I. Einleitung
In diesem Kapitel werden erstens einschlägige
Definitionen des Begriffes der Kultur sowie später die
Bedeutung der Interkulturalität gegeben. Wenn man von der
Kultur spricht, fallen die Spielarten der Teilkulturen,
bzw. die Beziehungen der Ethnien in einer Bevölkerung ein. Hier geht
es nämlich um Minoritäten und Majoritäten. Diese
Kenntnisse werden im gegebenen Zusammenhang hinsichtlich der
Erziehung verarbeitet.
a. Kultur und Interkulturalität
In Abgrenzung zu dem abstrakten, traditionell
geisteswissenschaftlichen, vom sozialen Kontext weitgehend
losgelösten und abgehobenen Verständnis von Kultur, gehen die Ansätze
interkultureller Pädagogik in Anlehnung an die Ethnologie von einem
erweiterten und zugleich konkreteren Kulturbegriff aus: In diesem
Zusammenhang wird Kultur als „Alltagswissen“ verstanden, das nicht
allein die Objektivation alltäglichen Handeins von Essen und
Bekleidung bis zu Berufen und Verwandtschaftsbeziehungen umfasst,
sondern ebenso die Ideen, Alltagstheorien sowie Deutungsmuster, in
denen die Mitglieder einer Kultur in 'natürlicher' Einstellung die sie
umgebende Welt auslegen Treuheit / Otten, 1994 S. 33).
Die Kulturen schaffen bei jeweiligen Gruppe
ökonomische, soziale und auch ideengeschichtlichen Bedingtheiten,
und durch dieses alles eine Identitätsbildung beim Individuum.
Auernheimer (1984) versucht mit folgender Annäherung
hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte Kultur zu definieren:
„Kultur ist ein gemeinsames geteiltes System von symbolischen
Bedeutungen, das in allen Lebenstätigkeiten mehr oder weniger
mitproduziert wird. Sie ist aus der Auseinandersetzung mit den
materiellen Lebensbedingungen unter bestimmten
Produktionsverhältnissen hervorgegangen und wird unter Anknüpfung an
die jeweils vorgefundenen Traditionen tagtäglich neu geschaffen“ (S.
23). In einer Bevölkerung leben verschiedene Gruppen verschiedener
Herkunft. Die Zugehörigkeit ist dort von großer Bedeutung. Diese kann
verschiedene Rituale, Bräuche, Sitten, Normen, Institutionen,
Bekleidungsart, Dialekte, Mundarten, Musik und Glaubensunterschiede
in einer Religion schaffen. In industrialisierten westeuropäischen
Ländern entstammen diese Unterschiede besonders den Migrationen, dort
zeichnen diese Unterschiede Kulturgrenzen. Wie z.B. die Bauernkultur
der Türken in Europa versucht, vor kapitalistischen Verhältnissen in
europäischen Bevölkerungen, ihre Existenz zu bewahren! Aber auch in
der Türkei ist es unsinnig, beispielsweise von der armenischen, der
griechischen und der türkischen oder der kurdischen Kultur zu reden,
weil Kultur eine materielle oder soziale Basis hat. Im 21.
Jahrhundert ist es auch unsinnig von unterschiedlichen
Nationalkulturen zu reden. Nationalkulturen sind, wie wir wissen,
ein neuzeitliches Phänomen. Trotzdem könnte auch falsch sein, dass
Religionsunterschiede wie z.B. unter armenischen, griechischen
Minderheiten und der muslimischen Bevölkerung als nicht bedeutend
angesehen werden. Manche Kulturelemente bewahren seit tausenden von
Jahren ihren spezifischen Charakter. Wenn kulturelle Formen und
Inhalte eine materielle Basis, eine spezifische Funktionalität
haben, dann lassen sie sich nicht beliebig auf Lebenssituationen
übertragen (Auernheimer, 1984, S. 25). Wenn man von
Kulturunterschieden zwischen der Minderheiten- und Mehrheitskultur
spricht, geht es um Kochkultur, Feierkultur, Hochzeitskultur,
Ehekultur, Begräbniskultur usw.
Den Kulturkonflikt erleben viele Jugendliche
aus Minderheitenfamilien besonders bei der Lebensplanung. Nach
traditionellem Muster sollten zum Beispiel die Jungen und Mädchen
heiraten. Hier bleibt den Jugendlichen unter diesen Umständen
manchmal nur die Flucht und der Bruch mit der Familie.
Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe hilft dem
Einzelnen, sich seine Identität zu schaffen. Dabei sind die Kultur
wie auch die Gruppenkulturen von großer Bedeutung. Sie bieten das
Material, das zu individuellen Konstruktionen verarbeitet wird. Die
Identitätsentwicklungsphase beginnt nach Freud in der Familie. Die
Schülerinnen und Schüler kommen mit ihren eigenen Identitäten in die
Schule. Es kann sein, dass Kulturkonflikte entstehen, wenn sie eine
sehr strenge kulturelle Herkunft haben. Becker (2001) schlägt
den Lehrerinnen und Lehrern, die ihre Unterrichten planen, vor: „Die
unterschiedliche familiären Voraussetzungen der Schüler sind für die
Unterrichtsplanung besonders relevant, wenn Themen bearbeitet werden,
die sich unmittelbar auf die Familien beziehen, wenn es z.B. um das
Rollenverständnis von Vater und Muter geht, um die Berufstätigkeit der
Eltern, um Wohnverhältnisse, Freizeitaktivitäten, um die
Freizeitgestaltung oder den Urlaub“ (S. 23). Aber für Minderheiten
ergeben sich natürlich unterschiedliche, familiale und kulturelle
Voraussetzungen. Hier kann man religiöse Feiertage als Beispiel
geben. Für Klassenlehrer in Grundschulen gelten kulturelle,
multikulturelle und transkulturelle Identitätsentwicklungen als
Schwerpunkte.
Das Verständnis für multikulturelle
Gesellschaften gilt für die Länder, die den Verlauf der
Globalisierung vervollständigt haben. Innerhalb dieses Verlaufs geht
es um die Einwanderungen der Menschen für verschiedene Zwecke. Wegen
der geschichtlichen Grundlagen können die Einheimischen aus
verschiedenen Kulturen und sogar Nationen bestehen. Anatolien ist eins
von solchen Ländern, weil ihre geopolitische Lage eine
Brückenfunktion erfüllt. Die Bevölkerungen, die seit dem Altertum bis
zur Besiedlung durch Türken im Jahre 1073 nach Anatolien
eingewanderten waren, haben sich mit den Einheimischen vermischen
müssen. Deswegen kann man den Begriff „Minderheiten“ neben dem
Begriff „Mehrheiten“ seit der Urgeschichte verwenden. Die soziale Lage
der Minderheiten unter den Mehrheiten sollte geklärt werden. Das
Hauptproblem der multikulturellen modernen Gesellschaft besteht
darin, inwieweit die Logik, Sprachen, Traditionen und Sitten, Glaube
der Minderheiten unter den Mehrheiten bewahrt werden. Die Antwort auf
diese Frage soll der Maßstab einer modernen Gesellschaft sein.
Der Begriff „Multikulturelle Gesellschaft“
zeigte sich erst in den hoch industrialisierten Ländern. Der Migrant
ist durch die Anwerbung zur Hilfsarbeit in das industrialisierte Land
gekommen oder ohne „Einladung“ mit dem Ziel, einen Job zu finden.
Fast alle Migranten hatten dieselben Vorstellungen, einen bestimmten
Zeitraum in dem Volk, in das sie eingewandert waren, zu leben, aber
mit der Möglichkeit ihre kulturelle Identität zu bewahren.
Sie könnten manche Rechte erhalten so wie das
Gleichheitsrecht, Einbürgerungsrecht, Options- und Wahlrecht. Die
bzw. der Eingewanderte könnte schon in jenem Land als Migrant
überleben. Man soll in dieser Lage auf die Frage antworten, wer die
Migranten eigentlich sind. Die Antwort auf diese Frage würde den
Migrantenbegriff definieren.
Eine Definition kann den Aussagen von Lord
Curzon auf dem Kongress entnommen werden, der in Lausanne am 12.
Dezember 1922 stattgefunden hat. „Während die Leute unter einer
fremden Regierung sich von den anderen, die im selben Lande wohnhaft
sind, durch ihrer Abstammung und ihren Glauben unterscheiden.“ Der
Satz meint nämlich, dass eine Gruppe Minderheiten genannt wird,
sofern es angefangen hat, die Unterschiede zu bewusst zu leben. Das
Vorhandensein dieser Unterschiede ist auch die Grundlage für
Diskriminierungen.
