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Der Verband der
Politiklehrenden (Verband der Politiklehrer e.V., Hannover) legt
nachfolgend eine kritische und in Teilen ablehnende Stellungnahme zum
Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe (Niedersächsisches Kultusministerium in der
Fassung vom Juni 2002 / Az.: 201-82 165/2-22) vor.[1]
Die im Folgenden näher
bestimmten Einwände beziehen sich auf
-
inhaltliche Einseitigkeiten, die die
Bestimmungen zur Konzeption des Faches Werte und Normen im
Niedersächsischen Schulgesetz als nicht erfüllt erscheinen lassen,
-
spezialisierte fachliche Anforderungen an
Lehrer und Schüler aus dem philosophischen und religionskundlichen
Bereich, die es erschweren wenn nicht verunmöglichen, diesen
Unterricht kompetent durch Kolleginnen und Kollegen mit anderer
Fachfakultas unterrichten zu lassen wie z.B. den Gesellschafts- und
Politikwissenschaften, was der Intention des Niedersächsischen
Schulgesetzes widerspricht und
-
kognitive Schwerpunktsetzungen, die den
integrativ-verhaltensorientierten Werte-Erziehungs-Konzepten des
Niedersächsischen Schulgesetzes ebenso widersprechen wie dem Stand der
aktuellen pädagogischen Diskurse über die Werte-Erziehung.
Zusammenfassend artikuliert der Verband der Politiklehrenden seinen
Eindruck, dass entgegen den Vorgaben des Niedersächsischen
Schulgesetzes und der Konzeption der leider nicht zu Ende geführten
Weiterbildungsmaßnahmen für das Fach Werte und Normen im vorgelegten
Entwurf für die Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe in Niedersachsen nicht mehr von einer
Gleichgewichtigkeit und Gleichrangigkeit sowie der notwendigen
integrativen Vermittlung der Unterrichtsinhalte und Fragestellungen
ausgegangen wird, sondern dass sich der Entwurf stärker an
süddeutschen Modellen des Ethikunterrichtes orientiert und dass
dabei auch christlich-religionskundliche Inhalte mit
bekenntnisorientiertem Charakter implantiert werden. Dieses
christlich-kirchliche Werteverständnis sollte zwar im Werte und
Normen-Unterricht thematisiert werden, darf aber dem Selbstverständnis
des nicht glaubensgebundenen laizistischen Faches zu Folge nicht zur
Erkenntnisgrundlage für spezielle Unterrichtsinhalte gemacht werden.
Der Verband der
Politiklehrenden, Hannover, hält eine grundlegende Überarbeitung des
vorgelegten Entwurfes für geboten und für dringend erforderlich. Er
bietet für die weitere Diskussion um eine Neufassung seine fachliche
und personelle Hilfe an.
+
Allgemeine kritische Einschätzung des Entwurfs der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe
Zu den Aufgaben und
Zielen des Faches Werte und Normen
Es ist kaum sinnvoll, zu dem
Abschnitt über die Aufgaben und Ziele des Faches Werte und Normen (S. 11
ff. des Entwurfes) kritische Anmerkungen zu formulieren, da die
Ausführungen im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und
Normen in der gymnasialen Oberstufe so pauschal und unspezifisch sind,
dass ihnen allein legitimatorische Bedeutung zukommt ohne Bezug zu den
praktischen Unterrichtssituationen, aber auch ohne jeden Bezug zu den
aktuellen Problemfeldern der Gesellschaft und der Betroffenheit einer
sich wandelnden Schülerschaft von diesen sich wandelnden Konfliktlinien
in der eigenen gesellschaftlichen Umwelt.
Beachtenswert und typisch für
die restaurative Konzeption des Entwurfes der Rahmenrichtlinien für das
Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe ist das Abgehen von
den in den anderen Rahmenrichtlinien auf gestaltende Vorgaben des
Kultusministeriums zurückgehenden „Schlüsselproblemen“ zu Gunsten
nicht weiter in der wissenschaftlichen Literatur verankerte
„Leitprobleme“, bei denen deutlich wird, dass ihre Funktion keineswegs,
wie bei den „Schlüsselprobleme“ seit Klafki, Hilligen u.a. intendiert,
in der Beschreibung gesellschaftlicher Diskurse und Problemfelder, die
Schülerinnen und Schüler wie die Schule insgesamt mit der
gesellschaftlichen Umwelt verbinden und eine recht sichere
Legitimationsbasis für die Wahl von Unterrichtsgegenständen bilden,
gesucht wird, sondern in der administrativen Vorgabe von Themen durch
eine „omnipotente Rahmenrichtlinien-Kommission“, die nur recht
oberflächlich als „Probleme“ kaschiert werden. Dies ist eindeutig ein
Schritt zurück vor die Konsenspositionen der Oberstufenreform und die
darauf aufbauenden Exemplifikationen durch das Kultusministerium.
Mit Wehmut gedenken Werte und Normen-Lehrerinnen und -Lehrer hier der
alten ersten Werte und Normen-Rahmenrichtlinien, die – gegenüber dem
vorliegenden Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und
Normen in der gymnasialen Oberstufe – in ihrem integrativen Ansatz
geradezu revolutionär erscheinen! Es ist daher dringend die Rückkehr
zum Konzept der „Schlüsselprobleme“ zu fordern und dabei der integrative
und fächerübergreifende Aspekt zu beachten, auf den die
Rahmenrichtlinien für Politik, Erdkunde und Geschichte jedenfalls zum
Teil verpflichtet wurden.
Grundsätzliche Ausführungen zu
einer moderneren Form der Werte-Erziehung – auch wenn die Verfasser
dieses Gutachtens diesem Begriff eher skeptisch gegenüberstehen, da er
als Werte-Indoktrination missverstanden werden könnte – finden sich in
dem bemerkenswerten Aufsatz von Hans Joas: Wertevermittlung in einer
fragmentierten Gesellschaft.[2]
Schon der Titel zeigt, dass Joas sinnvollerweise nicht von einer
normativ-kategorialen Sicht ausgeht, sondern die durchaus kritische
Gesellschaftsanalyse, die Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen
Umwelt, in der Werte erzeugt, tradiert und vermittelt werden, in den
Vordergrund stellt. Wir schließen uns Joas in einer kritischen Sicht
des Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe an, indem wir fordern, die gesellschaftliche
Realität[3],
in der das Fach Werte und Normen ebenso steht wie die Schülerinnen und
Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer, die dieses Fach unterrichten
sollen, zum Ausgangspunkt der didaktischen Konzeption zu machen und die
Fragen, die der Unterricht zu behandeln hat, aus eben dieser Situation
und den Kontroversen um ihre Bewertung und Definition abzuleiten und
nicht aus einem den traditionellen philosophischen Denken
entsprechenden abstrakt-kategorialen Kalkül. Die scheinbar so
existenziellen „Fragen“, die dann als Rahmenthemen für die sechs
Schulhalbjahre der gymnasialen Oberstufe auftauchen, sind einmal nicht
die existenziellen Fragen, mit denen sich Schülerinnen und Schüler in
ihrem Leben konfrontiert sehen, und sind zum anderen selbst Hypostasien
philosophischer Konzepte, die eine nur aus der Philosophiegeschichte
des Abendlandes verständliche kategoriale Segmentierung der
Erfahrungsrealität voraussetzen. Diese Fragen können am Ende eines
Lernprozesses stehen, sind jedoch als Rahmenthema denkbar ungeeignet.
Das gilt auch für eine begriffliche Ebene unter diesen Rahmenthemen für
einen großen Teil der unkritisch und undifferenziert verwendeten
(philosophischen) Begrifflichkeit wie auch überhaupt für den
undistanzierten und unhistorischen Umgang mit Kategorien in dem Entwurf
der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe.
Kurz angemerkt sei zum Beispiel
in Bezug auf den Abschnitt Identitätsfindung und Sinnsuche (S. 13), dass
hier wissenschaftlich sehr umstrittene und bestrittene Begriffe aus
einem engen Teilbereich der Bezugswissenschaften verwendet und
normativ überhöht werden. Dazu gehört in erster Linie das Konzept der
Identität, das eher als kontroverses Erklärungskonzept zu
thematisieren wäre,[4]
und das eigentlich nur noch umgangssprachlich verwendete
Erklärungsmuster des Selbstwertgefühls, das in dieser
pauschal-positiven und undifferenzierten Form keinen
unterrichtsrelevanten Sinn ergibt.
Weltanschauliche, religiöse und
philosophische Orientierung (S. 13 f.) ist einerseits Ziel des Faches
insgesamt, wie es durch das Niedersächsische Schulgesetz vorgegeben
ist, andererseits ist der Begriff „Orientierung“ so unspezifisch und
undifferenziert, dass Werte und Normen-Lehrerinnen und -Lehrer hier
wohl nur die affirmative Bedeutung herauslesen werden, dass die Schule
Orientierungen vorgibt, was ein Abgehen von jeglichem
schülerzentrierten und diskursiven Didaktikmodell bedeuten würde.
Altmodische und veraltete Formulierungen wie „Deutung der Welt“ (S. 13)
„religiöse Weltsicht“ (S. 14) verstärken diesen Eindruck.
