27.09.98
Ausländerdiskrimierung im Berufsrecht:
Berufsverbot für Psychotherapeuten aus Nicht-EU-Ländern
Das Berufsverbot für Psychotherapeuten aus
Nicht-EU-Ländern, das der § 2 des neuen Psychotherapeutengesetzes faktisch
ausspricht, zeigt, in wie weit sich ausländerausgrenzendes und
-feindliches Denken schon im (gesetzgeberischen) Alltag und damit in
unserer aller Alltagsdenken durchgesetzt hat und wie weit wir uns schon
vom liberalen und rechtsstaatlichen Geist unserer Verfassung entfernt
haben.
Tatsache ist doch, daß ein
Berufszulassungsgesetz alleine im Interesse der Qualitätssicherung und
Ergebnishaftung der Berufsausübung – in diesem Falle also im ureigensten
Interesse der Patienten – zu rechtfertigen ist. Das sicherlich
berufsintern begleitende einkommensorientierte Motiv der
Konkurrenzminderung – das sich sonst ja z.B. auch auf die Ausschließung
kurzsichtiger oder blonder Psychotherapeuten stützen könnte – darf für
einen am Allgemeinwohl orientierten Gesetzgeber keine Rolle spielen.
Wenn das Patientenwohl in unserem Falle
durch eine solche Gesetzgebung sogar noch negativ berührt wird, liegt die
Vermutung nahe, daß der Gesetzgeber mit dem Gesetz sachfremde Motive und
Ziele durchsetzen will: der Verdacht einer Böswilligkeit ist damit mehr
als nur eine Unterstellung.
Bedenklich ist die Tendenz, immer mehr
ausländerrechtliche Fragen – Zuzugs-, Einbürgerungs-, Status- und
Arbeitserlaubnisfragen – nicht explizit dort zu regeln, wo sie zu regeln
sind, nämlich in der Staatsangehörigkeits- und Ausländergesetzgebung,
sondern die Regelung in anderen Gesetz- und Verordnungszusammenhängen
quasi zu verstecken, wohl in der Hoffnung, daß dadurch rechtsbedenkliche
und z.T. menschenrechtswidrige Einschränkungen und Schikanen gegenüber
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der liberaleren politischen
Öffentlichkeit nicht bemerkt werden.
Warten wir jetzt auf eine
Welle der »Erfolgsmeldungen«, daß bestimmte Berufsgruppen und Branchen
»ausländerfrei« sind???
Zu den Berichten über das neue
Psychotherapeutengesetz: »Rasches Ende eines Streits« und »„Für Patienten
eine Katastrophe“« in Frankfurter Rundschau vom Di., 22. Sept. 98, S. 21:
Quelle: Leserbrief Frankfurter Rundschau:
Psychotherapiegesetz, 980927