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politik unterricht aktuell, Heft 1-2/1998
Reformen im Politikunterricht – Konzeptionen und Unterrichtspraxis


Stellungnahme zum Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Gymnasium, 
Jahrgänge 7 – 10 im Fach Werte und Normen
[1]

Dokument Information

 

 

Vgl. auch die Stellungnahme zu den neuen Rahmenrichtlinien für die
gymnasiale Oberstufe  / Werte und Normen
in Niedersachsen, Oktober 2002

und 

»PISA« – eine kritische Stellungnahme des Verbandes der Politiklehrenden

Vorbemerkungen

Ein generelles Problem, das vordringlich diskutierensbedürftig erscheint, ist ein überpropor­tionaler Ein­fluss bzw. eine gewisse Dominanz seitens der ›Philosophie‹ und der ›Religions­wissen­schaften‹ auf die Ge­staltung der RRL im Fache Werte und Normen.

Die Schule hat auf der Grundlage wissenschaftlichen Selbstverständnisses das Ziel der Erzie­hung zur Kritik- und Reflexionsfähigkeit, zur Fähigkeit analytischer Betrachtungen und Syn­the­se­bildungen. Die­ses muss bereits in der Sekundarstufe I in angemessener Weise berück­sichtigt wer­den. Für den vor­liegenden Fall bedeutet das die Analyse der ›Herausbildung von Werten‹, d.h. die gesell­schafts­his­to­rische Ablei­tung ihrer Genese, ihre Formulierung und gegebenenfalls Durch­set­zung in der jeweiligen Gesellschaft in den entsprechenden historischen Phasen. Dieses erfor­dert damit grundsätzlich eine Betrach­tung der dominanten Trägerfigurationen: Personengruppen, Or­ganisationen, Gemein­schaften, Körper­schaften, Institutionen und letztlich Staaten.

Unabdingbar sind deshalb die Berücksichtigung und angemessene Anwendung historischer, gesell­schaftswissenschaftlicher, psychologischer sowie kultur­geo­­graphischer[2] Ansätze. Sie sind insgesamt in dem vorliegenden Entwurf völlig unzureichend berücksichtigt worden.

Dem modernen Wissenschaftsverständnis entsprechend ist eine Reflexion von zwar partiell ange­­­sproch­enen aber weitgehend beibehaltenen Tabubereichen in den etablierten Symbol­syste­men: ›Re­li­gi­onen‹, ›Konfessionen‹ und ›Glaubenssystemen‹ sowie ihren Träger­organi­sa­­tionen: ›Kirchen‹, ›reli­gi­ö­sen Gemeinschaften‹ und ›Sekten‹ im Kontext einer Inter­depen­denz­ver­flech­tung zur Herr­schafts­ausübung bzw. innerhalb gesellschaftlicher Machtbalancen notwendig.

Es muss unbedingt die Verknüpfung von Verdichtungsprozessen der jeweiligen Bevöl­kerung (hier im jetzigen Vorderen Orient) zu Ethnien, verbunden mit dem Entstehen von Städten und frühen Staaten bzw. den vorstaatlichen Strukturen verdeutlich werden. Aus der Verdichtung von Mythen und frühen gesellschaft­lichen Nor­mierungs­prozessen sind Wert­definitionen entstanden, die maßgebend waren für das Entstehen gesell­schaftlicher Regelsysteme: ›Gesetze‹, ›Gebote‹ und ›Ver­bote‹. Notwendig ist des­halb eine machttheoretische Ableitung von Betrachtungen der sich zu ›Re­li­gio­nen‹ etablie­renden Sym­bol­systeme und die Interdependenz ihrer Träger in die Herr­schafts­systeme jeweiliger Epochen.

Anmerkungen zu den Ausführungen

Die Sichtweise mancher tradier­ter und etablierter Disziplinen lässt ggf. auf Schwierigkeiten bzw. Kom­pliziertheiten bei der Kompromissfindung innerhalb der jeweiligen Kommission schließen. So ist z.B. die Formulierung ‚geeigneter Wissen­schaf­ten‘ unspezifisch, irreführen und klingt abwer­tend. Die Wissen­schaften sollten eindeutig benannt werden.

