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politik unterricht aktuellHeft 1-1991

Rekonstruiert / restauriert Juli 2011


Gerhard Voigt:

Thesen und Vorschläge zur Förderung und Integration ausländischer Schüler

Dokument Information

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Voraussetzungen einer interkulturellen Schwerpunktsetzung:

  • Die Förderung „ausländischer“ Schülerinnen und Schüler darf nicht nach einem Nationalitätenkriterium sondern nach bestimmten Defizittypen organisiert werden, was eine individuelle Beurteilung der Bildungsvoraussetzungen voraussetzt, bei der auch Selbsteinschätzung, Bildungswunsch und Motivationsrichtung angemessen berücksichtigt werden müssen. [Förderung z.B. auch bei Bildungsdefiziten wegen des individuellen sozialen Hintergrundes unabhängig von nationaler Zuordnung; Berücksichtigung von Mehrfachbenachteiligungen, wie sie sich aus der schwierigen „Muttersprachssituation“ z.B. von Kurden türkischer Nationalität, die in Deutschland aufwachsen, beobachten lassen.]
  • Motivation und Bildungszielorientierung sind für den Schul- (Ausbildungs- und Berufs-)erfolg wichtiger als festgestellte „objektivierbare“ Wissensdefizite. Hier darf keinenfalls ein starrer, summativer Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden! Allgemeinbildung und Studierfähigkeit lassen sich nicht durch einen festgeschriebenen Kanon von Kenntnissen und instrumentellen Fähigkeiten bestimmen, sondern ergeben sich aus einer pädagogischen Gesamtbeurteilung, die individuell sehr unterschiedlich inhaltlich untermauert sein kann.
  • Förderung darf nicht zur Aussonderung und Stigmatisierung führen, d.h.: es müssen fließende Grenzen zwischen geförderten und „normalen“ Lerngruppen gefordert werden; Förderung hat das Ziel, dem persönlichen Charakter- und Begabungsbild des Schülers bzw. der Schülerin angemessene Chancengleichheit für die Existenz in der deutschen Gesellschaft zu sichern.
  • Integration und Chancengleichheit beziehen sich auf die Rechte und die tatsächlichen Chancen, alle soziale Positionen in unserer Gesellschaft anstreben und einnehmen zu können; Integration bedeutet aber nicht, die eigene kulturelle und religiöse Herkunft verleugnen oder aufgeben zu müssen: Niemand darf zu einem "Zwangsdeutschen" erzogen werden! Das Bewahren der eigenen herkunftsmäßigen kulturellen Identität gehört zu den verfassungsmäßigen Grundrechten jedes Menschen in unserer offenen und pluralistischen Demokratie.
  • Aus dieser notwendigen Pluralität der individuellen Lebensentwürfe, die von unserer Gesellschaft und Verfassung gleichwertig nebeneinander akzeptiert werden, geht die – für den Gymnasialunterricht bislang noch nicht allgemein akzeptierte – Forderung hervor, daß es nicht primäres Ziel des Fachunterrichtes sein darf, daß die Schülerinnen und Schüler inhaltlich unbedingt das Gleiche zu lernen haben, sondern, allein gemessen am gesamtcurricularen Stellenwert: Vergleichbares und Gleichwertiges, daß also eine viel stärkere inhaltliche Binnendifferenzierung in allen Fächern notwendig wird.
  • Das hat fundamentale Folgen für die Bewertungsschemata, in denen Leistungsalternativen eingebaut werden müssen, und eine Substitution üblicher sprachlicher Ausdruckskriterien durch vergleichbare formale, fachsprachliche, nonverbale oder in anderen verbal-strukturellen Kontexten stehende Äußerungsformen ermöglicht werden muß.

Mögliche Grundtypen der praktischen Förderung:

Förderband¤": Eine Folge von fördernden Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg, wobei am Anfang sicher das Sprachtraining steht, dem dann eine spezialisiertere fachliche und individualisierte Förderung folgt. Hier sollten prinzipiell alle Fächer über ihre Fachbereiche angesprochen werden. Fachliche Förderung wird vorzugsweise interdisziplinär- aufgabenfeldbezogen z.T. mit wechselnder Lehrerbetreuung zu unterrichten sein. Die beteiligten Lehrer sollten in einer speziellen Förderkonferenz ihre Ziele erarbeiten und den Erfolg überprüfen. Dabei ist die Teilnahme an speziellen Lehrerfortbildungsmaßnahmen empfehlenswert.

