Mein Auge schweift über den fremden Himmel.
Da schwebt der Mond herauf.
Oh seht, es ist der gleiche,
der in der Heimat, in Kasuga,
die Berge beglänzt.
Abe Nakamaro
1. Gesellschaftliche Bildung im
personalen, sozialen und beruflichen Anwendungsfeld
Während Mertens
Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der beruflichen Ausbildung mit
betriebsnahen Positionen entwickelt, versuchen eine Reihe von Pädagogen,
die Diskussion um die Qualifikation im Bildungsbereich für die
allgemeinbildende Schule weiterzutragen. Negt etwa listet in seinem
Fragenkatalog neben einer Reihe von Qualifikationen ausdrücklich die
„ökologische Kompetenz“ (pfleglicher Umgang mit Menschen, Natur und
Dingen), „Umgang mit bedrohter und gebrochener Identität“ und
„Wahrnehmungsfähigkeit für Recht und Umwelt“ hervor
und Schlaffke nennt unter anderem „Entfaltung der Persönlichkeit“,
„Selbstfindung“ und „Standortfindung“
als oberste Schlüsselqualifikationen.
Ruprecht fordert in
der Lehrerbildung und Lehrerfort-und -weiterbildung auf, sich
verstärkt den Schlüsselqualifikationen als „hochkomplexe Konstrukte“
zuzuwenden.
Bönsch skizziert schließlich eine „Bildung für das Jahr 2000“ und
listet „Schlüsselprobleme der Gegenwart“ auf.
Als ein Schlüsselproblem nennt er „Recht und Grenzen nationaler
Identitätsbestimmung angesichts der Unabdingbarkeit universaler
Verantwortung“.
Die genannten
Konzeptionen zur Definition und Begründung von Schlüsselqualifikationen
lege ich zugrunde für die Einordnung der Schlüsselqualifikation
Interkulturelles Lernen.
2. Interkulturelles Lernen –
Begriffsbestimmungen
|
„Alle Menschen sind
frei und gleich an Würde und Rechten geboren ... und sollen einander
im Geiste der Brüderlichkeit begegnen...“ |
|
„Die Schülerinnen und
Schüler sollen befähigt werden, ...kulturelle Werte zu erkennen und
zu achten ... und den Gedanken der Völkerverständigung zu erfassen
und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und
Kulturkreise zusammenzuleben...“ |
In der wissenschaftlichen Diskussion gibt es
unterschiedliche Auffassungen zum
Interkulturellen Lernen.
Der Begriff wird „inzwischen inflationär gebraucht“.
So sollen an dieser Stelle auch nur einige Begriffsbestimmungen
eingebracht werden, die Interkulturelles Lernen als Funktion für das
schulische Lernen erklären. Verzichtet muß hier auch werden auf eine
Auseinandersetzung mit den Begriffen „Kultur“ und „kulturelle
Identität“.
Breitenbach
bezeichnet Interkulturelles Lernen eine Form sozialen Lernens, bei
dem es „durch die Erfahrung kultureller Unterschiede und in der
Form kultureller Vergleiche sowohl zu einer genaueren Analyse und
Relativierung der eigenen kulturellen Normen und Sozialsysteme, als
auch zum Abbau kultureller (nationaler) Vorurteile führt, wenn es zu
einer Metakommunikation über kulturelle Normen und Unterschiede
kommt“.
Nach Thomas findet
Interkulturelles Lernen statt, „wenn eine Person bestrebt ist, im
Umgang mit fremden Menschen einer anderen Kultur deren spezifisches
Orientierungssystem der Wahrnehmung, des Denkens, Wertens und Handelns
zu verstehen, in das eigenkulturelle Orientierungssystem zu
integrieren und auf ihr Denken und Handeln im fremdkulturellen
Handlungsfeld anzuwenden“.
In der aktuellen
Diskussion wurde mehrmals darauf hingewiesen, daß Interkulturelles
Lernen nicht als „transkulturelles Lernen“ zu verstehen sei, sondern
als ein Lernprozeß, der darauf zielt, „Wirkungen und Auswirkungen der
zentralen Kategorien Kultur und Identität auf das Denken und Handeln
der Menschen kulturimmanent“ zu begreifen.
Die kritische Reflexion des eigenen kulturellen Denkens und Handelns
gehöre dabei zu den wesentlichen Prämissen dieses Ansatzes, denn
„Vorurteile, Fremdenfeindlichkeit, Höherwertigkeitsvorstellungen
gegenüber Menschen aus fremden Kulturen stammen aus der eigenen Kultur
und deren Geschichte“.
