Die Diskussionen über die
Zukunft der Schule werden zwar in den Landtagen nicht weniger
emotionsbeladen diskutiert wie in den Hauptzeiten des bildungspolitischen
Aufbruchs, doch verschwimmen inhaltlich die kontroversen Positionen immer
mehr und die Schärfe der gegenseitigen Angriffe überdeckt nur die Unscharfe
der Argumentation.
Wenn in Bezug auf
die Zukunft der Politischen Bildung ebenso wie für die Lehrerausbildung an den
Universitäten ein Paradigmenwechsel eingefordert werden muß,
so gilt dies umso mehr für die öffentlichen schulpolitischen und
hochschulpolitischen Diskurse. Über dem Thema der „modernen Lerninhalte“ und
ihrer „Berufstauglichkeit“ wie Neue Technologie oder
technologisch-naturwissenschaftliche Innovationen oder auch die
Förderung von Fremdsprachenkompetenzen beschränkt sich die
Bildungspolitische Debatte auch in den Medien auf den Austausch von
Sprechblasen zu einem schon längst obsolet gewordenen Bildungskanon,
der vor allem von humanistisch orientierten Großintellektuellen
eingefordert wird. Die völlig neben jeder Relevanz liegenden Debatte um die
Rechtschreibreform ist dabei das Tüpfelchen auf dem »İ«.
Die Hochschule entfernen
sich in ihrer Diskussion um eigenständiges Einwerben von Drittmitteln und um
obskure Rankings in immer obstrusere Formalismen und
Oberflächlichkeiten, die bei einzelnen kritischen und reformorientierten
Hochschullehrern in perfektionistische aber schlicht auf Formalismen bezogene
editorische Hysterie ausarten, da in den gesellschaftlichen Kernfragen um die
Entwicklung der Hochschulen ein konstruktiver Diskurs vom Staat wie von den
Hochschulkollegen verweigert wird.
Es wird Zeit, sich einen
Überblick über die interdisziplinären und empirisch fundierten Studien zur
Bildungsforschung sowohl was die Schul- wie auch die Hochschulpolitik angeht
zu verschaffen. Die ersten Ergebnisse bei im Prinzip verdienstvollen Studien
aus einem eher konservativen Spektrum, die der Duncker & Humblot Verlag in
mehreren auf kontinuierliche Wissenschaftsbegleitung angelegten
Schriftenreihen herausbringt, sind einerseits sehr interessant und
diskursanregend, lassen aber auch eine gewisse Unbefriedung zurück, wenn
grundsätzlichere Paradigmenwechsel, wie sie die Politische Bildung
einfordert, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden.
Die Frage nach der
staatlichen Verantwortlichkeit für die Schulbildung und die Erziehungsinhalte
ist von großer Bedeutung, vor allem wenn die Sozialwissenschaften zunehmend
den Staat und seine rechtliche und gesellschaftliche Ausgestaltung als
historischen Prozeß der europäischen Neuzeit verstehen, der seine Berechtigung
gerade durch die Aufgabe, ihn zeitgemäß weiter zu entwickeln, erhält. Der
Staat als historisches Artefakt im Prozeß des nation building und
Grundlage der Herausbildung der Staatsgesellschaft,
tritt dem Bildungspolitiker gegenwärtig eher als rechtlich verfestigte
Institution denn als Gestaltungsaufgabe gegenüber.
Hier in einen
weiterführenden politischen Prozeß eintreten zu können, verlangt eine
Pädagogen oft wenig einsichtige und verfügbare rechtliche Orientierung, die
Markus Thiel gerade in der Herausarbeitung der mit der Problemlage
originär verbundenen Wertekonkurrenzen in der Verfassung wie in der
Verfassungswirklichkeit zu vermitteln sucht:
Thiel, Markus, 2000:
Der Erziehungsauftrag des Staates in der Schule. Grundlagen und Grenzen
staatlicher Erziehungstätigkeit im öffentlichen Schulwesen. Abhandlungen zu
Bildungsforschung und Bildungsrecht. Hg. von Frank-Rüdiger Jach und
Siegfried Jenkner. Band 5. Berlin (Duncker & Humblot).
