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politik unterricht aktuell 2/1988

"Politikunterricht nach „der Wende“ - was kommt danach?"


Diskussionspunkte für eine neue Schulpolitik in Niedersachsen

Dokument Information

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In vielen Gesprächen mit Kollegen kristallisieren sich einige Leitlinien für schulpolitische Forderungen an eine neue niedersächsische Landesregierung heraus, die zunächst einmal in unserer Mitgliederschaft zur Diskussion gestellt werden sollen. Sinn soll es sein, nach einer gewissen internen Diskussionsphase mit diesen Forderungen in die Öffentlichkeit zu treten und z.B. eine größere Veranstaltung mit niedersächsischen Schul- und Bildungspolitikern durchzuführen. Ohne Zweifel müssen dafür auch neue Rahmenbedingungen gesetzt werden: die Bildungspolitik muss im Programm der Landesregierung wie im niedersächsischen Etat einen anderen, deutlich verbesserten Stellenwert einnehmen und, dies zugrunde gelegt, muss auch die Personal- und Einstellungspolitik grundlegend verbessert werden mit Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen. Dies sind allgemeine gewerkschaftliche Forderungen – wie im übrigen die eine oder die andere These des nachfolgenden Textes auch –, sie sind damit aber auch notwendige Voraussetzung dafür, die Situation der politischen Bildung in den Schulen und speziell des Faches Politik zu verbessern und aufzuwerten. Wir sehen keinen Sinn darin, schulpolitisch nicht mehr über den Tellerrand des eigenen Faches hinauszuschauen, sondern wir wollen eine neue Bildungspolitik in allen Bereichen unseres Erziehungswesens.

  1. Das Schulsystem ist unter der Zielsetzung einer fortschreitenden Integration der Schulformen weiter zu entwickeln. Alle Integrations- und Kooperationsansätze sind, auch standortabhängig unterschieden, zu fördern und zu unterstützen. Auch dort, wo zunächst die weitest entwickelte Integrationsform der IGS nicht zu realisieren ist, können Schritte zu einem integrierenden System unternommen werden. Es ist anzustreben, die isolierte Hauptschule aufzugeben und in integrierte Systeme einzubeziehen. Das geschieht parallel zur allgemeinen Einführung eines zehnten Schuljahres. Die als Schulform und -standort isolierte Orientierungsstufe hat sich nicht bewährt; sie ist in integrierte Systeme einzubeziehen. Bei Gesamtschulen sollte sie, wie jetzt schon vorhanden, als Eingangsstufe bestehen, in den anderen Fällen sollte sie in eine neue sechsjährige Grundschule einbezogen werden, ohne dabei aber ihre eigenen orientierenden Aufgaben als Schulstufe zu verlieren.

  2. Ganztagsschulformen sind weiter zu entwickeln und standortspezifisch ausgestaltet flächendeckend für den Sek.I-Bereich anzubieten.

  3. Im Sek.I-Bereich ist die Arbeitsbelastung durch drastische Einschränkung der Pflichtstundenzahlen zu reduzieren. Ein breites Angebot im Wahlbereich soll den Unterricht in den Pflichtfächern ergänzen. Dafür müssen die fachlichen Anforderungen (z.B. in den Rahmenrichtlinien) überprüft und exemplarisch neu gewichtet werden. Schüler- und lebensbezogene Unterrichtsstoffe sollen einen Unterricht ersetzen, der sich nur noch aus konventionellen Bildungsvorstellungen legitimiert. Der politischen Bildung kommt bei dieser Neubestimmung eine zentrale Aufgabe zu. In den kritischen Jahrgängen der 9. und 10. Klassenstufe soll die Schule zu einer polytechnischen Stufe fortentwickelt werden, in der praktische Lernangebote eine zentrale und auch berufsorientierende Rolle spielen. Die soll auch für das Gymnasium gelten.

  4. Die Fülle der derzeitigen Schulabschlüsse soll überprüft und reduziert werden. Alle Schullaufbahnen sollen ohne institutionalisierten Zeitverlust die Möglichkeit des Erwerbs jedes weiterführenden Schulabschlusses öffnen. Schulabschlüsse sollen dabei offener strukturiert und weniger an einem Pflichtkanon der Fächer orientiert sein, so dass auch Schulversuche und alternative Schullaufbahnen (auch in geeigneten Schulen des privaten Schulwesens) ohne zusätzliche Erschwernisse die volle Abschlussvielfalt bis hin zur Studierfähigkeit eröffnen können. Ungleichwertige Übergangshürden zur Sek. II in den verschiedenen Schulformen müssen beseitigt werden. Das Abitur muss die einzige allgemeine Zugangsvoraussetzung für das Studium bleiben; Hochschuleingangsprüfungen sind abzulehnen. Das berührt jedoch nicht besondere, ggf. fachgebundene zusätzliche Hochschulzugangsmöglichkeiten z.B. über den zweiten Bildungsweg und über besondere abiturersetzende Prüfungen; diese Zugangswege sind zu erleichtern und zu fördern.

  5. Die Integration von beruflicher und allgemeiner Bildung ist zu fördern, u.a. durch flächendeckende Einführung des Berufsgrundbildungsjahres, durch berufliche und technische Unterrichtsfächer im Sek.II-Bereich der allgemeinbildenden Schulen, die dafür mit den gut ausgestatteten Berufsschulen kooperieren, durch gegenseitige Information und didaktischen Austausch z.B. zur Einrichtung einer polytechnischen Stufe in den allgemeinbildenden Schulen. Das Berufsgrundbildungsjahr soll grundsätzlich in die Ausbildungsvergütung einbezogen werden; als Übergangsregelung soll der Zugang der Berufsschüler zu BAFÖG/NAFÖG ermöglicht werden. Die erprobte und bewährte besondere Förderung lernschwacher Schüler in den Berufschulen vor allem durch praktisch orientierte Ausbildungsgänge soll beibehalten und besonders gefördert werden.

