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politik unterricht aktuellSonderheft 1993

Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., Heft 5


Verband der Politiklehrer

Positionen zur interkulturellen Erziehung

Angesichts der drohenden globalen ökologischen Krise...

Arbeitsmaterialien zum Didaktikseminar „Ausländerpädagogik“

28.-30.11.1990 in Loccum

mit Bibliographie zu sachlich-fachlichen und didaktisch-methodischen Grundlagen der Bearbeitung des Themas Migration und „Ausländerpädagogik“

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Positionen zur interkulturellen Erziehung:

  • Angesichts der drohenden globalen ökologischen Krise

  • angesichts der weltweiten Sozialkatastrophen, die längst mich mehr auf die Elendszonen der Dritten Welt beschränkt sind, sondern ebenso die osteuropäischen Gesellschaften bedrohen und in den klassischen Industrieländern Großbritannien und USA immer größere Bevölkerungsanteile ins Elend stürzen,

  • angesichts der sich vermehrenden und weltweit bedrohlicher werdenden regionalen Konflikte und Kriege,

  • angesichts des Lebens im „Jahrhundert der Flüchtlinge“,

  • verursacht durch das Versagen klassischer europäischer Politik,

  • verursacht durch das Versagen des Weltwirtschaftssystems,

  • verursacht durch das Versagen des Konzeptes der Nationalstaaten und der Hegemonialmachtsysteme,

  • verursacht durch das Versagen der westlichen Industriegesellschaften, die globalen Bedrohungen als ihre eigenen zu verstehen,

  • ist festzustellen, daß sich die globalen Bedrohungen und Konflikte in unserer eigenen Gesellschaft widerspiegeln,

  • ist festzustellen, daß wir längst in einer multikulturellen, offenen Gesellschaft leben,

  • ist festzustellen, daß die immer unwahrscheinlicher werdende Lösung der globalen Probleme im Zusammenhang gesehen werden muß mit der Unfähigkeit, ihre Widerspiegelung in der eigenen Gesellschaft zu verstehen, in ihrem weltweiten Zusammenhang zu begreifen und abseits jeder nationalen Perspektivverengung systemverändernden Lösungen näher zu bringen.

Die ökologische Problematik und die multikulturellen Konflikte sind die bestimmenden Themen einer zukunftsgestaltenden Politik. Beide Themen sind aufeinander bezogen; mögliche Lösungsansätze müssen beide Bereiche gleichermaßen berücksichtigen. Ökologische und interkulturelle Erziehung sind zentraler Bildungsauftrag der Schule. Ökologische Erziehung ist Bestandteil der interkulturellen, global orientierten Erziehung.

Die Erziehungsziele und Unterrichtsinhalte der heutigen Schule sind in gefährlicher Weise nationalistisch geprägt und eurozentrisch eingeengt. Das bildungspolitische Argument, „wir leben nun einmal in der BRD“, greift zu kurz und hat höchstens im Bereich der mittelfristig wichtigen instrumentalen Fähigkeiten (Orientierungswissen) eine gewisse Bedeutung (Verhalten im Straßenverkehr, Kennen der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Bürgers, Rechtschreibung etc.), wobei gerade hier die Vermittlung durch die Schule zusehends an Bedeutung verliert und durch andere Vermittlungsinstanzen (Medien, private Ausbildungsinstitutionen) verdrängt wird. Ureigenste Aufgabe der Schule bleibt es aber, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die großen Zukunftsprobleme und globalen Bedrohungen zu verstehen und zu bewältigen.

Interkulturelles Lernen ist in diesem Zusammenhang keineswegs ein kurzfristiges Reagieren auf sogenannte „Ausländerprobleme“, sie richtet sich auch nicht in erster Linie an die bei uns lebenden Ausländer, sondern sie ist zentrales Bildungsziel der Schule und eine Bereicherung der Gesellschaft und Chance zur Entwicklung einer selbstbewußten, verantwortungsbereiten und politisch handlungsfähigen Persönlichkeit. Darüber hinaus hat die Schule den unverzichtbaren Auftrag, defizitäre Lernvoraussetzungen der Schüler, sei es aus ihrer sozialen Herkunft heraus, sei es als Akkulturationsproblem der ausländischen Herkunft auszugleichen und den Schulerfolg zu ermöglichen.

  1. Interkulturelle Orientierung auf der Ebene der Unterrichtsinhalte (Rahmenrichtlinien)

  • Politische Bildung muß im gedanklichen Ansatz interkulturell sein (vgl. z.B. NSG § 2; Grundrechtsorientierung).

  • Zentrale Inhalte der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer müssen ihres ethno- und eurozentrischen Charakters enthoben werden, z.B. durch einen kritischen, interkulturell vergleichenden Ansatz, so z.B.