Thiel untersucht
zunächst die „Grundlagen des staatlichen Erziehungsauftrages“ mit einem kurzen
historischen Überblick über die geschichtlichen Hintergründe des staatlichen
Erziehungswens. Dabei sind die knappen Hinweise auf Antike,
Völkerwanderungszeit und Mittelalter eher unerheblich und überflüssig, weil
daraus keine aktualisierbaren Argumente gezogen werden können und die
Geschichte des Schulwesens anderweits umfäglicher und fundierter behandelt
wird.
Die Erörterungen zur
Geltung und Auslegung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ab S.
43 sind demgegenüber gerade auch für den Politiklehrer von großem Interesse,
auch wenn die politischen Implikationen nur am Rande das Interesse des Autors
finden. Zentrale Bedeutung hat für Thiel die Auslegung des Begriffs
„Aufsicht“ (Schulaufsicht), den er als oft mißbverstanden, aber auch
auslegungsbedürftig charakterisiert, da er eine Übernahme aus dem Schulrecht
vor der Zeit des GG darstellt. Er weist aber schließlich eine politisch
mögliche „anti-administrative“ Auslegung (S. 71) ebenso zurück, wie
andere Fundamentalwidersprüche zum staatlichen Erziehungsauftrag. Dennoch
weist seine Auslegung einem Schulwesen in privater Trägerschaft einen breiten
eigenen Gestaltungsspielraum zu.
Die Inhalte und Grenzen
des staatlichen Erziehungsauftrages werdem im folgenden Kapitel eingehend
diskutiert (S. 86-235) und Interessanterweise an brisanten Fallbeispielen
rechtlich und politisch festgemacht, wie an der Auseinandersetzung um das
„Schulgebet und Schulkreuz“ (S. 131 ff.). Der daran anschließende
internationale Exkurs ist für den Leser weniger ergiebig. Grundrechtliche
Grenzen des staatlichen Erziehungsauftrages sieht Thiel vor allem in
den konkurrierenden Grundrechten des Elternrechtes, im
Demokratigebot, in der Privatschulgarantie (GG Art. 7 Abs. 4), in
den Rechten der Religionsfreiheit und der Religionsgemeinschaften
sowie in den Rechten, die auf der kommunalen Selbstverwaltung beruhen,
vor allem da die Komunen i.d.R. als Schulträger auftreten. Welcher Begriff
vom „Staat“ als Gesamtinstitution hier zu Grunde gelegt wird, bleibt
etwas unklar.
Der für die Politische
Bildung zentrale Aspekt der originären Rechte der Schülerinnen und Schüler
wird nur relativ knapp unter dem Stichwort des Persönlichkeitsrechtes
(Art. 1 und 2 GG) vom Verfasser abgehandelt (S. 188-196). Hier wäre eine
Vertiefung gerade unter dem Aspekt der veränderten Sozialisationsbedingungen
und der Individualisierungsprozesse sinnvoll, um zu erkennen, ob eine
zunehmend heterogenisierte und interkulturell fragmentierte Jugend nicht auch
eine andere rechtliche und grundrechtliche Stellung und Würdigung gegenüber
den staatlichen Erziehungsansprüchen in Anspruch nehmen kann und muß.
