28.07.98
Unerwartete Koalitionen des Anti-Islamismus
Berichterstattung und Leserbriefe über die Frage nach dem Tragen des
„muslimischen Kopftuches“
In der letzten Zeit erlebt die
Bundesrepublik Deutschland aus konkretem Anlaß eine Diskussion, die schon
vor Jahren im strikter laizistischen Frankreich eine brisante Rolle
gespielt hat: inwieweit sind subjektiv religiös motivierte
Kleidungssitten, zumeist handelt es sich dabei um das Kopftuchtragen von
Muslima, „einheimischen“ Bekleidungssitten und Anpassungsforderungen
unterzuordnen oder inwieweit sind sie als Ausdruck individueller
Entfaltungsrechte auch im öffentlichen staatlichen Bereich hinzunehmen.
Die unerwarteten „Überkreuz-Koalitionen“ in
der aktuellen Diskussion zeigen dabei jedoch zweierlei: einmal, daß die
Frage schwerlich eindimensional oder formalrechtlich eindeutig zu
beantworten ist, und zum andern, daß mit der Antwort auf die Fage nach
der Zulässigkeit z.B. des Kopftuchtragens im Lehrdienst mehr über unsere
eigene zivilisatorische Situation ausgesagt wird, als über die unmittelbar
betroffene Person oder gar den Islam.
Betrachten wir zunächst die „Koalitionen“,
die sich zusammengefunden haben: Da sind auf der Seite der Ablehner einmal
Konservative zu finden, die die alten „abendländischen“ Feindbilder gegen
den Islam und den „Orient“ ungebrochen fortführen (vgl. Said:
Orientalismus) und die aus der Sicht z.B. des türkischen Historikers
Inalcik das „kreuzzüglerische Europa“ repräsentieren, das auch Yilmaz in
seiner Kritik an Deutschland und Europa als „christlichem Club“ meint.
Beinahe nahtlos überlappt sich diese
Einstellung mit xenophob motivierter Ablehnung von Türken und anderen
Ausländern (die Diskussion über deren Ursachen wurde z.B. in der
Frankfurter Rundschau 1993 / Helma Lutz, 1994 / Ulrich Menzel, oder in der
ZEIT ebenfalls 1993 / D.E. Zimmer geführt), wobei sich Fremdenangst und
Fremdenfeindlichkeit des Ausdrucksarsenals der „abendländischen
Feindbilder“ bedienen. Auf der anderen Seite gehören zu den Ablehnenden
Aufklärer und „Modernisten“, die Rationalität und Freiheit verbinden mit
dem Ziel einer „Befreiung von zivilisatorischen Zwängen“, wobei
individuelle Selbstverwirklichung gerade auch mit der Ablehnung von
Bekleidungsnormen gleichgesetzt wird. Meist wird diese Haltung mit dem
Etikett der „68er-Generation“ versehen wird, wobei demonstrative
Nacktheit („Kommune I“) und Freiheit von Sexualnormen als emanzipatorisch
und fortschrittlich gewertet wurde.
Die Seite der „Zustimmer“ im konkreten
Konfliktfall ist nicht weniger heterogen. Da sind Christen, die in ihre
ökumenischen Vorstellungen auch den Islam mit einbeziehen und das Recht
auf religiös bestimmtes Alltagsverhalten auch im öffentlichen Raum
reklamieren; da sind zum anderen überzeugte Laizisten, die Religion als
individuelle Sphäre und vom Staat nicht zu bewertendes Grundrecht
verstehen und für eine strikte Gleichbehandlung aller religiöser
Bekenntnisse eintreten. Vor allem finden sich aber unter den „Zustimmern“
Skeptiker, die der modernistischen Gleichsetzung von Befreiung von
Sexualnormen und Befreiung von Schamschranken und gesellschaftlicher
Emanzipation gerade unter der aktuellen Diskussion über Pornographie und
Sexualverbrechen keinen Glauben mehr schenken, sondern für einen neuen
Diskurs über zivilisatorische Verhaltensstandards eintreten. Gerade auch
im Feminismus dürfte heute diese Gleichsetzung als in der Praxis
frauenfeindlich verstanden werden.
Zivilisationsgeschichtlich ist der Übergang
von äußerlichen Bekleidungsnormen zu verinnerlichter Verhaltenssteuerung
und Aggressionsbeherrschung ein Element der Entwicklung des modernen
Staates, die durchaus nicht so vollkomen gelungen ist, wie wir es uns
wünschen könnten. Staatsfremde Gesellschaften der Peripherien und
Semiperipherien, zu denen auch die Mehrzahl der islamischen Länder noch
heute gehören, kennen nicht den „sicheren“, vom staatlichen Gewaltmonopol
gesicherten „öffentlichen Raum“ (Gomani/Tan 1997), der den Schwäheren,
den Frauen und Kindern zumeist, den notwendigen Schutz bietet. Schutz
bieten die Familie, Ehrrituale und strikte Verhaltens- und
Bekleidungsvorschriften für den Alltag. Diese Verhaltensweisen sind
internalisiert und damit Teil der personalen Identität, durch starke
Schamschranken geschützt. Die religiöse Motivierung ist dabei sekundär
und belegt nur die Abwesenheit säkularisierter Moralsysteme in der
Gesellschaft. Damit „islamische Bekleidungsvorschriften“ nicht primäre
religiöse Gebote und Symbole, sondern Schutz- und Schamschranken für die
Befriedung des Alltags. Eine Übertretung dieser Bekleidungsnormen ist
daher nicht primär eine religiöse Übertretung sondern ein schambelegtes
Verhalten, eine Unsittlich- und Unschicklichkeit, die sehr persönliche
Abwehrreaktionen und durchaus nicht das Gefühl einer Befreiung
hervorruft.
