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Die
grundsätzliche Neubearbeitung der
„Rahmenrichtlinien Geschichte“
war nach den Entwicklungen der Geschichtsdidaktik und der Fachwissenschaft
in den vergangenen Jahren notwendig und unumgänglich. Daß eine
Neukonzeption, die den Begriff Rahmenrichtlinien ernst nimmt und das alte
Konzept der Stoffverteilungspläne endgültig hinter sich läßt, Widerspruch
und z.T. Unverständnis provoziert, war zu erwarten und ist im Sinne einer
sachlichen Auseinandersetzung um die Verbesserung des Geschichtsunterrichtes
auch positiv zu bewerten.
Der
Verband der Politiklehrer hat dem Kultusminister eine positive Stellungnahme
zu den ihm vorgelegten Rahmenrichtlinienentwürfen zukommen lassen und
hofft auf eine zügige Erstellung und Inkraftsetzung der endgültigen
Fassung.
Die
Kritiker an diesen Entwürfen übersehen unseres Erachtens, daß sich die Rahmenrichtlinen
an kompetente und fachwissenschaftlich ausgebildete Geschichtslehrerinnen
und Geschichtslehrer wenden, die durchaus dazu in der Lage sind, den allgemein
formulierten Lernfeldern sinnvolle und im Sinne des geschichtlichen
Grundwissens umfassende Stoffe und Inhalte zuzuordnen.
Andererseits
hat die Entwicklung der Fachdidaktik kaum etwas an der historischen
Quellenlage verändert, sehr vieles aber an einer kritischeren Sicht unseres
Geschichtsbildes. Hier liegt, und das hat der Kultusminister richtig erkannt,
der Innovations- und Handlungsbedarf bei einer Neukonzeption des Geschichtsunterrichtes.
Daß
in der nicht fachlich orientierten Öffentlichkeit oft daneben noch obsolete
und uneinlösbare Vorstellungen von einem gesicherten Wissenskanon, der historische
Bildung ausmachen soll, und von dem notwendigen Primat an europäischen oder
enger noch deutschen Nationalvorstellungen orientierten Geschichtsperspektiven
vorherrscht, darf eine verantwortungsvolle Entwicklung des Geschichtsunterrichtes
nicht behindern sondern sollt Anlaß zu einem neuen offensiven Diskurs über
unser eigenes politisch geprägtes Geschichtsverständnis in der Öffentlichkeit
und in den Medien, denen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe zukommt,
sein.
Ein
letzter Punkt verändert die Ausgangssituation des Geschichtsunterrichts
entscheidend: Die meisten Lerngruppen sind heute in ihrer kulturellen
und nationalen Herkunft gemischt. Es wäre hier verhängnisvoll, den
Geschichtsunterricht, was kein verantwortungsbewußtes Fachkollegium will, zur
ideologischen "Zwangsgermanisierung" zu mißbrauchen. Im Gegenteil:
die differenzierten Wissensvoraussetzungen und alternativen Geschichtsperspektiven
sind für die ganze Lerngruppe eine positive Chance zum Interkulturellen
Lernen und zur Erweiterung der eigenen Geschichtsvorstellungen. Das
setzt aber voraus, daß die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer
Unterrichtskonzeption und Stoffauswahl konkret auf die jeweilige Lerngruppe
eingehen können und fallweise z.B. polnische, türkische, iranische... Fachschwerpunkte
setzen und entsprechende Geschichtsbilder thematisieren können. So bieten
diese neuen Rahmenrichtlinien durchaus positive Chancen sowohl für die
konstruktive historische wie für die politische Bildung. Dem
Kultusminister hat der Verband der Politiklehrer folgende Stellungnahme
zukommen lassen:
Gutachten
zu den niedersächsischen Rahmenrichtlinienentwürfen Geschichte Gymnasium,
Klasse 7 - 10 und NGO [Mai 1993]
Der
Verband der Politiklehrer hat in einer Arbeitsgruppe von Kolleginnen und Kollegen
der Fächer Geschichte und Politik eine vorläufige Begutachtung der dem Verband
zugestellten Rahmenrichtlinienentwürfen für das Fach Geschichte vor allem
aus der gymnasialen Schulpraxis heraus vorgenommen und ist dabei zu einer
überwiegend positiven und befürwortenden Stellungnahme gekommen. Der
Verband der Politiklehrer hält die vorliegenden Rahmenrichtlinienentwürfe
aus der Sicht der Politischen Bildung, die sich ihrer historischen
Fundierungen bewußt ist, für geeignet.