„Weltdeutungen stellen ein
Grundphänomen menschlicher Erkenntnisbemühungen und
Daseinsbewältigung dar.“ Dieser Satz (S. 14) ist als Banalität
akzeptabel, verliert aber seinen Erkenntniswert, wenn nach der
Geschichtlichkeit dieser „Weltdeutungen“ gefragt werden. Durch diese
kritische Distanz wird erfahrbar, dass nicht die Inhalte dieser
„Weltdeutungen“ wesentlich und relevant sind, sondern die Prozesse, die
zu diesen Inhalten hinführen und die gleichermaßen heutige
„Weltdeutungen“ bestimmen und gestaltbar machen. „Weltdeutungen“,
ob religiöser, philosophischer oder „wissenschaftlicher“ Konvenienz,
sind Momentaufnahmen gesellschaftlicher Diskurse, bei denen
„Erkenntnisbemühungen“ Teil gesellschaftlicher Kommunikationsmuster
sind.[5]
Die knappen Beschreibungen der „Weltdeutungsmuster“ von
Religion(swissenschaften), Philosophie und „Wissenschaft“ sind so
verkürzt, undifferenziert und von einer solchen Reduktion der
Komplexität des Themas, dass letztlich kaum ein nicht zu bestreitender,
konsensfähiger Satz bestehen bleibt, in dem sich die in diesen
Wissenschaften Arbeitenden wieder finden könnten. Der gesamte Abschnitt
sollte ersatzlos gestrichen werden.
Zu den
fachbezogenen Reflexionen
Die selbstgewisse immanente
Perspektive der vorgestellten Themenzugänge ist grundsätzlich in Frage
zu stellen und zu kritisieren. Das gilt für die fachlichen Reflexionen
und Zuordnungen im Kontext der Vorstellung der Rahmenthemen im Entwurf
der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe für die im Niedersächsischen Schulgesetz angesprochenen
Bezugsfächer Philosophie (vgl. S. 55 ff), Religionskunde (vgl. 11.2,
S. 38-53) und Gesellschaftswissenschaften (vgl. z.B. S. 56-58), für
letztere aber durch einen offensichtlich nur marginalen Zugang der
Rahmenrichtlinien-Kommission zu diesem Wissenschaftsbereich in
verstärktem Maße.
Es ist zumindest sehr einseitig,
religionskundliche Fragen aus der Kategorie des „Heiligen“ und
dualistischer Weltvorstellungen heraus zu entwickeln (zur fachlichen
Kritik weiter unten mehr). In einem laizistisch fundierten Fach wie
Werte und Normen ist dieser Begriff vor allem als Glaubenskategorie vor
allem der christlich-katholischen Theologie darzustellen, deren
Gültigkeit für andere Religionen sehr in Zweifel zu ziehen ist.[6]
Auch die Darstellung der
Religionen im vorliegenden Entwurf zeigt eine sehr begrenzte
analytische Perspektive, die für das Christentum eine kategoriale
Innenperspektive, für die anderen Religionen aber die von
europäisch-abendländischen Kategorien geprägte Außensicht bevorzugt.
Dabei werden die Religionen als abgeschlossene Systeme und Entitäten
begriffen und vorgestellt, was zwar ihrem Selbstbild entgegenkommen
mag, nicht aber als funktionaler Teil einer dynamischen Geschichte des
gesellschaftlichen Wandels und des Kulturkontaktes und des kulturellen
Austauschs verstanden werden kann.[7]
Damit entfällt auch für die
Schülerinnen und Schüler die Einsicht in die Segmentierung und
Verflochtenheit religiöser Traditionen, die nur durch historische
„Mehrschichten-Modelle“ verstanden werden können, in denen
Alltagsglauben, Tradition, Politische Kultur und religiöse
Überlieferung von den theologischen „mainstreams“ ebenso abzusetzen
sind wie von den historisch besonders wichtigen „Gegen- und
Unterströmungen“, den „Ketzern“ und den „Widerständigen“.
Es ist nicht die Aufgabe eines
Gutachtens zu diesem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte
und Normen in der gymnasialen Oberstufe, im Einzelnen die sachlichen und
fachlichen – wissenschaftlichen und fachdidaktischen – Fehler und
Defizite zu korrigieren und bessere Alternativen vorzuschlagen; dazu
bedürfte es einer eigenen Beauftragung. Wir weisen auf exemplarische
Fehler und Defizite hin, um die Mangelhaftigkeit und praktische
Untauglichkeit dieses Entwurfes der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte
und Normen in der gymnasialen Oberstufe zu belegen und eine
grundlegende Überarbeitung einzufordern. Dabei werden wir auf die
einzelnen Fachbezüge einzugehen haben und gleichzeitig feststellen,
dass aus gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive gesehen auch die
philosophischen und religionskundlichen Fachbezüge unzureichend, nicht
umzusetzen und teilweise fehlerhaft bzw. inaktuell sind.
Das gilt z.B. für die
religionskundlichen Bereiche (11.2, S. 38-53 des Entwurfs) ebenso wie
für die philosophischen (S. 55 f.) und die eher inkompetent
ausgewählten gesellschaftswissenschaftlichen Ansätze (z.B. S. 56-58),
die nicht gesellschaftswissenschaftlich artikuliert, sondern aus einer
kategorialen „philosophischen Perspektive und Begrifflichkeit“ heraus
skizziert werden.
Fachliche Voraussetzungen der Lehrerschaft und die an
sie gestellten Anforderungen
Als Vertreter der (Politik-)Lehrerinnen
und Lehrern, die an vielen Schulen das Fach Werte und Normen
regelmäßig teilweise sogar ausschließlich unterrichten, stellen wir
uns dem Problem, dass das Fach Werte und Normen trotz begonnener
Weiterbildungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren nicht vergleichbar
ist mit einem traditionellen „Fachunterricht“ mit eindeutig
definiertem wissenschaftlichem Fachbezug, sondern einen Unterricht
besonderer Qualität erforderlich macht, der nicht primär auf
Fachqualifikationen und formale Lehrbefähigungen zurückgeführt
werden kann und darf. Die in den Rahmenrichtlinien erkennbare Tendenz,
verstärkt traditionelle kognitiv-fachwissenschaftliche Bezüge aus der
Philosophie, z.T. auch aus den Religionswissenschaften, bei denen
sich zudem noch das nicht gelöste Problem der bekenntnisorientierten
konfessionellen Bindung als Verstoß zum religiösen Neutralitätsgebot des
Faches Werte und Normen stellt, in den Vordergrund zu stellen, bedeutet
nicht nur eine bedenkliche Verengung und Verschiebung der gesetzlichen
Ziele des Faches, sondern ebenso eine fachliche Überforderung der das
Fach aus unterschiedlicher fachlicher Perspektive heraus
unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen. Dies führt mit Sicherheit zu
erheblichen Irritationen und Konflikten in den Kollegien und
Fachkonferenzen an den Schulen. Nur dann kann der
laizistisch-integrative Anspruch des Faches eingelöst werden, wenn
ganz bewusst auf kognitive Dominanz der Wissensvermittlung verzichtet
wird zu Gunsten pädagogischer Konzepte handlungs- und
schülerzentrierten Lernens, die auch vor unkonventionellen Einstiegen
und Projekten nicht zurückschrecken. Bezogen auf die
fachlich-philosophischen Setzungen und Inhalte stellen sich
Politiklehrende die Frage, ob jemand etwas leisten kann, was er zwar
soll, was er andererseits aber nicht gelernt hat oder bezüglich dessen
er gelernt hat, es nun gerade nicht so zu sehen und zu beurteilen, wie
es die Vertreter diverser Ideologem-Richtungen möchten.
Schwierig ist der
unterrichtliche Umgang mit zentralen Begriffen aus den einzelnen
Bezugswissenschaften, die dort wissenschaftsgeschichtlich verankert in
aktuelle Diskurse einbezogen sind, deren Sinn und Problematik sich
jedoch aus dem Alltags-Sprachgebrauch nicht erschließt. Es muss noch
einmal betont werden, dass Werte und Normen als Fach nicht unterrichtet
wird von Kolleginnen und Kollegen, die alle drei Bezugswissenschaften
studiert und in ihnen die Fakultas erworben haben, dass aber in vielen
Schulen vor allem die Politik-Lehrenden den Werte und Normen zu
übernehmen haben. Auch muss betont werden, dass das in der Fundierung
laizistische Fach Werte und Normen nicht gleichzusetzen ist mit in
anderen Bundesländern konzipierten Ethik-Fachkonzeptionen, die eine
primär philosophische Schwerpunktsetzung intendieren und damit auch
ausgebildete Philosophielehrer erforderlich machen. Wir exemplifizieren
diese Problematik mit dem Hinweis auf den als Rahmenthema für 13.1 in
dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe verankerten „Wahrheits-Begriff“. Er ist als
Ausdruck der bürgerlichen Erziehung seit dem 19. Jahrhundert oder als
legitim definiert und damit Ausdruck zurückliegender
Sozialisations-Prinzipien bzw. »Zivilisations-Prozesse«.