Betrachtet man die
oben genannten Konzeptionen, so lassen sich zwei Eckpunkte ausmachen,
die für unsere Betrachtung des Interkulturellen Lernens als
Schlüsselqualifikation bedeutsam sind.
3. Interkulturelles Lernen als Dialog
Die Beziehungs- und
Dialogfähigkeit im Interkulturellen Lernprozeß wird als
Voraussetzung für eine gelungene Begegnung mit dem Anderen, dem Fremden
angesehen. Bei diesem als dialogisch bezeichneten Lernansatz wird als
didaktisches Ziel „Arbeit an der Grenze“ gefordert,
an der Grenze des eigenen Klassenzimmers, der eigenen Gruppe, der
eigenen Institution, indem der Kontakt nach „draußen“ zur Triebkraft
des Lernens „drinnen“ wird;
an der Grenze zwischen Ich-Wir und Du-Ihr, durch die Suche nach
individuellen und gemeinsamen Identitätsinhalten im gemeinsamen und
aufeinander bezogenen Handeln;
an der Thema-Grenze, durch das Anders-Verstehen eines Gegenstandes,
einer Sache bzw. eines Handelns, das gleichzeitig kulturelle
Unterschiede verdeutlicht und bewußt macht.
Die Wirklichkeit im
Zusammenleben mit ethnischen Minderheiten in der multikulturellen
Gesellschaft dürfte mittlerweile die ideologischen Scheingefechte in
Deutschland überholt haben. Die Frage dürfte nur noch sein, wie das
interkulturelle Zusammenleben in einer Gesellschaft sich gestaltet.
Als Zielvorstellung wird man davon ausgehen müssen, daß „zwischen
Menschen verschiedener kultureller Prägung ein friedliches
Zusammenleben möglich ist und daß es zugleich Konflikte gibt, die nicht
durch Ausgrenzung und Benachteiligung, sondern durch dialogische Formen
des Umgangs miteinander gelöst werden“.
4. Interkulturelles Lernen als Begegnung
Die Erkenntnisse, wie
sie etwa in der internationalen Austauschforschung gewonnen wurden,
machen deutlich, daß die Begegnung mit Menschen aus anderen Ländern und
Kulturen nicht mehr nur die „kognitive Distanz“ als Verhaltensänderung
möglich ist, sondern daß eine Änderung weiterer
Persönlichkeitsmerkmale, etwa der Wahrnehmung des Denkens, von
Empfindungen, aber auch von Sprachverhalten, Gestik, Mimik,
Körpersprache usw. grundgelegt wird.
Sandhaas hat
Interkulturelles Lernen als „Entwicklungsprozeß einer Person von einem
Ausgangs-zu einem Zielstadium“ bezeichnet. In seinem didaktischen
Konzept nennt er mehrere Lernschritte, die er nicht hierarchisch
angeordnet sehen will, die jedoch in einer gewissen Abfolge den
Lernprozess bestimmen:
Ethnozentrismus als natürliches, selbstverständliches Verhalten
von menschlichen Gruppen und Individuen, bei dem das Ich/Wir der
eigenen Gesellschaft mehr wert ist als das von anderen, die Wahrnehmung
der eigenen Wirklichkeit oft unbewußt erfolgt und die kulturelle
Selbst-Wahrnehmung in der alltäglichen Erfahrung meist emotional
geschieht.
Aufmerksamkeit und Bewußtwerden für Fremdes als Verhaltensform,
die es ermöglicht, eine fremde Kultur wahrzunehmen, ohne sich von ihr zu
fürchten oder ihr ablehnend zu begegnen, indem der Lernende begreift,
daß der anderskulturell Handelnde eine eigene Identität und dieses
Handeln einen eigenen Wert besitzt.
Verständnis für die fremde Kultur erwerben, indem der Lernende
erkennt, daß man die kulturelle Identität des anderen wahrnehmen und
verstehen kann und zwar eher mit verstandesmäßigen Mitteln als durch
emotionale Reaktionen;
Akzeptieren und Respektieren der fremden Kultur, indem die
wahrzunehmenden kulturellen Unterschiede im Vergleich mit den eigenen
kulturellen Werten als gültig angesehen werden, ohne sie gleich als
schlechter oder besser einzuordnen.
Bewerten und Beurteilen des anderskulturellen Seins und Handelns
durch das bewußte Unterscheiden von Schwächen und Stärken und diese in
das eigene kulturelle Wertesystem einbeziehen.
