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Voraussetzungen
einer interkulturellen Schwerpunktsetzung:
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Die Förderung
„ausländischer“ Schülerinnen und Schüler darf nicht nach einem
Nationalitätenkriterium sondern nach bestimmten Defizittypen organisiert
werden, was eine individuelle Beurteilung der Bildungsvoraussetzungen
voraussetzt, bei der auch Selbsteinschätzung, Bildungswunsch und
Motivationsrichtung angemessen berücksichtigt werden müssen. [Förderung
z.B. auch bei Bildungsdefiziten wegen des individuellen sozialen
Hintergrundes unabhängig von nationaler Zuordnung; Berücksichtigung von
Mehrfachbenachteiligungen, wie sie sich aus der schwierigen „Muttersprachssituation“
z.B. von Kurden türkischer Nationalität, die in Deutschland aufwachsen,
beobachten lassen.]
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Motivation und
Bildungszielorientierung sind für den Schul- (Ausbildungs- und
Berufs-)erfolg wichtiger als festgestellte „objektivierbare“
Wissensdefizite. Hier darf keinenfalls ein starrer, summativer
Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden! Allgemeinbildung und
Studierfähigkeit lassen sich nicht durch einen festgeschriebenen Kanon
von Kenntnissen und instrumentellen Fähigkeiten bestimmen, sondern
ergeben sich aus einer pädagogischen Gesamtbeurteilung, die individuell
sehr unterschiedlich inhaltlich untermauert sein kann.
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Förderung darf nicht
zur Aussonderung und Stigmatisierung führen, d.h.: es müssen fließende
Grenzen zwischen geförderten und „normalen“ Lerngruppen gefordert
werden; Förderung hat das Ziel, dem persönlichen Charakter- und
Begabungsbild des Schülers bzw. der Schülerin angemessene
Chancengleichheit für die Existenz in der deutschen Gesellschaft zu
sichern.
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Integration und
Chancengleichheit beziehen sich auf die Rechte und die tatsächlichen
Chancen, alle soziale Positionen in unserer Gesellschaft anstreben und
einnehmen zu können; Integration bedeutet aber nicht, die eigene
kulturelle und religiöse Herkunft verleugnen oder aufgeben zu müssen:
Niemand darf zu einem "Zwangsdeutschen" erzogen werden! Das Bewahren der
eigenen herkunftsmäßigen kulturellen Identität gehört zu den
verfassungsmäßigen Grundrechten jedes Menschen in unserer offenen und
pluralistischen Demokratie.
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Aus dieser
notwendigen Pluralität der individuellen Lebensentwürfe, die von unserer
Gesellschaft und Verfassung gleichwertig nebeneinander akzeptiert
werden, geht die – für den Gymnasialunterricht bislang noch nicht
allgemein akzeptierte – Forderung hervor, daß es nicht primäres Ziel des
Fachunterrichtes sein darf, daß die Schülerinnen und Schüler inhaltlich
unbedingt das Gleiche zu lernen haben, sondern, allein gemessen am
gesamtcurricularen Stellenwert: Vergleichbares und Gleichwertiges, daß
also eine viel stärkere inhaltliche Binnendifferenzierung in allen
Fächern notwendig wird.
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Das hat fundamentale
Folgen für die Bewertungsschemata, in denen Leistungsalternativen
eingebaut werden müssen, und eine Substitution üblicher sprachlicher
Ausdruckskriterien durch vergleichbare formale, fachsprachliche,
nonverbale oder in anderen verbal-strukturellen Kontexten stehende
Äußerungsformen ermöglicht werden muß.
Mögliche Grundtypen der praktischen Förderung:
Förderband¤": Eine
Folge von fördernden Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg, wobei
am Anfang sicher das Sprachtraining steht, dem dann eine spezialisiertere
fachliche und individualisierte Förderung folgt. Hier sollten prinzipiell
alle Fächer über ihre Fachbereiche angesprochen werden. Fachliche
Förderung wird vorzugsweise interdisziplinär- aufgabenfeldbezogen z.T. mit
wechselnder Lehrerbetreuung zu unterrichten sein. Die beteiligten Lehrer
sollten in einer speziellen Förderkonferenz ihre Ziele erarbeiten und den
Erfolg überprüfen. Dabei ist die Teilnahme an speziellen
Lehrerfortbildungsmaßnahmen empfehlenswert.