Im ›religiös-weltanschaulichen‹ Bereich (S.6) sollte wesentlich die Genese etablierter (re­li­giö­ser) Sym­bolsysteme zu betrachten sein, insbesondere das Juden­tum, das Christentum sowie der Is­lam, aber auch der Buddhismus und Hinduismus in ihren jewei­ligen interdependenten Ent­wick­lungs­­prozessen. Eine immanent–religions­wissen­schaft­­liche Perspektive greift zu kurz.

Dazu gehören z.B.:

ihre gemeinsamen kulturellen wie regionalen Wurzeln im Altertum – z.B. im Vorderen Orient – in Regionen mit sich verdichten beginnenden Bevölkerungen;

der Entwicklung sowie Herausbildung ethnischer Identitäten (Ethnogenese);

die Funktionalität früher Stadt- bzw. Staatenbildungsprozesse;

ihre Einbindung in Herrschaftsprozesse konkurrierender und sich zunehmend als Ethnien de­finierender Bevölkerungsgruppen;

die Entstehung aus herrschaftsspezifischen überschichtenden Migrationen in längeren Phasen und/oder größeren Zeitabständen und die – insbesondere im indischen Subkontinent – daraus resultierende Herausbildung eines Kastensystems sowie des Hinduismus.

Zur gegenseitigen Erziehung von Toleranzfähigkeit sollte die besondere Berücksichtigung der Ge­nese der genannten Symbolsysteme sowie die relativ hohe Kongruenz der in ihnen jeweils heraus­gebildeten Wertvorstellung dienen. Dazu soll auch ergänzend eine rationale Betrachtung der Pro­zesse der Aus­ein­anderentwicklung in geistesgeschichtlichem Sinne erfolgen.

Neben den ›Erkenntnisse der Naturwissenschaften‹ müssten unbedingt auch die Ergebnisse und Fol­gen naturwissenschaftlich-technischer Prozesse ergänzend betrachtet werden, um zu einer Erziehung zur Beurteilungsfähigkeit zu gelangen.

Die mehrfach angesprochene Einbeziehung der Naturwissenschaften erscheint andererseits pro­ble­matisch. Sie hat z.T. eine Alibifunktion. Im (offensichtlich) zugrunde liegenden wissens­so­zio­lo­gischen Ansatz ist zwar die Interdependenz der Physik und auch der Mathematik sowie der von beiden abge­lei­te­ten Disziplinen (Kybernetik, moderne Kommunikationssysteme, Informatik und Künst­liche Intel­li­­genz etc.) erkennbar. In der schulischen wie universitären Aus­bil­dung der Natur­wissen­schaft­­ler hat der gegebene Kontext faktisch aber keinerlei Stellen­wert. In der Schul­realität ist der vorgeschlagene Ansatz somit nur sehr begrenzt umsetzbar. Es ist zu vermuten, dass die das Aufgabenfeld ‘C’ vertre­tenden Lehrer/innen nur sehr begrenzt bereit sind, im gegebenen Zusam­menhang Beiträge zu leisten. Eine Erklä­rung dieser Problematik ist wissenschafts­sozio­logi­sch möglich und insofern in den Diskurs einzubeziehen.

Es ist zu vermuten, dass die Verfasser/innen selbst von einer unkritischen Auffassung ausge­hen, es gäbe ein ›geschlossenes naturwissenschaftliches Weltbild‹, das zunächst mit Rationalismus und Mate­ria­lis­mus gleichgesetzt wird, abgesehen von sachfremden und inadäquaten Versuchen, aus dem ›ge­sun­den Menschenverstand‹ (die historische Funktion dieses Begriffes sollte beachtet werden!) wider­sprechenden komplexen naturwissenschaftlichen Theoremen (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Cha­os–Theorie) metaphysische Legitimationen ableiten zu wollen. Naturwissen­schaftliche Weltbilder sind aber ebenso gesellschaftlich-historischen Determinanten unterzuordnen, wie alle anderen Ideo­lo­gien! Das Einende der Naturwissenschaften ist nicht das Weltbild, sondern die Methodik der Erkenntnis­gewin­nung.