Selektive Aneignung von Einstellungen und Verhaltensweisen, die
von der fremden Kultur ausgehen und sie als Bereicherung für das
eigene kulturelle Denken und Handeln betrachten.
5. Die Aufgabe der Schule zum
Interkulturellen Lernen
Wenn Erziehung
verstanden wird als „Gesamtprozeß des sozialen Lernens, innerhalb dessen
Einzelpersonen und gesellschaftliche Gruppen es lernen, in ihrer
eigenen Gesellschaft und im Rahmen der gesamten Weltgemeinschaft ihre
persönliche Fähigkeiten und Einstellungen, ihr Können und ihr Wissen
bewußt und bestmöglich zu entfalten“,
dann kommt der schulischen Bildung eine wichtige Aufgabe zu. Und wenn
sich als ein Schlüsselproblem der gesellschaftlichen Entwicklung
nach wie vor die „gesellschaftlich produzierte Ungleichheit“
darstellt, die sich auch äußert in der Ungleichheit „zwischen Ausländern
in Gastländern und der einheimischen Bevölkerung, aber auch zwischen
verschiedenen Volksgruppen einer Nation“, dann wird Interkulturelles
Lernen zu einem wesentlichen Bestandteil von Allgemeinbildung. In der
niedersächsischen Lehrerfortbildung wurde eine Konzeption entwickelt,
die unseres Erachtens die Umsetzung der theoretischen Überlegungen in
die praktische Erziehungs-und Unterrichtsarbeit ermöglicht. Dem
Sachgebiet Interkulturelles Lernen werden drei Inhaltsbereiche und
diesen je drei Aufgabenfelder zugewiesen:
|
|
Inhaltsbereiche |
Aufgabenfelder |
|
1. |
Leben und Lernen in der multikulturellen
Gesellschaft |
Arbeitsmigration
Flüchtlinge/Asylbewerber
Aussiedler |
|
2. |
Leben und Lernen in Europa |
Europäisches Erbe
Europäische Nachbarn
Erweiterung der europäischenGemeinschaft |
|
3. |
Leben und Lernen in der Einen Welt |
Leben in anderen Erdteilen
Entwicklungspolitik
Internationale Beziehungen |
5.1 Leben und
Lernen in der multikulturellen Gesellschaft
Der Inhaltsbereich
„Leben und Lernen in der multikulturellen Gesellschaft umfaßt alle
Lernaufgaben, die – im Rahmen des interkulturellen Lernens – für die
gesellschaftliche Entwicklung in unserer Gesellschaft bedeutsam sind.
Dabei gilt als Grundregel, daß wir in einer multikulturellen
Gesellschaft leben, die es gilt, human und demokratisch zu gestalten.
Bei der Verwendung des Begriffs „multikulturelle Gesellschaft“ ist die
Problematik immanent: er beinhaltet sowohl die Unterstellung, daß „es
eine Mehrzahl von Kulturen gibt, die als Einheiten verstanden werden
und national bzw. ethnisch zugeordnet“ werden
als auch, daß sich Aussagen über multikulturelle Gesellschaft sowohl
als beschreibend darstellen, als auch in normative Aussagen und
Urteilen auftreten.
5.1.1 Arbeitsmigration: Förderung der
Integration und Stärkung der kulturellen Identität
Die ursprüngliche
Ausländerpädagogik in der Bundesrepublik, wie in den meisten
westeuropäischen Ländern, wurde bestimmt von der Tatsache, daß der
wirtschaftliche Aufschwung „Gastarbeiter“ erforderte und diese im
Ausland (vorwiegend in Italien, Griechenland, Portugal, Spanien,
Jugoslawien, Marocco, Tunesien und der Türkei) angeworben wurden. Zum
damaligen Zeitpunkt gingen Wirtschaftsexperten und Politiker davon
aus, daß diese „Gastarbeiter“ nur eine bestimmte Zeit in der
Bundesrepublik bleiben und nach wenigen Jahren wieder in ihre
Heimatländer zurückkehren würden. An Kinder und Familien dieser meist
männlichen Arbeiter dachte man damals kaum. „Wir riefen Arbeitskräfte,
es kamen Menschen“,
und die Gesellschaft reagiert auf die nicht eingeplanten Auswirkungen
mit einer verschärften Ausländergesetzgebung.
Erst als deutlich
wurde, daß die Kinder der Gastarbeiter beschult werden mußten, daß es
(auch) Probleme im Unterricht mit diesen Kindern gibt, wurden in den
Bundesländern Fortbildungs-und Curriculum-Programme aufgelegt.