Darf ich hier eine sehr persönliche
Bemerkung einfügen: ich selbst, unter christlich-westeuropäischen
Wertnormen aufgewachsen, lehne für mich öffentliche Nacktheit
grundsätzlich ab; falls mein „Dienstherr“ mich verpflichten wollte, in
Badehose – oder nackt in der Sauna – in der Öffentlichkeit oder mit
Schülerinnen und Schülern bzw. Kolleginnen und Kollegen aufzutreten,
würde ich meinen Lehrerberuf aufgeben. Gefühlsmäßig dürfte das
vergleichbar sein mit dem Zumutung an eine autochthone Muslima, das
Kopftuch in der Öffentlichkeit ablegen zu müssen.
Selbstverständlich ist diese Position der
autochthonen islamischen Enkulturation nicht die einzige mögliche
muslimische Haltung zu Bekleidungsvorstellungen, die sich gerade dadurch
als nicht originär religiös beweisen. In der Phase des Antikolonialismus
und der Re-Islamisierung, die zeitweise parallel verliefen, war die
bewußte Rückkehr zu traditionellem Habitus ein politisches Symbol, wie es
im Algerienkrieg Frantz Fanon gerade am Beispiel des Kopftuches
beschrieben hat. Die sehr emotionale französische Ablehnung des
Kopftuchtragens reagiert somit auch auf eine zeitgeschichtliche
Frontstellung, die aus französischer – wenn auch verfälschten – Sicht,
auch heute noch durch traditionelle Bekleidungssitten perpetuiert und
aktualisiert wird. Dabei ist für uns jedoch immer noch zu fragen, ob nicht
sogar dieses symbolische Verhalten, das sich engerer tages- und
parteipolitischer Zuordnung entzieht, den Wertnormen unseres
Grundgesetzes soweit entspricht, daß es auch im öffentlichen Dienst eines
prinzipielle antikolonialistischen Staates wie der Bundesrepublik
Deutschland zu dulden ist.
Wiederum eine andere Rolle spielen
traditionelle Bekleidungssitten in den „gespaltenen Gesellschaften“ sich
transformierender Semiperipherien, zu denen vor allem die Türkei, sicher
nicht aber die Bundesrepublik Deutschland gehört. Hier symbolisiert die
Kleidung die Zugehörigkeit oder auch Zuordnung zum traditionell-ruralen
oder laizistisch-urbanen Gesellschaftssektor. An den Bruchlinien dieser
Gesellschaften wird damit die Bekleidung zum politische Kampfsymbol.
Gerade durch die rigiden Bekleidungsvorschriften und Bekleidungsverbote
des Kemalismus wird in der Türkei die Unbefangenheit im Umgang mit der
Kleidung unmöglich gemacht.
Hier und nur hier kann das Verbot des
Kopftuches oder der Freiwillige Verzicht auf diese Bekleidungsnorm auch
eine Aussage zur gesellschaftlichen der Frau übernehmen, also tatsächlich
in Ansätzen zur weiblichen Emanzipation von einer patriarchalischen
Gesellschaft beitragen. Das ist aber in anderen islamischen Ländern
durchaus nicht der Fall, wo gerade auch emanzipierte und gebildete Frauen
die klassische arabisch-muslimische Bekleidung als gewonnenen
Zivilisationsstandard befürworten und selbst praktizieren. Professorinnen
und Gesellschaftswissenschaftlerinnen im Maghreb aber auch in der Türkei
sind dafür Beispiel.
Durch diesen Aspekt der „Kopftuchfrage“ wird
die deutsche Haltung nicht einfacher. Einmal, aus der eigentlichen
deutschen Alltagskultur heraus und ebenso aus der Kenntnis der
arabisch-islamischen Alltagskultur, spricht nichts dagegen,
Bekleidungsvorschriften als individuelle Entscheidungen zu akzeptieren
und mögliche symbolische oder religiöse Konnotationen als für uns
irrelevant zu ignorieren. Wichtiger wird die Frage erst dadurch, daß die
in unserer Gesellschaft lebenden Mitbürger türkischer Herkunft natürlich
existenziell involviert sind auch in die politisch-zivilisatorischen
Konflikte in der Türkei. Ein demonstratives Eintreten für traditionelle
Bekleidungsvorschriften könnte dabei durchaus von türkischen Mädchen als
Affront gegen ihre gewünschte Integration in die deutsche Gesellschaft
verstanden werden.
Dennoch wäre etwas mehr Gelassenheit in
dieser Frage für uns Deutsche angebracht; wir sind nicht Vormund
religiöser und sozialer Gruppen und sollten uns in Bekleidungsfragen in
Anbetracht der evidenten Sozialschädlichkeit eher gegen Pornographie und
permanente Sexualisierung der Öffentlichkeit als gegen Kopftücher
wenden. Erst wenn der Konflikt eine andere, menschenrechtsrelevante
Dimension erhält, das heißt, wenn eine gewünschte Befreiung von
Gruppennormen und Gruppenzwängen auch und gerade von türkischen Mädchen
nach Hilfe und Unterstützung ruft, sollten wir zu unseren liberalen und
grundrechtlich bestimmten Traditionen stehen und ohne kulturelle
Überheblichkeit und Bevormundung den Einzelfall sehen und menschlich
Hilfe leisten.
Quelle: Leserbrief Frankfurter Rundschau: islamisches Kopftuch 980728