  • kritisch vergleichende Rechtskunde, Rechtsquellen, Gesellschaftsbezüge;

  • kritisch vergleichende Untersuchung von Sozialisationsbedingungen, Erziehungsgängen, Kinderschicksalen;

  • kritisch vergleichende Untersuchung der sozio-ökonomischen Lebensbedingungen;

  • europäisch – deutsche Inhaltsschwerpunkte des Faches Geschichte werden ersetzt durch den doppelten Ansatz: „Spurensicherung vor Ort, oral history, entdeckende Geschichte“ (mit interkulturellen Themen wie: Geschichte der Zwangsarbeiter, Umsiedler, Arbeitsmigranten, oder Geschichte des Rassismus in der eigenen Gesellschaft) und „Weltgeschichte“ (mit exemplarischem und vergleichendem Ansatz, bei dem gerade auch ethnozentrische Perspektiven aufgearbeitet werden, z.B. Kreuzzüge, Inquisition, Kolonialismus); einbezogen werden die kulturellen und historischen Hintergründe der ausländischen Schülerinnen und Schüler in den Lerngruppen. Differenzierte regionale Schwerpunkte erfordern gemeinsames „entdeckendes Lernen“ bei Lehrern und Schülern;

  • das Fach Erdkunde hat sich als kritisch-vergleichende Sozial- und Kulturwissenschaft zu verstehen, deren traditionellen naturgeographischen Fragestellungen in einer umfassenderen Umweltkunde aufgehen.

  1. Interkulturelle Prioritäten auf der Ebene der Unterrichtsorganisation (Organisationserlasse)

  • Interdisziplinäre und „polyvalent“ anzurechnende Unterrichtsvorhaben sind zuzulassen und zu fördern.

  • Projektunterricht ist als gleichwertige Unterrichtsveranstaltung in regelmäßiger oder geblockter Form in allen Schulstufen zuzulassen und zu fördern

  • Interkulturelles Projektlernen orientiert sich an der konkreten Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern und wird in Zusammenarbeit mit der Lerngruppe konzipiert und gestaltet; es entzieht sich engen Fachbindungen, arbeitet schwerpunktmäßig mit handlungsorientierten, empirischen, entdeckenden und schülerbezogenen Aktionsformen und ist tendenziell ergebnisoffener Unterricht.

  • Über die Schulinstitution hinaufgreifende integrative und kommunikative Lern- und Aktionsformen sind zuzulassen und zu fördern (bis hin zum Konzept der „Community School“).

  • Die Reduzierung der verpflichtenden Stundentafeln ist zu verbinden mit neuen Fachzuschnitten, Zielbestimmungen und Schwerpunktsetzungen der traditionellen Fächer; neue Fächer können im Angebotsbereich hinzukommen (so z.B. über die bisherigen Einzelversuche hinaus Pädagogik und Philosophie).

  1. Interkulturelle Konzepte im Bereich der Schulorganisation und der Fördermaßnahmen.

  • Förderunterricht bis hin zum Einzelunterricht muß weiterhin und verstärkt in allen Schulformen und -stufen einklagbares individuelles Recht der Schüler bleiben und dient dem Ausgleich von Defiziten und Problemlagen im Bereich der

  • Enkulturation (Förderung sozial benachteiligter Gruppen) und der

  • Akkulturation (Förderung von Schülerinnen und Schülern ausländischer oder kulturell differenzierter Herkunft unabhängig von der Nationalität).

  • Ziel des Förderunterrichtes ist es, den Anteil aller Bevölkerungsgruppen in allen Schulformen und bei allen Schulabschlüssen entsprechend ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung zu sichern.

  • Schüler, die ohne deutsche Sprachkenntnisse eingeschult werden, haben einen Anspruch auf zweisprachige Alphabetisierung und Einführung in die Fachbildung entsprechend ihrer jeweiligen Sprachkompetenz. Die bezieht sich ausdrücklich und sinngemäß auch auf die Einschulung in höhere Klassenstufen und auf die Beschulung von Kindern von Asylbewerbern.

  • Muttersprachlicher Unterricht muß als selbstverständliches Recht und Angebot in allen Schulstufen verwirklicht werden und durch Angebotsform, kompetente Unterrichtserteilung und Integration in das Fächerangebot der Schule jeden möglichen gruppendiskriminierenden und separierenden Charakter verlieren. Muttersprachlicher Unterricht darf nicht zugunsten anderen Unterrichts ausfallen oder verkürzt werden.

  • Muttersprachlicher Unterricht wird fortgeführt und ggf. geöffnet als neue Fächerangebote auch für deutsche Schüler.