Die Erkenntnis
schließlich, daß mittlerweile mehr als 70% aller Ausländer länger als 10
Jahre in der Bundesrepublik leben und daß ihre in Deutschland geborenen
Kinder meist Deutsch besser als ihre Muttersprache beherrschen, auch das
Selbstbewußtsein, das bei den ausländischen Mitbürgern eingesetzt hat –
„Wir sind zwar türkischer, italienischer, griechischer, spanischer,
jugoslawischer oder portugiesischer Herkunft, längst sind wir jedoch
ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft geworden. Wir haben uns hier
niedergelassen. Wir bekennen uns zu diesem Land und zu dieser
Gesellschaft“
– führt nunmehr dazu, „interkulturelles Lernen als Regelaufgabe von
Schule zu begreifen – gleichsam als den Normalfall in einer
Gesellschaft, die faktisch durch vielfältige Migrationsbewegungen
geprägt ist und politisch sich supranational öffnet“.
5.1.2 Flüchtlinge und Asylbewerber:
Demokratisches Recht oder Mißbrauch?
Wir leben im
„Jahrhundert der Flüchtlinge“, wie der Hohe Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen (UNHCR) verkündet, „Flucht und Migration gehören zur
Menschheitsgeschichte“
und der Hinweis, daß eine multikulturelle Gesellschaft kein moderner
Garten Eden und auch kein Ort harmonischer Verklärung ist,
müßten eine Wende in der zur Zeit meist emotional und teilweise
national geführten Diskussion bewirken: „Die multikulturelle
Gesellschaft ist stets auch von der Auseinandersetzung der Kulturen
geprägt und zielt daher auf Integration, keineswegs auf Assimilation:
Das Fremde wird nicht zum Deutschen, sondern es entsteht etwas Drittes,
Neues“.
In der „Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte“, die von den Vereinten Nationen 1948
proklamiert wurde, heißt es in Art.14, Abs.1: „Jedermann hat das Recht
in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ und
Artikel 16 unseres Grundgesetzes bestimmt: „Politisch Verfolgte genießen
Asylrecht“. Die Definitionen jedoch, was ein „Flüchtling“ und wer
asylberechtigt ist, sind unterschiedlich und verwirrend:
„Asylberechtigte“ sind nach dem Asylverfahrensgesetz § 3 anerkannte
Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wird; „Kontingentflüchtlinge“ sind
Personen, die im Rahmen von humanitären Hilfsmaßnahmen als Flüchtlinge
ohne besonderes Anerkennungsverfahren durch eine Übernahmeerklärung
aufgenommen werden (z.B.: „boat people"); „De-facto-Flüchtlinge“ sind
abgelehnte Asylsuchende oder andere Flüchtlinge, denen aus humanitären
oder politischen Gründen eine Duldung oder spätere Aufenthaltserlaubnis
erteilt wird; „Asylsuchende“ sind Flüchtlinge, die einen Asylantrag
gestellt haben, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Es ist mittlerweile
vielen Menschen klar geworden, daß die Zuwanderung von Asylsuchenden
in absehbarer Zeit nicht abnehmen sondern eher ansteigen wird.
Angesichts der weltweiten Verflechtungen auf allen Gebieten unseres
Lebens kann sich Deutschland und können sich die europäischen Länder
aus diesem Flüchtlingsproblem nicht heraushalten. „Flüchtlinge fordern
zum Teilen auf“;
damit ist die moralische, aber auch die rationale Dimension
menschlichen Handelns angesprochen.
Die Unsicherheit
und die Aggressionen, wie sie täglich in Deutschland gegen Asylbewerber
und Flüchtlinge auftreten,
fordern auch von der Schule eine Reaktion auf menschenfeindliche und
rassistische Handlungen. Dabei ist längst klar, daß Informationen
allein, also die Fachvermittlung, Denk-und Verhaltensstrukturen nicht
verändern können.
Die Entwicklung von neuen Lernformen und -methoden, die auch aus den
Pädagogiken anderer Kulturen kommen sollten,
ist dringend erforderlich.
5.1.3 Aussiedler: Deutsche im Sinne des
Grundgesetzes
In den vergangenen
Jahren stellten Aussiedler die größte Gruppe der Zuwanderer, die vor
allem aus der ehemaligen Sowjetunion, aus Polen und Rumänien kamen, dar:
von etwa 50.000 im Jahr 1986 auf über400.000 1990. Art.116 des
Grundgesetzes gibt dafür die Berechtigung. Danach ist Deutscher, „wer
die deutsche Staatsangehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder
Abkömmling aus dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom
31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. Die Schätzungen, daß in den
nächsten Jahren noch etwa zwei bis drei Millionen Menschen, die
diesen Status beanspruchen, nach Deutschland kommen werden, sind wohl
nicht überzogen.