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Die Schulträger und
die Aufsichtsbehörden sind gefordert, verstärkt den Einstieg der Schulen
in die Bilingualität in einer ausgewählten Sprache zu genehmigen und
durch Lehrkräfte zu fördern, wobei z.B. Mathematik und eine
Naturwissenschaft im Rahmen der gültigen deutschen Richtlinien in der
betreffenden Fremdsprache erteilt werden. An diesem Unterricht sollten
auch deutsche Schüler teilnehmen können. Das setzt die vorherige
Einführung der betreffenden Sprache als Fremdsprache wie, in einem
begrenzten Rahmen in den unteren Klassen, für den muttersprachlichen
Unterricht voraus.
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Die fachliche
Binnendifferenzierung verlangt von den Fachkonferenzen eine Sichtung des
Lehrstoffes in Hinblick auf variable Schwerpunktsetzungen, parallele
Lernwege und Einbeziehung fremdkultureller Unterrichtsstoffe und
Erfahrungshintergründe in den eigenen Unterricht (fallbezogene
Themenschwerpunkte z.B. in türkischer/polnischer Geschichte, Politik und
Länderkunde, oder auch entsprechender literarischer, künstlerischer oder
philosophischer Inhalte unter strikter Einbeziehung der davon direkt
betroffenen Schülerinnen und Schüler). Die Flexibilisierung der
Bewertungsschemata (die in der Mittelstufe durch die erlaßmäßige
pädagogische Zensierung ohnehin gefordert ist) muß in den
Fachkonferenzen auch inhaltlich besprochen werden (Vergleichbarkeit
statt Gleichheit der Anforderungen). Über spezifische fachliche Hilfen
(Sprachglossare, Übersetzungs- und Verständnishilfen,
Veranschaulichungen) sollte Einverständnis erzielt werden. Dazu zum
Beispiel: Mathematik und Naturwissenschaften können gerade durch ihre
formalisierten "Sprachen" - wenn sie auf ein elitäres Fachbewußtsein
verzichten - zu "Rettungsankern" für Schüler mit Sprachdefiziten werden;
das erfordert aber den weitgehenden Verzicht auf umgangssprachliche
"Einkleidung" der Anforderungen und Aufgaben. Auch in den
deutschsprachlichen Fächern ist beim Umgang mit älteren Quellen ein
Umdenken erforderlich. Viele heute nicht mehr gebräuchliche Ausdrücke
(die auch deutschen Schülern und Lehrern fallweise
Verständnisschwierigkeiten bereiten) gehören sicher nicht zum unbedingt
erforderlichen Grund- und Fachwissen (und sind gerade ausländischen
Schülerinnen und Schülern, wenn sie noch so begabt und intensiv Deutsch
gelernt haben, niemals begegnet - und daher von ihnen keinenfalls zu
verlangen, auch wenn sie im Unterricht eventuell einmal beiläufig
aufgetaucht sind!); sie sind fallweise oder auf Nachfrage auch im Rahmen
ei¬¤ ner Klausur (!)¤ vom Lehrer zu erläutern. Auch alte, gebrochene
Schrifttypen können nicht ohne weitere Vorübungen verstanden werden.
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Ein inhaltlicher
Schwerpunkt der sprachlichen Integrationsbemühungen ist nicht nur das
Sprachtraining, sondern vor allem das "Sprechen über das Sprechen" (metasprachlicher
Diskurs) mit der besonderen Betonung des sprachlichen Umganges zwischen
Deutschen und Ausländern. Vorurteilshaltungen, Mißverständnisse und die
eigene spachliche Identität werden hier bei deutschen wie bei
ausländischen Schülern bewußt gemacht (z.B. in den Fächern Deutsch,
Sozialkunde und in den Wertfächern).
In Zusammenarbeit mit
dem Schulträger (massive Forderungen werden dabei wohl notwendig sein!)
sind spezielle Hilfsmittel anzuschaffen:
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Wörterbücher und
Fachwörterbücher für alle vertretenen Sprachen
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ausländische
Schulatlanten
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ausländische
Schulbücher
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ausländische
Handlexika
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länderkundliche und
populärgeschichtliche Bücher für alle Regionen,aus denen Schüler
vertreten sind.
Diese Werke können als
Hilfsmittel im Unterricht, für Hausaufgaben und in Klausuren von den
Schülern verwendet werden.
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pua
ISSN
0945-1544
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Dokument Information:
Veröffentlicht in
politik unterricht aktuell,
Heft 1/1991
Hannover, 1996. 94 S.,
A 5, kart.,
Printausgabe vergriffen
Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover
Vorsitzender: Gerhard Voigt, OStR i.R. (seit 2009) - Kontakt vgl.
Impressum (vgl. Seitennavigation)
Internetausgabe /
06.11.02
- Letzte Überarbeitung: 10.08.2004 / 03.05.2010 / 30.06.2011
eMail:
bismarckschule.voigt@gmx.de
http://www.voigt-bismarckschule.de
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