Über einen mythischen-religiösen
„Wahrheits-Begriff“ zu reflektieren, der zudem noch über die
Organisationsformen des zugehörigen Symbol-Systems reklamiert wird –
insbesondere von der katholischen Fraktion – was andererseits durchaus
als Anmaßung und damit als Ausdruck von Macht-Ansprüchen angesehen
wird, ist für nicht-theologisch ausgebildete Didaktiker nicht möglich.
Die Inaktualität der Behandlung
dieses philosophischen Konzeptes im Entwurf der Rahmenrichtlinien für
das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe werden wir im
unterrichtspraktischen Teil noch ausführen und mit einigen
Literaturverweisen belegen.
Fragen nach Begriffen wie
definierbaren Inhalten von „Sein“, „Wahrheit“, „Wirklichkeit“, und
„Erkenntnis“ sind zweifellos wichtige Kategorien des
Philosophie-Unterrichtes, stellen sie doch zentrale Fragen der
Menschheit dar. Doch muss hier auf ein verbreitetes Missverständnis
hingewiesen werden, dass Philosophie angeblich immer wieder neue
Antworten auf alte Menschheitsfragen geben würde. Das ist so nicht
richtig und dient eher der Selbstlegitimation. Die Fragen ändern sich
und der „philosophische Fortschritt“ ist keineswegs das Finden neuer,
besserer und „wahrerer Antworten“, sondern die Suche nach neuen
Fragen.[8]
Wesentlich ist dann aber die mögliche Definierbarkeit dieser zunächst
nur als Leerformeln zu verstehenden „zentraler Kategorien“. Dazu
gehört die Einordnung in die Definitionsgewalt und damit die
Einordnung in Herrschaftsprinzipien.
Die heutige Philosophie nähert
sich in grundsätzlichen Arbeiten[9]
psychologischen, kulturwissenschaftlichen und ethnographischen
Fragestellungen, um das Problem des „Verstehens“ zu thematisieren.
Für Nicht-Fachleute, die diese
Kategorien und ihre über religiöse Texte vermittelte Gedanken-Systeme
nicht kennen, verunmöglicht sich so aber der Zugang und die Möglichkeit,
kompetenten Fach-Unterricht zu erteilen. Wie sollen unter diesen
Voraussetzungen bei der Lehrerschaft in Klausuren fachlich einwandfreie
Interpretationsübungen konzipiert und damit Inhalte abprüfbar gemacht
werden?
Welcher Lehrer ist in der Lage,
sich die verständnisnotwendigen Theorien und Theoreme, die in der
Wertegeschichte aufscheinenden Ideologeme, Mythen und Dogmen sowie die
für die Normrepräsentation, Tradition und Durchsetzung
funktionalisierten Symbol-Systeme wissens- und verständnismäßig
anzueignen? Wenn dies zu fordern ist, dann wären kompetente und zeitlich
aufwendige Hilfestellungen der Psychologie bzw. auch Psychoanalyse und
der Soziologie angebracht.
Um es noch einmal zu
konkretisieren und zu überspitzen: Von den genannten Beispielen können
Politiklehrer vielleicht das Thema „Zeit“ bearbeiten, zu den anderen
haben sie keinen Zugang.
Zu: 12/2 … „Die Soziologie
erfasst …“ (S. 6): Daraus könnte man etwas machen. Wer aber ist Jonas
(als einziger herangezogener Fachrepräsentant – wir kommen noch einmal
weiter unten darauf zurück)? Wo bleiben Habermas, Adorno, Horkheimer
u.a.? Es kann doch wohl nicht angehen, dass zufällig ausgesuchte
Autoren eines Teils einer kleinen Wissenschafts-Sparte über eben diese
Autoren Inhalte präferieren und bestimmen! Wer weiß bei den
„Nicht-Philosophen“ eigentlich was „Praktische Philosophie“ bedeutet?
Auf keinen Fall ist damit die Umsetzung in der Gesellschaft gemeint,
also auch keine Sozialphilosophie.
Es sei hier deutlich gemacht,
dass es sich hierbei nicht um eine inhaltliche Detailkritik handelt,
sondern um ein grundsätzliches Infrage-Stellen des von der
Rahmenrichtlinien-Kommission gewählten didaktisch-fachlichen
Konzeptes, das für die schulische Praxis als ebenso ungeeignet anzusehen
ist wie als Ausdruck eines aktuellen Wissenschafts- und
Didaktik-Verständnisses.
Diese Beispiele für
Ungleichgewichte in der fachlichen Repräsentation, Fundierung und
begrifflichen Präferenz ließen sich noch an vielen Stellen im Entwurf
der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe aufzeigen. Einiges wird noch kritisch zu den Ausführungen zu
den sechs Rahmenthemen zu sagen sein. Insgesamt zeigt sich aber erneut,
dass dieser Entwurf weder die aktuellen fachlichen Möglichkeiten
repräsentiert, noch eine sinnvolle didaktische Konzeption aufweist, die
sich in Werte und Normen-Unterricht im Sinne des Niedersächsischen
Schulgesetzes umsetzen lässt. Über die Ursachen lassen sich begründete
Vermutungen vor allem in Hinblick auf die fachliche Zusammensetzung der
Rahmenrichtlinien-Kommission anstellen.
Die
Fachrepräsentation der Bezugswissenschaften in der
Rahmenrichtlinien-Kommission
Im Entwurf der Rahmenrichtlinien
für die gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und Normen in Niedersachsen
wird erkennbar aber nicht hinreichend offen gelegt, dass, den Vorgaben
des Niedersächsischen Schulgesetzes folgend, drei Ansätze betreffend
ihrer Bezugswissenschaften vorliegen:
– der philosophische,
hineingetragen über die Vertreter des Schulphilosophen-Verbandes;
– der religiöse,
hineingetragen über Vertreter etablierter Religionsgemeinschaften, die
zugleich als Repräsentanten der sog. Religionswissenschaften, die
sich mit anderen (konkurrierenden) Symbolsysteme beschäftigen: dem
»Islam« und den in Westeuropa so genannten »asiatischen Religionen«,
dem »Hinduismus«, dem »Buddhismus« und weiteren »Unterreligionen«;
– der
sozialwissenschaftliche Aspekt, vertreten – wahrscheinlich – nur durch
einzelne, im Gesamtbereich auch vereinzelte, Kolleginnen und Kollegen
des Faches Politik, nicht aber eine adäquate und systematische
Integration ihrer das Fach betreffenden klassischen und aktuellen
Diskurse.
Auf den ersten Blick ist
erkennbar, dass eine eindeutige Dominanz vorliegt: die der
Philosophie-Fachgruppe. Es ist offenkundig, dass die Fachvertreter aus
dem Bereich der Philosophie zusammen mit Vertretern der Kirchen und
der Religionswissenschaften ihre fachpolitischen Terrains abgesteckt
haben.
Vertreter des traditionellen,
kirchlich orientierten Religionsunterrichtes haben es dabei offenkundig
verstanden, über die ihnen zweifellos zustehende Kompetenz im Fach
„Religion“ Einfluss auf den Entwurf der Rahmenrichtlinien für die
gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und Normen in Niedersachsen zu
nehmen, was sich in didaktischer Hinsicht ausdrückt in einem
verengten Verständnis religionsgeschichtlicher und
religionssoziologischer, aufklärerischer Problemfelder und in einer
religiös bestimmten Komplexitätsreduktion der
historisch-soziologischen Realitätsbezüge, die sogar hinter den Stand
der kritischen protestantischen Theologie der Gegenwart zurückfallen.
Resultierend aus jeweils spezifischer verengter Weltsicht sind auch die
interkulturellen und interreligiösen Themen vorwiegend
immanent-religiös und kategorial, nicht aber
kritisch-prozessorientiert gefasst.
Damit waren die
Mehrheitsverhältnisse klar. Dies ist u.a. daran erkennbar, dass die
Sozialwissenschaften in den Ansätzen, in denen die
religionsspezifischen Aussagen (Postulate, Lehrmeinungen,
Glaubensgrundsätze etc.) enthalten sind, nicht zum Ausdruck kommen –
keine Berücksichtigung finden oder gar ignoriert werden. Analytisch
und ideologiekritisch arbeitende Fachdidaktiker und -wissenschaftler
sind offenkundig nicht zum Zuge gekommen.
Deprimierend ist, dass durch
Ausblendung und Ignoranz wesentlicher Wissens-Bereiche modernes Denken
ausgeklammert und die Diskussion in Schulen verhindert wird. Kann das
wirklich gewollt sein?
Es drängt sich der Eindruck auf,
dass der Bedeutungsverlust der etablierten Religionsgemeinschaften,
die sinkende Akzeptanz von religiösem Denken und Wissen, (der so
genannten geistigen Dimension), durch abnehmende Teilnahme am
Religions-Unterricht einen „Rettungsanker“ sieht im Fußfassen im
»Werte und Normen-Unterricht«. Für Vertreter wissenschaftlicher
Randbereiche, wie der Religions-Wissenschaften (die sich bekanntlich
mit den „anderen Religionen“ befassen, scheint ein hoher
Legitimationsdruck zu herrschen und ihre Existenzberechtigung in Frage
zu stehen, dass über den »Werte und Normen-Unterricht« versucht wird,
d.h. über die Transponierung von Inhalten der von diesen Disziplinen
erforschten und beschriebenen Symbolsysteme Zugang zu finden in der
Lehrer-Ausbildung, d.h. in der Besetzung eines Sektors der für die
Lehrer-Ausbildung zuständigen Universitäts-Fächer.