Zur schulischen
Integration der Kinder von Aussiedlern faßte die Kultusministerkonferenz
der Länder (KMK) eine Reihe von Beschlüssen, mit dem Ziel, eine
möglichst rasche und reibungslose Eingliederung der Menschen in die
Lebens- und Arbeitswelt der Bundesrepublik zu ermöglichen.
In Niedersachsen
sind seit 1988 rund 80.000 Aussiedler aufgenommen worden, darunter mehr
als 20.000 Kinder und Jugendliche, die niedersächsische Schulen
besuchen.
Im Rahmen der
niedersächsischen Lehrerfortbildung wurde das Projekt „Schulische
Eingliederung von ausgesiedelten Kindern und Jugendlichen“
eingerichtet, in dem die folgenden Maßnahmen angeboten und
durchgeführt wurden:
Qualifizierung von Lehrkräften für den Unterricht mit Ausländer- und
Aussiedlerschülern;
Fortbildungsangebote für Deutsch als Zweit-/Zielsprache;
Durchführung von Studienfahrten mit vor-und nachbereitenden Kursen für
Lehrkräfte nach Polen;
Erstellung von Informations- und Unterrichtsmaterialien.
Mit Abschluß des
Projektes 1992 sind jedem Schulaufsichtsamt Fachberaterinnen bzw.
Fachberater für den Unterricht mit ausländischen Schülerinnen und
Schülern zugeordnet, die in der regionalen Lehrerfortbildung und
Beratung tätig sind.
5.2 Leben und Lernen in Europa
Die Europäische
Einigung als Teil des umfassenden Veränderungsprozesses in der Welt und
deren Auswirkungen auf die eigene gesellschaftliche Entwicklung ist ein
weiterer Inhaltsbereich im Sachgebiet
Interkulturelles
Lernen.
Das Erstaunen
über diesen Veränderungsprozeß – „Herrgott, hat sich die Welt
verändert"!
– mischt sich mit dem ernüchternden Erschrecken, daß der Zusammenbruch
der Regime und Denksysteme in Osteuropa eher zu einem Rückfall in den
Nationalismus des 19.Jahrhunderts, zu einer Überbetonung des Nationalen
führt. Der schwierige Prozeß hin zu einem Vereinten Europa muß für die
Generation, die in diesem Europa aufwachsen, als Verpflichtung und
Aufgabe verstanden werden.
5.2.1 Europäisches Erbe
Das „europäische Erbe“,
wie es sich im Eurozentrismus der Kolonialgeschichte darstellt, etwa im
Zusammentreffen der afrikanischen Kulturen mit dem „Europäertum und die
dadurch bewirkte radikale Wandlung des Lebens... die Lebensbahn des
einzelnen wie der Gemeinschaft mündet früher oder später, aber in jedem
Fall unvermeidlich, in die vom Weißen vorgezeichneten Linien, und das
Geschick des Menschen hängt davon ab, wie er sich mit diesem Ereignis
auseinandersetzt ... eine unübersehbare Leere tut sich vor ihm auf, in
der er sich ohne Leitung nicht zurechtfindet und die er ohne fremde
Hilfe nicht mit neuem Inhalt zu füllen vermag. Wo eine solche Lenkung
fehlt, wird das Leben planlos, zerfahren, ohne Ziel und wesentlichen
Inhalt, man pendelt heimatlos zwischen seiner bisherigen Welt und dem
Neuen hin und her“,
gehört genauso dazu wie „Europas historische Last“, das das Jahrhundert
der Konfessionskonflikte, das Jahrhundert der Nationalstaaten und das
ökonomische Jahrhundert ebenso einschließt wie das Jahrhundert der
Weltkriege mit ihren unmenschlichen Greueltaten.
Mit dem Aufgabenfeld
„Europäisches Erbe“ soll deutlich werden, daß die „europäische
Vereinigung ( ) die existentielle Prämisse für ein friedvolles und
sozial gerechtes (Über-)Leben auf diesem Kontinent"darstellt.
