I.
Der jetzt vorgelegt Entwurf für Rahmenrichtlinien
für die Klassen 9-10 des Gymnasiums für das Fach Sozialkunde ist eine
Überarbeitung der bisherigen Rahmenrichtlinien für das Fach. Eine
Überarbeitung forderte der VERBAND DER POLITIKLEHRER e.V. schon seit längerem,
da er die Richtlinien für fachlich und didaktisch veraltet, konzeptionslos und
den Zielen der politischen Bildung nicht entsprechend hält. So beurteilt er
jetzt mit Interesse, wie die Chance einer Überarbeitung genutzt worden ist.
Leider ist das Résumé ernüchternd: eine Chance wurde vertan, den gewandelten
gesellschaftlichen Verhältnissen und den neueren Einsichten der
Jugendforschung gerecht zu werden. Es liegt jetzt ein Entwurf vor, der alte
Konzepte - oder besser: Konzeptionslosigkeiten - fortschreibt und fachliche
und fachdidaktische Entwicklungen nicht zur Kenntnis nimmt. Das Beste, was man
über diesen Entwurf sagen kann, ist, daß er für anspruchslose
Unterrichtskonzepte geeignet und harmlos ist, wobei diese „Harmlosigkeit“, der
Versuch, nicht mit „Reizthemen“ oder „besetzten Begriffen“ politisch
anzustoßen, selbst natürlich faktisch ein Konzept der Entpolitisierung und -
trotz aller „politischer“ Themen - der Entfremdung von der politischen
Auseinandersetzung vertritt.
II.
Das erste, was auffällt, ist, daß Lernsituationen
vorwiegend institutionell verstanden werden, wo den handelnden Personen und
Gruppen von Anfang an fest umrissene Rollen (Bürger, Regierung,
Familienmitglieder) zugewiesen werden. Ohne daß hier theoretische Konzepte
stringent umgesetzt werden, wird doch deutlich, daß das hinter den RRL
stehende Gesellschaftsbild stark von der - wissenschaftlich heute sehr infrage
zu stellenden - Rollentheorie geprägt wird; doch wird darüber hinaus deutlich,
daß das Erkenntnisinteresse garnicht in erster Linie der Gesellschaft,
sondern, repräsentiert durch seine Institutionen, dem Staat gilt. Der Ansatz,
den Staat nicht in erster Linie als Herrschaftsverband und Konfliktfeld
institutionalisierter Interessen, sondern als ordnenden Rahmen für das Leben
des Einzelnen zu verstehen, entspricht klassischen, idealistischen
Staatsphilosophien, aber nicht einer moderner Gesellschaftswissenschaft. Hier
wird ernst gemacht mit der populären Forderung nach Entwissenschaftlichung und
Entintellektualisierung der Schule: von Wissenschaflichkeit wirklich keine
Spur mehr. Mehr als Staatslegitimation wird wohl bei diesem Unterricht nicht
herauskommen. [Das bedeutet natürlich nicht, daß der VERBAND DER POLITIKLEHRER
e.V. Kenntnisse über den Staat und seine Funktion nicht für lernenswert hält,
ganz im Gegenteil, doch er fordert, daß das Erlernen dieser Kenntnisse
eingebunden wird in ein schülerbezogenes und gesellschaftswissenschaftlich
vertretbares Erkenntnisinteresse.]
III.
Sechs Unterrichtseinheiten mit 48 Stunden
Staatslehre, eine Unterrichtseinheit mit 7 Stunden Medienkunde (auch noch
recht abgehoben vom Erfahrungshorizont des Schülers: Presserecht, offiziöse
Medien der Erwachsenen etc.), eine Einheit Suchtgefahren (der Problemdruck
verbietet ein Ignorieren dieses Themas; Aids wird sicher noch bald
pflichtgemäß nachgeschoben), und schließ je einmal Familie, einmal Schule: die
didaktischen Mißverhältnisse sind - trotz 35 Stunden Wahlthemen - eklatant.
Sind die Reaktionen der Jugendlichen auf die Erwachsenenwelt nicht gerade eine
Reaktion auf diese arrogante, staatsfixierte Interessenhaltung der Schule, der
Sozialkunde, die nicht in der Lage sind, vom Schüler und seinen Problemen aus
zu denken? [Das war, wir erinnern ausdrücklich daran, einmal Standardeinsicht
der Politikdidaktik zu Begründung des Faches!] Es ist evident, daß, trotz
einiger darüber hinausgehender allgemeiner Lernziele (die mit diesen RRL
sicher nicht zu erreichen sind) nur die Wissensvermittlung angestrebt wird.