Es geht also auch um
„Lehr-Stühle“, „Assistenten-Stellen“, und Chancen für „Absolventen“.
Deren Sorge ist zweifelsohne berechtigt. Kann es aber legitim sein, ein
Unterrichtsfach dergestalt zu instrumentalisieren? Bedrückend ist, dass
die originalen Vertreter der „Anderen“ offensichtlich nicht originär zu
Worte kommen durften. Nicht in Frage gestellt werden dürfen und sollen
die in langen Phasen der historisch überschaubaren
Menschheits-Geschichte entstandenen Regel-Systeme selbst, die
zweifellos in ihren jeweiligen Gesellschaften jeweils historisch
notwendiger Ordnungssicherheit geführt haben und deren Aussagen als
grundlegende Werte definiert werden können.
Unterrichtsbezogene Reflexionen: Zu den Rahmenthemen
und ihrer didaktischen Konzeption
Zu 5.1 „Die Frage nach Werten
und Normen“ (Kurshalbjahr 11.1) (S. 32 ff.): Für die Ausführungen zum
Gegenstand gelten die grundsätzlich kritischen Anmerkungen des letzten
Abschnittes. Auch hier „überhebt“ sich die
Rahmenrichtlinien-Kommission, wenn sie meint, in der Lage zu sein, in
wenigen exkursorischen Anmerkungen einen Überblick über die fachliche
Zuordnung des Themas Werte und Normen geben zu können.
Dadurch erschließt sich
letztlich auch die pädagogische Unsinnigkeit eines solchen
„Einführungsthemas“, das noch nicht einmal in einer
wissenschaftlich-didaktischen Untersuchung Sinn machen würden.
Übersichtsthemen ohne weitere exemplarische Konkretisierung, ohne
diskursive schülerzentrierte Ausgestaltung führen in die „pädagogische
Steinzeit“ zurück.
Zu dem Konzept von
„Rahmenthemen“ sind grundsätzlich kritische Anmerkungen angebracht, die
hier nicht vertieft werden können. In den Rahmenrichtlinien auch in den
Fächern Politik und Erdkunde wurde als akzeptierter Kompromiss
eigentlich unvereinbarer Positionen das Nebeneinander von
„Schlüsselproblemen“ und „Rahmenthemen“ gewählt, wobei der
Begriff „Rahmenthema“ deutlich macht und deutlich machen soll, dass es
sich dabei nicht um Unterrichts- und Kursthemen handeln soll und darf,
sondern um inhaltliche Schwerpunkt-Setzungen, die einer rein
willkürlichen „exotischen“ Themenwahl zu den einzelnen
„Schlüsselproblemen“ Grenzen setzen sollte. Diese eingeschränkte
Bedeutung der Rahmenthemen wird im Entwurf der Rahmenrichtlinien für
das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe nicht angewandt,
sondern die Rahmenthemen sind funktional Kursthemen gleichzusetzen. Das
müsste korrigiert und deutlich pädagogisch liberalisiert werden, um der
pädagogischen Verantwortung der Unterrichtenden gerecht zu werden.
Vom philosophischen Ansatz her
wird eine deutliche kantianische Präferenz deutlich, die den
philosophischen Teil dieses Entwurfes der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe durchzieht. Dass bis hin
zum Kategorischen Imperativ aus der historischen Distanz heraus
wesentliche kritische Anmerkungen gegenüber einer unmittelbaren
Übertragung kantscher Kategorien und Postulate in heutige
philosophische Paradigmen notwendig sind – was die
philosophiegeschichtliche Bedeutung Kants keineswegs schmälert, sondern
seinen spezifischen Stellenwert im Prozess der europäischen Entwicklung
der Staatsgesellschaft hervorhebt –, ist in der Philosophie des
Pragmatismus ebenso verdeutlicht worden wie in den Skeptizistischen
Positionen des Konstruktivismus und des antithetischen
Dekonstruktivismus. Die Positionen der französischen Schule um
Foucault, Bourdieu oder Legendre wären hier ebenso einzubeziehen wie die
schon erwähnten Arbeiten von Wright oder Rorty.
Nur am Rande sei den
„Philosophen“ ins „Stammbuch geschrieben“, dass die aktuelle vor allem
in den angelsächsischen Länder sich abzeichnende „Renaissance der
wissenschaftlichen Philosophie“, die sich sowohl als kritische wie als
pragmatische Philosophie versteht, ebenso wenig Eingang in den Entwurf
der Rahmenrichtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und
Normen in Niedersachsen gefunden hat wie die notwendige Reflexion über
den „Science Wars“ zwischen natur- und gesellschaftswissenschaftlicher
Erkenntnistheorie. Es fehlt somit die notwendige Auseinandersetzung
mit aktuellen Autoren, die eben unmittelbarer die gegenwärtigen
gesellschaftlichen Problemlagen und Irritationen in der fragmentierten
Wahrnehmung der Realität als es eine historisch-kategoriale und
kognitiv strukturierte Konzentration auf klassische Autoren und
Paradigmen es vermöchte.
Sinnvoll wäre es, erneut zu
überlegen, welche unmittelbaren Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und
Schüler der Vorstufe angesprochen und im Unterricht thematisiert werden
können, wobei eine sinnvolle didaktische Strukturierung die
verschiedenen Realitätsebenen der Konfrontation mit Wert- und
Norm-Vorstellungen konzeptuell und kontextuell einbezieht. Die Vorstufe
ist in der gymnasialen Oberstufe ein Zeitpunkt der Neuzusammensetzung
der Lerngruppen und des Schulwechsels. In vielen Gymnasien ist die Zahl
der neuen Schülerinnen und Schüler aus der Realschule so groß, dass
eigene Realschulklassen aufgemacht werden. Der Werte und
Normen-Unterricht wird hier in Kursen erteilt und ist damit ein Ort der
Integration in das neue schulische Sozialsystem. Die insgesamt hohen
Migrantenanteile aus Osteuropa und dem Nahen Osten einschließlich der
Türkei bilden ein weiteres Feld von Konfliktmöglichkeiten, kultureller
Konfrontation und Integrationsanforderungen. Durch die hohe Zahl der
Realschüler wird der Migrantenanteil im Gymnasium noch erhöht.
Was in dieser Situation ein
kategorial-affirmativer Unterricht, der Werte und Normen zur Kenntnis
bringen soll, für eine weiterführenden pädagogischen Sinn haben soll,
bleibt weitgehend unerfindlich und es ist bedauerlich, dass die
Chancen einer pädagogischen Umbruchsituation gerade in dem Fach nicht
genutzt werden, in dem persönlichkeits-bezogenes konkretes,
exemplarisches und diskursives Arbeiten die besten fachlichen
Lernerfolge verspricht. Zu fordern ist, dass das Rahmenthema für 11.1
neu überdacht und den pädagogischen Voraussetzungen der Vorstufe und
der sinnvollen Gestaltung des Faches Werte und Normen entsprechend als
Rahmen für einen modernen, exemplarischen und schülerorientierten
Unterricht formuliert wird, ohne in die kognitiv dominierten Konzepte
einer rein wissensmäßigen Orientierung, wie sie der Entwurf der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe impliziert, zu verfallen.
Zu 5.2 „Die Frage nach der Welt
und dem Heiligen“ (Kurshalbjahr 11.2) (S. 38 ff.). Die Vorstellungen
der Rahmenrichtlinien-Kommission entwickeln sich hier ins Abstruse,
wenn man nicht annehmen soll, dass dieses Schulhalbjahr das geschützte
Refugium der Religionskundler sein soll. Beziehungen zur Realität der
Schülerinnen und Schüler der Vorstufe werden ebenso wenig erkennbar
wie der Bezug zu ernst zu nehmenden Schlüsselproblemen. Dieser Ansatz
impliziert eine Ab- und Ausgrenzungsfunktion, die nur aus der
Interessenlage der katholischen und orthodoxen „In-Group“ verständlich
ist.
Ein großes Problem dieser neuen
RRL stellen die Begriffe „Heilig“ [11/1] und der „Wahrheit“ dar, die
religionswissenschaftlich (in der Diskussion über das „sacrum“ und
die eschatologische Dimension des Glaubens) und philosophisch (als
umstrittenster Kern der Erkenntnisphilosophie und der „Letztreferenz“)
zentrale Kategorien sind, außerhalb dieser engen Fachbindung weder ohne
Weiteres verständlich oder im Alltagsgebrauch banal und weitgehend als
Leerformeln gebraucht werden.