Als Lernziel geben
die Kultusminister der Ländern den Schulen auf, ein „europäisches
Bewußtsein“ bei den Schülern zu entwikeln, bei dem die folgenden
Kenntnisse und Einsichten vermittelt werden sollen:
Kenntnis von der geographischen Vielfalt des europäischen Raumes mit
seinen naturräumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen;
Vermittlung der politischen und gesellschaftlichen Strukturen Europas;
Bewußtmachung der prägenden geschichtlichen Kräfte in Europa, vor allem
der Entwicklung des europäischen Rechts-, Staats-und Freiheitsdenkens;
Verdeutlichung der Entwicklungslinien, Merkmale und Zeugnisse einer in
ihrer Vielfalt gemeinsamen europäischen Kultur;
Erfahrbarmachung der Vielsprachigkeit in Europa und des darin liegenden
kulturellen Reichtums;
-
Vermittlung der Geschichte des europäischen Gedankens und der
Integrationsbestrebungen seit 1945.
Es wird Aufgabe des
Interkulturellen Lernens sein, das richtige Maß zwischen „verordneter“
Information und kritischer Reflexion zu finden.
5.2.2 Europäische Nachbarn
Zur Sachinformation mit
dem oben genannten Anspruch muß die Begegnung der Menschen in Europa
kommen.
Schüleraustausch-und
Partnerschaftsprogramme zwischen deutschen und europäischen Schulen
erfordern ein hohes Maß an Fähigkeiten und Bereitschaft zum kognitiven
und emotionalen Lernen. Die KMK nennt zum Bereich der verhaltensmäßigen
Lernziele insbesondere
die Bereitschaft zur Verständigung, zum Abbau von Vorurteilen und zur
Anerkennung des Gemeinsamen unter gleichzeitiger Bejahung der
europäischen Vielfalt;
eine kulturübergreifende Aufgeschlossenheit, die die eigene kulturelle
Identität wahrt;
die Fähigkeit zum nachbarschaftlichen Miteinander und die Bereitschaft,
Kompromisse bei der Verwirklichung der unterschiedlichen Interessen in
Europa einzugehen, auch wenn sie Opfer zugunsten anderer einschließen;
das Eintreten für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit
und wirtschaftliche Sicherheit;
den Willen zur Wahrung des Friedens in Europa und in der Welt.
Diese Ziele sollen
neben dem Fachlernen besonders in fachübergreifenden Aktivitäten
realisiert werden, z.B. im Projektunterricht, bei Schüleraustausch-und
Schulpartnerschaftsprogrammen,
im UNESCO-Schulnetz,
beim Besuch von europäischen Einrichtungen im In-und Ausland, um den
Schülerinnen und Schülern „die Realität der Europäisierung Europas vor
Augen zu führen“.
Ein wichtiger
Bereich in diesem Aufgabenfeld ist die Revision der Lehrpläne und
-materialien, mit dem Ziel, „eine eingreifende Pädagogik, die die
Schüler dazu ermuntert, zwischen den Zeilen zu lesen, und zwar nicht nur
in den verschiedenen Massenmedien, sondern auch in ihrer eigenen
kulturellen Alltagspraxis“ zu ermöglichen.
5.2.3 Erweiterung der Europäischen
Gemeinschaft
Das Europa, wie es sich
zur Zeit als „Europäische Gemeinschaft“ und als „Europa der 12“
darstellt, wird sich durch den politischen Veränderungsprozeß in
diesem Kontinent und in der Welt weiterentwickeln.
Dabei wird es
wichtig sein, daß sich die „reichen Westeuropäer“ nicht abschotten,
keine neuen Mauern aufbauen, sondern sich öffnen für ein Gemeinsames
Europa, in dem nicht Profitdenken, Egoismus und Nationalismus das
politische und private Leben der Menschen bestimmen.
In diesem
Aufgabenfeld kommt dem Fremdsprachenlernen eine weitere Bedeutung zu:
Neben der Fähigkeit, daß Menschen aus verschiedenen Nationen und
Kulturkreisen in den internationalen Verkehrssprachen Englisch und
Französisch miteinander kommunizieren, gewinnt Sprache als
„Kulturträger“ eine neue Bedeutung auch für das schulische Lernen. Die
Fremdsprachendidaktik muß darauf reagieren, z.B. dadurch, daß in der
Schule Informationen über die verschiedenen Sprachsysteme und
Grundkenntnisse in anderen, etwa Nachbarsprachen, vermittelt werden. In
allen Bundesländern gibt es mittlerweile Schulversuche zum
Frühfremdsprachenlernen in der Grundschule und zum biligualen Lernen.
Bei Partnerschaftsprogrammen mit Schulen in afrikanischen,
asiatischen und lateinamerikanischen Ländern wurden mittlerweile auch
Erfahrungen zur non-verbalen Kommunikation gewonnen.