Die Problematik liegt u.a. in dem nicht berücksichtigten wissenschaftssoziologischen Ansatz, d.h. der nicht erfolgten Einbeziehung der korrespondierenden Wissenschaften und vor allem ihrer Träger, die sich ein­deutig aus dem Kontext der Entwicklung von Modellen zur Erklärung von Welt­zusam­menhängen fortentwickeln. Entsprechendes gilt für die wesentlich aus der Mathematik abge­lei­te­ten Wissen­schaften. Die Naturwissenschaftler beschäftigen sich im Regelfall in Physik, Chemie, Biolo­gie und den Geowissenschaften nicht mit der vorliegenden Problematik.

Zum ›gesellschaftswissenschaftlichen Bereich‹ (S.7) kann bemängelt werden, dass die »Grund­werte« nicht genügend in ihrer Funktionalität gegenüber realen Verhaltensvorgängen bzw. gesell­schaftlichen Prozessen gesehen werden. Hierzu gehört auch eine Betrachtung im Akzeptanz­verhalten der zugrun­delie­gen­den Menschen­gruppen.

Manche Formulierungen, wie z.B. „Verständnis …“ sind unkritisch. Die Betrachtung müsste sich auf ein Verständnis der Genese, der Variabilität und Funktionalität in der Machtausübung und somit die his­torisch ableit­baren Rollen zur Herausbildung, Stabilisierung und Reproduktion von Herrschafts­syste­men richten, zumindest diese als vorliegend interdependent einbeziehen.

Die Formulierung zur Bezugnahme auf die Sozialwissenschaften als ›hilfreich‹ zeugt von einer nicht nachvollziehbar hohen Distanz seitens der Formulierenden, sie wirkt in der Tendenz igno­rant. Die Rolle insbesondere der historischen Sozialwissenschaft ist im gegebenen Kontext als unabdingbar einzu­stufen.

Generell kann die Gefahr einer abstrakten und deshalb wirkungsbeeinträchtigten ›Werte‹-er­zie­hung als gegeben angesehen werden. Angesichts gegenwärtiger realer Problemlagen sollte in höherem Maße ein projektbezogener Ansatz gewählt werden.

Die Bezugnahme auf »individuelle … Herausforderungen« (S.7; 1.4) müsste unbedingt er­gänzt werden um kollektive …, bzw. um eine Gemeinschaftsbezogenheit.

Bei den Leitproblemen fehlt der Bezug zur Gruppenfähigkeit. Es ist auch sinnvoll, hinzuzufü­gen: – Ab­bau von Gewalttaten durch Zivilisierung.

Im Bereich »weltanschauliche, religiöse und philosophische Orientierungen« (S.8f) sind kon­kurrierende Betrachtungsweisen zu diskutieren, anhand der (einer philosophischen Betrachtung entsprechenden) Formulierung „Der Mensch sieht...“ gegenüber einer soziologischen Betrachtung, z.B.: „Menschen sehen …“. Insgesamt offenbart sich ein erheblicher Mangel, nicht wahrzuneh­men, was die Gesell­schafts­wissen­schaften, insbesondere die Soziologie in ihrem Anspruch als Menschenwissenschaft bei­tragen – insbesondere angesichts der Bedeutungs­reduktion und sinken­der gesellschaftlicher Akzep­tanz, bzw. eines allgemeinen Legitimitätsverlustes von Theologie und Philosophie im 20. Jahr­hundert sowie den Machtverlusten ihrer Träger/-organisationen. In diesem Zusammenhang ist die Funktion von Wahrheitspostulaten, ihre Versuche zur Repro­duktion und Durch­setzung, die Abgrenzung von konkur­rierenden religiösen Gemeinschaften und ihren Postula­ten im jeweiligen sozio-historischen Kontext zu betrachten, ebenso das Verhalten der Produzenten bzw. Urheber und Trägergruppen dieser Postulate und ihre Einbindung in die jeweiligen Her­kunftssymbolsysteme.