  • Die Schulträger und die Aufsichtsbehörden sind gefordert, verstärkt den Einstieg der Schulen in die Bilingualität in einer ausgewählten Sprache zu genehmigen und durch Lehrkräfte zu fördern, wobei z.B. Mathematik und eine Naturwissenschaft im Rahmen der gültigen deutschen Richtlinien in der betreffenden Fremdsprache erteilt werden. An diesem Unterricht sollten auch deutsche Schüler teilnehmen können. Das setzt die vorherige Einführung der betreffenden Sprache als Fremdsprache wie, in einem begrenzten Rahmen in den unteren Klassen, für den muttersprachlichen Unterricht voraus.

  • Die fachliche Binnendifferenzierung verlangt von den Fachkonferenzen eine Sichtung des Lehrstoffes in Hinblick auf variable Schwerpunktsetzungen, parallele Lernwege und Einbeziehung fremdkultureller Unterrichtsstoffe und Erfahrungshintergründe in den eigenen Unterricht (fallbezogene Themenschwerpunkte z.B. in türkischer/polnischer Geschichte, Politik und Länderkunde, oder auch entsprechender literarischer, künstlerischer oder philosophischer Inhalte unter strikter Einbeziehung der davon direkt betroffenen Schülerinnen und Schüler). Die Flexibilisierung der Bewertungsschemata (die in der Mittelstufe durch die erlaßmäßige pädagogische Zensierung ohnehin gefordert ist) muß in den Fachkonferenzen auch inhaltlich besprochen werden (Vergleichbarkeit statt Gleichheit der Anforderungen). Über spezifische fachliche Hilfen (Sprachglossare, Übersetzungs- und Verständnishilfen, Veranschaulichungen) sollte Einverständnis erzielt werden. Dazu zum Beispiel: Mathematik und Naturwissenschaften können gerade durch ihre formalisierten "Sprachen" - wenn sie auf ein elitäres Fachbewußtsein verzichten - zu "Rettungsankern" für Schüler mit Sprachdefiziten werden; das erfordert aber den weitgehenden Verzicht auf umgangssprachliche "Einkleidung" der Anforderungen und Aufgaben. Auch in den deutschsprachlichen Fächern ist beim Umgang mit älteren Quellen ein Umdenken erforderlich. Viele heute nicht mehr gebräuchliche Ausdrücke (die auch deutschen Schülern und Lehrern fallweise Verständnisschwierigkeiten bereiten) gehören sicher nicht zum unbedingt erforderlichen Grund- und Fachwissen (und sind gerade ausländischen Schülerinnen und Schülern, wenn sie noch so begabt und intensiv Deutsch gelernt haben, niemals begegnet - und daher von ihnen keinenfalls zu verlangen, auch wenn sie im Unterricht eventuell einmal beiläufig aufgetaucht sind!); sie sind fallweise oder auf Nachfrage auch im Rahmen ei¬¤ ner Klausur (!)¤ vom Lehrer zu erläutern. Auch alte, gebrochene Schrifttypen können nicht ohne weitere Vorübungen verstanden werden.

  • Ein inhaltlicher Schwerpunkt der sprachlichen Integrationsbemühungen ist nicht nur das Sprachtraining, sondern vor allem das "Sprechen über das Sprechen" (metasprachlicher Diskurs) mit der besonderen Betonung des sprachlichen Umganges zwischen Deutschen und Ausländern. Vorurteilshaltungen, Mißverständnisse und die eigene spachliche Identität werden hier bei deutschen wie bei ausländischen Schülern bewußt gemacht (z.B. in den Fächern Deutsch, Sozialkunde und in den Wertfächern).

In Zusammenarbeit mit dem Schulträger (massive Forderungen werden dabei wohl notwendig sein!) sind spezielle Hilfsmittel anzuschaffen:

  • Wörterbücher und Fachwörterbücher für alle vertretenen Sprachen

  • ausländische Schulatlanten

  • ausländische Schulbücher

  • ausländische Handlexika

  • länderkundliche und populärgeschichtliche Bücher für alle Regionen,aus denen Schüler vertreten sind.

Diese Werke können als Hilfsmittel im Unterricht, für Hausaufgaben und in Klausuren von den Schülern verwendet werden.

pua

ISSN

0945-1544

 

 

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell, Heft 1/1991
Hannover, 1996. 94 S., A 5, kart.,
Printausgabe vergriffen

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Vorsitzender: Gerhard Voigt, OStR i.R. (seit 2009) -  Kontakt vgl. Impressum (vgl. Seitennavigation)
Internetausgabe /
 06.11.02 - Letzte Überarbeitung: 10.08.2004 / 03.05.2010 / 30.06.2011

eMail: bismarckschule.voigt@gmx.de

http://www.voigt-bismarckschule.de

 

 

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