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politik
unterricht aktuell 2/1988
"Politikunterricht
nach „der Wende“ - was kommt danach?"
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Diskussionspunkte für eine neue Schulpolitik in Niedersachsen
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Dokument Information
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In vielen Gesprächen mit Kollegen kristallisieren
sich einige Leitlinien für schulpolitische Forderungen an eine neue
niedersächsische Landesregierung heraus, die zunächst einmal in unserer
Mitgliederschaft zur Diskussion gestellt werden sollen. Sinn soll es
sein, nach einer gewissen internen Diskussionsphase mit diesen
Forderungen in die Öffentlichkeit zu treten und z.B. eine größere
Veranstaltung mit niedersächsischen Schul- und Bildungspolitikern
durchzuführen. Ohne Zweifel müssen dafür auch neue Rahmenbedingungen
gesetzt werden: die Bildungspolitik muss im Programm der Landesregierung
wie im niedersächsischen Etat einen anderen, deutlich verbesserten
Stellenwert einnehmen und, dies zugrunde gelegt, muss auch die Personal-
und Einstellungspolitik grundlegend verbessert werden mit
Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen. Dies sind allgemeine
gewerkschaftliche Forderungen – wie im übrigen die eine oder die andere
These des nachfolgenden Textes auch –, sie sind damit aber auch
notwendige Voraussetzung dafür, die Situation der politischen Bildung in
den Schulen und speziell des Faches Politik zu verbessern und
aufzuwerten. Wir sehen keinen Sinn darin, schulpolitisch nicht mehr über
den Tellerrand des eigenen Faches hinauszuschauen, sondern wir wollen
eine neue Bildungspolitik in allen Bereichen unseres Erziehungswesens.
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Das Schulsystem ist unter der
Zielsetzung einer fortschreitenden Integration der Schulformen
weiter zu entwickeln. Alle Integrations- und Kooperationsansätze sind,
auch standortabhängig unterschieden, zu fördern und zu unterstützen.
Auch dort, wo zunächst die weitest entwickelte Integrationsform der IGS
nicht zu realisieren ist, können Schritte zu einem integrierenden System
unternommen werden. Es ist anzustreben, die isolierte Hauptschule
aufzugeben und in integrierte Systeme einzubeziehen. Das geschieht
parallel zur allgemeinen Einführung eines zehnten Schuljahres. Die als
Schulform und -standort isolierte Orientierungsstufe hat sich nicht
bewährt; sie ist in integrierte Systeme einzubeziehen. Bei Gesamtschulen
sollte sie, wie jetzt schon vorhanden, als Eingangsstufe bestehen, in
den anderen Fällen sollte sie in eine neue sechsjährige Grundschule
einbezogen werden, ohne dabei aber ihre eigenen orientierenden Aufgaben
als Schulstufe zu verlieren.
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Ganztagsschulformen
sind weiter zu entwickeln und standortspezifisch ausgestaltet
flächendeckend für den Sek.I-Bereich anzubieten.
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Im
Sek.I-Bereich ist die Arbeitsbelastung durch drastische Einschränkung
der Pflichtstundenzahlen zu reduzieren. Ein breites Angebot im
Wahlbereich soll den Unterricht in den Pflichtfächern ergänzen. Dafür
müssen die fachlichen Anforderungen (z.B. in den Rahmenrichtlinien)
überprüft und exemplarisch neu gewichtet werden. Schüler- und
lebensbezogene Unterrichtsstoffe sollen einen Unterricht ersetzen, der
sich nur noch aus konventionellen Bildungsvorstellungen legitimiert. Der
politischen Bildung kommt bei dieser Neubestimmung eine zentrale Aufgabe
zu. In den kritischen Jahrgängen der 9. und 10. Klassenstufe soll die
Schule zu einer polytechnischen Stufe fortentwickelt werden, in der
praktische Lernangebote eine zentrale und auch berufsorientierende Rolle
spielen. Die soll auch für das Gymnasium gelten.