Für Lehrerinnen und
Lehrer ist schließlich die Frage nach der „Freiheit der Lehrberufe“ von
einiger Bedeutung. Daß dem Schulpädagogen nicht die Lehr- und
Wissenschaftsfreiheit des Hochschullehrers zugebilligt wird, ist allgemein
bekannt. Die relativ formale rechtliche Betrachtung des Autors, der vor allem
die Persönlichkeitsrechte und die Folgen der zugewiesenen
pädagogischen Verantwortung thematisiert, zeigt doch eine gewisse
Praxisferne des Ansatzes. So wird nicht erkennbar, wie die gerade in der
Politischen Bildung erhobene Forderung an Lehrerinnen und Lehrer, sich selbst
in wissenschaftliche Diskurse und in politische Öffnungen der Schule gegenüber
der Kommune etc. einzubringen und diese zu verantworten, wie auch die
Tatsache, daß Richtlinien und Schulpolitik zunehmend von
Lehrerinnen und Lehrern für Lehrerinnen und Lehrer gestaltet und
verfaßt werden, daß also sinnvoller- und notwendigerweise Stoffpläne durch
Rahmenrichtlinien aus der Praxiserfahrung heraus abgelöst worden sind, eine
starke Annäherung an die universitären Arbeits- und Vermittlungsformen
bedeutet und schließlich eine stärkere rechtliche Anpassung und Integration
von Schule und Hochschule nach sich ziehen kann.
Von einer ganz anderen
Seite her wird diese Verknüpfung der Bildungsinstitutionen und
Bildungsperspektiven deutlich gemacht, wenn die betrieblichen
Bildungsanforderungen vor dem Hintergrund der Beschäftigungsstrategien der
Wirtschaft thematisiert und empirisch fundiert werden:
Backes-Gellner, Uschi /
Moog, Petra, Hg., 2000: Bildungssystem und betriebliche
Beschäftigungsstrategien. Beiträge der Jubiläumstagung „25 Jahre
Bildungsökonomischer Ausschuß“. Schriften des Vereins für Socialpolitik.
Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Neue Folge Band 279.
Berlin (Duncker & Humblot).
Für die Schule und die
Politische Bildung sind diese z.T. sehr speziellen Aufsätze, denen die
Referate auf einer Tagung an der Universität Köln im Jahr 2000 zu Grunde
liegen, sind vor allem die kritischen Aspekte von einiger Bedeutung und ein
Anlaß, idealistische Bildungsvorstellungen in ihrem Nutzen für die berufliche
Lebensplanung zu hinterfragen.
Horst Albach
fordert in einer modischen Terminologie, „Von der Bildungsökonomie zum
Human Resources Management“ zu gelangen. Die Betonung der Arbeitskraft
und ihrer Qualifikation als gleichwertiger wenn nicht vorrangiger
Produktionsfaktor, der den Erfolg einer Unternehmensstrategie erst
ermöglicht, ist wichtig und von grundsätzlicher Bedeutung. Albach gibt
einen durchaus auch für Politiklehrende interessanten Überblick über
verschiedene Ansätze und Wandlungen der theoretischen Konzepte der
Bildungsökonomie unter Einschluß der universitären Ausbildung (S. 21 ff.). Die
betriebswirtschaftliche Formalisierung der ökonomischen Bedeutung der Arbeit
mag aber für diesen Leserkreis zu speziell und nur schwer nachzuvollziehen
sein. Die Schlußfolgerungen, die der Autor zieht, bleiben demgegenüber eher
unentschieden und vage. Der letzte Satz des Aufsatzes ist dafür bezeichnend:
„Ich wage die Hypothese, dass die Bildungsökonomie in den nächsten
fünfundzwanzig Jahren zu einer Theorie des Produktionsfgaktors ‚Brains‘ und
seines strategischen Einsatzes auf Internet-Märkten werden wird“ (S. 48). Ob
das nicht doch eine sehr einseitige Perspektive auf die Zukunft der Wirtschaft
ist?
Hier sei dann nur noch
auf einen weiteren Aufsatz des Sammelbandes verwiesen werden, dessen
Perspektiven über seinen thematischen Ansatz hinausweisen. Uschi
Backes-Gellner und Corinna Schmidtke untersuchen das „Kündigungs- und
Entlassungsverhalten nach beruflicher Weiterbildung“. Das vielleicht nicht
allzu überraschende Ergebnis ist, daß Weiterbildung und Qualifikation nur dann
von den Arbeitgebern honoriert wird und zu einer höheren
Arbeitsplatzsicherheit führt, wenn es vom Betrieb selbst initiiert und
zumindest teilweise auch finanziert wird. Die Perspektive des Betriebes ist
hier, daß sich die Bildungsinvestitionen rentieren müssen, was nur bei einer
Sicherung des Arbeitsverhältnisses erfolgen kann. Private Bildungs- und
Qualifikationsanstrengungen werden demgegenüber nicht honoriert und führen
zu keiner erhöhten Arbeitsplatzsicherheit.