Aus der Perspektive derer, die Schule politisch verantworten (und deren
Lebenssphäre die Parteipolitik ist), ist es verständlich, daß sie Realität als
staatliche oder parteipolitisch bestimmte Realität erleben. Doch kann dies
nicht Maßstab der Pädagogik oder erst recht nicht der politischen Bildung
sein, die den Schüler und seine Erlebnismöglichkeiten zum Ausgangspunkt nehmen
muß. Wir kritisieren den pädagogischen Ansatz dieser Rahmenrichtlinien ganz
grundsätzlich und können diesem Entwurf daher in dieser Form nicht zustimmen.
Einige inhaltliche Konkretisierungen leiten wir aus dieser Stellungnahme ab:
IV.
Der didaktische, und nicht nur wie in den RRL
zugestanden der methodische Ansatz muß der aktuellen Erfahrung und der
Kontroverse entspringen (Ergebnisoffene Situationen, wie in den RRL
angesprochen, sind in dieser Formulierung nur ein nicht tragfähiger Notbehelf
der Umgehungsterminologie); Medienkritik muß ganz allgemein als Erfahrungs-
und Wahrnehmungskritik auch gegenüber staatlichen und politischen Postulaten
didaktisches Leitprinzip sein. Daraus lassen sich einige Lernfelder
entwickeln, die nicht wie in den RRL institutionell verfestigt sind und
gleichwohl gültige Einsichten über unsere Gesellschaft und den Staat
vermitteln (wenn auch in einem anderen, schülernäheren Kontext als es sich die
Rahmenrichtlinienautoren vorstellen können oder wollen): -
Friedenspädagogische Ansätze thematisieren Konflikterfahrungen auf allen
Wahrnehmungs- und Gesellschaftsebenen; sie zielen unmittelbar auf Befähigungen
des Schülers ab, mit Konflikten umgehen zu können und Gewalt nicht nur zu
tabuisieren sondern innerlich zu bewältigen. - Jugendkonflikte und
Jugendkulturen nicht nur aus der Sicht der etablierten Generation heraus zu
verstehen, sondern aus der Erlebniswelt der Schüler selbst heraus zu
thematisieren, führt zu einer Erweiterung der Reflexionsfähigkeit, die dem
Schüler tatsächliche Entwicklungsperspektiven eröffnet. - Stereotypen,
Vorurteile, Ausländerfeindlichkeit, Rechtsradikalismus: dieser wohl wichtigste
soziale Brennpunkt in der heutigen BRD muß notwendigerweise im Mittelpunkt
einer verantwortbaren Sozialkunde stehen. - Umwelt und Ökologie: dieser
Themenbereich trifft die Zukunftsängste und die oft pessimistische Weltsicht
der Jugendlichen unmittelbar und ist ja tatsächlich ein brennendes Problem,
das von anderer Seite her oft manipulativ in Anspruch genommen wird. Die
Beziehungen zum Staatsverhalten, zur Wirtschaftsordnung, zum
Rechtsradikalismus (über die Abart des „Ökofaschismus“, „Blutund-Boden“-Ideologie,
Irrationalismus und „New Age“) und zur Jugendkultur sind offensichtlich; es
liegt also nahe, hier ein Integrationsthema zu suchen. - Arbeitslosigkeit,
persönliche Zukunftsperspektiven: wenn dieses Thema nicht oktroyiert
erscheint, sondern aus dem aktuellen Umgang mit den Jugendlichen selbst heraus
entwickelt wird, eignet es sich zu einem sinnvollen Brückenthema zu vielen
aktuellen und relevanten Problemfelder unserer Gesellschaft. Aus diesen, noch
recht exkursorischen Bemerkungen zu den Problemfelder, mit denen die
Politikdidaktik sich heute schwerpunktmäßig auseinandersetzt, und die
gleichzeitig auch wesentliche Problemfelder der Gesellschaft und der Politik
darstellen, und einem direkten Vergleich mit den „Situationen“ der RRL wird
evident, wie weit sich die Schulpolitik von der tatsächlichen politischen und
gesellschaftlichen Entwicklung entfernt, um nicht zu sagen: entfremdet hat. Es
sollte die Aufgabe einer grundlegenden Revision des vorgelegten Entwurfs sein,
diese Kluft zu verkleinern, zu überbrücken.
Zusammenfassung:
Der vorgelegte Rahmenrichtlinienentwurf Sozialkunde:
- trifft nicht die Rezeptions- und Erfahrungshorizonte des Schülers,
- entspricht nicht dem Stand der Fachdidaktik,
- ist von den Inhalten her inaktuell und z.T. wenig relevant,
- berücksichtigt nicht die moderne pädagogische Diskussion.
Wesentliche Positionen der Politik bleiben
ausgespart, so daß keine positiven Auswirkungen auf den Unterricht zu erwarten
sind. Im Gegenteil, die Schüler werden nicht dazu befähigt, die relevanten
politischen und gesellschaftlichen Problemlagen zu bewältigen. Die
Grundkonzeption ist ebenso zu verwerfen wie die inhaltliche Konkretisierung.
Eine Revision erscheint dringend notwendig.
POLITIK UNTERRICHT
AKTUELL
Dezember 1988