Der Begriff »Heilig« ist in den
Gesellschaftswissenschaften wie Alltagssprache nicht (mehr) existent,
zumindest nicht explizit verständlich. Auch Kirchgänger habe ein eher
vages Verständnis, das über Ritualprozeduren wie „Heiligsprechungen“ in
der katholischen Kirche oder abergläubische Heiligenlegenden und
-verehrungen geprägt ist. Die Einschätzung der kürzlichen
„Heiligsprechung“ des Gründers des ›Opus Dei‹ zeigt, dass der
katholische Begriff des „Heiligen“ für Nichtkatholiken kaum
nachvollziehbar oder sogar grundsätzlich abzulehnen ist; auch innerhalb
der Katholischen Kirche breitet sich zusehends eine gewisse Skepsis
gegenüber der „Heiligsprechungs-Politik“ des derzeitigen Papstes aus,
die vielleicht ein erster Schritt auch des In-Frage-Stellens des
Heiligkeitskonzeptes dieser Religionsgemeinschaft ist. Der
Protestantismus kennt diese Kategorie nicht bzw. steht sie nicht im
Zentrum seiner Theologie. Das was über das „Heilige“ in den anderen
Weltreligionen in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte
und Normen in der gymnasialen Oberstufe ausgesagt wird, ist zumindest
fraglich und reproduziert streckenweise eine katholisch-theologische
Weltsicht. Für den Islam zumindest ist die Konzentration auf den
Begriff des „Heiligen“ in der orthodoxen sunnitischen Philosophie
schlichtweg falsch[10].
Ist die Hervorhebung des Begriffs des „Heiligen“ im Entwurf der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe einerseits Ausdruck von Funktionalisierungen fachlicher
Dominanzen, insbesondere der christlichen Diktion
römisch-katholischer Prägung, so stellt er andererseits gerade in
diesem Kontext einen Ausdruck von Unwissenschaftlichkeit dar. Es wird
deutlich, dass nicht der Begriff des „Heiligen“ distanziert
thematisiert werden soll, sondern dass das Konzept des „Heiligen“ als
religiöse Entität eigentlich aller Weltreligionen postuliert und
vorausgesetzt wird.
Interreligiöses und
Interkulturelles Lernen kann aber gerade nicht auf der Basis geschehen,
dass die christlich-abendländische Konzeption von Religion mit ihren
Charakteristiken, Prioritäten und Kategorien in den anderen Religionen
gesucht und wieder gefunden werden kann. Religion kann auch etwas ganz
anderes sein, was Islamwissenschaftler ebenso wie Kenner des
Buddhismus und Hinduismus bestätigen werden. Hier liegt auch der,
politisch überaus korrekte, Denkfehler der Vertreter einer „Weltethik“,
die nicht offen legen, dass sie letztlich nicht die Einheit der
Religionen finden, sondern ein neues Religionsverständnis weltweit
initiieren wollen.
Hier stellt sich die
Gewissensfrage. Kann man es verantworten in einer mythenspezifischen
Transponierung über das Vokabular „gesellschaftlicher Inseln“
mitzuwirken – oder muss man gerade dieses zum Anlass nehmen,
Instrumentalisierungen von Sprachfloskeln aufzuarbeiten.
Wieweit der Begriff des
„Heiligen“ hier zu einer, wenn auch Denkmuster ragenden „Sprachfloskel“
herabgekommen ist, zeigt der Einleitungssatz zum Thema „Hinduismus“:
„Im Hinduismus gibt es keine Trennung zwischen der Welt und dem
Heiligen“ (S. 39). Wenn dieser Satz stimmt, kennt die ganzheitliche
Weltsicht des Hinduismus grundsätzlich nicht den Dualismus von
Transzendenz (dem „Heiligen“) und Diesseitigkeit; dann aber ist der
Begriff an sich in Bezug auf den Hinduismus deplaziert und
missverständlich.
Zu thematisieren wäre unter
interreligiös-interkulturellen Perspektive die
historisch-gesellschaftliche Grundlage der Entwicklung dualistischer,
monistischer und pluralistischer Weltbilder und Religionskonzepte.
Mythengeschichtlich hoch interessant ist, wie vor allem im Kontakt mit
der indoeuropäisch-iranischen Welt, in bestimmten
religionsgeschichtlichen Phasen dualistische Denkmuster in eher
monistische Religionen des Judentums und des Islam, noch stärker aber
ins Christentum Eingang gefunden haben. Im Laufe der christlichen
Geschichte haben sich Dualismen ideologisch in den Vordergrund
geschoben, womit die Ablösung vom nahöstlich-jüdischen Kulturkreis
beschleunigt wurde.
Thematisch ließe sich hier
erarbeiten, welche Rolle die Funktionalisierung dualistischen Denkens,
fußend zunächst auf dem theologisch zunächst ephemeren, später aus
politischen Gründen in den Vordergrund gerückten Diktum, dem Kaiser zu
geben, was des Kaisers ist, und Gott zu geben, was Gottes ist, für die
neuzeitliche Saecularisierung des Abendlandes spielte, und damit zu
einem Modernisierungs-Agens wurde, das in der islamisch-nahöstlichen
Welt nicht in dieser Form entwickelt wurde. Andererseits prägen seither
Dualismen das europäische Weltbild in hoch-ideologisierter Form:
Widersprüche zwischen Natur und Kultur, Zivilisation und Kultur,
Ökonomie und Ökologie sind fundamental für das Alltagsbewusstsein in der
Politischen Kultur Europas und der europäisierten Welt der Industriellen
Zentren. Die abendländische Philosophie entwickelt daraus dialektische
Realitäts- und Geschichts-Ideologien, die praktische Politik stilisiert
daraus die „Zweigeteilte Welt“, ob es sich nun um den verflossenen
Ost-West-Konflikt handelt oder den „Endkampf“ zwischen dem „Reich des
Bösen“ der „Schurkenstaaten“ auf der einen und der amerikanischen
Hegemonialmacht auf der anderen Seit handelt.
Wenn das Fach Werte und Normen
darauf anweisen ist, den Begriff des „Heiligen“ an zentraler Stelle zu
thematisieren, dann böte sich hier ein exemplarischer Hintergrund an –
heute 2002: Die Heiligkeit des „Opus Dei“ und der „Clash of
Civilizations“ mit Bush und Saddam als makabren Hauptakteuren.
Was sollen aber diejenigen Werte
und Normen-Lehrerinnen und -Lehrer tun, die von ihrer fachlichen
Herkunft her in der Kategorie des „Heiligen“ einzig einen nicht
definierbaren Begriff sehen, die mangels religionskundlicher
Fachausbildung die Diskussion um das „sacrum“ (oder „numen“, das
„Numinose“) nicht kennen und auch diese Begrifflichkeit nicht
sinnvoll nutzen können? Auch in diesem Kontext gibt es dann
Gewissensvorbehalte – selbst für brave Kirchensteuerzahler.
Zusammenfassend ist zu diesem
Kurshalbjahr zu fordern, dass die explizite Thematisierung des
„Heiligen“ wegen grundsätzlicher und aus dem Konzept eines
laizistischen Faches her unübersehbarer Untauglichkeit der Kategorie
wie ihres historisch-ideologischen Hintergrundes aufgegeben wird und
höchstens als ein Aspekt unter religionskundlichen Prämissen mit zu
behandeln ist. Über die Thematisierung religiösen Denkens sollen
nachfolgend einige exkursorische Anregungen gegeben werden.
Vor allem ist es
unwissenschaftlicher und unpädagogischer Formalismus, den einzelnen
Weltreligionen ein einheitliches Kategorienraster überzustülpen, das
letztlich christlich-abendländische Denktraditionen repräsentiert und
keiner distanzierenden Analyse unterzogen wird. Auch hier werden die
schon genannten Besonderheiten der Unterrichtssituation in der Vorstufe
nicht berücksichtigt.
Im Abschnitt Kursthemen bzw.
Unterrichts-Schwerpunkte (S. 52 f.) bestätigen sich die genannten
Vorbehalte sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch in Hinblick auf die
didaktische Funktion des Rahmenthemas, das in primär
kognitiv-wissensvermittelnder Form aufgegliedert wird. Schüler- und
erfahrungs-orientierte Ansätze sind nicht zu erkennen, die
Unterscheidung zum Religionsunterricht wird nicht deutlich. Die
ausschließliche Konzentration auf die religionskundliche Problematik
lässt keinen ausreichenden Raum für Mehrebenenmodelle der Realität und
für offene Fachbezüge. Diese Vorschläge sind durch ihre restriktive
pädagogische Gestaltung und durch ihre thematische Einseitigkeit für
den Unterricht im Fach Werte und Normen in dieser Form nicht geeignet
und bedürfen einer grundsätzlichen Neufassung.
Zu 5.3 „Die Frage nach dem
Menschen“ (Kurshalbjahr 12.1) (S. 54 ff.). Die Formulierung des
Rahmenthemas spiegelt erneut die Schwächen des didaktisch-curricularen
Konzeptes. Es wäre oberflächlich zu vermuten, dass hier entsprechend dem
religionskundlichen Schwerpunkt in 11.2 ein entsprechendes Refugium für
die Gesellschaftswissenschaften geschaffen werden sollte.