Am Ende des Satzes hat Lord Curzon die
Minderheitenproblematik hinsichtlich der damaligen Menschenrechte wie
folgt beschrieben: „... ist es ein nicht zurückzuweisendes Prinzip,
dass eine Minderheit, die in Trauer und Armut leben muss, Garantien
für ihre Sicherheit und ihr Existenz erhält.“
Industrialisierungsverläufe haben innerhalb
der Migrationen in Europa andere Perspektiven für Immigranten
geschaffen: Obwohl alle Rechte, die die Mehrheiten haben, allen
Minderheiten gegeben werden, könnten die Leute aus der Mehrheiten
diese Leute aus Minderheiten diskriminieren, und würden darauf
bestehen, für diese Diskriminierung Recht zu haben. Haut-, Augen und
Haarfarbe, Akzent beim Sprechen, Glaubensunterschiede,
unterschiedliche bunte Bekleidungen, das Verständnis zum Spaß,
Eßgewohnheiten werden oft die Gründe für Diskriminierungen
angenommen.
Nach den Verhaltenstypen aus der Kultur der
Mehrheiten können sich die Diskriminierungsformen in einer Hierarchie
vom Vernichten zum Auslachen oder zum Schauen („Gaffen“) zeigen, als
ob man sich zu einer bzw. einem Schwerbehinderten nähern würde. Es ist
gefährlich, dass Diskriminierungsverhalten zu einem allgemeinen
Verhalten in Mehrheiten geworden ist. Den negativen Reaktionen gegen
die Minderheiten, die zum Gruppenverhalten geworden sind, folgt oft
die Entstehung von einschränkenden und ausgrenzenden Normen und
Gesetzen gegen diese Minderheiten. Sofern die Gründe der beiden
Weltkriegen im 20 Jh. gesucht werden, kann man feststellen, dass die
Minderheitenproblematik zu den Hauptfaktoren für diese Kriege
gehörte.
Die religiösen Elemente in der
Migrantensituation sind von Bedeutung, weil sie die
Kulturunterschiede sichtbar machen. Bevor die Kinder die Grundschule
besuchten, beginnen sie zu lernen, zu welcher Religion sie gehören.
Hier kann man die Bräuche für Taufen als Beispiel geben. Nach
Hamburger (1991) zählen die religiösen Ritualien
dazu: „Alle modernen
Gesellschaften sind stark multikulturell von ihrer Entstehung her, im
Hinblick auf soziale Schichten, religiöse und kirchliche Traditionen,
politische und subkulturelle Milieus, Lebensstile und
Wertorientierungen. Kulturelle Besonderheiten werden zu einem
Element in der alltäglich erfahrbaren Struktur der sozialen Welt.
Kulturelle Besonderheiten werden zu einem Element in der alltäglichen
erfahrbaren Struktur der sozialen Welt“ (S. 70). Diese Besonderheiten
unterscheiden das Handeln der Gruppen.
Hamburger betont in dem selben Beitrag,
wie sehr die Menschenrechte im Pluralismus von Bedeutung sind: „Ein
solcher allgemeiner Pluralismus verbindet sich mit einer gemeinsamen
Prinzipienorientierung an Menschenrechten und den Grundsätzen des
demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Pluralität und Konformität
balancieren sich auf einem fortgeschrittenen Gesellschaftsniveau;
ein zwanghaft reduziertes Pluralitätsverständnis (Nationalismus)
dagegen geht in der Regel einher mit einer schwachen
Prinzipienorientierung (Konventionalismus an Stelle von
Universalismus) (S. 71).
Die Gegebenheit, dass in multikulturellen
Gesellschaften die Rechte und
die sozialen Rollen respektiert werden, ist ein Phänomen der
multikulturellen Gesellschaft. Personen fremder Herkunft beliebige
unterschiedliche Kulturelemente zu vermitteln ist nach den
pädagogischen Prinzipien kognitiv kaum möglich. Mangelnde Kenntnisse
können zwar unter Zwang aufgenommen aber kaum auf Dauer im Gedächtnis
behalten und verarbeitet werden. Stattdessen ist es noch einfacher zu
verwirklichen, dass die Leute aus unterschiedlicher kultureller
Herkunft harmonisch zusammenleben.
In einem Land, das wegen seiner
geographischen Lage, oder in einer Bevölkerung, die aus diesem Grund
als multiethnisch bezeichnet werden müsste, kann durch die
Hochindustrialisierung ein großer Arbeitskraftbedarf entstehen, was
bewirken kann, dass die Einwohner nach ähnlichen kulturellen Zielen
erzogen werden, als ob die Leute aus einer gleichen kulturellen
Herkunft stammen würden. Falls sich die Gesellschaft eines Landes
multikulturell verstünde und man den Pluralismus und
Mehrsprachigkeit neben der Einheit und der offiziellen Sprache
freistellen wollte, könnte die Schule die Aufgabe einer
Vereinheitlichung übernehmen, und die Schule könnte auch die Sprachen
der Ethnien fördern. Mehrsprachigkeit, die die Werte der bilingual
sozialisierten Leute und Bilingualismus fördert, könnte selbst als
eine kulturelle Norm bezeichnet werden. Diese Kulturwerte sind beim
Verlauf der Modernisierung ein kultureller Reichtum.
b. Die Lage der Minderheiten in der sozialen Struktur der
Türkischen Republik seit ihrer Errichtung
Das Verständnis für Nationalität im ottomanischen
Imperium war ganz anders als das in der heutigen Türkei. Das damalige
Verständnis unterschied die Minderheiten von der anderen Bevölkerung.
Innerhalb der Grenzen des ottomanischen Imperiums haben ca. seit 600
Jahren zahlreiche Bevölkerungen zusammengelebt. Damals gab es kein
Nationenverständnis. Das Schaffen eines Nationenverständnisses war
damals kaum möglich, weil das Imperium die muslimischen Bevölkerungen
mit den nicht muslimischen aber unter der dynastischen Herrschaft
zusammenfasste. Dieser Lebensstil hat ca. bis zum ersten Viertel des
19. Jahrhunderts angedauert.
Der Gedanke „Nation“, der innerhalb der
französischen Revolution entstanden war, hat die ottomanischen
Bevölkerungen stark beeinflusst. Durch die revolutionären Ideen, die
sich unter den nicht muslimischen Bevölkerungsteilen dank des
Buchdrucks schnell verbreitet haben, weil es staatlicherseits nur für
die nicht muslimischen Ethnien erlaubt war, den Buchdruck zu
verwenden, und durch die Propaganda, die von einigen einreisenden
französischen Generälen auf den ägäischen Inseln und in Ägypten gegen
die ottomanische Herrschaft gemacht wurden und daneben durch alle
oppositionelle Aktivitäten von Engländern im Nahen Osten, der
arabischen Halbinsel und auf dem Balkan haben sich verschiedene
extrem nationalistische Ideen auch unter den damaligen türkischen
Intellektuellen verbreitet.
Die Ergebnisse all dieser Ereignisse, d.h.
nationaler Befreiungskampf der christlichen Minderheiten und die
ottomanische Reaktion dagegen – Aufstände mit Waffen und deren
Unterdrückung mit Waffen – haben zu Hass und Rachegefühlen zwischen
den muslimischen und den nicht-muslimischen Bevölkerungsteilen
geführt. Der bulgarische Aufstand von 1876, der armenische
revolutionäre Aufstand von 1890, die griechische Empörung von 1896/97
auf Kreta und die revolutionären Aktivitäten der Geheimbündler auf dem
Balkan haben dazu beigetragen, dass sich misstrauische Gedanken unter
den Türken gegen ihre christlichen Mit-Bürger und ‑Bürgerinnen, sogar
gegen die eigenen Nachbarn und Nachbarinnen sowie gegen die diese
Gruppen unterstützenden damaligen europäischen Staaten entwickelten
(Lewis, 1988). Dieser politische Verlauf hat sich negativ auf die
eventuell homogene multikulturelle Struktur im ottomanischen Imperium
ausgewirkt. Der Gedanke einer damaligen Re-Islamisierung hatte das
politische Ziel eines „Panislamismus“, während ein türkisches
Nationalgefühl durch die Ideologien des „Pantürkismus“ oder des „Panturanismus“
unter den ottomanischen Intellektuellen geschaffen werden sollte.
Die Rede von Mustafa Kemal (Atatürk)
im nationalen Tag am 1. Dezember 1921 bezog sich darauf: „Sehr
geehrte Herren... Wir sind nicht aus der Gruppe der Fälscher, die
was zu tun vorgibt, was sie nicht zu tun vermag, als ob sie es getan
hätte. Meine Herren! Da wir uns gelobt haben, ohne diese geradezu
Fantasten zu tun, als ob wir es getan hätten, haben wir Feindschaft,
Feindseligkeit und die Rache der ganzen Welt auf uns gezogen. Wir
haben gemeint, wohl panislamistisch zu handeln oder handeln zu
wollen. Unsere Feinden haben erwidert: Töten wir sie, damit sie all
dies nicht tun! Wir haben das politische Ziel des „Panturanismus“
nicht gesetzt. Wir haben gemeint, so handeln zu können und zu wollen.