Zum Beispiel »Bewahrung …« (S. 10) ist zu sagen, dass im vorliegenden Fall auf die sich aus einem poli­tikdidaktischen Selbstverständnis heraus zwingend gege­bene Diskussion des philosophi­schen Ansat­zes [„Der Mensch steht in der Gefahr …“ bzw. „… der Mensch eher Teil der Natur und ihr Beherr­scher ist“] gegenüber einem soziologischen Ansatz [„Menschen sind … in Gefahr oder Herrschende“ etc.], der Diffe­ren­zie­run­gen und realgesellschaftliche Betrachtungen zulässt und den Ansatz im gege­be­nen Kontext von Herrschaftsbeziehungen und Machtungleichgewichten sieht hinzuweisen ist.

Dieses kann auf keinen Fall allein aus der Unterrichtssituation heraus erfolgen. Es ist unab­ding­bar, die Gegensätzlichkeit wissenschaftlicher wie fachdidaktischer Ansätze in die RRL aufzu­nehmen, wenn dem Ansatz fächerübergreifender bzw. transdisziplinärer Vorgehensweisen Rech­nung getragen wer­den soll.

Im Beispiel »Friedensstiftung« (S. 11) ist nicht erkennbar, warum das Beispiel »Gewalt gegen Frauen« in der Aufzählung von Gewalt­akten in unserer Gesellschaft ausgeblendet wurde. Die mo­ralische Dimen­sion von Völkerverständigung ist zweifellos ein sinnvoller, in einer sach­ge­rech­ten Betrachtung aber (nur) ein nachgeordneter Gesichtspunkt. Das entscheidende Problem: die wis­senschaftlich feststell­bare Zunahme von Gewaltakten als Ausdruck staatlicher ›legitimer‹ Gewalt seit dem 19. Jahrhundert sowie die Herausbildung von vor- bzw. nebenstaatlichen Gewaltmonopo­len, die ihrerseits eine globale Bedrohung darstellen, ist versäumt worden, anzusprechen.

Es liegt die Vermutung eines gewissen Maßes erhöhter Ferne gegenüber gesellschaftlichen und poli­tischen Realitäten seitens einiger Vertreter der Religions- bzw. Philosophiedidaktik vor.

Im Beispiel »Gestaltung …« (S. 12f) ist nicht nachvollziehbar, warum neben dem angespro­chenen „viel­schichtigen gesellschaft­li­chen Umbruch in westlichen Industriestaaten“[3] die mit erheb­lichen Brüchen ver­sehenen Para­dig­menwechsel in den Regionen oder Großregionen der Semiperi­pherien des Welt­sy­s­tems – man denke an die östli­chen und südöstlichen Nachbargesellschaften – die durch die gegen­wär­tig erfolgenden Migrationen zunehmend Interdependenzen aufweisen, außer acht gelassen wer­den. Gerade das Fach WuN kann sich gegenüber den zunehmend sichtbar werdenen Globalisie­rungs­­phä­nomenen und ihren ent­sprechenden Pro­ble­ma­tiken nicht ver­schließen, ein Ansatz, der im übri­gen in dem vorliegenden Entwurf der RRL verbal gegeben ist.

Bezüglich der »Thematisierung …« durch Philosophie etc. ist festzustellen: Es wird offen­sichtlich über­sehen, dass es vor allem die Geschichtsforschung und Sozialwissenschaften sind – dort ins­besondere die Historikerinnen und Sozialwissenschaftlerinnen – die Machtungleichheiten in den Geschlechter­beziehungen untersuchen und thematisieren, während die tradierte Religions­wis­sen­­schaft diese Pro­blematik weitgehend ausblendet und auch die Naturwissenschaften kaum etwas dazu beitragen.

Die gewählten Formulierungen im RRL-Entwurf seitens der Kommission sind deshalb in we­sent­lichen Ansätzen unver­ständlich bzw. wenig nachvollziehbar. Sie wirken partiell und tenden­ziell peinlich und stellen damit eine Verkennung bzw. Ignoranz der in Frage kommenden Bezugs­wis­senschaften dar. Der Zusammenhang lässt den Schluss einer problematischen bzw. einer fach­spezifisch unzu­reichenden Zusammensetzung der Kommission zu.