Dies ist nicht der Fall und wird
auch von den Verfassern dieser Stellungnahme, die aus der Sicht von
Politiklehrenden heraus geschrieben wurde, nicht bedauert. Scheinbar
lässt sich in dem Abschnitt „Bezugswissenschaften“ ein formales
Gleichgewicht von Religionskunde, Philosophie und
Gesellschaftswissenschaften erkennen.
Ohne dass es lohnt, in eine
eingehendere Textanalyse dieses Abschnittes des Entwurfs der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe einzugehen, da die genannten Kritikpunkte aus der allgemeinen
Begutachtung wie aus den Ausführungen zu den Semestern 11.1 und 11.2
auch hier in gleicher Weise zum Tragen kommen, ist auf eine sehr
ärgerliche Besonderheit der Darstellung dieser Fachbezüge
hinzuweisen.
Die Gegenstandsbestimmungen der
verschiedenen Bezugswissenschaften sind nicht nur wegen der gebotenen
Kürze von Rahmenrichtlinien zu exkursorisch und überaus einseitig. Die
Ausführungen zu den Religionswissenschaften, die hier typischer Weise
nur im Singular herangezogen werden, rekurriert auf die Leerformel der
„Menschenbilder“, die für das Wesen der Religionen z.T. auch dadurch
ephemer sind, da sie sich in keiner der großen Weltreligionen
vereinheitlichen lassen und bis auf offene Allgemeinplätze meist nicht
im Mittelpunkt des Interesses stehen. Natürlich können zu dieser
Thematik aus der Außensicht heraus sinnvolle Aussagen gemacht werden.
Doch sind die Inhalte dieser Aussagen auch in Bezug auf ihre didaktische
Umsetzung nur dann sinnvoll, wenn das Procedere ihrer Ableitung und
Konzipierung mit gedacht und erörtert wird. Deshalb gibt es gerade in
dieser Frage überhaupt keine konsensuelle „Religionswissenschaft“; es
ist daher auch kaum sinnvoll, in dieser hervorgehobenen Position von
„Menschenbildern“ einzelner Religionen zu sprechen. Dies kann nur im
Kontext einer funktionalen und pluralen wissenschaftspropädeutischen
Arbeit geschehen, die das Thema Religion offen und distanziert
bearbeitet.
Die Ausführungen zu der
Bezugswissenschaft Philosophie bestätigen die schon genannte
Beobachtung einer sehr traditionsorientierten, kategorialen
Philosophieauffassung, die die spannenden Kontroversen der Gegenwart
weitgehend ausblendet. Dass gerade in diesem Rahmenthema die Philosophie
eingespannt werden kann in eine Diskussion der „science wars“ erscheint
nahe liegend. Soziales Gedächtnis und Soziales Vergessen sind Aspekte
der kulturellen Eigenerfahrung der Schülerinnen und Schüler, die sehr
konkret als Auseinandersetzung mit der eigenen (Familien-) Biographie
exemplifiziert werden kann. Damit ist auch ein recht anspruchsvolles
philosophisches Diskursmodell zu erarbeiten, das den „Sinn der
Philosophie“ sehr viel besser erschließt als ein Lernen, in dem die
Funktion der Philosophie zum Stichwortgeber für „Antworten“ degradiert
wird, wie es der Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und
Normen in der gymnasialen Oberstufe nahe legt. Es sollte noch einmal
strikt darauf hingewiesen werden, dass ein Werte und Normen-Kurs in
Klasse 12 kein Philosophie-Proseminar sein kann und darf!
Überaus peinlich wegen ihrer
Unangemessenheit und Oberflächlichkeit sind die kategorialen Stichworte,
mit der die „wissenschaftlichen“ in im Rahmen der Fragen nach den
„Bezugswissenschaften“ insbesondere die
„gesellschaftswissenschaftlichen Beiträge“ zur Bearbeitung des
Rahmenthemas charakterisiert werden. In Stichworten werden „Modelle“
gesellschaftswissenschaftlicher Anthropologien behauptet, die in dieser
Form, Kürze und Exklusivität noch nicht einmal den Anschein erwecken,
die tatsächlichen gesellschaftswissenschaftlichen Diskurse nachzeichnen
zu können.
Ansätze der Soziologie als
moderner Wissenschaft z.B. in ihren Wurzeln der „Kritischen Theorie“
oder der „Historischen Soziologie“ als „Menschenwissenschaft“ (nach
Norbert Elias), sind schlichtweg nicht erkennbar bzw. nicht vorhanden –
also gar nicht gewollt. Vermutlich waren die Autoren aus dem Bereich der
Religionswissenschaften damit überfordert. Dies stellt sicherlich
eine grundsätzliche Kritik dar – nicht aber an den genannten Personen!
Die Verfasser dieser Stellungnahme haben auf Grund ihrer Ausbildung eine
große und grundsätzliche Distanz zu den vorliegenden Ansätzen, in denen
den religionskundliche sowie auch die philosophische
Didaktikvorstellungen dominieren und in ihrer kategorialen Diktion auf
die Sozialwissenschaften übertragen werden. Zu kritisieren sind einmal
diese Ansätze aus ihren eigenen, nur unvollständig und inaktuell
aufgearbeiteten Fachbezügen heraus, was insbesondere in den fachlichen
Verengungen durch die Schulphilosophen zum Ausdruck kommt, wie auch
insbesondere in dem untauglichen Versuch, diese Denkstrukturen und
didaktischen Modelle auf die Sozialwissenschaften zu übertragen.
Zu S. 54 „Gegenstand“: Wer hat
sich mit diesen Konzepten fachlich und didaktisch schon beschäftigt,
welche Lehrkräfte haben hierzu die fachliche Kompetenz? Sicher auch
nicht der Philosoph und der Religionskundler. Der
sozialwissenschaftliche Ansatz kommt im „Behaviorismus“ vor, eine
wissenschaftlichen Konzeption, die mit dem amerikanischen
philosophischen Pragmatismus nach Dewey verbunden ist, aber im
gesellschaftswissenschaftlichen Studium nicht zur Pflichtlektüre
gehörte, aber wissenschaftsgeschichtlich als wichtig angesehen werden
kann. Der zweite Absatz dieses Abschnitts ist falsch, wenn die Aussage
auf die Wissenschaft bezogen werden soll; wenn sie aber normativ
gemeint sein sollte, müsste dies als „vorgeschriebenes
Fachverständnis“ auch explizit erwähnt werden. So wechselt die
Darstellung zu dem Rahmenthema 12.1 zwischen unbeholfenen und
fragwürdigen Fachcharakteristiken, normativen Einengungen, die nicht
hinreichend verständlich gemacht werden, und Ausführungen zu der Art und
Weise, wie sich die Rahmenrichtlinien-Kommission die Behandlung des
Rahmenthemas vorstellt.
Zu kurz kommen die
Kompetenzfelder der Politik-Lehrerinnen und -Lehrer wie Politologie,
Soziologie, Ökonomie, Geschichte, Sozialpsychologie und
Gesellschaftsgeschichte. Kaum möglich sein wird aber wohl die
Zielvorstellung, für einen kompetenten Werte und Normen-Unterricht
Politik-Lehrkräfte mit einer umfassenden fachwissenschaftlichen
Kompetenz in Philosophie und Religionswissenschaften erhalten zu können
wie umgekehrt Philosophie- und Religions(Kunde)-Lehrerinnen und
-Lehrer mit der entsprechend umfassenden wissenschaftlichen Kompetenz
in den „Menschenwissenschaften“ (N. Elias), was treffender ist als
Soziologie und Politologie. Sicherlich ist von Werte und
Normen-Lehrenden zu erwarten, sich im Selbststudium einiges anzueignen
und auch mit Hilfe von Fort- und Weiterbildung zu vertiefen bzw.
korrespondierende Wissenschaftsbereiche zu erforschen. Die Beengungen
im tradierten Selbstverständnis der Bezugs-Fächer, wir wiederholen es
an dieser Stelle, werden im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe vorausgesetzt und
bekräftigt. Das fällt als Problem besonders ins Auge, da Aufgaben,
Voraussetzungen und Strukturen des Faches Werte und Normen die
grundsätzliche Abkehr von der traditionellen fachlichen
Wissensvermittlung hin zu exemplarischen, diskursiven und
handlungsorientierten Unterrichtsmodellen unabdingbar machen. Diese
Herausforderung haben die Autorinnen und Autoren des vorliegenden
Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe nicht erkannt und auch nicht in Ansätzen in ihrem
Konzept umsetzen können. Dieser Entwurf ist nicht nur
immanent-fachlich, sondern auch in Hinblick auf die geforderten bzw.
vorausgesetzten Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer ungenügend und
nicht umsetzbar.
Zu 5.4 „Die Frage nach dem
richtigen Handeln“ (Kurshalbjahr 12.2) (S. 62 ff.): Die kritischen
Einschätzungen im vorangegangenen Teil gelten auch für dieses
Rahmenthema. Zu Grunde liegt ein philosophisch konzipierter
kategorialer Ethik-Begriff.