5.3 Leben und Lernen in der Einen Welt
In der bisherigen
pädagogischen Theorie und Praxis hat sich für die Lernauseinandersetzung
mit der Situation und den Lebensbedingungen der Menschen in Afrika,
Asien und Lateinamerika, in den ehemaligen Kolonialländern, die
Bezeichnung „Dritte-Welt-Pädagogik“ gebildet.
Bereits frühzeitig wurde der Begriff „Dritte Welt“ als diskriminierend
für die Menschen in den Ländern des Südens empfunden und vorgeschlagen,
den Begriff Eine Welt zu benutzen.
Die
Schwierigkeit ergibt sich jedoch darin, daß der Begriff Eine Welt
suggeriert, diese könne einhergehen mit einer Kultur „in einer global
sich vereinheitlichenden Welt“
oder einer „neuen Weltgesellschaft“,
die zudem bestimmt ist von den gleichen ökonomischen Ansprüchen und
Erwartungen, wie sie in der „Ersten“ und „Zweiten“ Welt vorherrschen.
Dabei ist längst klar: „Der westliche Lebensstil ist nicht
universalisierbar; wenn alle Bewohner dieses Planeten so viel Energie
verbrauchten wie der durchschnittliche Europäer oder Nordamerikaner, so
wären schon zahlreiche Ökosysteme unserer Welt zusammengebrochen“.
Als Bildungsziel kann deshalb formuliert werden: „Die Eine Welt, die
zunächst noch als großartiges Zukunftsprojekt der Menschheitsgeschichte
vorgestellt wurde, wird nun als konfliktreiche Realität erfahren, die
durch Politik und Erziehung nicht mehr hervorgebracht, sondern
bewältigt werden muß“.
5.3.1 Leben in anderen Erdteilen
Bei der Analyse der
verschiedenen Didaktik-Entwürfe und Unterrichtskonzepte zur „Eine-Welt-Pädagogik“
wird deutlich, daß sie überwiegend aus zwei Gründen wenig brauchbar für
die schulische Arbeit sind: Zum einen vermitteln sie weitgehend nur
Fachinformationen und berücksichtigen kaum, daß
Lernauseinandersetzungen im kognitiven Bereich nicht ausreichen, um ein
Verständnis für die Menschen aus anderen Kulturen, deren Situation und
Handeln zu gewinnen; zum anderen sind viele dieser Materialien aus der
Erwachsenenbildung und für sie bestimmt und damit ebenso wenig für den
Unterricht in der Schule geeignet.
Eine Didaktik zur „interkulturellen politischen Bildungsarbeit“
für die Schule muß erst noch geschrieben werden. Sie wird ausgehen
müssen von zwei Prämissen: „Wir sind überzeugt, daß Bildung mehr als
alles andere unserem Leben Gestalt gibt und das Schicksal kommender
Generationen bestimmt“
und daß dies eine „globale Herausforderung“ ist.
Somit läßt sich
bisher sagen: Beim Interkulturellen Lernen zum Aufgabenfeld „Leben in
anderen Erdteilen“ gibt es ein Lernen „über“ die sogenannte Dritte
Welt. Dies vollzieht sich überwiegend als unverzichtbare Fach-und
Sachinformation; und es gibt ein Lernen „mit“ den Menschen aus den
Ländern des Südens, mit der Chance, aus Erfahrung zu begreifen. Hier
treffen kognitives und ganzheitliches Lernen zu einer Einheit zusammen.
5.3.2 Entwicklungspolitik
Durch die Erkenntnis,
daß es gemeinsame Interessen der Industrie-und Entwicklungsländer gibt,
daß sich die „Menschheit am Wendepunkt“ ihrer Entwicklung befindet,
daß es einer „globalen Revolution“ bedarf, um zu begreifen: „Der Mensch
ist der Verursacher der Weltproblematik und zugleich das Opfer der
Folgen“,
und daß „der Schritt ins 21.Jahrhundert“ nur gemeinsam getan werden kann
– hat sich auch in der entwicklungspolitischen Diskussion ein Wandel
vollzogen. „Global denken – lokal handeln“
gilt als Devise für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.