Dies hat
bildungspolitische Folgen, indem Modelle der beruflichen Weiterbildung, die
den Arbeitgeber in die finanzielle Pflicht nehmen, Vorrang vor dem Ausbau
eines breiten privaten Bildungssektors im beruflichen Bereich haben müssen.
Die Akademien und Bildungseinrichtungen der Arbeitgeber vor allem auch im
Bereich der Neuen Technologien haben hier ihren Platz.
Nicht thematisiert,
die Untersuchung aber bestätigend, wird die allgemeine Berufserfahrung, daß
eigeninitiatives Weiterbildungsverhalten in der Konkurrenzperspektive der
Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen eher negative Folgen hat und dem
Fortkommen eher hinderlich ist. Ach an den Schulen kann dieser Konkurrenzneid
trotz gegebener Arbeitsplatzsicherheit sehr drastische und ausgrenzende
Formen annehmen, wenn gewagt wird, z.B. neben der beruflichen
Alltagstätigkeit weitere Bildungs- und Forschungsaufgaben zu übernehmen oder
auch eigenverantwortlich wissenschaftlich zu publizieren.
Drei Werke in der Reihe der
Abhandlungen zu Bildungsforschung und Bildungsrecht befassen sich mit
der Situation an den Hochschulen und sind hier nur kurz zu annotieren. Die
Studie von
Thießen, Friedrich,
Hrsg., 2000: Aufbruch an deutschen Hochschulen. Beiträge zur Reform des
deutschen Hochschulwesens. Abhandlungen zu Bildungsforschung und
Bildungsrecht. Hg. von Frank-Rüdiger Jach und Siegfried Jenkner. Band 6.
Berlin (Duncker & Humblot).
ist auch für
Politiklehrende anregend zu lesen, greift aber im Titel etwas hoch, denn von
einem Aufbruch im Sinne eines nach Vorne weisenden Paradigmenwechsels des
universitären Lehrens und Lernens ist kaum die Rede. Der einleitenden Analyse,
daß viele Bereiche in der Institution Hochschule durch Verkrustungen und
Stagnation zu kennzeichnen sind, mag man zustimmen. Auch daß es schon viele
Ansätze zu Veränderungen gibt, der Autor nennt und thematisiert hier in
typischer Weise „Leistungsprinzip, Hochschulautonomie, Netzwerkbildung,
internationale akademische Grade“ (S. 7).
Gerade das zeigt aber
den durchweg konventionellen Zugriff der Autoren dieses Sammelbandes, der auf
Referate einer Tagung am 5.4.2000 im Hause der Commerzbank Frankfurt
zurückgeht, die in der Problemanalyse weitgehend auf modische begriffliche
Kategorien rekurrieren wie Leistungsprinzip oder Globalisierung, was in
seinen gesellschaftlichen Fundierungen nicht weiter hinterfragt geschweige
denn problematisiert wird. Daß diese Kategorien selbst einer weitergehenden
Problematisierung und diskursiven Aufarbeitung benötigen, wird nicht deutlich
genug, ein inhaltlicher Paradigmenwandel wird nicht aufgezeigt.
Nach der durch Referate
von Müller-Gebel und von Borczymskowski erfolgten thematischen
Einleitung, die bezeichnenderweise die „Sicht der Hochschulen“ der „Sicht der
Wirtschaft“ gegenüberstellen und damit den eingeschränkten analytischen
Rahmen des Folgenden festschreiben, verhebt sich das folgende Kapitel schon
mit dem titelgebenden Anspruch „Kritik am System und Visionen für die
Zukunft“. Ein sehr banaler internationaler Leistungsvergleich deutscher
Hochschulen (Berchem, S. 31 ff.) wird mit der Forderung nach
Anreizsystemen im Hochschulwesen beantwortet (Landfried, S. 35 ff.).