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Die
Fülle der derzeitigen Schulabschlüsse soll überprüft und
reduziert werden. Alle Schullaufbahnen sollen ohne institutionalisierten
Zeitverlust die Möglichkeit des Erwerbs jedes weiterführenden
Schulabschlusses öffnen. Schulabschlüsse sollen dabei offener
strukturiert und weniger an einem Pflichtkanon der Fächer orientiert
sein, so dass auch Schulversuche und alternative Schullaufbahnen (auch
in geeigneten Schulen des privaten Schulwesens) ohne zusätzliche
Erschwernisse die volle Abschlussvielfalt bis hin zur Studierfähigkeit
eröffnen können. Ungleichwertige Übergangshürden zur Sek. II in den
verschiedenen Schulformen müssen beseitigt werden. Das Abitur muss die
einzige allgemeine Zugangsvoraussetzung für das Studium bleiben;
Hochschuleingangsprüfungen sind abzulehnen. Das berührt jedoch nicht
besondere, ggf. fachgebundene zusätzliche Hochschulzugangsmöglichkeiten
z.B. über den zweiten Bildungsweg und über besondere abiturersetzende
Prüfungen; diese Zugangswege sind zu erleichtern und zu fördern.
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Die Integration von beruflicher und allgemeiner Bildung ist zu
fördern, u.a. durch flächendeckende Einführung des
Berufsgrundbildungsjahres, durch berufliche und technische
Unterrichtsfächer im Sek.II-Bereich der allgemeinbildenden Schulen, die
dafür mit den gut ausgestatteten Berufsschulen kooperieren, durch
gegenseitige Information und didaktischen Austausch z.B. zur Einrichtung
einer polytechnischen Stufe in den allgemeinbildenden Schulen. Das
Berufsgrundbildungsjahr soll grundsätzlich in die Ausbildungsvergütung
einbezogen werden; als Übergangsregelung soll der Zugang der
Berufsschüler zu BAFÖG/NAFÖG ermöglicht werden. Die erprobte und
bewährte besondere Förderung lernschwacher Schüler in den Berufschulen
vor allem durch praktisch orientierte Ausbildungsgänge soll beibehalten
und besonders gefördert werden.
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Die
Schulverfassung ist in Richtung auf größere Unabhängigkeit und
Selbstverantwortung der Schulen weiter zu entwickeln, wobei Konzepte
der Stadtteil- und Bürgerschule möglich sein müssen. Die
Selbstverantwortung darf jedoch nicht durch Orientierungslosigkeit
konterkariert werden. Daher ist ein umfassendes und kompetentes
Beratungs- und Fortbildungssystem zu entwickeln, das – bis auf deutlich
eingeschränkte Fälle der Rechtsaufsicht – die bisherige Mittelinstanz
und obere Schulbehörde ablöst. In diesem Bereich sind die
Personalvertretungsrechte zu stärken und eine kontinuierliche
Mitbestimmung in allen grundsätzlichen und personalpolitischen Fragen zu
gewährleisten.
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Die
Sek. II der allgemeinbildenden Schulen ist grundlegend zu reformieren,
wobei viele Elemente der ursprünglichen Konzeption der Kursstufe wieder
aufgegriffen werden können:
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Die Klassenstufe 11 ist wieder auf ein
strikt vorbereitendes Vorsemester zu reduzieren. Darauf folgen dann
durchschnittlich vier Semester Kursstufe, was – auch bei einem
Abiturtermin am Ende der Gesamtschulzeit – zu einer eventuellen
Verkürzung der Schulzeit führen kann. Die Dauer des Besuchs der Sek. II
sollte in gewissen Grenzen flexibel sein und vom Schüler selbst bestimmt
werden können. Jahrgangswiederholungen mit „Kursverlusten“ aus dem
„ersten Durchgang“ sollte es nicht geben; an diese Stelle tritt ein „credits“-System.
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Die Pflichtauflagen werden
reduziert. In den Mittelpunkt wird wieder die Verteilung der Kurse auf die
Aufgabenfelder gestellt. Der Tendenz, Haupt- und Nebenfächer zu unterscheiden,
ist entgegenzuwirken.