Dass die Rahmenrichtlinien
Politik mehr zur Diskussion „richtigen Handelns“ beitragen als dieser
Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe ist ein Trauerspiel und ein Erweis für die
pädagogische und fachliche Inkompetenz der eingesetzten
Rahmenrichtlinien-Kommission. Damit ist verbunden, dass in durchaus
„süddeutscher Konzeption“ die Anmerkungen zur Bezugswissenschaft
„Philosophie“ dominieren und in einem kategorialen „Proseminar“
philosophischer Ethik begründet werden, das überflüssig ist, da es
keine relevanten Unterrichtsbezüge vermittelt, es sei denn, es wäre ein
Einleitungskurs „Philosophie“ gefordert. Die fachlichen Grenzen des
philosophischen Konzepts sind schon weiter oben bezeichnet worden. Dass
als einziger herangezogener moderner Autor der – durchaus wichtige und
lesenswerte – Autor Jonas Erwähnung findet, ist wohl eher auf
persönliche Vorlieben von Kommissions-Mitgliedern zurück zu führen.
In Bezug auf die
Gesellschaftswissenschaften werden die wichtigsten Problemkreise, in
denen die historische Soziologie die Entstehung und Wandlung von
Realitätsdefinitionen und Wertvorstellungen behandelt, ausgeklammert.
Hier wäre gerade ein neuer Zugang zu den nicht in Frage gestellten
Kategorien des guten und des richtigen Handelns zu finden, der sich in
der heutigen polemischen Diskussion in viel zu oberflächlicher Weise
zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik manifestiert.
Zugänge zu diesem Konflikt
lassen sich in einer sozialpsychologischen und
zivilisationstheoretischen Ableitung des Topos der Gesinnung ebenso
finden, wie in der Mehrdeutigkeit und Offenheit des Begriffes
Verantwortung. Eine Trennung der Bezugswissenschaften wäre hier sicher
nicht mehr möglich, die Bearbeitung drängt aber zum Konkreten und
Erlebbaren mit einer unmittelbaren Handlungsdimension.
Nicht zufrieden stellend ist der
Wechsel in der Terminologie zwischen ethisch und moralisch, wozu sehr
viel tiefer reichende wissenschaftliche Perspektiven erforderlich
wären, auch um die mögliche Einschätzung von Moral als
gesellschaftlicher Gefahr, also als unethischem Verhalten zumindest
diskussionsfähig zu machen.
Zu 5.5 „Die Frage nach der
Wahrheit“ (Kurshalbjahr 13.1) (S. 73 ff.). Es genügt, hier auf die oben
schon genannten aktuellen Autoren Rorty und Wright[11]
hinzuweisen, die u.a. als Defizite in der philosophischen Konzeption
des vorliegenden Entwurfs gekennzeichnet wurden und bei denen sich
ausführliche weitere Literaturverweise finden lassen. Die Ausführungen
zum Wahrheitsbegriff sind entweder wissensbetont bezogen auf
traditionelle philosophische Kategorien, oder banal und oberflächlich,
vor allem wenn sie sich auf gesellschaftswissenschaftliche
Forschungsansätze beziehen sollen.
Zu 5.5 „Die Frage nach der
richtigen Ordnung“ (Kurshalbjahr 13.2) (S. 84 ff.).
Gesellschaftsphilosophie unter ethisch-normativen Prämissen ist
wissenschafts- und philosophiegeschichtlich interessant, als
Unterrichtskonzept aber denkbar ungeeignet. Hier macht sich das Fehlen
echter „Schlüsselprobleme“ störend bemerkbar. Andererseits ist
erkennbar, dass, bis auf die wiederum dominierenden
philosophisch-kategorialen Skizzierungen, der Elan der Kommission bei
diesem Rahmenthema sichtlich erlahmt und durch Kürze auch einige sonst
üblichen Peinlichkeiten vermeidet.
Die Frage nach der „richtigen
Ordnung“ ist insofern interessant, als man in ihr die Genese von
Legitimations-Ideologien ableiten kann. Dieses wäre dann Aufgabe und
nicht das Hineingleiten in Ebenen, die nun gerade selbst „Ideologien“
bedeuten.
Die weiteren Themen sind
moderater und scheinen bearbeitbar zu sein, z.B. »Ökonomie und Moral«.
Schwierig ist es aber, die Frage zu diskutieren, warum beide Kategorien
nicht kompatibel sind und Moral als aufgesetztes Ideologem sich
entpuppt.
Nur so sind die entscheidenden
Fragen beantwortbar: Warum haben Moral oder Ethik eine Alibifunktion in
allen die Wirtschaft betreffenden Zusammenhängen? Warum hat Religion
und Sozialethik im Wirtschafts-Liberalismus eine Alibi-Funktion? Der
Sozialwissenschaftler fragt nach dem »Warum«!
Dass dieses Rahmenthema eine
ganz andere Zugehensweise verlangt, sei nur noch marginal vermerkt. Dass
hier der normative Ansatz grundsätzlich versagt und versagen muss,
dürfte den erfahrenen Pädagogen, insbesondere den Politik-Lehrenden,
offensichtlich sein. Konfliktreiche Problemfelder der staatlichen
Gegenwart – These vom „Staatsversagen“, „Politikverdrossenheit“, „Krise
des Nationalstaates“, Globalisierung und Universalisierung,
„Herrschaft der Konzerne“ – sind hier sinnvolle und notwendige Ansätze,
sich auf Diskurse über das Rahmenthema „Die Frage nach der richtigen
Ordnung“ ein zulassen. Ein normativ-kategorialer Ansatz, der sich auf
die Texte der klassischen Staatsphilosophie stützt, ist aber
frustrierend weit von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler
entfernt und pädagogischer Nonsens. Noch einmal: es kann im Fach Werte
und Normen nicht darum gehen, philosophiegeschichtliches Wissen
anzuhäufen, sondern es müssen die Problemfelder aus der Erlebnis- und
Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler thematisiert und diskursiv
in die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen eingebunden werden.
Kritik der
religionskundlichen und philosophischen Einseitigkeit
Das mindeste, was man hätte
erwarten können, wäre z.B. im Bereich »Religion«, Ansätze der
»Religionssoziologie« einzubringen. Wenn diese Vokabel im Entwurf der
Rahmenrichtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und
Normen in Niedersachsen auch als Bezugsdisziplin Erwähnung findet, so
ist aus dem Kontext heraus erkennbar allerdings die »Pastoralsoziologie«
gemeint und erweckt zudem den Eindruck, wesentlich als Alibifunktion
zu dienen und eben nicht im kritisch-hinterfragendem Sinne der die
Religion betreffenden Soziologie.[12]
Zivilisationstheoretische Analysen der Entwicklung der Religionen sind
gerade vor dem heute dominierenden Ideologemen des „Clash of
Civilizations“ (Huntington, Fukuyama, in Ansätzen auch Tibi[13])
und der dagegen zu setzenden Diskurse über Interkulturalität.[14]
Das Politikum besteht nun darin,
dass ein Entwurf vorliegt, in dem eine durch verbündete Lobbyisten
konstruierte Auswahl- und Schwerpunktsetzung erfolgt ist, verbunden
mit einer Ausgrenzung konkurrierender Wissens- und
Wissenschaftsbereiche. Inwieweit das vorliegende Ergebnis Ausdruck ist
einer Erfüllung von Vorgaben aus der „Südschiene“ und damit zugleich
Erfüllung konservativer Unterdrucksetzungsversuche, sei
dahingestellt. Es ist zu vermuten bzw. nicht auszuschließen –
gleichwohl: die Verantwortung für die RRL liegt hier in Niedersachsen
selbst. Gerade die absolute Perspektive immanent-religiösen Denkens
verbietet sich im Fach Werte und Normen und ist als kontingentes
Phänomen selbst zu thematisieren.
Teilweise erweckt die Lektüre
des Entwurfes der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe, vor allem in den allgemeinen Aussagen zu den
religionskundlichen Fachbezügen, den Eindruck einer Reproduktion
theologischer Lehrmeinungen, die wesentlich von Angehörigem definierter
kirchlicher Glaubensdoktrinen vertreten werden und einen Einstieg in
die notwendige Erarbeitung von Mehrschichtenmodellen der Realität
nicht erfolgt.
Die Auseinandersetzung mit
religiösen Traditionen und Vorstellungen ist gesellschafts-historisch
faszinierend und stellt einen hohen Bildungswert dar. Fragen lassen
sich pädagogisch ergiebig stellen nach den historischen und
soziologischen Voraussetzungen der Entstehung monotheistischer
Vorstellungen, nach der Funktion religiöser Geschichtsmythen, die
Geschichte z.B. als Heilsgeschichte interpretieren, und nach den
zivilisatorischen Funktionen religiöser Verhaltensmodellierung.
Zweifellos ist die Geschichte
des Denkens eine wichtige und aufschlussreiche Erfahrung für
Schülerinnen und Schüler. Oft aber herrscht die Auffassung vor, dass
historische Denk- und Glaubenssysteme unmittelbaren Aufschluss über
heutige Realitätskonzepte geben könnten – Philosophie als Lebenshilfe?!