Das erinnert peinlich an die Werbung eines amerikanischen Saatgutmultis in den
sechziger Jahren „Wir danken Gott für unser System der Anreize“, in dem
Geschäftsinteresse und Antikommunismus eine ungenießbare typisch
US-amerikanische Melange eingingen. Müssen wir das in der Bildungpolitik heute
wirtklich kopieren?
Die „Reformbeispiele:
Innovative Konzepte“ konzentrieren sich auf wirtschaftsnahe Ausbildungswege
im „Financial Management Hand Electronic Commerce“ (Buhl, S. 63 ff.),
die „Mathematische Finanzökonomie“ (Franke, S. 77 ff.) und „Mergers &
Acquisitions an der Privaten Universität Witten/Herdecke“ (Priddat/Jansen,
S. 85 ff.). Daß hier sehr praxisnahe von der Wirtschaft gebrauchte
Ausbildungsgänge als exemplarische für den Aufbruch der Hochschulen
dargestellt werden, zeigt einmal auch exemplarisch, der Vergleich mit
den zu diskutierenden allgemeinbildenden Zielen der Privaten
Universität Witten/Herdecke, die der Waldorfschulbewegung und der
Anthropsophie nahe steht, auf dieser Basis aber teilweise eine überzeugende
wissenschaftliche Kompetenz entwickelt hat (die neue Partnerschaft mit dem
INI von Prof. Sami in Hannover erweist das), macht gerade das gewählte
Beispiel unvollständig und nicht typisch für den Kern des angestrebten
Paradigmenwandels. Zum anderen zeigt sich damit das sehr reduzierte
Reformkonzept des Bandes (und der zu Grunde liegenden Tagung), das sich
polemisch als Forderung nach Zuarbeit für Wirtschaftsinteressen
kennzeichnen ließe.
In einen historisch
vertiefenden und umfassenderen Rahmen stellt George Turner die
Reformanlässe und Reformkonzepte an den deutschen Hochschule, in einer sehr
lesenswerten und umfangreichen Studie:
Turner, George, 2001:
Hochschule zwischen Vorstellung und Wirklichkeit. Zur Geschichte der
Hochschulreform im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts. Abhandlungen zu
Bildungsforschung und Bildungsrecht. Hg. von Frank-Rüdiger Jach und
Siegfried Jenkner. Band 7. Berlin (Duncker & Humblot):.
Der Frageansatz ist
interessant und wird vom Autor im Vorwort folgendermaßen charakterisiert:
„Das heutige
Unbehagen äußert sich vor allem im Blick auf die lange Studiendauer, das hohe
Durchschnittsalter der Absolventen, die große Zahl der Studierenden, die
Überfüllung in einzelnen Studiengängen und den (angeblich) fehlenden
Praxisbezug. Durch neue Probleme wie die nach der Wiedervereinigung
entstandenen oder mit der Vollendung der Europäischen Union zusammenhängenden
wird die Situation zusätzlich belastet“ (S.
5).
Die Einschränkung
„(angeblich)“ zeigt die reflexivere und distanziertere analytische
Zugangsweise des Autors gegenüber den Ansätzen bei Thießen, Friedrich,
Hrsg., 2000. Sehr detailliert befaßt sich der Autor mit der neueren Geschichte
der Hochschulen und der vielfältigen, oft widersprüchlichen Versuche einer
Hochschulreform, die er als „Schlingerkurs“ charakterisiert. Wesentliche
Themen, mit denen sich das Buch in durchaus aufschlußreicher und sachkundiger
Weise befaßt, sind die „Studienreform“, die „Ausbildungsförderung“, die
„Hochschulfinanzierung“, „Hochschulökonomie/Globalhaushalt“ und der
„Wettbewerb zwischen den Hochschulen“ /
„Privathochschulen/Eliteuniversitäten“, die den Politiklehrenden in
unterschiedlicher Weise ansprechen, einmal als Teil einer notwendigen
Gesellschaftsanalyse des Bildungswesens, zum anderen, was die Lern- und
Forschungsbedingungen in der Universität angeht, vor allem in Hinblick auf
die Berufs- und Studienfachentscheidungen der eigene Schülerinnen und
Schüler und ihre zukünftigen biographischen Weichenstellungen.