Sie haben erwidert, wie vorher: Töten wir sie! Die Gegebenheit
besteht darin Anstelle dass die Zahl und Unterdrückungen unserer
Feinden vermehrt wird, indem wir von Verhalten, das nicht von uns
geschaffen wurde und geschaffen werden konnte, träumen, müssen zum
öffentlichen Anstand und zum gesetzlichen Anstand zurückkehren. Meine
Herren! Nämlich wir sind ein Volk, das das Leben und die
Unabhängigkeit verlangt. Wir können nur für dieses Ziel unser Leben
geben“ (Rede von Atatürk, 1945, S. 193).
Mustafa Kemal hat politische Ziele gesetzt,
die neu gegründete türkische Republik vor den fundamentalistischen
Ideen wie z. B. die für das Wiedererrichten eines islamistischen
Staates oder vor dem extrem nationalistischen Gedanken zu schützen.
Sein Wort „Wohl dem der sagt, dass ich Türke bin, hat ein neues
anderes Zweck als der spekulative Horizont wie z.B Ethnozentrismus
oder Islamismus zu schaffen. Dieses neupolitische Ziel für ein
türkisches Bürgertum hat sich schnell unter den türkischen
Intellektuellen verbreitet. Es kommt auf die Zugehörigkeit zu einem
Vaterland und einer gesetzlich anerkannten und souveränen
türkischen Republik an – anstelle der Zugehörigkeit zu Ideen wie
Nationalismus oder dem muslimischen Glaube, welche undefinierbar sind.
Die Lasten der Ergebnisse des I. Weltkrieges
und die Verantwortlichkeiten der neu errichteten Türkischen Republik
wurden auf der Lausanner Konferenz diskutiert und vertraglich
geregelt. Mustafa Kemal hat das Abkommen von Lausanne als einen Sieg
gegen das Abkommen von Sévres bezeichnet.
Die Punkte dieses Abkommens bezüglich der
Minderheiten belasten die Türkische Republik mit der Verantwortung
für ihre Bildung, Sicherheit, für den Wehrdienst und soziale Rechte.
Danach muss die Türkische Republik den in Rahmen vom Lausanne
Abkommen genannten Minderheiten gleiche Rechte zuerkennen. In diesem
Abkommen wurden zwei Begriffe „Muslime“ und „Nichtmuslime“ genannt,
statt von Griechen, Armeniern oder Juden zu sprechen. Da dieser
Beitrag sich auf das Feststellen des heutigen Bildungstandes der
Minderheiten bezieht, werden die Ergebnisse im Sinne der Anwendung
jeweiliger Artikel des Abkommens interpretiert. Auszugehen ist
dabei von den Artikeln über die Bildung im Abkommen von Lausanne in
Band 8. Da in diesem Beitrag die Bildungssituation von Minderheiten
thematisiert wird, habe ich die jeweiligen Artikel des Abkommens wie
folgt interpretiert:
·
Nach Artikel 37 musste sich die Türkei dazu
verpflichten, alle Regelungen der folgenden Artikel 38 bis 44 in ihr
Grundgesetze aufnehmen; kein Gesetz, keine Regel sogar keine formale
Aktivität des Staates darf jemals im Widerspruch zu diesen Regelungen
stehen.
Diese Gesetze und ihre Regelungen geben der
Türkei neue Verantwortungen. Unter diesen Verantwortungen steht die
Bildung der Minderheitenkinder:
·
Nach Artikel 38 ist die türkische Regierung dazu
verpflichten, das Leben und die Freiheit ihrer Bevölkerung zu
schützen und es ganz zu verwirklichen, ohne dass sie die Bevölkerung
nach ihrem Geburt, ihrer anderen nationalen Zugehörigkeit,
Abstammung, Sprache oder Religion unterscheidet.
·
Nach Artikel 39 werden die nichtmuslimischen türkischen
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Minderheiten die gleichen
bürgerlichen Rechte und politische Rechte, wie die muslimischen
Bürgern und Bürgerinnen erhalten...
·
Nach Artikel 40 werden die nichtmuslimischen türkischen
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Minderheiten sowohl nach den
Gesetzen und als auch bei der Anwendung dieser Gesetze den gleichen
Prozeduren und Gewährleistungen wie die muslimischen Staatsbürger und
Staatsbürgerinnen unterstellt. Besonders würden sie die gleichen
Rechte haben in den Institutionen der Wohlfahrt, sowie den Religions-
und Sozialinstitutionen, in alle Schularten oder anderen Lehr- und
Erziehungsinstituten, um diese zu errichten, zu verwalten und zu
kontrollieren, in diesen Instituten ihre Sprache zu verwenden und
ihren Gottesdienst frei durchführen zu können, wofür sie aber alle
Ausgaben selbst zu bezahlen haben...
·
Nach Artikel 41 sollte die türkische Regierung
hinsichtlich der öffentlichen Erziehung den Kindern aus diesen
türkischen Staatsbürgerfamilien Möglichkeiten dafür bieten, in
denjenigen Städten und Landkreisen in ihrer Muttersprache erzogen zu
werden, in denen sie in ihrer Mehrheit wohnen. Dieses Urteil sollte
die türkische Regierung aber nicht daran hindern, dass die türkische
Sprache an den jeweiligen Schulen Unterrichtssprache ist.
·
Diese Minderheiten in den Städten und Landkreisen mit
einer entsprechenden Bevölkerungsmehrheit dürfen einen Anteil
für Erziehung, Religion und Wohlfahrt aus dem staatlichen und
städtischen Verwaltungsbudgets oder aus einem anderen Budget
beanspruchen, indem sie daran nach Gerechtigkeitsverhältnissen
teilnehmen können.
·
Artikel 42: Gleichartige Genehmigungen und Möglichkeiten
sollten den Stiftungen dieser Minderheiten in der Türkei gegeben
werden und die türkische Regierung darf den Instituten der
Minderheiten die den anderen zugestandenen Möglichkeiten nicht
verbieten, um die Instituten für Religion und Wohltat wieder zu
errichten.
·
Artikel 42: Die Rechte, die durch diese Beschlüsse den
nichtmuslimischen Minderheiten von der Türkei anerkannt wurden,
sollten auch von Griechenland den muslimischen Minderheiten in ihrem
Land zuerkannt werden.
Nach den Artikeln im Abkommen von Lausanne sind
Gesetze für Minderheitenrechte in der türkischen Verfassung und
Gesetze für Minderheitenerziehung in Kraft getreten. Die gesetzlichen
Regelungen beziehen sich auf die Curricula, die Ernennung der
Lehrerinnen und Lehrer an den Minderheitenschulen, die
Immatrikulation der Kinder, die Administrationsrechte, das Recht zur
Renovierung der Schulgebäuden, kurz gesagt: die Lage dieser Schulen
bzw. Qualitätssicherung und -entwicklung der Minderheitenschulen:
·
Die Minderheiten werden mit ihrer Muttersprache erzogen
(Artikel 41 des Lausanner Abkommens; Artikel 42 der türkischen
Verfassung); Lehre und Erziehung in den Minderheitenschulen sollen
gemäß den Atatürkschen Prinzipien stattfinden. Die türkische Sprache
ist einzige Sprache in der Bildung. Lehre und Erziehung müssen in
Türkisch erfolgen, aber ihre Muttersprache darf gelehrt werden
(Artikel 42 der türkischen Verfassung).
·
Es ist nötig, dass die türkische Sprache gelehrt wird,
Curricula der Minderheitenschulen und deren Lehrbücher sollten von
Ausschüssen untersucht werden (Richtlinien vom 07.11.1935 und Nr. 2584
bezüglich auf Minderheitenschulen)
·
Türkischunterricht und Unterricht über die türkische
Kultur werden von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, die durch das
Unterrichtsministerium ernannt werden. Es ist möglich, bestimmte
Fächer je nach Situation (Bedarf) in der Minderheitensprache
anzubieten; dafür ist die Genehmigung des Ministeriums nötig (Gesetz
6581 bezüglich auf Minderheitenschulen und Lehrerinnen und Lehrer für
Türkischunterricht und Unterrichten für türkische Kultur / Gesetz 2983
für Fremdsprachunterricht und Artikel 64 der Privatschulen).
·
Renovierungen sind mit der Genehmigung des
Erziehungsministeriums durchzuführen (Artikel 20 des Gesetzes für
Privatschulen). Anderenfalls ist Artikel 15 desselben Gesetzes
anzuwenden (Einstellen der Schulen).
·
All diese Schulen fallen unter die Aufsicht des
türkischen Erziehungsministeriums. Sie dürfen keine religiösen
Symbole verwenden und keine religiöse Propaganda machen. In keinem
Lehrbuch dürfen religiöse Motive stehen. Die Bilder von ausländischen
Staatsmännern, ausländische Fahnen oder Kreuze dürfen an Schulwänden
nicht angebracht werden (Gesetz über Einheitserziehung und
Rundschreiben von 1924).
·
Es ist möglich, dass die Kinder aus türkischen
staatsbürgerlichen Minderheitenfamilien eigene Schulen besuchen. Die
Kinder aus anderen religiösen oder muslimischen Abstammungen dürfen
an diesen Schulen nicht eingeschrieben werden (Rundschreiben vom
11.12.1971 und Nr. 15931).
