I.
Daß ein Bedürfnis nach
Überarbeitung der bisherigen RRL für das Fach Erdkunde bestand, ist offen¬
sichtlich. Die Einseitigkeit und Konzeptionslosigkeit der bisher gültigen
Rahmenrichtlinien sind ebenso zu Recht kritisiert worden wie, vor allem in den
„BUS“-Stellungnahmen, ihre Materialfülle und thematische Inkonsistenz. Der
VER¬ BAND DER POLITIKLEHRER e.V. hat jedoch zusätzlich noch beanstandet, daß
die gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen des Faches eben¬ sowenig wie
die fachimmanenten Ansätze der politischen Bildung adäquat berücksichtigt
worden waren. Eine Überarbeitung ist daher zunächst einmal zu begrüßen. Das
Ergebnis ist dann an dieser Ausgangskritik und an den schulpolitisch gesetzten
Überarbeitungsprämissen zu messen. Und hier treten, das sei schon einleitend
gesagt, gravierende Mängel und fachliche Defizite auf.
II.
Die erste Kritik trifft
ganz grundsätzlich die Funktion dieser Rahmenrichtlinien für die Entwicklung
des Faches Erdkunde in der Schule. Zwar entspricht es dem Charakter von
„Richtlinien“, politisch verantwortete „Setzungen“ zu sein. Wo sich diese
„Setzungen“ jedoch auf die Inhalte der Fachdidaktik und der Fachwissenschaft
beziehen, halten wir sie für anachronistisch und dem verfassungsmäßig
gesicherten Wissenschaftspluralismus nicht entsprechend. Unserer Auffassung
nach darf der „Setzungscharakter“ von Richtlinien tatsächlich nur den
unumstrittenen fachlichen Konsens festschreiben und muß sich im übrigen auf
nun tatsächlich aus dem politischen Bereich heraus zu verantwortende Lern- und
Verhaltenszielformulierungen beschränken. Die notwendige inhaltliche Dimension
von Rahmenrichtlinien ist demhingegen neu zu bestimmen, zielend auf diskutive
Offenheit, fachliche An¬ regung und zukunftsoffene Fachkonzeptionen. Wenn, aus
rechtssystema¬ tischen Gründen, in Richtlinien selbst auf Begründungen
verzichtet werden soll, so halten wir es für unverzichtbar, gleichzeitig einen
begründenden und die Arbeit mit den Richtlinien erst sinnvoll machenden
fachdidaktischen und fachlichen Kommentar erarbeiten zu lassen, der wie die
Richtlinen selbst einer öffentlichen Diskussion zu unter¬ ziehen ist.
III.
Diese lange allgemeine
Einführung ist gerade für das Fach Erdkunde notwendig, da in diesem Fach
nahezu unüberbrückbare fachliche und fachdidaktische Kontroversen existieren,
zwischen denen zu entscheiden nicht in der Kompetenz des Kultusministers
liegt. Dem vorliegende Rahmenrichtlinienentwurf ist erfreulicherweise
anzusehen, daß sich die Kommission wohl dieser Kontroversen bewußt war und
nach offenen Formulierungen gesucht hat, die weithin akzeptabel sein dürften.
Doch ist das aufgrund der ministeriellen Vorgaben, so sie dem VERBAND DER
POLITIKLEHRER e.V. zugänglich sind, erkauft worden durch einen Rückzug aus der
aktuellen fachdidaktischen Diskussion zugunsten oft willkürlich erscheinender,
wenn auch im einzelnen selten zu beanstandender, inhaltlicher Festlegungen.
Aktuelle fachdidaktische Möglichkeiten, die z.B., hier nur exemplarisch
genannt, das Fach modernisieren und relevanter machen könnten, sind nicht
berücksichtigt worden oder konnten aufgrund der „BUS“-Kritiken nicht
einbezogen werden: so z.B. die, gerade als didaktisches Prinzip wichtige
„angewandte Geographie“ (NEUKIRCH), die „Geographie als politische Bildung“,
die dem VERBAND DER POLITIKLEHRER e.V. selbstverständlich besonders am Herzen
liegt (SCHRAMKE, JANDER, WENZEL, SCHMIDT-WULFFEN), die historische Geographie
und die „kritische Didaktik“ (FILIPP). Erst in der Auseinandersetzung mit
diesen Konzeptionen kann die Geographie wieder fachliches und
bildungspolitisches Profil und Gewicht bekommen. Demgegenüber wurden,
zumindest implizit, bildungspolitische Konzepte zugrunde gelegt, die
schlichtweg überholt sind, wenn sie auch in einer gewissen verbalen Akrobatik
„modernisiert“ und verschleiert worden sind. Dazu gehören vor allem: - das
„Prinzip: vom Nahen zum Fernen“ - der unreflektierte Raumbegriff (z.B. S.2) -
die Idee des „räumlichen Kontinuums“. Alle drei Ansätze sind fachlich nicht
mehr haltbar. An Stelle des Prinzips „Vom Nahen zum Fernen“ kann, lern- und
wahrnehmungspsychologisch, nur der (selbst auch noch problematische) Gegensatz
von „selbst erfahrener“ und „medienvermittelter Realität“ treten. Hier könnte
eine erfahrungsorientierte Fachdidaktik ansetzen, müßte dann aber das Subjekt
des Schülers ebenso wie die notwendige Medienkritik thematisch in das
Unterrichts- und Vermittlungskonzept mit einbeziehen, was in dem völlig
kognitivgegenständlichen RRL-Entwurf auch nicht in Ansätzen geschieht.
