeigt, dass hier die Wertnormen zumindest für rele­vante Tei­le der eigenen Gesellschaft noch übereinstimmen.

          Warum reagieren „wir“ so empört auf das Kopf­tuch? Weil im 20. Jahrhundert die in Mitteleuropa geltenden Beklei­dungs­normen Kopfbedeckung für Männer und Frau­en, Kra­wat­te für Männer und Hosenverbot für Frauen zunehmend als abzulehnende Symbole bürgerlich-affirmativer Herr­schaft verstanden wurden. Der Feminismus im Deutschland der zwanziger Jahre drück­te sich öffentlich vor allem durch Ho­sen­tragen und Verzicht auf konventi­onelle Kopfbe­deck­un­gen, aber auch durch den Kampf um sexuelle Liber­ti­nage und Enttabuisierung der Nacktheit aus. Da dieser Kampf durchaus nicht konsensfähig in unserer Gesellschaft zu Ende geführt wurde, ist er bis heute hochgradig emotiona­li­siert und von Statusängsten besetzt. Wer heute diese Enttabui­sie­rung als Form der „anomi­schen Gefahr“ der Individu­a­­lisierung begreift, muss umso deutlicher seine eige­nen Vor­stel­lungen von „züchtig“ und „anständig“ zur Norm ma­chen und gegen andere Formen der Symbolisierung verwandter Sittenvorstellungen kämpfen, wie sie sich im „Kopf­tuch“ ausdrücken. Letztlich ist dies eine Art „po­l­i­tisches Schattenboxen“, um die begriffliche Definitionsgewalt in der Gesellschaft und damit um Machtpositionen.

[10]      ›Religion‹ ist definierbar, ›Religiosität‹, also das Verhalten bzw. die Eigenschaft ‚religiös‘ zu sein, das Praktizie­ren da­ge­gen weniger. Es umfasst letztlich alle Bereiche menschlichen Lebens in Physis und Psyche; auch die Be­reiche, die dem Transzendenten zugeordnet sind. Dazu gehört das subjektiv Erfahrbare wie das ›Nichterfahrbare‹, das Uner­forsch­bare, insofern die Gesamt­heit der bewussten, unbewussten und gefühlten Individualität. ›Religio­sität‹ kann nach außen gerichtet sein und individuell oder kollektiv ‚geäußert‘ bzw. verstanden werden. Sie kann von Dritten als aus­schließ­lich nach außen gerichtet aber auch als Verinnerlichung einer Person wahrgenommen werden. Dies gilt ins­be­sondere für Menschen mit erhöhter Distanz zur ‚fremden‘ Religion oder auch der Religion allgemein. Dann ist sie schwer oder gar nicht nachvollziehbar. Sie ist  schon gar nicht ‚nacherlebbar‘. Sie muss aber vom Individuum nicht ‚glaubhaft‘ gemacht werden.

[11]      Entsprechendes gilt für noch in Ansätzen erkennbare Beispiele für Stämme auf der Arabischen Halbinsel. Die Islami­sierung, also die kulturell-symbolische Überformung durch den Islam, beginnend mit dem 7. Jahrhundert, konnte nicht die traditionalen Verhaltensweisen und Überlebensmechanismen der dortigen Völker vollständig überdecken, ersetzen oder gar auslöschen. Die Wahabiten haben ihre ‚strenge Auslegung‘ des Koran auch auf der Symbolebene mit hohem Zwang durchgeführt und überwachen konsequent die Einhaltung. Die schiitische Herr­schaft in Iran versucht es z.T. mit brutaler Gewalt durch die sog. „Revolutionswächter“. In Iran liegt allerdings eine hoch differenzierte Gesellschaft vor. Dort wird ein ca. acht Jahrtausende andauernder Prozess der belegten Menschheitsgeschichte sichtbar.

[12]        Die Zuordnung patrilinearer und matrilinearer Strukturen zu bestimmten Lebensformen ist umstritten und unklar. In vielen Fällen entwickeln Krieger- und Eroberervölker deutliche patriarchalische und patrilineare Traditionen, die mit der Vorstellung einer männlich-kriegerischen obersten Gottheit verbunden wird. Beispiele dafür sind die indogermanischen und turkmenischen Völker. Matriarchalische und matrilineare Traditionen werden oft mit der Ackerbautradition und der Verehrung von Fruchtbarkeits- und Muttergottheiten in Verbindung gebracht (Kybele- und Astarte-Kulte im alten Orient, die in der frühchristlichen Marienverehrung wieder aufleben, zum Beispiel in Ephesus). Dabei zeigt sich gerade im Nahe Osten, dass der Vieh-Nomadismus nicht in der entwicklungsge­schichtlichen Tradition der Jäger und Krieger steht, sondern aller Wahrscheinlichkeit eine spätere Entwicklung vorher ackerbäuerlich-ruraler Lebensformen war, die damit Überlebenstechniken am Rande der Ökumene entwi­ckelten. Die kriegerische Tradition vieler Nomadenstämme, wie der Tuareg oder vieler arabischer Stämme, ist da­her wohl eine sekundäre Anpassung an veränderte Lebensformen.