·
Leiterinnen und Lehrerinnen an Minderheitenschulen
sollten dieselben Qualifikationen, wie die türkischen Lehrerinnen
haben. Die Schulleiterin / der Schulleiter muss nicht unbedingt der
Minderheit angehören (Gesetz 6581).
·
Eine oder einer von den türkischen Lehrerinnen und
Lehrern in Minderheitenschulen soll als erster stellvertretender
Direktor ernannt werden (Gesetz 6581 und Artikel 40 des Gesetzes für
Privatschulen).
·
Es ist Voraussetzung, dass die Minderheitenschulen
ähnliche Standards wie die staatlichen Schulen haben (Gesetz 6581;
Artikel 12 und 18 des Gesetzes für Privatschulen)
·
Es ist unmöglich, Immobilien, die zu den
Minderheitenstiftungen gehören und durch die Verlautbarungen 1936
festgehalten wurden, wiederzubilden und wiederzubauen bzw. außerhalb
jenes Zwecks zu verwenden (Rundschreiben des Amtes für Stiftungen vom
7.8.1978 und Nr. 2993)
Die oben genannten Abkommens-, Gesetzartikel und
Regelungen, welche die Lehr- und Erziehungsmöglichkeiten für Bildung
der türkischen Minderheitenkinder bestimmen, habe ich absichtlich
gewählt, weil die Leiter und Leiterinnen der Minderheitenschulen und
Eltern der Schülerinnen und Schüler einige von diesen Artikeln und
Bestimmungen kritisieren und außerdem diese die türkische Perspektive
über Minderheitenrechte bzw. politische Erziehungsziele für
innerschulische Interkulturelle Erziehung zeigen. Die sozio‑politischen
Entwicklungen, durch die diese Gesetze und Bestimmungen in Kraft
traten, stießen auf die letzte Periode des ottomanischen Reiches und
die Zeitläufe, die die Verfassung der Türkischen Republik zur Änderung
gezwungen haben. Während die Reformen für das Erziehungswesen der
Türkei geschaffen wurden, wurden die Gesetze für die
Minderheitenerziehung wieder reguliert.
Das Bildungssystem nach der Errichtung der
türkischen Republik war nicht die Erbschaft des ottomanischen
Schulsystems. Die damaligen Institutionen für Erziehung waren nicht
auf das türkische Bürgertum gerichtet. Die Schulen waren in drei
Gruppen, in Form wie drei Säulen sortiert. Die erste Gruppe von ihnen
nannte man Wohnviertelschulen oder Kleinkinderschulen (Sibyan
Schulen) und so genannte Medreseschulen, in denen die
Koran-Lehre ausgeübt wurde. In der zweiten Gruppe standen Schulen für
ottomanische Reformbewegungen (damaliger Name dieser Schulen
Tanzimat Schulen) In der dritten Gruppe standen
Privatschulen (College) und Minderheitenschulen.
Mit der Republik wurde eine neue Idee der Bildung
hervorgebracht. Zu diesem Zweck wurde am 3. März 1924 ein Gesetz für
die Vereinheitlichung der Erziehung erlassen. Nach diesem
Gesetz wurden die Schulen der ersten Gruppe abgeschafft, die Schulen
der zweiten Gruppe wurden reformiert und die Schulen in der dritten
Gruppe wurden dem Erziehungsministerium übertragen.
Nur die Kinder der türkischen Bürgerinnen und
Bürger durften nach Artikel 25 des Gesetzes Privatschulen
besuchen. Nach Artikel 26 durften die Unterrichtsprogramme dieser
Schulen durch das Erziehungsministerium erlassen werden
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Zahl
der Minderheitenschulen, Lehrerinnen und Lehrer und
Schülerinnen und Schüler:
|
Bereich |
Zahl der Schulen |
Schülerzahlen |
Zahl der Lehrerinnen und Lehrer |
|
Gesamt
|
Schüler
|
Schülerinnen
|
|
Vorklasse |
36 |
542 |
278 |
264 |
28 |
|
Grundschule |
35 |
3118 |
1503 |
1615 |
206 |
|
Mittelschule |
13 |
954 |
397 |
557 |
164 |
|
Gymnasium |
12 |
938 |
381 |
557 |
160 |
|
Berufs- und
Technikgymnasium |
1 |
16 |
16 |
0 |
4 |
|
INSGESAMT |
84 |
4614 |
2178 |
2436 |
398 |
c. Angaben über einige Prinzipien für
die Interkulturelle Erziehung in der Türkei
Das türkische Parlament hat 2002 nach den
Standards der EU-Länder neue Gesetze im Rahmen der Interkulturelle
Erziehung erlassen: einige von diesen beziehen sich auf die
Beherrschung und Lehre der Muttersprachen der türkischen Bürgerinnen
und Bürger.
Die Artikel über interkulturelle Prinzipien in
Nr. 24841 des Staatsanzeigers:
·
Artikel 8: ...die Veröffentlichungen dürfen in
der Sprachen und Dialekten, die die türkischen Bürgerinnen und
Bürger beherrschen, gemacht werden. Solche Veröffentlichungen dürfen
aber nicht gegen die Hauptprinzipien der türkischen Verfassung,
nämlich die Einheit vom Staat und der Nation gerichtet sein....
·
Artikel 11 ist eine Änderung des
Erziehungsgesetzes bezüglich der Lehre von Fremdsprachen und des
Unterrichts der anderen Sprachen der türkischen Bürgerinnen und
Bürger. Das Ziel dieses Gesetzes ist,
-
die Bedingungen für die in den Schulen zu lehrenden
Fremdsprachen,
-
die Schulen, in denen eine Fremdsprache unterrichtet
wird,
-
die Lehre derjenigen Sprachen und Dialekte, die die
türkischen Bürgerinnen und Bürger im Alltag beherrschen, zu
organisieren.
Ein anderes Gesetz ist im Sommer 2002 in Kraft
getreten, um nach den Kriterien von Kopenhagen das ursprüngliche
Gesetz für Stiftungen zu reorganisieren.
Ziffer A des 4. Artikels:
An den 1. Artikel des Gesetzes 2762 vom 5.6.1935 ist folgende
Ziffer angefügt:
·
Ohne dass man berücksichtigt, ob Gemeinden eigene
Stiftungen haben, dürfen sie mit der Genehmigung des Ministerrates
Immobilien besitzen, um ihre religiösen, wohltätigen,
gesellschaftlichen, erzieherischen, gesundheitlichen und kulturellen
Bedürfnisse zu decken.
II. Verfahren des Beitrags
Das Ziel dieses Beitrags ist, den
Entwicklungsstand der Minderheitenschulen in den letzten Jahren zu
zeigen. Die Minderheiten sind die Ethnien, die im Abkommen von
Lausanne genannt waren. Nämlich Griechen, Armenier und Juden. An den
Schulen in fast allen EU-Ländern, in denen innerschulische
Interkulturelle Erziehung angewandt wird, wird seit ca. 80 Jahren
Unterricht in der Muttersprache und der eigenen Kultur der
Minderheiten neben dem Unterricht der offiziellen Sprachen angeboten.
Bei diesem Beitrag wird versucht, die folgende
Frage zu beantworten:
Wie sind die Lehr‑ und Lernbedingungen in Migrantenschulen gemäß
den Entwicklungsplänen?
Für Datenerhebung wurden die Fragebogen von der
ZEvA (Zentrale Evaluations‑ und Akkreditierungsagentur Hannover,
die Aktivitäten für Qualitätssicherung und ‑entwicklung an Hochschulen
durchführt) nach den Bedingungen der türkischen Mittelschulen geändert
und angewandt.
In dieser Umfrage geht es um folgende
Faktoren (vgl. 1995, S. 12):
A. Organisatorische Struktur und weitere
Entwicklung des Faches
1. Welche Informationen zu folgenden
Themenbereichen sind für eine Bestandsaufnahme des Faches
unentbehrlich?
– Geschichte, Entwicklung und
jetzige Position des Faches innerhalb der Migrantenschulen
– institutionelle Struktur der
Schule – wissenschaftliches Profil
– Kooperationen – schulinterne,
regionale, nationale und internationale
2. Welche Entwicklungs‑ und
Personalplanungen gibt es für die Schule?
B. Bildungsziele
1. Welche Bildungsziele verfolgen die
Fächer der Migrantenschulen?
2. Wie konkretisiert sich die
Internationalisierung in den Lehrzielen?
3. Sind die Unterrichtsziele
dokumentiert, sowie die Lehrerinnen, Schüler und Schülerinnen?
4. Wie, von wem und in weichem Rhythmus
werden Aktualität und gesellschaftliche Relevanz der Ziele geprüft und
sichergestellt?
5. Gibt es spezielle Maßnahmen zur
Förderung de Schülerinnen und Schüler?