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Projektorientiertes Lernen,
interdisziplinäre Kursfolgen und polyvalente Kursangebote sind gleichberechtigt
anzuerkennen; die Schulen sind zu ermutigen, solche neuen Lernformen zu erproben
und in die Praxis umzusetzen. Dabei sollten auch Prüfungsfächer und
Leistungskurse mit polyvalenten und interdisziplinären Kurssequenzen möglich
sein. Das traditionelle Fachsystem ist dabei kritisch zu werten und nach
Möglichkeit in seiner Bedeutung zu reduzieren. Rahmenrichtlinien müssen in den
Aufgabenfeldern aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls integriert werden.
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P raktische Fächer können an
allen Schulen in die Abiturqualifikation mit einbezogen werden.
Über das „credits“-System können, nach
inhaltlicher und rechtlicher Prüfung, auch außerhalb der Schule
erworbene gleichwertige Qualifikationen in die Abiturqualifikation mit
einbezogen werden, wodurch unter Umständen das Fremdsprachenangebot der
Volkshochschulen besser genutzt werden könnte. Vorhandene berufliche
Qualifikationen können mit berücksichtigt werden.
Muttersprachliche Kurs- und Prüfungsangebote
für Schüler und Schülerinnen ausländischer Herkunft sind flächendeckend
nach Bedarf einzurichten.
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Schulversuche und
Laborschulen sind zu ermöglichen, zu fördern und einzurichten. Für eine
wissenschaftliche Betreuung über längere Zeiträumen hin sind die
personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Die Ergebnisse
sind vom Land zu publizieren und den Schulen zur Kenntnis zu bringen.
Bewährte Neuerungen sind in anderen Schulen zu genehmigen und zu
fördern.
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Reformkommissionen für die einzelnen Schulstufen
sollten als Dauereinrichtung geschaffen werden; sie sollten flexibel
besetzt und aufgabenspezifisch reorganisierbar gestaltet sein; dabei
sollte nur in Ausnahmefällen eine Fachseparation erfolgen. Diese
Reformkommissionen begleiten Schulversuche, verfolgen ohne
Aufsichtsfunktion Bewährung oder Probleme von Rahmenrichtlinien,
Erlassen und – in ausgewählten Fällen – der Unterrichtspraxis in den
Schulen. Die Kommissionen erstellen Gutachten, Reformvorschläge,
Unterrichtsvorschläge und initiieren bei Bedarf die Überarbeitung von
Rahmenrichtlinien.
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pua 1988
ISSN
0945-1544
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Dokument
Information:
Im Jahrgang 1988 sind mehrere Heft in
Eigenkopie im Format A 5 / geheftet / erschienen, die noch nicht mit
ISSN- und ISBN-Nummern versehen waren. Einige der hier veröffentlichten
Aufsätze sind jetzt wieder in der durchgesehenen Internet-Fassung neu
veröffentlicht. Die Druckversion ist restlos vergriffen und wird auch
nicht wieder aufgelegt.
politik
unterricht aktuell 1/1988
"Kritik der aktuellen Bildungspolitik"
politik
unterricht aktuell 2/1988
"Politikunterricht
nach „der Wende“ - was kommt danach?"
politik
unterricht aktuell 3/1988 (Dezember)
"Kritik der aktuellen Bildungspolitik"
Veröffentlicht in
politik unterricht aktuell
Heft 1988
Hannover, 1988. A 5, geheftet.
Printausgabe vergriffen
Herausgeber: Verband der Politiklehrer
e.V., Hannover
Herausgegeben von Gerhard Voigt OStR i.R.
(seit 2008). Kontakt vgl. Impressum (vgl. Seitennavigation)
Netzpublikation 28.10.02 / aktualisiert
05.05.2003 / Letzte Überarbeitung: 3.8.2004 / 30.06.2011 /
09.08.2011
eMail:
bismarckschule.voigt@gmx.de
http://www.voigt-bismarckschule.de
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