Als
wesentlichen Fortschritt sieht es der Verband der Politiklehrer an, daß an die
Stelle fragwürdiger Stoffkataloge die Strukturen und Ziele des Geschichtsunterrichtes
in den Vordergrund treten und damit der vorauszusetzenden
Fachqualifikation der Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrer, die durchaus
in der Lage sind, prioritätensetzende und sinnvolle inhaltliche Konkretisierungen
und Stoffauswahlen zu treffen, angemessen Rechnung getragen wird. Da beide
Entwürfe von gleichen Grundvoraussetzungen ausgehen, die wir für positiv
erachten, erübrigt sich eine differenzierende Begutachtung.
Etwas
deutlicher - aber nicht im Sinne einer Korrektur! - denken wir, hätten die in
der Konzeption enthaltenen interkulturellen Potentiale betont werden können;
so könnten auf S.15 [RRL Sek. II] die Bezugnahmen auf die Heterogenität der
Lerngruppe und der unterschiedlichen nationalen und kulturellen Voraussetzungen
innerhalb der Lerngruppe positiv erläuternd [und anregend] ausgestaltet werden,
indem der gruppenspezifische Zugang zur Geschichte als konstituierendes
Element der Stoffauswahl (z.B. unter verstärkter Einbeziehung türkischer, islamischer,
polnischer etc. Geschichte) als Leitlinie eines Interkulturellen Lernens im
Fach Geschichte postuliert wird.
Ein
Beispiel für einen solchen unkonventionelleren Zugang wäre eine Umorientierung
des Rahmenthemas 7.1 [Sek. I. Kl. 7] "Grundlagen der europäischen Kultur
im antiken Griechenland" mit einer Lerngruppe, in der sich Schülerinnen
bzw. Schüler aus den Ländern des Nahen Ostens befinden, indem aus der Auseinandersetzung
Griechenland-Persien die persische Perspektive betont und, weiterführend
zum Hellenismus, die kulturelle Gemeinsamkeit der Region entwickelt wird.
Daraus lassen sich eben nicht nur die Grundlagen der europäischen, sondern
auch der nahöstlichen Kulturregion ableiten, was die spezielle Ausformung
in Europa, durchaus im Sinne des Interkulturellen Lernens, relativiert und ihr
historische Alternativen an die Seite stellt.
In
gleicher Weise deutlicher betont werden könnte auch die notwendige kritische
Auseinandersetzung mit eigenen Geschichtsbildern und Geschichtsideologien,
was z.B. im Zusammenhang mit der Frauenfrage und der Dritte-Welt-Problematik
durchaus in den RRL-Entwürfen intendiert wird, aber als generelles didaktisches
Problem jeden Geschichtsunterrichtes nicht klar genug in Erscheinung
tritt. Auch hier könnte als mögliche Konkretisierung eine stärkere historische
Relativierung der westeuropäischen Nation- und Staatsidee erfolgen,
deren Anachronismus gerade in der gegenwärtigen Universalisierungstendenz
und ihrer Unfähigkeit zur friedenssichenden Konfliktlösung (Bosnien,
Iraq, Kurden etc.) evident geworden ist. Verschüttete nichtetatistische
Vergesellschaftsformen (in Europa z.B. die polnische Szlachta-Gesellschaft)
können hier konstruktives Geschichtsbewußtsein evozieren.
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