C. Beschreibung des Curriculums
1. Studienplan (graphische Darstellung)
2. Struktur (Pflichtunterricht,
Wahlunterricht)
3. Wochenstunden
4. Ausrichtung – national /
international (Fremdsprachenunterricht, Klassenfahrt ins Ausland)
5. Leistungspunkte oder -Nachweise für
Unterricht
6. Chancen für Studienplatz in einer
Universität
D. Organisation von Unterricht,
Lehrersitzungen (Konferenzen), Klassenfahrten
1. Wie erfolgt die Lehrplanung?
2. Auf welche Weise überprüft die
Schule, ob die den Eltern und Schülern versprochenen Punkte
verwirklicht werden?
3. Welche Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und ‑verbesserung sind in der Schule etabliert?
4. Welche organisatorischen Faktoren
fördern oder hemmen den Lehrprozess?
E.
Bewertung der Lehrpraxis der Schule
Wie sind die Meinungen der einzelnen
Statusgruppen im Fach (bitte getrennt nach den einzelnen Studiengängen
darstellen) zu folgenden Themen:
·
die Studienrichtungen von Schul-Absolventinnen und
-Absolventen
F. Absolventenverbleib und Arbeitsmarkt
·
Welche Kontakte hat die Schule zum Arbeitsmarkt und zu
Absolventinnen und Absolventen?
H. Ausstattung
Über welche Ressourcen in den im Folgenden
aufgeführten Bereichen verfügt die Schule, um die definierten Ziele
zu erreichen?
·
Mittel für Lehre (aktueller Haushalt)
·
Räume (Klassenzimmer, Arbeitsräume für Schülerinnen und
Schüler etc.)
·
Personal (Lehrerinnen und Lehrer, Verwaltung und
Fortbildungs-Seminare für Lehrkräfte)
·
Investitionsmittel für Großgeräte der letzten drei Jahre
und in Aussicht stehend)
·
Bibliothek und Literaturversorgung
Ich habe zu diesem Zweck eine Umfrage
entwickelt, nachdem Fachleute nach ihrer Meinung gefragt wurden. In
der Zwischenzeit habe ich vom Schulamt in Istanbul die notwendige
Genehmigung verlangt. Danach habe ich mit den Schulleitern bzw.
Schulleiterinnen darüber gesprochen, wie man die Umfragen ausfüllen
sollte.
Als Beispielgruppe habe ich dem Schulamt die
griechische Grundschule Zapion, das Getronagon Lyzeum
und die Esayan Grundschule vorgeschlagen.
III. Ergebnisse und Interpretationen
In diesem Abschnitt stehen die ‑Besonderheiten
der Schulen aus der Beispielsgruppe. Vorher stehen aber die
Erklärungen einzelner Untertitel. Nämlich es geht hier darum, wonach
bei der Entwicklung einer Schule gefragt werden sollte.
A. Organisatorische Struktur
In diesem Kapitel sollten nach ZevA (vgl. S.
38) der institutionelle und organisatorische Aufbau der evaluierten
Schule und die Lehrangebote kurz vorgestellt werden. Ziel sei es, den
Lesern und Leserinnen des Selbstreports einen möglichst komprimierten
Überblick zu geben.
·
Entwicklung der Grundschule / Mittelschule und Position
innerhalb der Schulen im Primär‑ und Sekundarbereich
·
Entwicklung der Schule‑. Historie, Ausbau und aktuelles
Profil
Stundentafel
Personal der Lehreinheit, der
Verwaltung und der technischen Dienste
|
Personal |
|
|
April 2002 |
|
|
Minderheit |
Türkisch |
Lehrer |
Lehrerinnen |
|
Fachlehrer und
-lehrerinnen: |
|
|
|
|
|
1……………….. |
|
|
|
|
|
2……………... |
|
|
|
|
|
3……………... |
|
|
|
|
|
Zahl der Lehrer
und Lehrerinnen |
|
|
|
|
|
Verwaltung |
|
|
|
|
|
Schulleiter /-leiterin |
|
|
|
|
|
Stellvertreter/innen |
|
|
|
|
|
1……………… |
|
|
|
|
|
2……………… |
|
|
|
|
|
3……………… |
|
|
|
|
|
Sonstige
(……………………………….) |
|
|
|
|
|
Summe |
|
|
|
|
|
Technischer
Dienst |
|
|
|
|
|
1……………… |
|
|
|
|
|
2……………… |
|
|
|
|
|
3…………….... |
|
|
|
|
|
Summe nichtwissenschaftl. Personal |
|
|
|
|
Außer den Fächern für Türkisch und
Gesellschaftslehre werden alle Fächer von den Lehrer/innen aus den
Minderheiten gegeben. Aber bei den Fächern für Musik und Kunst
arbeiten die Lehrer/innen aus Minderheiten und Mehrheiten zusammen.
Stundentafel der 8 jährigen
Grundschule:
|
|
Schuljahrgang |
|
Fach / Fachbereich |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
|
Türkisch |
12 |
12 |
12 |
6 |
6 |
5 |
5 |
5 |
|
Muttersprachlehre der Minderheiten |
12 |
12 |
12 |
6 |
6 |
5 |
5 |
5 |
|
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
|
Sozialkunde |
4 |
4 |
4 |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Naturwissenschaften |
- |
- |
- |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
|
Gesellschaftslehre (Geschichte,
Erdkunde) |
- |
- |
- |
3 |
3
|
3 |
3 |
- |
|
Bürgertumslehre und
Menschenrechte |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
|
Geschichte der Türkischen Republik und Atatürksprinzipien |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
|
Fremdsprachehre (Deutsch;
Französisch; Englisch) |
- |
- |
- |
1-2-
2 |
1-2-
2 |
4-1 |
4-1 |
4-1 |
|
Kultur- und Ethiklehre der
Minderheiten |
- |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2
1 |
2 |
|
Kunst |
1 |
1 |
1 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Musik |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Technik |
- |
- |
- |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
|
Verkehrslehre und Lehre für Erste
Hilfe |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
1 |
|
Einzelne und kollektive Aktivitäten |
1 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Wahlfächer |
- |
- |
- |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
|
Summe |
36 |
36 |
36 |
36 |
36 |
36 |
36 |
36 |
Wahlbereich
|
|
|
Schuljahrgang |
Wöchentliche Stunden |
|
1. |
Computer |
1‑5 |
1‑2 |
|
2. |
Darstellendes
Spiel (Drama) |
1‑3 |
1‑2 |
|
3. |
Sprechen und
Rechtschreiben |
1‑5 |
1‑2 |
|
4. |
Zweite
Fremdsprache |
1‑3 |
1‑2 |
|
5. |
Tourismus |
1‑3 |
1‑2 |
|
6. |
Landwirtschaft |
1‑3 |
1‑2 |
|
7. |
Regionale
Handwerke |
1‑3 |
1‑2 |
Beim Wahlbereich
arbeiten die türkischen Lehrerinnen und Lehrer mit den anderen
Kolleginnen und Kollegen aus den Minderheiten zusammen.
Während die Leiter und Leiterinnen aus der
Minderheitenlehrergruppe gewählt werden, sollen die Stellvertreter
bzw. Stellvertreterinnen aus der Mehrheiten ernannt werden
Der psychologische Berater bzw. die
psychologische Beraterin, Chef der Personalabteilung, Sekretäre und
Sekretärinnen, Buchhalter bzw. Buchhalterinnen, Beamte der Bibliothek
und Diener bzw. Dienerinnen sind aus der Minderheitengruppe zu
ernennen.
Wissenschaftliches Profil der
Schule in der Lehre:
·
Kooperationen mit den anderen Minderheitenschulen und
den anderen Schulen außer dieser Gruppe der Minderheiten‑ und
Privatschulen
Gibt es eine Kooperation zwischen den
Minderheitenschulen?
Ja ( ) Nein ( )
Wenn ja, mit welchen
Minderheitenschulen und für welche Fächer und Lernförderungen gibt es
eine Kooperation?
Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es eine
Kooperation zwischen den Minderheitenschulen von derselben Minderheit,
um einerseits die Lehre und Lernen und Schulverwaltungen zu
organisieren, andererseits Verordnungen vorzubereiten und Änderungen
dafür vorzuschlagen.
Gibt es eine Kooperation zu den anderen
Schulen?
Ja ( ) Nein ( )
Wenn ja, mit welchen Schulen und für welche
Fächer und Lernförderungen?
Diese Frage wurde mit NEIN beantwortet
Internationale Beziehungen jeweiliger
Minderheiten mit dem Land, aus dem sie stammen:
Griechische Minderheitenschulen hätten
Beziehungen mit Griechenland. Im Rahmen des kulturellen Abkommens
zwischen der Türkei und Griechenland kommen jedes Jahr 16 griechische
Fachlehrer und Fachlehrerinnen.
Armenische Minderheitenschulen haben auf diese
Frage wie folgt geantwortet: „Für solche Kooperation sei es nötig,
dass die offiziellen Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien
aufgenommen werden.“
Entwicklungs‑ und Personalplanungen
Gibt es eine mittelfristige
Personalentwicklung/ ‑planung in der Schule? Was sind ihre
Schwerpunkte?
Alle Minderheitenschulen erklären, dass sie
noch keine solche vervollständigte Planung hätten, weil man gerade mit
der Qualitätsentwicklung und ‑sicherung an den Schulen angefangen hat.