Zum Raumbegriff nur zwei
Zitate aus der Fachliteratur:
„1. Forschung ist immer
spezialisiert, sie kann sich, insofern sie für sich in Anspruch nehmen will,
Neues zu erkennen, nicht auf so komplexe Gebilde wie die Länder der Erde, also
großräumige Geofaktorensysteme in ihrem Totalzusammenhang beziehen. .
2. Länder und
Landschaften sind der Geographie nicht vorgegeben, sondern Ergebnis einer
geographischen Objektivierung. Sie sind auch nicht per se Individuen,
individuell ist nur die einzelne Erdstelle. .
3. Die Einheit der
Geographie ergibt sich über die Einheit der Gesichtspunkte, unter der die
Objektivierung vollzogen wird. Das Einheitsproblem ist keine Frage der
Forschung, sondern der Lehre. Zu diesem Zweck erscheint disziplinäre Einheit
allerdings sinnvoll und notwendig.“ [WARDENGA 1987, S. 204]
„Im Fall der
Sozialgeographie (i.w. S.) besteht das Problem darin, daß sie ebenfalls
konstitutionell () darauf festgelegt ist, in einer räumlichen Sprache über
Soziales zu reden, und d.h. zum Beispiel: eine Struktur der physischen Welt zu
benutzen, um Phänomene der sozialen Welt zu ordnen, also Phänomene in einer
Welt, deren Charakteristikum gerade darin besteht, daß sie - im Gegensatz zu
den Gegenständen der physischen Welt - überhaupt keine räumliche Existenz
besitzen.“
Die räumliche Kodierung,
d.h. „der choristische Ansatz führt zu einer inadäquaten Homogenisierung der
sozialen Welt“, d.h. der „sozialen Positionen“ und „Sinnwelten“. [HARD 1987]
Zum dritten Punkt: Der
kritische Ansatz ergibt sich schon aus dem letzten Zitat von HARD; die
„inadäquate Homogenisierung“ kann auch ganz allgemein auf das Lernziel der RRL,
„ein ausbaufähiges Bild von der Erde“ zu erwerben - übrigens aus den alten RRL
übernommen -, übertragen werden; lernpsychologisch existiert keine
„kontinuierliche Raumerfahrung“, gerade die Inhomogenität, die heterogene
psychische Besetzung, die vielfältigen sozialpsychologischen Bedingungen der
Aufmerksamkeit sind die Realität der Raumerfahrung. Es ist völliger Unsinn,
anzunehmen, daß eine möglichst gleichmäßige Verteilung (zwangsläufig eher
punktueller) Raumbeispiele, angeordnet in einem regelhaften topographischen
Muster, auch nur ansatzweise in den Köpfen ein „räumliches Kontinuum“
entstehen ließe. Jede empirische Untersuchung über Weltbilder von Schülern
belegt das Gegenteil. Und wenn „Raumkontinuum“ selbst zum (Meta-)
Lerngegenstand gemacht wird, eignet sich der Schüler eine irrelevante oder
sogar ideologisch verkleisternde Weltsicht an, die seinen
Erfahrungsmöglichkeiten zuwider läuft.
Wir ziehen daraus die
Konsequenz, zu fordern, daß die RRL aufgrund dieser grundlegenden Kritik an
der wissenschaftlichen und fachdidaktischen Basis neu zur Überarbeitung
gegeben werden und daß gleichzeitig neue Überlegungen zur Form und Funktion
von Rahmenrichtlinen anzustellen sind.
IV.
Zwei weitere
Kritikpunkte seien noch angefügt:
1. Die Stoffülle des
Faches ist nicht wirkungsvoll eingeschränkt worden, kann sie wohl auch aus
fachsystematischen Gründen nicht. Wir befürworten deshalb, ein begründetes
inhaltliches Raster fächerübergreifend zwischen der Fächern des
Gesellschaftswissenschaftlichen Bereiches zu konzipieren, was die Auswahl der
Raumbeispiele ebenso wie der gesellschaftlichen Situationen, die
Unterrichtsgegenstand sein sollten, erheblich vergrößert und die didaktische
Flexibilität und Konzentration aller beteiligter Fächer erheblich vergrößern
würde.
2. Die Begriffsliste im
Inhaltsraster ist ein besserer (oder schlechterer) Witz, der weder hilfreich,
noch fachlich erschließend, noch didaktisch konsensfähig ist. Diese
„originelle“ Erweiterung der RRL sollte schnellstens eliminiert werden, um
Lächerlichkeiten zu vermeiden.
Schlußbemerkung
Die Notwendigkeit der
Überarbeitung der RRL ist nicht zu bestreiten.
Der vorgelegte Entwurf
ist besser, als die bisherigen RRL; es ist der Versuch unternommen worden,
kontroverse Positionen zu entschärfen. Die fachlichen und fachdidaktischen
Grundlagen sind jedoch einseitig, defizitär und z.T. anachronistisch. Das Fach
Erdkunde wird durch diese RRL ebensowenig gefördert wie die mit ihr verbundene
politische Bildung.
POLITIK UNTERRICHT
AKTUELL
Dezember 1988