Während die
ersten Entwicklungsdekaden nach dem „Jahrzehnt der Unabhängigkeit“
(1960) bestimmt waren von Auseinandersetzungen, die vor allem in den
UNCTAD-Konferenzen
deutlich zutage traten, vor allem mit dem Ergebnis, daß die Vertreter
der Industrieländer ihre ökonomischen Vorteile verteidigten und
damit die Ungerechtigkeiten beim Welthandel zementierten,
entwikeln erstmals Angehörige aus den sogenannten Entwicklungsländern
in der „Vision des Südens“
eine Strategie für „Gerechtigkeit, Gleichheit und Demokratie in der
Weltgemeinschaft“. Die Entwicklung der Weltgemeinschaft hin zur
Globalisierung der ökonomischen, sozialen und politischen Prozesse auf
dieser Einen Erde und die Einsicht von „globalen Interdependenzen“ muß
auch zu einer Veränderung der Lehrplan- und Lernmaterialproduktion
führen, bis hin zur Neuentdeckung und Revision der Lernmethoden.
5.3.2 Internationale Beziehungen
Die
„Internationalisierung der Welt“ führt nicht nur zu Forderungen nach
einem „Universalismus“ im menschlichen Denken und Miteinander-Umgehen,
sie erfordert auch eine permanente Auseinandersetzung mit der eigenen
Identität und den kulturellen Identitäten Fremder. Dieser Prozeß bringt
zum einen die absurden Nationalismen in West-und Osteuropa hervor, die
von Intoleranz und Rassismus bestimmt sind, zum anderen aber auch die
Infragestellung der bestimmenden westlichen Zivilisationen und
Einordnung als eine von vielen anderen, etwa in den Sprechgesängen
amerikanischer Studenten: „Hey, hey! Ho, ho! Western culture`s got to go!“
Die Forderung nach
„globalem Lernen“ muß zu neuen Überlegungen in der curricularen Arbeit
der Schule führen. Der Lernansatz „Global denken, lokal handeln“ bietet
dabei, wie Erfahrungen der UNESCO-Projekt-Schulen zeigen,
gute Möglichkeiten zur „ständigen Suche nach dem Ganzen“.
Diesem
Aufgabenfeld ist die Entwicklung von Partnerschaftsprojekten mit
Schulen und Bildungseinrichtungen in Afrika, Asien und Lateinamerika
zugeordnet. So gibt es z.B. an ca. 150 niedersächsischen
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Partnerschaften mit
Schulen in den Ländern des Südens.
6. Neue Lernmethoden und -materialien
zum Interkulturellen Lernen
Die Warnungen, die
Maßstäbe des westlichen, kapitalistischen Denkens und Handelns als
verbindlich und erstrebenswert für die Entwicklung der Einen Welt zu
postulieren, nehmen zu! „Um den zerstörerischen Geist des Kapitalismus
zu bezwingen“ wird gefordert: „Mehr Genuß! Mehr Faulheit! Mehr
Schlendrian!“
Wenn auch der reißerische Titel irritiert, gemeint ist etwas richtiges:
Gerechtigkeit in der Welt, die letztlich nur das Überleben der
Menschheit ermöglicht, kann nicht dadurch hergestellt werden, daß es
uns auf Kosten anderer gut geht!
„Wir informieren uns
zu Tode“
läßt sich auch so ausdrücken: „Wir arbeiten, um zu konsumieren – und
wir konsumieren, was wir zum größten Teil nicht brauchen!“ Wenn
schulisches Lernen die Zielrichtung für menschliches Leben und
verantwortliches Handeln in der humanen Gemeinschaft weisen soll, dann
bietet Interkulturelles Lernen die Möglichkeit, Ausschau nach
Lernmethoden aus anderen Kulturen zu halten; nach Methoden, wie sie
etwa von Paolo Freire aus Lateinamerika aufgewiesen, von Senghor und
Ki-Zerbo für afrikanische Kulturen dargestellt und in den Lern-und
Erziehungsmethoden Asiens aufgezeigt wurden.
Stichworte wie „Zeitsouveränität“, „Pädagogik des Verzichts“ und
„solidarisches Handeln“ sind Begriffe, die es gilt, in die
curriculare Diskussion zu bringen und im schulischen Lernen zu
verwirklichen.
Die Lernmaterialien dazu gilt es zu
entwickeln. Das „interkulturelle Team“ in der Schule, dem nicht nur
Fachleute der verschiedenen Fächer angehören, sondern auch Lernende aus
unterschiedlichen Kulturen, sollte die Materialien erarbeiten und
erproben, die ein Interkulturelles Lernen ermöglichen. Lernwerkstätten
als „Zukunftswerkstätten“
weisen einen Weg in unserer Kultur.
Jos Schnurer, Dipl.-Päd.,
ist Dezernent im Niedersächsischen Landesinstitut für Fortbildung und
Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik (NLI)