Welche Änderungen hat man in der
Organisation vor ?
Sie hätten keine gesetzliche Rechte, in den
Räumlichkeiten Änderungen vorzunehmen. In der Verlautbarung von 1936
gibt es Erklärung dazu, dass die Stiftungen von Gemeinden keine
andere Immobilien besitzen dürften, als die damaligen, und es nicht
erlaubt ist, neue Immobilien und Grundbesitze zu erwerben. Deswegen
könnten die Organisationen der Minderheitenschule in pädagogische
Entwicklungen nicht integriert werden. Die Minderheitenschulen
bestehen darauf, dass Einschränkungen bei den Befugnissen der
Stellvertreter/‑innen, den aktuellen Entwicklungen folgend, gemacht
werden sollten.
Gibt es Vorschläge über Veränderungen bei
Curricula und Unterrichtsplanungen ?
Die Armenische Schule hat einen Vorschlag für den
armenischen Unterricht gemacht: „Der Unterricht für Religion und
Ethik hat jede Woche eine Stunde. Da es im Religionsunterricht um
christliche Religion geht, wird er von einem armenischen
Lehrer unterrichtet. Aber da das türkische Unterrichtsministerium
annimmt, dass der Ethikunterricht Kulturunterricht ist, soll er von
dem Lehrer des türkischen Faches oder des türkischen Kulturfaches
unterrichtet werden. Dadurch soll dieser Unterricht praktisch jede
Woche zwei Stunden sein. Deswegen ist es nötig, diese zwei Programme
von einander zu unterscheiden. Aber bis zu den 70er Jahren wurde
dieser Unterricht auf armenisch erteilt.“
Die griechische Schule schlägt vor, dass die
Aktivitäten für Curricula (Entwicklung der Curricula) an den
Universitäten stattfinden sollten.
Gibt es eine längerfristige
Personalentwicklung/ ‑planung in der Schule?
Ja ( ) Nein( )
Diese Frage wurde mit NEIN beantwortet. Das
bedeutet, dass es keine Weiterbildungsprogramme für das Personal
gibt. Als Grund nannte man ungenügende Investitionen.
Gibt es Frauenförderungsprogramme? Gibt es
Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils unter dem Personal?
Ja ( ) Nein ( )
Während die armenische Schule auf diese Frage
einmal mit JA und einmal mit NEIN geantwortet hat, hat die
griechische Schule keine Antwort darauf gegeben.
Personalentwicklung/ ‑planung
|
|
Erklärungen |
|
Frist
|
Plan 1 |
Plan 2 |
Plan 3 |
Summen |
|
2002 |
|
|
|
|
|
2003 |
|
|
|
|
|
2004 |
|
|
|
|
|
2005 |
|
|
|
|
Nur eine armenische Schule aus der
Beispielsgruppe hat diese Tabelle ausgefüllt:
|
|
Vorschläge |
|
Frist
|
Plan 1 |
Plan 2 |
Plan 3 |
Summen |
|
2002 |
Eröffnung der Vorbereitungsklasse vor dem Gymnasium |
Weiterbildungsprogramme für Lehrer und Lehrerinnen durch Seminare |
Computer unterstützte Lehre
|
3 |
|
2003 |
Aktivitäten bei TÜBITAK (Türkisches Institut für wissenschaftliche
Forschungen) |
Weiterbildungskurse für Lehrer und Lehrerinnen |
Ausbildung für Personalbedarf |
3 |
|
2004 |
Ausbildungsprogramme für Leiter und Leiterinnen |
Weiterbildungskurse für Lehrer und Lehrerinnen |
Computer unterstützte Lehre |
3 |
|
2005 |
Ausbildungsprogramme für Leiter und Leiterinnen |
Weiterbildungskurse für Lehrer und Lehrerinnen |
Renovierung der Schulgebäude |
3 |
B. Bildungsziele:
Für die evaluierte Schule und ihre Lehrgänge
sind die Bildungsziele für Lernen und Lehren zu beschreiben. Diese
Beschreibung des „Solls“ bildet den Bewertungsmaßstab, an dem das
„Ist“ gemessen wird. Die Bildungsziele der Schule und der Lehrgänge
müssen präzise und verständlich beschrieben werden. Die interne
Selbstevaluation bietet die Möglichkeit, die Lehrziele zu überdenken
und gegebenenfalls neu zu formulieren. Dabei ist die Verbindung von
Zielen und Curriculum sowie die Aktualität und gesellschaftliche
Relevanz der Bildungsziele zu erläutern. (Vgl. ZevA 2000 S. 40)
Bildungsziele
1. Welche Bildungsziele verfolgen die
Fächer der Schule?
|
Fach |
Ziel |
|
1……….
2………. |
1……….
2………. |
Während der türkische Stellvertreter in der
griechischen Minderheitenschule auf jede Lücke in der Tabelle „alles
in Ordnung“ geschrieben hat, gibt es dagegen auf der Umfrage aus der
armenischen Schule folgende Erklärungen: „Während Inhalt,
Lehrmaterialien, die Ziele bei den Unterrichtsplanungen außer dem
Armenischunterricht und dem Unterricht für Religionskultur gemäß den
Curricula angeboten würden, seien die Unterrichten für
Minderheitenkultur wegen des Mangels an Büchern, Lehrmaterialien
beeinträchtigt.“ Die andere armenische Schule hat geschrieben, dass
das Ziel der Schule neben den allgemeinen pädagogischen Zielen ist,
die mündliche und schriftliche armenische Sprache zu lehren.
Nach Welchen Kriterien werden die
Unterrichtsziele gesetzt?
Vom Unterrichtsministerium wurden die
Lehrziele für alle Schulen seit der Veröffentlichung des Gesetzes von
3 März 1924 für Vereinbarung die Unterrichtsveranstaltungen gesetzt.
Wie und von wem werden Bedürfnisanalysen
der Ziele vorgenommen?
Die Bedürfnisanalyse der Unterrichtsziele für
die Minderheitenkultur wird von Lehrerinnen und Lehrern sowie den
Schulleitern und Schulleiterinnen der jeweiligen Herkunft gemacht.
Von wem und wie werden all diese
Aktivitäten für die Zielsetzungen der Unterrichtsveranstaltungen
bezüglich der Minderheitenkultur genehmigt?
Die Minderheitenschulen haben gemeldet, dass
die Genehmigung für den Unterricht für Religionskultur und
Muttersprachlehre der Minderheiten etwa vor 40‑50 Jahre gegeben worden
sei. Alle Minderheitenschulen sind vom Gesetz 625 für Privatschulen
vom 8.6.1965 abhängig.
Wie und von wem und in welchen Rhythmus
werden Aktualität und gesellschaftliche Relevanz der Ausbildungsziele
überprüft und sichergestellt?
Der türkische Stellvertreter an der
griechischen Minderheitenschule hat auf diese Frage leider nicht
geantwortet. In den armenischen Minderheitenschulen würden zwei mal im
Jahr Fachgruppensitzungen gemacht. Unter der Kontrolle der
Schulleitung und der Lehrerinnen und Lehrer würden erzieherische
Aktivitäten durchgeführt und Seminare angeboten.
Wie konkretisiert sich die
Internationalisierung in den Zielen für Lernbedingungen in den
Schulen?
Eine der Minderheitenschule hat gemeldet, dass
es keine solchen Ziele gäbe, weil die Mittel der armenischen Gemeinde
ungenügend seien.
Sind die Bildungsziele dokumentiert den
Lehrern und Lehrerinnen sowie den Schülern und Schülerinnen
zugänglich?
Die armenische Schule hat mit JA auf diese
Frage geantwortet.
Über welche fachlichen und überfachlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen sollen die Schüler und
Schülerinnen in verschiedenen Phasen (Schuljahr/ Semesterferien/
Klassenfahrten usw.) verfügen?
Außer durch den Unterricht würden die
Fähigkeiten und Qualifikationen der Schüler und Schülerinnen durch
Aktivitäten der psychologischen Beratung und erzieherische
Tätigkeiten, wie Wettspiel, Schachspiel, Fotografieren,
Theaterspiele, Malerei, Musik und Sport entwickelt.
Gibt es spezielle Maßnahmen zur
Schülerinnenförderung?
Eine besondere Förderung von Schülerinnen ist
nicht nötig, da die Zahl der Schülerinnen ständig zunimmt.
C. Beschreibung des Curriculums
Der Aufbau und die Gestaltung des
Unterrichtens setzt den konzeptionellen Rahmen für Lehre. Zunächst
sind der curriculare und zeitliche Aufbau des Lehrprogramms sowie die
verlangten Prüfungen/Leistungsnachweise und die von der
Aufnahmeprüfung für Studium gewonnenen Punkte, nämlich die
Studienrichtungen der Absolventinnen und Absolventen kurz zu erläutern
(Vgl. ZevA s.41).