Das verkennt die grundsätzliche
Gesllchafts- und Zeitgebundenheit jeder Realitätserschließung und
Wertorientierung. Solange nicht „Glauben indoktriniert“ werden soll,
ist Philosophiegeschichte kontextuell zu strukturieren. Diese Ansätze
fehlen in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und
Normen in der gymnasialen Oberstufe völlig.
Es ist aus der Sicht des
laizistischen Faches Werte und Normen nicht interessant, was ein
Philosoph oder „Prophet“ gesagt oder gedacht hat, sondern warum er es
in seiner konkreten Situation sagen konnte oder musste.[15]
Kritik des Fehlens
der aktuellen Mythenforschung
Philosophie- und
Religionsgeschichte muss grundsätzlich eine kritische Reflexion der
dogmatisierten Glaubensinhalte wie der bildhaften Mythen mit
einschließen.[16]
Aber es findet sich in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe kein Wort über
Mythen-Bildung, ihre Ableitungen, vielfältigen Konstruktionen und
Reproduktionen etc.; weiterhin kein Wort über Ex-post-Konstruktionen
von zu glaubenden und im Nachhinein gebildeten und z.B. in die
christlichen Lehren eingefügten Inhalten, die Immanenz von geistigem
Dissens, von Machtkämpfen und ihren Folgen in diversen
Kirchenspaltungen der systematischen Verfolgungswahl Anders-Meinender,
-fühlender und ‑glaubender – letztlich die Immanenz von geistiger
Notwendigkeit des Reform(ations)-Prinzips. Interessant sind hier – um
nur ein Beispiel zu nennen – die historischen Kontexte, aus denen
heraus etwa 300 Jahre nach Christus der Drei-Königs-Mythos als
Legitimations- und Superioritätsideologem gegenüber dem erstarkenden
Sassanidenreich, dessen Symbol- und Adorationssemantik hier verwendet
wird,[17]
entwickelt und in die biblischen Schriften eingefügt wird.[18]
Es wäre im Kontext des Werte und
Normen-Unterrichts interessant und könnte dem exemplarischen
Erarbeiten dienen, solche in das Christentum eingegangene bzw.
eingefügte Mythen wie das erst 1952 dogmatisierte Marienpostulat zu
thematisieren. Die Dogmatisierung der mythologischen Vorstellung der
„Himmelfahrt“ Marias ist sicherlich Ergebnis jahrhundertelanger
Entwicklungen des Marienkultes in einigen Regionen Europas und des
Nahen Ostens, der vorchristliche Muttergottesvorstellungen aufgreift.
Die Orthodoxie feiert z.B. am
22. September den „Geburtstag Marias“. Im Werte und Normen-Unterricht zu
besprechen wäre dann z.B. die Frage der historischen Einordnung von
Genese und Installierung dieses Glaubenskonstruktes, seine Bedeutung
und Funktion im Alltagsglauben der Bevölkerung einiger europäischer
Regionen, die Bezugsetzung zur Erhöhung durch den
Geburtstagsvergleich (Bezug: Geburt Jesu); daran anschließend die
Hervorhebung und Funktionalisierung des gesamten Marienkultes, seine
unterschiedliche regionale Entwicklung auch innerhalb der einzelnen
Fraktionen christlicher Glaubenszugehöriger sowie ihr Verhältnis
beispielsweise zu „germanischen“, mythische Vorstellungen über die
Jahreszeiten. Die spezifische Zuordnung und Funktionalisierung in
Machtbalancen etc.
Die Frage nach den weiblichen
Elementen in den christlichen Glaubensvorstellungen, die in ihrem
offiziellen, vor allem dem paulinischen Erscheinungsbild stark
patriarchalisch geprägt sind,[19]
ist ein wichtiger Ansatz der Beschäftigungen mit Religionen im Fach
Werte und Normen. Konkrete historische Beispiele finden sich dazu
reichlich, wenn die Subtexte der Überlieferung lesbar gemacht werden.
Man denke hier z.B. an Ephesus, wo das Griechentum auf einer vorantiken
Kybele-Mysterienstätte den Artemistempel baut, der zu einem der
Weltwunder wird. Die Matriarchats-Unterströmung findet aber in
christlicher Zeit eine Fortsetzung, indem hier eines (von mehreren)
„Sterbehäusern der Jungfrau Maria“ gefunden und als Wallfahrtsort seit
byzantinischer Zeit verehrt wird.
Die Himmelfahrtsvorstellung ist
ein – nach einem von uns nicht quellenkritisch geprüften SPIEGEL-Bericht
– Standardmythos in einer Reihe von mindestens fünfzig
Religionsgemeinschaften in aller Welt und als solcher sicherlich
historisch und sozialpsychologisch zu untersuchen. Verbunden ist dies
mit Wiederkehr- und Messias-Vorstellungen, die für das Christentum
konstituierend wurden, im Judentum eine eschatologische Bedeutung haben
und im Islam vor allem in der Schia mit der Mahdi-Vorstellung vom
wiederkehrenden Imam aufgegriffen werden. Diese Vorstellungen werden im
Volksglauben vielfältig aufgegriffen und trivialisiert, wenn z.B. die
Kyffhäuser- und Barbarossa-Sagen untersucht werden. Gerade hier ist
aber auch die politisch-gesellschaftliche Funktion von Himmelfahrts-
und Wiederkehr-Mythologemen gut nachzuweisen, wenn dargestellt werden
kann, wie gerade diese „Alltagsmythen“ national-politisch wieder belebt
und nationalistisch als Superioritäts-Mythen funktionalisiert werden.
Der Schritt zur bewussten „Mythen-Produktion“ im 19. Jahrhundert ist
dann auch nicht mehr weit. Der laizistische Hintergrund des Faches
Werte und Normen muss es daher erlauben, auch zentrale
Glaubenstatbestände der Religionen mit dem
ideologiekritisch-historischen Instrument der Mythenforschung zu
untersuchen, was bei geeigneter didaktischer Umsetzung keineswegs den
Respekt vor den Gläubigen dieser Religionen mindert oder tangiert.
Ein anderes treffendes Beispiel
für kirchliche Mythenproduktion im christlichen Bereich wäre die
Installation des Fronleichnams-Festes in einer kritischen Machtphase
Roms, verbunden mit dem Selbstverherrlichungsdrang eines
Kirchenoberhauptes, der sich offenkundig ‚unsterblich’ machen wollte.
In einem Fach, das an sich nicht
durch etablierte Religions-Vertreter dominiert werden darf, sollte nach
dem Zustandekommen von Mythen gefragt werden, ihren Bezügen in
archaischen Gesellschaften, ihren frühen Legitimationsfunktionen für
Herrschafts-Systeme früherer Figurationen, die sich nach Stämmen zu
Völkern (im Altertums-Zusammenhang) zu anderen Herrschafts-Einheiten,
zu frühstädtischen und daraus resultierend frühstaatlichen
Agglomerationen zu vor- bis frühstaatlichen relativ hohen
Organisationsformen herausbildeten und historisch-gesellschaftliche
erforschbare Zivilisations-Standards entwickelten. Es bedeutete einen
hohen Reiz und Anspruch, die jüdisch-alttestamentarischen Mythen, wie:
„Flucht aus Ägypten“, „Gefangenschaft“, „Sprachverwirrung“ u.v.a.
mehr ob dieser frühen Staatenbildungs-Prozesse im östlichen
Mittelmeer-Raum einzuordnen.
Der wesentliche Anspruch: die
„Rolle von Religionen“, die „Funktion ihrer Träger“, findet nicht statt.
Wurden Chancen historisch-soziologischer Forschung „nur“ vergeben,
sollten wesentliche Bereiche der modernen Wissenschaften
anathematisiert werden oder sind Beteiligte auch überfordert gewesen?
Wenn letzteres zutrifft fragt
sich, wer dafür verantwortlich ist, dass auch in Niedersachsen
vorhandener Sachverstand nur partiell genutzt wurde, zumal unser
Bundesland allen Anlass hat, sein Licht gegenüber der „Südschiene“
nicht zurückzustellen.
Auf Grund der erfolgten
exemplarischen Einlassungen und argumentativen Zurückweisungen kann es
als hinreichend belegt angesehen werden, dass der „Entwurf der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe“, abgesehen von den oben benannten pädagogisch-didaktischen
Restaurationstendenzen, sowohl von der Konzeption als auch von der
geplanten unterrichtlichen Thematisierung her
-
dem Gebot der Wissenschaftsorientierung
widerspricht sowie
-
gegen das Überwältigungsverbot und das
Kontroversengebot, die nicht nur für den Politikunterricht, sondern für
Unterricht in einer demokratischen Gesellschaft gelten müssen, verstößt;[20]
hier ist in Sonderheit hervorzuheben, dass dieser Verstoß nicht nur
gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu verzeichnen ist, sondern
auch gegenüber den Lehrkräften, die dieses Fach unterrichten sollen.
Aus diesem Grunde wird eine
umfassende Überarbeitung bzw. Neufassung dringend angeraten, und zwar
unter Hinzuziehung entsprechender und angemessener Fachkompetenz.
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