Neben den erforderlichen »Tugenden« und »Einstellungen« (S. 140) – abgesehen davon, dass die Begriffe ver­altet, unwissenschaftlich und in einer modernen Unterrichtsführung inadäquat sind – ist gera­de die Auseinandersetzung mit negativer Habitualisierung – auch mit ›Fehlverhalten‹ – not­wen­dig. In diesem Zusammenhang seien z.B. die plakativ mit Schlagworten wie Politik- bzw. Politiker­ver­drossen­heit gekennzeichneten Problematiken genannt, hinter denen sich erhebliche Orien­tie­rungs­de­fiziete und Identifikationsverluste verbergen.

Es wäre zumindest erforderlich, dass neben der – in der Regel unergiebigen – ›Sein-sollens-Diskus­sion‹ eine Betrachtung der realen Verhaltensformen erfolgt. Auf diese Weise kann und sollte dem gegen­über manchen Unterichtsfächern bzw. Unterrichtenden partiell berechtigt erhobe­ne Vorwurf einer Ferne zur Realität moderner Gesellschaften vorgebeugt werden.

Über die in der Geschichte der Pädagogik erfolgte bzw. erzwungene Rolle verschiedener Be­zugs­wis­senschaften als Legitimationsdisziplinen – der jeweiligen Herrschaft – soll im gege­be­nen Zusam­men­hang nicht reflektiert werden. Es gilt aber, mög­lichen Tendenzen vorzubeugen.

Bezüglich der »Werte« (S. 14; 1.5) müsste eingefügt werden, dass sie eine Verhaltenspraxis auch als negativ bzw. schlecht bestimmen können.

Die Ausserachtlassung der semiperipheren Regionen und Ethnien ist angesichts der Globali­sie­rungs­pro­blematik nicht nachvollziehbar. Es folgt eine völlig inadäquate Konstruktion von Wirk­lichkeit.

Die Formulierung, „der interdisziplinäre Ansatz ist durch die drei Bezugswissenschaften gege­ben“, wid­erspiegelt ein inadäquates Wissenschaftsverständnis. Zumindest die Sozialwissenschaften sind durch eine Pluralität unterschiedlicher, auch divergenter Ansätze gekennzeichnet und verfü­gen zudem nicht mehr über einen Konsens betreffend eines Wissenskanons. Als weiteres Merk­mal kommt der Ansatz unterschiedlicher Methoden hinzu. Der Formulierung „ethische Urteilsbildung“ (S. 28u) liegt zudem eine (west-)eurozentristische Orien­­tierung zugrunde. Sie wird zwar vielfach praktiziert und legitimiert; ange­sichts der Globali­sierung gesellschaftlicher Prozesse sollte zumin­dest auf die verengend wirkende Wert­bildung hin­gewiesen werden und ihre nicht (mehr) universell gegebene Wirksamkeit bewusst gemacht werden. Die innergesellschaftliche Konfrontation inner­halb westeuropäischer Gesellschaften durch Kon­takte (aufgrund hoher Migrationsströme) mit konkurrierenden Wertmaximen aus peri­pheren oder semiperipheren Gesellschaften erfordern die­ses. Aus der Konkurrenz mit den Auf­steigerge­sell­schaf­ten Südostasiens, durch sich erhöhende Kon­fliktbelastungen in Osteuropa, dem Vorderen Orient und Afrika ergeben sich zwingend Situa­tionen, die die Infragestellung westeuropäischer Wert­haltungen erfordern.

Neben der notwendigen und legitimen Urteilsbildung muss die Konfrontation sowie Diskussi­on gesucht werden mit der Verla­ge­rung ethisch problematischer Handlungsbereiche in Räume oh­ne staatliche Kontrollen zum Zwecke der Durchbrechung ethischer Wertgrenzen durch Personen oder Unternehmen aus Europa. Beispiele dafür sind die Verlagerung der Erforschung von gen­tech­­­nischen Manipula­tio­nen, von Methoden zur Anwendung von Radioaktivität im Lebens­mit­tel­be­reich, von Tierversuchen und der Erprobung von Medikamenten an Men­schen in Regionen, die nicht der Kontrolle west­euro­päischen Staaten unterliegen. Es handelt sich dabei im wesentli­chen um bewusste Umgehungen ethischer Nor­men sowie Brechung von Rechts­staatsprinzipien der je­weils eigenen Gesellschaft.