Der grundsätzlich
analytische, sozialwissenschaftlich-reflexiv doch eher unbefriedigende Ansatz
des Autors zeigt sich darin, daß rund 260 beschreibenden und im Detail
untersuchenden Seiten nur zwei Seiten stichwortartig aufgebaute Ergebnisse
angefügt werden, die zwar im Text hergeleitet, als solche aber kaum
hinreichend diskutiert werde. Da die Ergebnispunkte als solche weitere
Diskussionen anstoßen können und sollten – und auch dazu anregen, das Buch
selbst in die Hand zu nehmen – sollte die Stichwortliste hier abschließen als
Zitat angefügt werden:
-
„Statt eines Mangels an Akademikern meint man
einen Überfluss zu haben, wenn es um die Gesamtzahl geht; in einigen
Disziplinen hingegen herrscht Bedarf.
-
Statt vergleichbare Voraussetzungen der
Studierfähigkeit zu schaffen, gibt es eine große Zahl von Zugangsmöglichkeiten
zur Hochschule mit sehr unterschiedlichen Abschlüssen.
-
Statt der Teilhabe aller Gruppen an den
Entscheidungsprozessen ist ein Trend zu strafferen Leitungsstrukturen und
einem effizienten Management festzustellen.
-
Statt Fremdeinflüsse insbesondere der Industrie
auszuschließen, wenigstens einzudämmen, geht die Tendenz dahin, über
Hochschulräte Einfluss der Wirtschaft zuzulassen.
-
Statt der Einrichtung von Gesamthochschulen führen
die verschiedenen Hochschularten ihr Eigenleben; z. T. werden
Gesamthochschulen in Universitäten umbenannt.
-
Statt einer Vergleichbarkeit des Studienangebots
ist ein Hang zur Diversifikation und Vielfalt, aber auch zur
Unübersichtlichkeit festzustellen.
-
Statt eine Studienförderung für
Befähigte, unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu
erreichen, herrscht Streit über den richtigen Weg.
-
Statt an der ursprünglich von allen politischen
Parteien getragenen Gebührenfreiheit festzuhalten, wird in der
Wiedereinführung von Studiengebühren der Schlüssel zur Lösung vieler Probleme
gesehen.
-
Statt Unterschiede in der Leistung
durch die scientific community sanktionieren zu lassen, sucht man das Heil in
sog. Hitlisten von Fakultäten, die nach zweifelhaften Methoden erstellt
werden.
-
Statt erkannte Fehler bei der Gesetzgebung zu
beseitigen, werden private Miniinstitutionen hochgejubelt, von denen man
Impulse für die staatlichen Hochschulen erwartet.
-
Statt die Professorenämter im
Zusammenhang mit anderen öffentlichen Positionen zu sehen, wird das
Besoldungs- und Dienstrecht nur dieser Gruppe in Frage gestellt; an die Stelle
von Berufsethos tritt die Leistungszulage.“
Die Entscheidung der hier
provokant, aber leider nicht hinreichend inhaltlich diskutierten
„Dichotomien, verlangt eine eingehendere diskursive Beschäftigung mit
Gesellschaftsbilder, gesellschaftlichen Zielvorstellungen und letztlich eine
Auseinandersetzung mit der Institution Hochschule in der Staats- und der
Zivilgesellschaft. Dieses wird in dem ansonsten informativen und anregenden,
eher konservativen Hochschulbildern verhafteten Bandes auch nicht im Ansatz
geleistet, ist aber für eine Rezeption im Bereich der Politikdidaktik
unverzichtbar.