Lehrplan (grafische Darstellung)
·
Struktur (Pflicht‑ und Wahlunterrichten; Kernbereich‑
Nebenfächer; Spezialisierungen; Modularisierung)
In den Minderheitenschulen gelten die gleichen
Fächer, Unterrichtsplanungen und wöchentlichen Unterrichtstunden wie
in den vergleichbaren anderen türkischen Schulen; die Stundentafeln
der Schulen in den gleichen Bereichen werden übernommen und angewandt.
Aber zusätzlich gibt es Unterricht in der Minderheitensprache und der
Religionskultur im gleichen Maßstab wie Türkischunterricht und
türkischen Literaturunterricht.
Während man in den anderen Grundschulen
wöchentlich 6 x 5 = 30 Stunden unterrichtet, erteilt man in
Minderheitengrundschulen 5 x 7 = 35 Stunden.
Ausrichtung ‑ national/international
(fremdsprachliche Unterrichten, Auslandsreise, Klassenfahrt ins
Ausland):
Durch eine Beratungsstelle in den Schulen und
nach Ermittlung der Eltern- und Lehreransichten werden die
erzieherischen Aktivitäten im Inland geplant und durchgeführt. Man
würde selten auf Elternwünsche für Klassenfahrten ins Ausland treffen.
Schülerleistungen:
|
|
Erfolgreich |
Nicht erfolgreich |
|
Schuljahr |
Schülerin |
Schüler |
% |
Schülerin |
Schüler |
% |
|
1997-1998 |
|
|
|
|
|
|
|
1998-1999 |
|
|
|
|
|
|
|
1999-2000 |
|
|
|
|
|
|
|
2001-2000 |
|
|
|
|
|
|
|
2001-2002 |
|
|
|
|
|
|
Aus den Angaben der Schulen stellte sich
heraus, dass alle Schüler und Schülerinnen erfolgreich waren, weil die
Grundschule zur Pflichtschule zählt. Das armenische
Minderheitsgymnasium Getranagon gibt daneben diese folgende Erklärung‑
„Unser Gymnasium hat eine bekannte Lage unter den anderen Gymnasien
der Gemeinde. Leistungsgrad unserer Schule ist nach dem 5 Punkt-System
über 3 (Punkt 1 [eins] steht für „ungenügend“, Punkt 5 [fünf] für
„sehr gut“). Es gibt keine Leistungsunterschiede zwischen den Schülern
und Schülerinnen. Trotzdem kann man aber feststellen, dass die
Mädchen in sozialen Fächern noch erfolgreicher sind, als die Jungen.
Das Verhältnis von erfolgreichen Schülern und Schülerinnen ist im
Schuljahr 2001‑2002 beträgt 83 %.“
Die Preise
für Leistungen:
Alle Minderheitenschulen haben
unterschiedliche Preise erhalten. Neben den wissenschaftlichen Preisen
von TÜBITAK (Türkisches wissenschaftliches Institut für Forschung)
gibt es Preise von Wettkämpfen, der unter den Schulen gemacht wurde,
für Kenntnisse, für sportlichen Aktivitäten und für bildende Künste.
Die Absolventen und Absolventinnen, die die
Aufnahmeprüfung fürs Studium bestanden haben und deren
Studiumsrichtungen:
Nur die armenische Schule Getranagon hat
folgende Antwort darauf gegeben.
Nach den Abschlüssen der Aufnahmeprüfung
|
Studienjahr |
Naturwissenschaftliche
Richtungen |
Sozialwissenschaftliche
Richtungen |
Studienrichtungen für
Gesundheit |
|
1997 |
10 ABSOLVENT/INNEN Ingenieur, Naturwissenschaften, Architektur |
14 ABSOLVENT/INNEN Betriebswissenschaft, Wirtschaftwissenschaft,
Internationale Beziehungen, bildende Künste,
Fremdsprachenlehrerausbildung Journalismus |
-- |
|
1998
|
7 ABSOLVENT/INNEN Ingenieur, Naturwissenschaften, Architektur |
2 ABSOLVENT/INNEN Betriebswissenschaft, Wirtschaftwissenschaft |
2 ABSOLVENT/INNEN Apotheker; Tiermedizin |
|
1999 |
12 ABSOLVENT/INNEN
Ingenieur, Naturwissenschaften, Stadt und Regionalplanung |
9 ABSOLVENT/INNEN
Betriebs- und Wirtschaftswissenschaft, Lehramt, Geschichte |
1 ABSOLVENT/INNEN
Gesundheitslehre |
|
2000 |
10 ABSOLVENT/INNEN Ingenieur, Stadtplanung,
Naturwissenschaften, Molekular-Biologie und Genetik |
11 ABSOLVENT/INNEN Psychologie, Betriebs- und
Wirtschaftswissenschaft,
Internationale Beziehungen,
Philologie, Soziologie,
Verkehrswesen |
4 ABSOLVENT/INNEN Medizin, Tiermedizin,
Apotheker, Gesundheitslehre |
|
2001 |
16 ABSOLVENT/INNEN
Naturwissenschaftenlehrerausbildung Ingenieur, Naturwissenschaften,
Maritime Produktion
|
10 ABSOLVENT/INNEN
Psychologie, Klassenlehrerausbildung, Philologie, Internationale
Beziehungen,
Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaft,
Versicherungswesen, Philosophie, Psychologische Beratung |
1 ABSOLVENT/INNEN Medizin |
Die
Studierenden, die beim Studium erfolglos waren
|
Jahr |
Zahl der erfolglosen Studenten |
Zahl der erfolglosen Studentinnen |
|
|
|
|
Das Getranagon Gymnasium antwortet auf diese Frage wie folgt:
„Keiner / keine von unseren Absolventen/innen, die studierten und
noch studieren, hat ihr Studium abgebrochen. Die Schüler und
Schülerinnen, die in der Gemeinde bessere Möglichkeiten haben, machen
die Prüfungen für Privatschulen, und verlassen dann mit dem Gedanken
die Minderheitenschulen, dass die Privatschulen ihre Leistungschance
bei der Aufnahmeprüfung verbessern könnte.“
D. Die Organisation der Lehre
Die Erklärungen für Unterrichtsplanung
stehen im Folgenden:
Wie erfolgt – inhaltlich und
organisatorisch – die Unterrichtsplanung?
Da solche Planungen durch das
Unterrichtsministerium gemacht werden, dürfen die
Minderheitenschulen daran nicht teilnehmen.
Auf welche Weise überprüft die Schule die
vorher den Eltern versprochenen Faktoren?
Durch Umfragen und Bewertungen dieser Umfragen
werden die Meinungen der Eltern und Schüler/ Schülerinnen festgestellt
Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
‑verbesserung sind in der Schule etabliert ?
Durch Seminare und Vorträge für Lehrer und
Lehrerinnen – Weiterbildungsprogramme, Organisationen von
Elternabenden – und systematische Aktivitäten der psychologischen
Beratungsstelle der Schule
Welche organisatorischen Faktoren fördern
und hemmen den Lehrprozessen ?
|
Fördernde
Faktoren |
Hemmende
Faktoren |
|
|
|
Auf diese Frage wurde
nur durch Getranagon Gymnasium wie folgt geantwortet. Aber darunter
gibt es nur die Erklärungen für hemmende Faktoren‑.
·
„An der dauernd abnehmenden Zahl der Schülerinnen und
Schüler in armenischen Minderheitenschulen zeigt sich, dass sich die
Lage dieser Schulen verschlechtert. Stiftung und deren
Verwaltungsorganisationen bemühen sich, mit ihrem geringen Mittel
etwas zu machen. Aber sie sind nicht in der Qualität, auf die es zu
einer organisatorischen Förderung ankommt.“
·
„Die Verordnung des Gesetzes von 1936 für Stiftungen
behindert die Schule, die von einer Stiftung abhängig ist, erstens
finanziell. Obwohl unsere Schule im Status der Privatschule ist, wirkt
es sich zweitens auf die Lehre in der Schule negativ aus, dass wir
nicht das Recht haben, die Lehrer / Lehrerinnen des Faches Türkisch
und des Faches Türkische Kultur auszuwählen, jene Lehrer /
Lehrerinnen unter der Leitung des Schulleiters / der Schulleiterin
nicht seine / ihre Pflicht zu nehmen, sondern unter der Leitung des
vom Unterrichtsministerium ernannten Stellvertreters zu handeln, was
sich auf die Lehre in der Schule negativ einwirkt. Es schafft bei der
Schulleitung eine doppelte Verwaltung.“
E. Absolventenverbleib und Arbeitsmarkt
Die quantitativen Angaben zum Übergang in den
Beruf und zur beruflichen Integration sind in der Regel nur über
Absolventenuntersuchungen zu ermitteln. Im Selbstreport soll auch
dargestellt werden, wie die Schule sich über die
Praxis/Arbeitsmarktlage informiert und wie erreicht wird, dass die
Lehre den Erfordernissen der beruflichen Praxis angepasst werden (Vgl.
ZevA S. 51).
Welche Kontakte hat die Schule zum
Arbeitsmarkt und zu ihren Absolventinnen und Absolventen?