  • Wo es, wie z.B. im städtischen Bereich, organisatorisch möglich ist, wählen die Schulen in gegenseitiger Absprache Betreuungsschwerpunkte für Schüler bestimmter Herkunftsländer, um bezogen auf diese Bereiche verstärkten muttersprachlichen Unterricht anzubieten, zweisprachige Alphabetisierung durchzuführen, die betreffenden Sprachen als zusätzliche allgemeine Fremdsprachenangebote aufzunehmen und in den gesellschafts- und kulturwissenschaftlichen Fächern verstärkt Inhalte aus den Bezugsregionen aufzunehmen (z.B. türkische Literatur, Musik und Geschichte) und im Sinne der interkulturellen Erziehung für alle Schüler zu gestalten. Diese Schulen sind bevorzugt auszustatten mit fremdsprachlichen Unterrichtsmaterialien und Büchern (z.B. türkische Kinder- und Jugendbücher). Versuche mit dieser Schwerpunktbildung können vor allem zunächst an den UNESCO-Modellschulen durchgeführt werden.

  • Für jede in der Schülerschaft einer Schule vertretene Nationalität bzw. Sprachherkunft ist für die Lehrer- und Schülerbibliothek zumindest ein Lexikon bzw. Wörterbuch anzuschaffen.

  • Jede Schule wählt einen Betreuungslehrer bzw. eine Betreuungslehrerin (oder einen Ausländerbeauftragten bzw. eine Ausländerbeauftragte) für die ausländischen Schüler. Eine angemessene Stundenentlastung muß gesichert sein. Es werden Qualifikationslehrgänge beim NLI eingerichtet.

  • Fachberater für jeden Sprachunterricht, d.h. auch für den muttersprachlichen Unterricht, müssen umfassende Sprachkompetenz in der betreuten Fremdsprache nachweisen. Ausländische Lehrkräfte dürfen bei der Übernahme von Fachberaterfunktionen nicht ausgeschlossen werden.

  • „Patenschaftssysteme“ zur Einführung und Betreuung jüngerer (ausländischer) Schülerinnen und Schüler durch Angehörige der oberen Klassenstufen sollten gefördert werden. Die SV einer Schule ist bei der Einrichtung solcher Patenschaften zu beteiligen. Informationsveranstaltungen für „Patenschüler“ sind einzurichten. Die Teilnahme an Patenschaftssystemen soll als SV-Aktivität oder als AG-Teilnahme anerkannt werden und durch im Stundenplan verankerte Beratungsstunden ermöglicht werden. Die vorgesehenen Entlastungen im Pflichtstundenbereich machen solche Formen des sozialen Lernens als interkulturelle Schulaktivität möglich.

  1. Vorschläge zur interkulturellen Erziehung für die Schulen:

  • Interkulturelles Schulleben
    Den Lehrern muß zunächst Mut gemacht werden!
    Die folgenden Vorschläge sind erprobt und ohne unzumutbare Mehrbelastung durchzuführen. Sie machen Spaß!

  1. Ein Buch von ausländischen Schülern in der Muttersprache vorlesen lassen und dann in der Klasse darüber sprechen.

  2. Berichte von ausländischen Schülern über ihre Heimatländer vortragen lassen; Diaabende veranstalten.

  3. Interkulturelle Feste feiern: Musik, Tanz, Ausstellung, Dias, Imbiß.

  4. Länder- und kulturkundliche Arbeitsgemeinschaften („Türkei-AG“).

  5. Nationale Feiertage gemeinsam feiern.

  6. Zwei- oder mehrsprachige Liederbücher selbst zusammenstellen lassen.

  7. Gemeinsames Singen in zwei Sprachen.

  8. Projektwochen zu interkulturellen Themen.

  9. Gegenseitig Familien besuchen.

  10. Gemeinsam international kochen.

  11. Theater spielen, Stücke schreiben.

  12. Internationale Schulzeitungen herausgeben (mehrsprachig?)

  13. Wandzeitungen erstellen (Berichte, Kommentare, Aktuelles, Privates.)

  14.  „Patenschaften“ zwischen älteren und jüngeren Schülern: Hilfe, Orientierung, Einführung.

  •  Unterrichtsvorhaben und Projekte in den einzelnen Schulstufen
    – Öffnung der Schule nach Außen: Community School –

  • Primarstufe:

  1. Kinder über Feiern berichten lassen

  2. Internationale Spiele spielen

  3. Projekte: Landheimbesuch, Gesundheitserziehung (Jungen/Mädchen).

  • Sekundarstufe I:

  1. Moscheebesuch / Kirchbesuch („Werte und Normen“, Ethik, Religion)

  2. Identifikationsspiele, interkulturelle Rollenspiele

  3. EDV-Kurse für Mädchen (ausländische Mädchen ansprechen!)

  4. Expertenbefragungen (Asyl, Flüchtlingsbetreuung, Menschenrechte)

  5. Projekt zum Thema „Heimat“

  6. „Dritte-Welt-Laden“

  7. Schulpatenschaften mit der Dritten Welt

  • Sekundarstufe II:

  1. Neue Fächer der Kultur- und Umwelterziehung? Projektunterricht

  2. Projektphasen im Kursunterricht (z.B. Gemeinschaftskunde/Politik, Erdkunde, Geschichte, „Werte und Normen“)

  3. Planspiele mit internationaler Thematik (Konfliktsimulationen, UNO/UNESCO, Kulturkolonialismus, Teilnahme an Wettbewerben, „THIMUN“ [The Hague Model United Nations], „BERMUN“ [Berlin Model United Nations], „BISMUN“ [Bismarckschule Model United Nations] )

  4. Türkei-Arbeits-Gemeinschaft (Schulpartnerschaften, Studienfahrten)

  5. Regionale bzw. konfliktbezogene Ausstellungen vorbereiten (Golfkrise?)

  6. Gemeinschaftskundliche und erdkundliche Unterrichtsergebnisse in Gruppenarbeits- und Projektphasen zu Dokumentationen und Informationsschriften aufbereiten

  • Interkulturelle Ansätze und Themen im politische Unterricht
    – Jeden Unterricht mit den Schülern zusammen planen! -

  1. Sprechen über Sprechen und Sprache („Metakommunikation“)

  2. Soziale Situationen „nachspielen“ und wechselseitig „erklären“

  3. Reflexion, Distanz, Freiheit

  4. Biographien und Autobiographien auswerten

  5. im fächerübergreifenden Ansatz (Deutschunterricht, Sozialkunde)

  6. Informationen über Länder und Kulturen

  7. Hintergründe, Entwicklungen, Geschichte: „verstehen“

  8. Reflexion ethno- und eurozentrischer Werthaltungen und -urteile

  9. Zeitungen lesen, kritischer Umgang mit Medien

  10. Lesen lernen

  11. Rechtsvergleiche, kritische Rechtskunde, normative Quellen, gesellschaftliche Bedingtheit der Rechtsvorstellungen, geschichtliche Hintergründe der Rechtsentwicklung
    im interkulturellen Zusammenhang

  • Vergleichen von Erziehungszielen und Erziehungsverhalten:
    Situation der Kinder in unterschiedlichen Gesellschaften

  • Projektvorhaben:

  1. Erstellen eines Informationsheftes für ausländische Mitschülerinnen und Mitschüler über:

  2. Rechte, Chancen und Mitwirkungsmöglichkeiten in der eigenen Schule [SV, Konferenzen, Tutorien etc.]

  3. Schulabschlüsse und das deutsche Schulsystem

  4. über Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Öffentlichkeit

  5. über weitere Informationsmöglichkeiten, Medien und Ämter

  6. über soziale Hilfs- und Betreuungsangebote des Staates und privater Organisationen

Verband der Politiklehrer

Arbeitsmaterialien zum Didaktikseminar „Ausländerpädagogik“
28.-30.11.1990 in Loccum

I. Thesen zur Akkulturationsproblematik

  1. Akkulturation als „Einführung in das Verhaltens- und Wertsystem einer Kultur“ ist als Teil der Sozialisation Aufgabe der Erziehungsinstitutionen unabhängig von der Nationalität und Herkunft der Schülerinnen und Schüler.

  2. Art, Zielrichtung und Umfang der im Erziehungsprozeß vom Individuum abzuverlangenden Akkulturationsleistung ist grundsätzlich umstritten und problematisch. Die Ziele emanzipativer und affirmativer pädagogischer Konzeptionen unterscheiden sich hier deutlich.

  3. Akkulturation im Bereich der „Ausländerpädagogik“ (wobei der Begriff „Ausländer“ in diesem Sinne die Herkunft und nicht die Staatsangehörigkeit meint) ist doppelt problematisch, da jede Einführung in die „herrschende politische Kultur“ tendenziell Abkehr von den Zielen und Inhalten einer vorausgegangenen primären Sozialisation meint.

  4. Akkulturation im Bereich der Schule hat dabei einen anderen Charakter, biografischen Stellenwert als Akkulturationsprobleme in der außerschulischen Erwachsenenbildung. Zu Berücksichtigen ist bei einer Beurteilung der fortexistierende familiäre Kontext, die altersentsprechend geringere Einsicht in den pädagogischen Prozeß und die daraus entstehenden Konflikte, die Unfreiwilligkeit der Unterwerfung unter staatlich-schulische Ziele und Zwänge. Akkulturationsforderungen in der Schule sind daher doppelt problematisch und mit aller Behutsamkeit zu diskutieren.

  5. Art, Zielsetzung und Umfang von geplanten und gewollten Akkulturationsprozessen in der Schule sind abhängig von grundlegenden Zielsetzungen der politischen Bildung (also von der Politikdidaktik zu thematisieren) und der kritischen Rezeption der Ziele der interkulturellen Erziehung.