Der internationale
Vergleich der „Leistungsfähigkeit“ der Hochschulsysteme und der Vergleich
ihrer Ausrichtung am Ziel einer „Leistungsorientierung“ steht im Mittelpunkt
der umfangreichen Untersuchung von
Liefner, Ingo, 2001:
Leistungsorientierte Ressourcensteuerung in Hochschulsystemen. Ein
internationaler Vergleich. Abhandlungen zu Bildungsforschung und
Bildungsrecht. Hg. von Frank-Rüdiger Jach und Siegfried Jenkner. Band 9.
Berlin (Duncker & Humblot):.
Der Autor gibt mit seinen
Ausführungen der staatlichen Hochschulpolitik Instrumente der „Steuerung von
Hochschulen und Hochschulsystemen“ (S. 17) an die Hand. In so fern ist das
Buch auf einen engeren Kreis der Hochschulpolitiker und der Angehörigen der
Bildungsplanung und der Hochschulgremien ausgerichtet und für Politiklehrende
nur von begrenztem Interesse.
Aus
sozialwissenschaftlicher Sicht ist das Buch ebenso wenig akzentuiert, da eine
gesellschaftliche Auseinandersetzung mit oder gar ein Diskurs über die Ziele
der Hochschule als gesellschaftlicher bzw. staatlicher Institution und ihre
Einbindung in die staatlichen Machtprozesse nicht weiter in den Vordergrund
gestellt wird. Als Maßstab werden mit durchaus interessanten Einzelaspekten
immer wieder Planungsinstrumentarien aus den Wirtschaftswissenschaften und der
betrieblichen Praxis angelegt. Dabei erscheint es so, daß dem Verfasser eher
ein einheitliches Leistungs- und Funktionsmodell gesellschaftlicher Systeme
und Subsysteme vorschwebt. Daß die „Codierung“ von Subsystemen unserer
Gesellschaft auch bei strukturellen Vergleichbarkeiten zu grundsätzlich
unterschiedlichen gesellschaftlichen Repräsentationen führt und führen muß,
ist in der Systemtheorie Luhmanns ausführlich begründet worden, wird
aber von den ökonomie-orientierten Bildungsforschern meist übersehen.
Die ausführliche
methodisch-theoretische Darstellung der Untersuchung (S. 20-65) nimmt für die
Arbeitsweise des Autors ein, belegt aber die in der Tendenz schon aufgezeigten
Schwächen und Vereinseitigungen deutlich, die dann auch den Wert der
empirischen Untersuchungen und des so gewonnenen internationalen Vergleichs
beeinträchtigen. Dieser Vergleich stellt der deutschen Hochschule Studien
über die Hochschulsysteme der USA, der Schweiz, der Niederlande und
Großbritanniens gegenüber. Die ausgewählten Beispielhochschulen werden in
Hinblick auf ihre rechtliche Konstitution, ihre Finanzierung, Organisation
und ihre regionale Einbindung verglichen und in den Rahmen der jeweiligen
Ziele und Organisationsstrukturen der nationalen Bildungspolitik gestellt.
Hier wird sehr viel an „Selbstverständlichkeiten“ in den Zieldiskursen
vorausgesetzt, die aus sozialwissenschaftlicher Perspektive erst zu erörtern
wären. So sind die für das deutsche Hochschulwesen eher ernüchternden
Vergleichsergebnisse auch erwartbar und entsprechen den
systematischen Ansatz des Autors. Die für eine inhaltliche Hochschulreform
notwendige Ziel- und Inhaltsdiskusson, die gerade bei den
Autonomieforderungen der Hochschule eine grundsätzliche Diskussion der
Bedeutung und der Perspektiven der Staats- und Zivilgesellschaft
voraussetzen, fehlt diesem Werk weitgehend, das daher nur sehr eingeschränkt
als Standardwerk empfohlen werden kann.
Gerhard Voigt