  6. Die Schulverfassung ist in Richtung auf größere Unabhängigkeit und Selbstverantwortung der Schulen weiter zu entwickeln, wobei Konzepte der Stadtteil- und Bürgerschule möglich sein müssen. Die Selbstverantwortung darf jedoch nicht durch Orientierungslosigkeit konterkariert werden. Daher ist ein umfassendes und kompetentes Beratungs- und Fortbildungssystem zu entwickeln, das – bis auf deutlich eingeschränkte Fälle der Rechtsaufsicht – die bisherige Mittelinstanz und obere Schulbehörde ablöst. In diesem Bereich sind die Personalvertretungsrechte zu stärken und eine kontinuierliche Mitbestimmung in allen grundsätzlichen und personalpolitischen Fragen zu gewährleisten.

  7. Die Sek. II der allgemeinbildenden Schulen ist grundlegend zu reformieren, wobei viele Elemente der ursprünglichen Konzeption der Kursstufe wieder aufgegriffen werden können:

  • Die Klassenstufe 11 ist wieder auf ein strikt vorbereitendes Vorsemester zu reduzieren. Darauf folgen dann durchschnittlich vier Semester Kursstufe, was – auch bei einem Abiturtermin am Ende der Gesamtschulzeit – zu einer eventuellen Verkürzung der Schulzeit führen kann. Die Dauer des Besuchs der Sek. II sollte in gewissen Grenzen flexibel sein und vom Schüler selbst bestimmt werden können. Jahrgangswiederholungen mit „Kursverlusten“ aus dem „ersten Durchgang“ sollte es nicht geben; an diese Stelle tritt ein „credits“-System.

  • Die Pflichtauflagen werden reduziert. In den Mittelpunkt wird wieder die Verteilung der Kurse auf die Aufgabenfelder gestellt. Der Tendenz, Haupt- und Nebenfächer zu unterscheiden, ist entgegenzuwirken.

  • Projektorientiertes Lernen, interdisziplinäre Kursfolgen und polyvalente Kursangebote sind gleichberechtigt anzuerkennen; die Schulen sind zu ermutigen, solche neuen Lernformen zu erproben und in die Praxis umzusetzen. Dabei sollten auch Prüfungsfächer und Leistungskurse mit polyvalenten und interdisziplinären Kurssequenzen möglich sein. Das traditionelle Fachsystem ist dabei kritisch zu werten und nach Möglichkeit in seiner Bedeutung zu reduzieren. Rahmenrichtlinien müssen in den Aufgabenfeldern aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls integriert werden.

  • Praktische Fächer können an allen Schulen in die Abiturqualifikation mit einbezogen werden.

  • Über das „credits“-System können, nach inhaltlicher und rechtlicher Prüfung, auch außerhalb der Schule erworbene gleichwertige Qualifikationen in die Abiturqualifikation mit einbezogen werden, wodurch unter Umständen das Fremdsprachenangebot der Volkshochschulen besser genutzt werden könnte. Vorhandene berufliche Qualifikationen können mit berücksichtigt werden.

  • Muttersprachliche Kurs- und Prüfungsangebote für Schüler und Schülerinnen ausländischer Herkunft sind flächendeckend nach Bedarf einzurichten.

  1. Schulversuche und Laborschulen sind zu ermöglichen, zu fördern und einzurichten. Für eine wissenschaftliche Betreuung über längere Zeiträumen hin sind die personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Die Ergebnisse sind vom Land zu publizieren und den Schulen zur Kenntnis zu bringen. Bewährte Neuerungen sind in anderen Schulen zu genehmigen und zu fördern.

  2. Reformkommissionen für die einzelnen Schulstufen sollten als Dauereinrichtung geschaffen werden; sie sollten flexibel besetzt und aufgabenspezifisch reorganisierbar gestaltet sein; dabei sollte nur in Ausnahmefällen eine Fachseparation erfolgen. Diese Reformkommissionen begleiten Schulversuche, verfolgen ohne Aufsichtsfunktion Bewährung oder Probleme von Rahmenrichtlinien, Erlassen und – in ausgewählten Fällen – der Unterrichtspraxis in den Schulen. Die Kommissionen erstellen Gutachten, Reformvorschläge, Unterrichtsvorschläge und initiieren bei Bedarf die Überarbeitung von Rahmenrichtlinien.

 

pua 1988

ISSN

0945-1544

 

 

Dokument Information:

Im Jahrgang 1988 sind mehrere Heft in Eigenkopie im Format A 5 / geheftet / erschienen, die noch nicht mit ISSN- und ISBN-Nummern versehen waren. Einige der hier veröffentlichten Aufsätze sind jetzt wieder in der durchgesehenen Internet-Fassung neu veröffentlicht. Die Druckversion ist restlos vergriffen und wird auch nicht wieder aufgelegt.

politik unterricht aktuell 1/1988 "Kritik der aktuellen Bildungspolitik"
politik unterricht aktuell 2/1988 "Politikunterricht nach „der Wende“ - was kommt danach?"
politik unterricht aktuell 3/1988 (Dezember) "Kritik der aktuellen Bildungspolitik"

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell Heft 1988
Hannover, 1988. A 5, geheftet.
Printausgabe vergriffen

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Herausgegeben von Gerhard Voigt OStR i.R. (seit 2008). Kontakt vgl. Impressum (vgl. Seitennavigation)

Netzpublikation 28.10.02 / aktualisiert 05.05.2003 /  Letzte Überarbeitung: 3.8.2004 / 30.06.2011 / 09.08.2011

eMail: bismarckschule.voigt@gmx.de

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