II. Ausländerpädagogik in der konkreten politischen Situation

Eine Stellungnahme des Verbandes der Politiklehrer

Der Verband der Politiklehrer e.V. sieht mit Sorge, daß auf die schulpolitische Ausgrenzung des Politikunterrichtes und seine Fesselung in einer konservativen Staatsdidaktik eine Krise des Selbstverständnisses der Politikdidaktik gefolgt ist. An den Schulen findet eine politikdidaktisch verantwortete Gestaltung von „Politische Bildung“ nicht mehr statt.

Die Folgen des Verdrängens eines kritischen Politikunterrichtes aus den Schulen, vor denen der Verband der Politiklehrer e.V. schon vor einem Jahrzehnt eindringlich in der Öffentlichkeit gewarnt hatte, sind nun in bestürzendem Maße eingetreten: sogenannte „Republikaner“ und Neonazis, Ausländerhatz und Verlust an Liberalität und Rechtstaatlichkeit gehören zum Alltag unserer „politischen Unkultur“. Hier Einhalt zu gebieten, Umkehr zu fordern und zu einer positiven Neubewertung der politischen Bildung als Grundlage von Demokratie und sozialem Rechtstaat zu gelangen, sieht der Verband der Politiklehrer e.V. als seine ureigenste Aufgabe an.

Politische Bildung und Politikdidaktik müssen sich in der konkreten gesellschaftlichen Situation und an den aktuellen gesellschaftlichen Konflikten bewähren und beweisen, daß sie dazu beitragen, den Schülern in der Gesellschaft die notwendige Orientierung und rationale Konfliktfähigkeit zu vermitteln und sie politisch handlungsfähig zu machen. Zum Prüfstein unserer „politischen Kultur“ wird in zunehmendem Maße unsere gesellschaftliche Fähigkeit, die sogenannte „Ausländerproblematik“ als unsere eigene „deutsche Problematik“ des Umgangs mit Vorurteilen, Stereotypen und sozialen Problemlagen zu begreifen.

„Ausländerpädagogik“ bekommt aus der Sicht der Politikdidaktik unterschiedliche Dimensionen, deren Kontext erkannt und unterrichtspraktisch umgesetzt werden muß:

  • „Ausländerpädagogik“ konfrontiert mit den sozialen Bedürfnissen und den Akkulturationsproblemen ausländischer Schüler in der Schule, wobei das Kriterium „Ausländer“ nicht als staatsrechtliches sondern als sozialpsychologisches Agens zu werten ist. In dieser Dimension wird der fundamentale Perspektivunterschied deutlich zwischen individualpsychologisch orientierter Pädagogik, die Probleme vor allem als individuell bedingt definiert und auf dieser Basis lösen will, und den sozial-kollektiv argumentierenden Politik- und Gesellschaftswissenschaften.

  • „Ausländerpädagogik“ ist aber gleichermaßen Bestandteil einer umfassenderen „interkulturellen Erziehung“, die sich an alle Schüler unabhängig von ihrer Herkunft wendet und den interkulturellen Kontakt selbst unterrichtlich thematisiert.

III. Zur besonderen Situation der türkischen Minderheit

Die türkische Minderheit stellt die größte Ausländergruppe in der deutschen Gesellschaft wie im Schulwesen. Es fällt auf, daß Türken gegenüber anderen Ausländergruppen noch deutlich benachteiligt sind. Zu erkennen ist das vor allem auch an der signifikant geringeren Zahl türkischer Schüler und vor allem Schülerinnen, die über das Mindestschulangebot der Gesellschaft – Grund-, Haupt- und Berufsschule – hinaus weiterführende Bildungsgänge besuchen. Vielfältige gesellschaftliche, schulstrukturelle, familiäre und sozialisationspsychologische Filter bewirken diese Auslese. Diese deutliche Benachteiligung auch im Vergleich zu anderen Ausländergruppen hat vor allem zwei Ursachen:

  1. Das Verhalten der deutschen Gesellschaft gegenüber ihrer türkischen Minderheit ist stärker diskriminierend als gegenüber anderen Ausländergruppen; das oft zu beobachtende „Sich-Absondern“ türkischer Familien ist auch eine unmittelbare Reaktion auf das „Abgesondert-Werden“ durch die deutsche Mehrheit; dies beeinträchtigt in doppelter Weise die Teilhabe z.B. an den Bildungsangeboten des Schulwesens.

  2. Kinder aus Familien Asiens oder Afrikas, die bei uns politisches Asyl gefunden haben, stammen, im Gegensatz zur Mehrzahl der bei uns lebenden türkischen Familien, überwiegend aus den Oberschichten ihrer Heimatländer und haben oft schon in ihrer alten Heimat trotz aller politischen Bedrohung und Repression das Selbstbewußtsein kultureller Eliten verinnerlicht und verfügen damit über die international schon recht nivellierten Symbole und Verhaltensweisen einer Bildungsschicht, durch die eine Integration in unser bürgerliches Gymnasium trotz aller Sprachanpassungsprobleme erheblich erleichtert wird.