Ein fächübergreifender Ansatz muss somit wegen der Vielfalt der Thematik und Unterrichts­bei­spiele die durch Globalisierungsproblematiken betroffen sind, auch die Grenzen der gegebenen Ansätze reflek­tieren um sie nicht zur Makulatur werden zu lassen bzw. ihr eine Alibifunktion zu­zuordnen. Insoweit besteht die Gefahr, dass das Nachdenklichkeitsprinzip [S. 29] realiter eine Ka­tegorie darstellt, die wesentlich das Erlernen von Fähigkeiten zum Gegenstand hat, die jeweilige Nicht­lös­bar­keit von Pr­o­blemlagen zu ertragen.

Der Bedeutungszumessung für interkulturelles Lernen kann prinzipiell zugestimmt werden. Auf die Gefahr einer oberflächlichen scheinlogischen wie scheinbaren Behandlung „prinzipieller Gleich­wertig­keit der Kulturen“ angesichts der Zunahme von Desintegrations- und Entgren­zungs­pro­zessen in westeuropäischen Gesellschaften sollte die Sensibilisierbarkeit für den vorliegenden Intentionen ent­gegengerichtete Tendenzen erfolgen.

Die Angestrebte »Öffnung des Unterrichts« (S. 30) ist prinzipiell zu begrüßen. Die Differen­zen im Bereich Lernkontrollen und Leistungsbewertungen [S.32 ff] können als in der Tendenz sehr erfreulich angesehen werden, die die ›Öffnung des Unterrichts‹ unterstützen.

Die vorgesehenen Themenbereiche [S.35/36] lassen angemessene Entscheidungsspielräume für die betreffenden Lehrer/innen zu. Die Einbeziehung der Schüler/innen in diese Prozesse sollte betont und insgesamt stärker hervorgehoben werden.

22.07.97

[1]      Die vorliegenden Ausführungen basieren auf einer Für das KM verfassten Stellungname.

[2]      Soweit diese heute ›Kulturräume‹ als gesellschaftliche Formationen begreift, deren Entwicklung von Grenzen, Übergangszonen, Konflikträumen und zentral- peripheren Disparitäten geprägt ist. Hier treffen sich kulturgeo­graphische Ansätze mit soziologisch–gesellschaftswissenschaftlichen Theoremen, wie z.B. der ›Weltsystemtheorie‹ [I. Wallerstein].

[3]      Der Staatsbegriff ist im gegebenen Kontext sehr ungeeignet. Er muss unbedingt durch den Begriff der Gesell­schaft ersetzt werden. Eine wissenschaftliche Betrachtungen von Paradigmenwechseln bezieht sich generell auf transnationale sowie überstaatliche Systeme.

 

   

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell
Reformen im Politikunterricht – Konzeptionen und Unterrichtspraxis  
Hannover, 1998. 94 S., A 5, kart.
ISBN 3-9804023-6-3, 9,20 EURO

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Vorsitzender: OStR Gerhard Voigt, Pettenkoferstraße 13, D 30880 Laatzen

eMail: politiklehrerverband.voigt@web.de

http://www.voigt-bismarckschule.de

Internetseite / politik unterricht aktuell 1-2/1998 / Stellungnahme zu den Rahmenrichtlinie Werte und Normen Kl. 7-10 in Niedersachsen / Netzpublikation 12.11.02 / P198rrl.DOC

Letzte Überarbeitung: 10.08.2004
 

    Druckausgabe vgl. Publikationsliste. Bestellungsformular (im WORD-Format)

pua 1-2/1998

ISSN

0945-1544

 

  Zur Textgestaltung und zur rechtlichen Distanzierung
von "gelinkten" Seiten vgl. Impressum.

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Web-Fassung: 10.08.2004 - Verantwortlich: Gerhard Voigt <politiklehrerverband.voigt@web.de>