[13]      Als moderne Wissenschaft gilt dabei die Soziologie; hier z.B. über die Forschungsansätze der ›Symboli­schen Inter­ak­tion‹, eines Forschungszweiges der Nachkriegszeit in den USA und der in Europa von Nor­bert Elias her­ausgear­bei­te­ten ›Zivilisationstheorie‹. Andere Disziplinen der sog. Kulturwissenschaften leis­ten entsprechende Beiträge.

[14]      Die beiden letzteren sind mehr oder weniger direkt oder indirekt aus dem Judentum hervor­ge­gan­gen (Chri­s­ten­tum) bzw. entwickelt worden (Islam). Der Islam wurde vom Mohammed konzipiert, d.h. er hat nach­weislich den Koran ver­fasst. Dies geschah in Kenntnis der im 7. Jh. verfügbaren Schriften und Lehren. Seine verfassten Lehren und Reden sind unver­än­derlich die Basis des Islam. Mohammed gilt als ›Religionsstifter‹. Jesus von Nazareth da­gegen nicht. Sei­ne Worte, Lehren und Taten wurden durch zeitgenössische Anhänger übermittelt und später ver­kündet. Die für die Chris­ten zentrale ›Heilige Schrift‹, das ›Neue Testa­ment‹, wurde von mehreren (bzw. vielen und weit­gehend unbe­kannten) Autoren oder Verfassern im Laufe von drei Jahr­­hun­derten – zunächst nach fortlau­fenden mündlichen Übermittlungen schriftlich verfasst und schließlich von den in der neuen Christengemeinschaft eta­blierten und ermäch­tig­ten Organisa­toren zusammen­ge­stellt und als verbindlich auf einem Konzil [4. Jh.] be­schlossen. Abgesehen von ih­rer Abspaltung in den USA, den Mormonen, die ein wei­te­res ›Buch‹ hinzufügten, (das ›Buch Anna‹), ist es nicht mehr ver­ändert worden. Mit der ›Heiligen Schrift‹ der Juden, der ›Thora‹, die von den Christen als ›Altes Testa­ment‹ be­zeich­net wird, ist die Sachlage bezüglich der Ur­sprün­ge noch komplizierter und letztlich mangels Schriftzeugnissen nicht oder nur äußerst schwer erforsch­bar. Es ist zu ver­mu­ten, dass die mythischen Quellen in den Glaubens­vorstel­lungen der Völker des süd­li­chen und östlichen Mittel­meer­rau­mes lie­gen. Es seien genannt insbesondere die Sumerer, die Baby­lo­nier und die Phönizier. Der Monotheismus hat sich im Zusammenhang mit der Bildung und Definition als Volk (der Juden), in Abwehrkämpfen gegen die Nach­bar­völ­ker entwickelt. Dieser Vorgang ist verbunden mit den frü­hen Staatenbildungsprozessen im Altertum. Er ist ins Chris­ten­tum wie den Islam, die sich beide als Offen­barungs­reli­gi­onen verstehen, transponiert worden. Die Vor­stellung: »Es gibt nur ei­nen Gott« ist unab­änderlich als fundamental geltender Grundsatz zum Zentrum der Glau­bens­vor­stel­lun­gen und -aussagen wie -regeln geworden.

 

pua 1/2003

ISSN

0945-1544

 

 

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell
"Interkulturelle Konflikte"
Hannover, 2002. A 5, kart.
[ISBN 3-9807714-6-6] Printausgabe vergriffen

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Vorsitzender: Gerhard Voigt OStR i.R. (seit 2009). Kontakt vgl. Impressum (vgl. Seitennavigation).

eMail: bismarckschule.voigt@gmx.de

http://www.voigt-bismarckschule.de

Internetausgabe / Internetseite / politik unterricht aktuell 1/1996 / Index / Netzpublikation 06.11.02 - Überarbeitung: 3.8.2004 / 03.05.2010 / 16.07.2011

 

 

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