Von der Häufigkeit des Auftretens wie von der Gewichtigkeit der Problemlage her konzentriert sich unser Thema daher schwerpunktmässig auf folgende Aspekte:

  1. Wie kann die Anzahl türkischer Jugendlicher am Gymnasium erhöht werden, um unter anderem auch diese „Bildungsreserve“ auszuschöpfen und um dabei fruchtbare Ansätze kultureller Erziehung zu finden, die auch das Gymnasium selbst inhaltlich positiv verändern könnten?

  2. Wie kann der türkischen Minderheit ein gleicher Anteil an Bildungschancen, wie sie von deutschen Kindern selbstverständlich in Anspruch genommen werden, gesichert werden?

  3. Wie können die innerschulischen strukturellen Barrieren überwunden werden, die sich vor allem im Vorhanden sein typischer „Hürdenfächer“ am Gymnasium ausdrücken?

  4. Wie können Vorurteilshaltungen bei Lehrern wie bei Mitschülern abgebaut werden und wie kann ein fruchtbarer interkultureller Austausch, als Bereicherung des Schullebens, in die Institution Gymnasium fest integriert werden?

IV. Thesen zur „Interkulturellen Erziehung“

„Interkulturelle Erziehung“ ist ein „Modebegriff“ wie „Interkulturelle Gesellschaft“, der eher plakativ eine existierende Problemlage kennzeichnet denn praktische Wege zur Bewältigung der erkannten Probleme weist.

Mehrfach sind in Literatur und Publizistik mißverständliche oder bedenkliche Ausprägungen des Begriffs „Interkulturelle Erziehung“ kritisiert worden, so die Vorstellung

  • einer interkulturellen Begegnung im Sinne der Koexistenz mit „exotischer Folklore“; die „Exotikmotivation“ ist in der gesellschaftswissenschaftlichen Literatur längst als gefährlich undnicht dem tatsächlichen Verständnis dienend zurückgewiesen worden;

  • oder die „Pädagogisierung“ interkultureller Begegnung im Sinne von „Vormundschaft“ – einer Gefahr, die in der Schule immer droht;

  • aber auch, von einer anderen Perspektive her: interkulturelle Toleranz, die als solche sicher unverzichtbar ist, als Akzeptieren völliger Gruppenautonomie und im Extrem die Hinnahme von Bevölkerungsgruppen, die mit Verweis auf ihre Kultur außerhalb der Rechtsordnung d.h. auch der Grundrechtsgarantien des Grundgesetzes leben wollen (Frauenunterdrückung, unkontrollierter Waffengebrauch, Blutrache, politischer Terrorismus etc.). Doch besteht gerade bei einer Betonung dieser Befürchtungen (die zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen), die Gefahr einer ausländerfeindlichen Funktionalisierung einer ursprünglich ernst zu nehmenden Problematik.

Es liegt nahe, den Begriff „interkulturell“ zu differenzieren und, entsprechend einer politisch-sozialen Bewertung der Lebensverhältnisse von Ausländern in Deutschland, auf verschiedenen Bedeutungsebenen unterschiedlich inhaltlich zu füllen:

  1. Die „interkulturellen Probleme“ haben immer eine materielle und ökonomische Dimension und Grundlage. Ohne Thematisierung der sozialen Probleme einer Gesellschaft ist es müßig, politisch-kulturelle Probleme lösen zu wollen: sie regenerieren sich zusehends. Hier sind die Voraussetzungen: Politische Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit gegenüber allen Bevölkerungsgruppen, Teilhabe an den ökonomischen Erträgen der Volkswirtschaft, soziale Sicherung.

  2. Ein Konzept einer interkulturellen Gesellschaft setzt voraus:

  • Gleichheit im Rechtssystem, Teilhabe an den Bürgerrechten;

  • Teilhabe an der politischen Meinungs- und Willensbildung;

  • gleichen Zugang zu sozialen Positionen (Chancengleichheit).

  • In diesen Bereichen herrscht das Integrationsziel vor.

  1. Kulturelle Vielfalt – soziokulturell wie örtlich-regional – ist Ausfluß der individuellen Freiheit und des Toleranzgebotes und ist als solche vorrangig von allen Institutionen des Staates zu schützen und zu fördern, also auch von der Schule. Chancengleichheit der kulturellen Entfaltung ist durch geeignete politische, rechtliche und ökonomische, in der Schule auch pädagogische Maßnahmen herzustellen.

  2. Interkulturelle Akkulturation ist ein „Prozeß auf Gegenseitigkeit“, bei dem die deutsche politische Kultur ebensoviel aufnimmt wie es ausländische Gruppen an kultureller Integration abverlangt.