Und:
Welche Informationen hat die Schule zu
Übergang und beruflichem Verbleib der Absolventinnen und Absolventen?
Absolventinnen und Absolventen im
Arbeitsmarkt:
Die Absolventinnen und Absolventen der
Minderheitenschule in letzten 15 Jahren, die promoviert und
habilitiert sind:
|
Dr. und Doz.
Dr. / nach den Studienrichtungen
|
Männer |
Frauen |
Das Getranagon
Gymnasium berichtet von 3 Ärzten, Das Zapion Gymnasium gibt den Namen
einer berühmten philosophischen Professorin der Hacettepe Universität
an.
Würden die Absolventinnen und Absolventen
gerne Staatsdienste, wie Beamtentätigkeiten ausüben?
|
Art der
Beamtenpflichten |
Männer |
Frauen |
|
1………..
2……….. |
|
|
Die Schulleitungen
betonen, dass die Absolventinnen und Absolventen keine
Beamtenpflichten außer den akademischen Stellen in den Universitäten
anstreben würden, und sie seit Jahren Beamtenpflichten, besonders
Bürokratie, Militär und die Polizei als Arbeitgeber scheuen
(vermeiden/ablehnen, d. Red.) würden.
Die Pflichten bei Privatbetrieben
|
Die Art der
selbstständigen Arbeit |
Männer |
Frauen |
|
1………..
2……….. |
|
|
Ingenieurwesen, Arzt,
Künstler, Handel, Handwerker
Die in letzten 10 Jahren erwünschten klein‑
und mittelständige Unternehmen:
|
|
Männer |
Frauen |
Summe |
|
Kleinbetriebe, die zur ethnischen Gruppe gehören. |
|
|
|
|
Großbetriebe, die zur ethnischen Gruppe gehören. |
|
|
|
|
Andere
Kleinbetriebe |
|
|
|
|
Anderen
Großbetriebe |
|
|
|
|
Familienbetriebe |
|
|
|
Die Schulen teilen
mit, dass ihre Absolventinnen und Absolventen in allen Bereichen tätig
seien.
Stärken und Schwächen der Minderheitenschulen nach diesen
Reporten:
Stärken:
·
Diese Minderheitenschulen haben bestimmte erzieherische
Traditionen.
·
Die Profile der Schülerinnen und Schüler und der Eltern
sind nicht problematisch
·
Man erlebt keine Disziplinprobleme
·
Naturwissenschaftliche Fächer in Getranagon Lyzeum sind
besser als in den anderen Schulen
Schwächen:
·
Finanzielle Lage der Schulen
·
Man stößt immer auf Schwierigkeiten, qualifizierte
Lehrer/innen und Leiter/innen zu finden.
·
Wegen der Schwierigkeiten aus den schulischen
Verordnungen sind die Weiterbildung von Lehrer/innen nicht in
geeigneter Weise zu machen.
Vorschläge für Verbesserungen:
·
Die gesetzlichen Änderungen sollen durchgeführt werden,
um die finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden.
·
Es ist nötig, die Schwierigkeiten aus den Verwaltungen
zu überwinden, die Lehrerinnen und Lehrer vor der Schulleitung und
bei ihren Beziehungen mit der Leitung ins Gleichgewicht zu bringen.
F. Ausstattung:
Qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl ist
das „Kapital“ der Schule. In diesem Kapitel sind daher Personalbestand
(lehrendes und nicht-lehrendes Personal), Belastung der Lehrerinnen
und Lehrer durch die wöchentlichen Unterrichtsstunden, Prüfungen,
Elternbesuche und Personalentwicklung und ‑planung zu kommentieren.
Dieses Kapitel soll auch Angaben darüber
geben, wie die räumliche, sächliche und finanzielle Ausstattung der
Schule für Lernen und Lehren im schulischen Gebiet ist. Zu erläutern
ist vor allem, ob die genannten Ressourcen ausreichen, Lehren und
Lernen angemessen zu unterstützen. Dabei sind sowohl die positiven als
auch die negativen Effekte der Ausstattung und Ausstattungssituation
auf die Qualität der Lehre aufzuzeigen (Vgl. ZevA s.51‑52).
Über welche Ressourcen in den im folgenden
aufgeführten Bereichen verfügt die Schule, um die definierten
Entwicklungsziele zu erreichen?
Mittel für die Lehre (aktueller Haushalt):
Wegen der finanziellen Unmöglichkeiten kann nicht
investiert werden.
Ausgabe für Lehre (Ist‑Zustand):
Diese Schulen können sich nicht um Gewinn
bemühen. Etwa 80 % von Schulbudgets ist bezüglich der Kosten für das
lehrenden und nicht-lehrenden Personals festgelegt.
Wie werden die Bücher, Zeitschriften usw.
für die Bibliothek besorgt?
Nur das Getranagon-Gymnasium hat auf diese
Frage wie folgendes geantwortet.
|
Veröffentlichungen |
Geschenk (% ?) |
Kaufen (%?) |
|
Bücher |
20 |
80 |
|
Periodische
Veröffentlichungen |
|
100 |
Lehrmaterialien:
Wieder hat nur das Getranagon‑Gymnasium darauf
geantwortet:
Im vorletzten Jahr wurden die Labors in der
Schule in Ordnung gebracht, indem man Materialien gekauft oder
renoviert hat. 80 % von ihnen wurden gekauft und die übrigen 20 % hat
man als Geschenk erhalten.
Einkommen:
Die Quellen von Beihilfen:
Die Stellvertreter von der Zapion und Getranagon
Grundschulen haben an diese Stelle die selben Worte geschrieben:
„Durch die Spenden von Eltern.“
Das Getranagon-Gymnasium hat die Liste wie
folgend ausfüllt:
|
|
Ob es eine Unterstützung gibt |
|
Die Art der
Quellen |
Ja |
Nein |
|
Die Beihilfe
vom Elternverein |
|
|
|
Beihilfe von
Stiftungen oder anderen Vereinen |
|
|
|
Unterstützung
der Kirche 160.000 Dollar |
X |
|
|
Sonstige
1. Spende von
Eltern 15.000 Dollar
2. Treuzüge
und deren Spende 6.500 Dollar |
|
|
Räume:
Klassenzimmer, Seminarräume, Arbeitsplätze für
Schülerinnen und Schüler etc.:
In den Schulgebäuden gibt es etwa 11‑14
Klassenzimmer, ein Labor für Physik, Biologie und Chemie und in
manchen Schulen gibt es daneben ein Sprachlabor.
Jede Minderheitenschule besitzt einen
Seminarraum, Sporthalle und Bibliothek. Außerdem haben sie ein
Lehrerzimmer, ein Sekretariatsbüro, ein Portierzimmer, Archiv, eine
Küche und ein Keller.
Lehrerbedarf:
Ob es unbesetzte Lehrerstelle gibt?
Auf diese Frage wurde von Getranagon-Gymnasium
geantwortet:
„Es gibt im Schuljahr 2001‑2002 kein Defizit
sowohl bei den vertraglichen Lehrerstellen als auch unter den
Kulturlehrern.“
Stärken‑Schwächen‑Profil der Schule und
seine Entwicklungsoptionen:
Wie sieht das Stärken– Schwächen‑Profil der Schule aus?
Diese Frage wurde nur von dem armenischen
Getranagon-Gymnasium beantwortet:
„Die bedeutendsten Stärken der Schule liegen
in ihrem Bestehen seit 1886 für Erziehung. Aber die finanziellen
Probleme, ungenügende Mittel, die unpassende aktuelle Lage unserer
Schule und einige gesetzliche Hindernisse sind Schwächen‑Profil
unserer Schule.
Welche Entwicklungsoptionen werden in der
Schule diskutiert?
Zwingende Teilnahme der Lehrerinnen und Lehrer
an Weiterbildungskursen in den Schulen, Vergrößerung der
Schulleitung, Besorgen der zusätzlichen Personalstelle, die Änderungen
beim Curricula in Gymnasien für die Integrierung in das
Aufnahmeprüfungssystem, die Lösungen des Lehrermangels für
Armenisch‑ und Kulturunterrichten.
IV. Literatur
Atatürk, Kemal: Atatürkün Söylev ve
Demeçleri, İstanbul, 1945.
Auernheimer, G: Kultur, Identität und
interkulturelle Erziehung. In: Demokratische Erziehung Nr. 12, 1984.
Becker, G.: Unterricht planen.
Handlungsorientierte Didaktik. Belz Verlag, Weinheim und Basel 2001.
Hamburger, F.: Erziehung in der
multikulturellen Gesellschaft. In „Interkulturelle Erziehung“ IZA 4/
911. 1991.
Lewis, Bernard: Modern Türkiye'nin Dogusu,
Türk Tarih Kurumu Basimevi‑Akara, 1988.
Atatürk, Kemal: Rede von Atatürk, Band 1,
S. 193, 195-6.
ZevA (Zentrale Evaluations‑ und
Akkreditierungsagentur Hannover) Methoden und Materialien zur
systematischen und flächendeckenden Evaluation, Hannover 2000
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