V. Motivationsprobleme

Lehrer verstehen „Motivation“ als Ergebnis eines methodischen Kunstgriffes oder gezielter pädagogischer Manipulation, um einen gewünschten Zustand der Disziplin und Aufmerksamkeit in der Klasse zu erzielen, der möglichst noch begleitet wird von einigen themenbezogenen mehr oder weniger freiwilligen Schüleraktionen und Wortmeldungen, die der jeweiligen Lehrererwartung entsprechen. Tausende von Unterrichtsentwürfen in der Lehrerausbildung wurden erstellt, um diesen ritualisierten, an einem behavioristischen Lernkonzept entwickelten „Unterrichtszustand“ als vernünftige Basis für den „Lernerfolg“ darzustellen. Das Ziel der Lehrerausbildung ist dabei, Lehrer in Unterrichtsrituale einzuweisen, die der durch Schaden und Erfahrung entsprungenen ebenso ritualisierten Schülererwartung entsprechen. Wenn dann am Ende der Schulzeit Abiturarbeiten auf dem Tisch liegen, die die Fähigkeit des entfremdeten Materialumgangs und des Ausschließens der persönlichen Betroffenheit, die Fähigkeit des vorausschauenden Gehorsams gegenüber den von der Schule erwarteten Sprach- und Argumentationsritualen entsprechen, die Fähigkeit zum inhaltlichen Desinteresse erweisen, gilt die gymnasiale Sozialisation als erfolgreich beendet. Eine nächste Generation der Ritualvermittlung tradiert beliebige Inhalte und entfremdetes Bewußtsein.

Wenn auch die pädagogische Wissenschaft einiges dazu getan hat, diese Rituale zu legitimieren, zu perfektionieren und mit einem Sinnüberbau zu versehen, haben doch kritische gesellschaftswissenschaftliche Ansätze, haben Vertreter der Politikdidaktik den Mechanismus dieses verdeckten Curriculums aufgedeckt und auch Alternativen zu entwickeln versucht. Auch wenn die Auseinandersetzung mit der allgemeinen Pädagogik der Institution Schule und der Paradigmengeschichte der Politikdidaktik nicht zentrales Anliegen dieser Arbeit sein soll, werden diese Aspekte in einem späteren Zusammenhang wieder aufzugreifen sein.

Motivation bedeutet hier mehr. Motivation ist Funktion der „Betroffenheit“, ist im besten Falle das Zusammenfallen von objektivem und subjektivem Interesse. Motivation in diesem Sinne hat daher drei Dimensionen:

  1. Die Erfahrung der Abhängigkeit und der Möglichkeiten des Handelns,

  2. die Erfahrung von Kommunikation und Interaktion im sozialen Kontext

  3. und die Erfahrung der Handlungssituationen;

oder anders ausgedrückt:

  1. Verhaltenspotentiale: Antriebe und Hemmnisse,

  2. Verhaltensstrategien: Finalität, Rationalität und Soziabilität,

  3. Verhaltensanstöße: Reaktion und Wille.

Motivation in diesem Sinne verliert damit ihren instrumentellen Charakter und wird als sozialpsychologische Kategorie vor dem Hintergrund einer schülerzentrierten Bildungsanthropologie verstanden.

Der Gegenstand des Lernens, über dessen motivationale Begründung gehandelt wird, berührt damit den Schüler in seiner personalen Identität. Seine situative, in unserem Falle auf die Schule bezogene Verhaltensdisposition ist Resultat von Erfahrungen und vermittelten Verhaltensdeterminanten. Dadurch können zwei Formen der „Betroffenheit“ nebeneinander, wenn nicht gegeneinander gestellt werden:

  1. Die Betroffenheit durch soziale Erfahrungen, Konflikte, Leiden und Zukunftsängste, die der Schüler selbst und unmittelbar erfährt und die einen eigenen Problemdruck erzeugen, der zur Resignation oder zum politischen Handeln führen kann;

  2. die Betroffenheit durch vermittelte Inhalte, Wertungen, Normen und Zielperspektiven der politischen Kultur, deren realer Gehalt sich dem Schüler verschließt, die aber nichtsdestoweniger einen größeren Teil von Alltagsbewußtsein und Alltagsverhalten prägen als die aus individueller Erfahrung gewonnenen Möglichkeiten der sozialen Konfliktbewältigung.

Die Schule mit ihrem offiziellen Vermittlungskanon, ebenso wie mit den Ritualen des verdeckten Curriculums ist gesellschaftliches Element, gesellschaftliche Vermittlungsinstanz dieser zweiten Art von Betroffenheit. In immer stärkerem Maß tritt das durch Medien, Werbung und Moden vermittelte Sekundärbewußtsein in seiner sozialen Wirksamkeit gleichsinnig und verstärkend neben die entfremdete Erfahrung der Welt in der Schule.

Eine Brücke zwischen politischer Erfahrung der Schüler und kollektivem Erfahrungsschatz der politischen Kultur kann die Schule nur noch errichten, indem sie Erfahrungen manipuliert und eine den sozialen Realitäten entfremdete Lernumwelt, eine ritualisierte Surrogatwirklichkeit schafft, die die Schüler von ihren selbst erfahrenen Interessen entfremdet und sie bereit macht, die herrschenden Sinngebungsinstanzen zu akzeptieren. Emotional wird dies als Entfremdung empfunden.

Eine radikale Abkehr von der Vermittlungspädagogik hin zur Erfahrungspädagogik ist somit nicht nur im Sinne der der Schule gestellten gesellschaftlichen Aufgaben utopisch, sondern auch im Sinne einer schülerzentrierten Pädagogik nicht akzeptabel, da sie das Herausfallen der Schüler aus ihrer eigenen politischen Kultur, den Verlust ihrer Sozialbezüge und das Abgleiten in vorrationale Privatmythen impliziert. Die Schule muß, auch wenn sie sich, anders als es die offizielle Schultradition will, emanzipativ und konfliktorientiert definiert die Vermittlung der kollektiven Erfahrungen und Werte der eigenen Gesellschaft leisten, muß das Angebot einer kulturellen Identität zumindest als Möglichkeit mit einschließen. Das heißt jedoch nicht, daß erfahrungsbezogene Lernsituationen nicht in weit größerem Maße als üblich in den Mittelpunkt der Schule gestellt werden müssen und das heißt auch nicht, daß nicht jeder Unterrichtsinhalt auf seine subjektive und objektive Erfahrbarkeit hin untersucht werden müßte.

Ausländische Schüler am Gymnasium sollten nicht in erster Linie als Problem, sondern als Chance und Selbstverständlichkeit verstanden werden!

Bibliographie zu sachlich-fachlichen und didaktisch-methodischen Grundlagen der Bearbeitung des Themas Migration und „Ausländerpädagogik“ [Zusammenstellung B.C.]

Afheldt, H., 1993: Sozialstaat und Zuwanderung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 42/7, 42-52.

Ahlheim, K., 1992: Rechtsradikalismus und die Grenzen politischer Bildung, in: Jansen u.a. 1992, 101-125.

Andersen, U., 1986: Ausländerpolitik und ausländerpolitische Positionen in der Bundesrepublik Deutschland in internationaler Perspektive, in: Politische Bildung 19/1, 16-32.

Andersen, U. (Hrsg.), 1993: Das ‚Ausländerproblem‘ im vereinten Deutschland, Stuttgart.

Andersen, U./Cyrns, M., 1984: Politische Beteiligungsmöglichkeiten von Ausländern im Kommunalbereich, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 33/32, 35-46.

Angenendt, S., 1992: Ausländerforschung in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und inhaltliche Entwicklung eines aktuellen Forschungsbereichs, Frankfurt/New York.

Apitzsch, U., 1993: Migration und Biographie. Zur Konstitution des Interkulturellen in den Bildungsgängen junger Erwachsener der zweiten Migrationsgeneration, Opladen.

Appel, R./Roth, C. (Hrsg.), 1992: Die Asyl-Lüge, Köln.

Auernheimer, G., 1988: Der sogenannte Kulturkonflikt. Orientierungsprobleme ausländischer Jugendlicher, Frankfurt/New York.

Auernheimer, G., 1990: Über Bildung und ihre Abhängigkeit vom nationalen Diskurs, in: Zubke, F. (Hrsg.): Politische Pädagogik. Beiträge zur Humanisierung der Gesellschaft, Weinheim, 247-257.

Auernheimer, G., 1991: Arbeitsmigranten, Flüchtlinge und interkulturelle Erziehung, in: Rügemer, W. (Hrsg.): In der deutschen Bildungs-Spirale. Kritisches und Alternatives zur Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages ‚Bildung 2000‘, Köln, 89-97.

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pua

ISSN

0945-1544

 

 

Dokument Information:

politik unterricht aktuell - Sonderheft 1993

Arbeitsergebnisse eines Didaktikseminars zum Thema: „Ausländerpädagogik – Herausforderung für den Politikunterricht“ vom 28. bis zum 30. November 1990 in der Evangelischen Akademie Loccum veranstaltet vom Verband der Politiklehrer e.V., Hannover, in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Club Hannover e.V.

Voigt, Gerhard:

Interkulturelles Lernen und „Dritte Welt-Didaktik“. Eine Antwort der Didaktik der Gesellschaftswissenschaften auf den Realitätsverlust der politischen Kultur Mitteleuropas. / Bernhard Claußen; Werner Treuheit; Gerhard Voigt / Herausgegeben von Gerhard Voigt. Hannover: UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., 1993  (Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., Heft 5)

ISBN 3-930307-04-9 – ISSN 0945-1536 – Printausgabe vergriffen

eMail: bismarckschule.voigt@gmx.de

http://www.voigt-bismarckschule.de

Internetausgabe 3.7.2011
 

 

 

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