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politik unterricht aktuell, Heft 1 / 2003: »Interkulturelle Konflikte«
Überblick über die Marginalien


Marginalien aus zehn Jahren Verbandsarbeit:

Stellungnahmen und Leserbriefe zu aktuellen Themen
Einzeltextveröffentlichung im Internet
Gesamttext in politik unterricht aktuell, Heft 1/2003
Gesamttext auch als PDF-Dokument

Dokument Information

 

 

28.07.98

Unerwartete Koalitionen des Anti-Islamismus

Berichterstattung und Leserbriefe über die Frage nach dem Tragen des „muslimischen Kopftuches“

In der letzten Zeit erlebt die Bundesrepublik Deutschland aus konkretem Anlaß eine Diskussion, die schon vor Jahren im strikter laizistischen Frankreich eine brisante Rolle gespielt hat: inwieweit sind sub­jektiv reli­giös motivierte Kleidungssitten, zumeist handelt es sich dabei um das Kopftuchtragen von Mus­lima, „einheimischen“ Bekleidungssitten und Anpassungsforderungen unterzuordnen oder inwieweit sind sie als Ausdruck individueller Entfaltungsrechte auch im öffentlichen staatlichen Be­reich hinzunehmen.

Die unerwarteten „Überkreuz-Koalitionen“ in der aktuellen Diskussion zeigen dabei jedoch zweierlei: einmal, daß die Frage schwerlich eindimensional oder formalrechtlich eindeutig zu beant­worten ist, und zum andern, daß mit der Antwort auf die Fage nach der Zulässigkeit z.B. des Kopf­tuchtragens im Lehr­dienst mehr über unsere eigene zivilisatorische Situation ausgesagt wird, als über die unmittelbar betrof­fene Person oder gar den Islam.

Betrachten wir zunächst die „Koalitionen“, die sich zusammengefunden haben: Da sind auf der Seite der Ablehner einmal Konservative zu finden, die die alten „abendländischen“ Feindbilder gegen den Islam und den „Orient“ ungebrochen fortführen (vgl. Said: Orientalismus) und die aus der Sicht z.B. des türki­schen Historikers Inalcik das „kreuzzüglerische Europa“ repräsentieren, das auch Yilmaz in seiner Kritik an Deutschland und Europa als „christlichem Club“ meint.

Beinahe nahtlos überlappt sich diese Einstellung mit xenophob motivierter Ablehnung von Tür­ken und anderen Ausländern (die Diskussion über deren Ursachen wurde z.B. in der Frankfurter Rundschau 1993 / Helma Lutz, 1994 / Ulrich Menzel, oder in der ZEIT ebenfalls 1993 / D.E. Zim­mer geführt), wobei sich Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit des Ausdrucksarsenals der „abendländischen Feindbilder“ bedie­nen. Auf der anderen Seite gehören zu den Ablehnenden Aufklä­rer und „Modernisten“, die Rationali­tät und Freiheit verbinden mit dem Ziel einer „Befreiung von zivilisatorischen Zwängen“, wobei individuelle Selbst­verwirklichung gerade auch mit der Ablehnung von Bekleidungsnormen gleichgesetzt wird. Meist wird diese Haltung mit dem Etikett der „68er-Ge­neration“ versehen wird, wobei demonstrative Nacktheit („Kommune I“) und Freiheit von Sexual­normen als emanzipatorisch und fortschrittlich ge­wertet wurde.

Die Seite der „Zustimmer“ im konkreten Konfliktfall ist nicht weniger heterogen. Da sind Chris­ten, die in ihre ökumenischen Vorstellungen auch den Islam mit einbeziehen und das Recht auf religi­ös bestimm­tes Alltagsverhalten auch im öffentlichen Raum reklamieren; da sind zum anderen über­zeugte Laizisten, die Religion als individuelle Sphäre und vom Staat nicht zu bewertendes Grundrecht verstehen und für eine strikte Gleichbehandlung aller religiöser Bekenntnisse eintreten. Vor allem finden sich aber unter den „Zustimmern“ Skeptiker, die der modernistischen Gleichsetzung von Be­freiung von Sexualnormen und Be­freiung von Schamschranken und gesellschaftlicher Emanzipation gerade unter der aktuellen Dis­kussion über Pornographie und Sexualverbrechen keinen Glauben mehr schenken, sondern für einen neuen Dis­kurs über zivilisatorische Verhaltensstandards eintreten. Gera­de auch im Feminismus dürfte heute diese Gleichsetzung als in der Praxis frauenfeindlich verstanden werden.

Zivilisationsgeschichtlich ist der Übergang von äußerlichen Bekleidungsnormen zu verinnerlich­ter Ver­haltenssteuerung und Aggressionsbeherrschung ein Element der Entwicklung des modernen Staates, die durchaus nicht so vollkomen gelungen ist, wie wir es uns wünschen könnten. Staats­fremde Gesell­schaften der Peripherien und Semiperipherien, zu denen auch die Mehrzahl der islami­schen Länder noch heute ge­hören, kennen nicht den „sicheren“, vom staatlichen Gewaltmonopol ge­sicherten „öffentlichen Raum“ (Gomani/Tan 1997), der den Schwäheren, den Frauen und Kindern zumeist, den notwendigen Schutz bie­tet. Schutz bieten die Familie, Ehrrituale und strikte Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften für den Alltag. Diese Verhaltensweisen sind internalisiert und damit Teil der personalen Identität, durch starke Scham­schranken geschützt. Die religiöse Motivierung ist dabei sekundär und belegt nur die Abwe­senheit säkula­risierter Moralsysteme in der Gesellschaft. Damit „islamische Bekleidungsvorschriften“ nicht primäre reli­giöse Gebote und Symbole, sondern Schutz- und Schamschranken für die Befriedung des Alltags. Eine Übertretung dieser Bekleidungsnormen ist daher nicht primär eine religiöse Übertretung sondern ein schambelegtes Verhalten, eine Unsittlich- und Unschicklichkeit, die sehr persönliche Ab­wehrreaktionen und durchaus nicht das Gefühl einer Befreiung hervorruft.

Darf ich hier eine sehr persönliche Bemerkung einfügen: ich selbst, unter christlich-westeuropäi­schen Wertnormen aufgewachsen, lehne für mich öffentliche Nacktheit grund­sätzlich ab; falls mein „Dienstherr“ mich verpflichten wollte, in Badehose – oder nackt in der Sauna – in der Öffentlichkeit oder mit Schülerin­nen und Schülern bzw. Kolleginnen und Kollegen aufzutre­ten, würde ich meinen Lehrerberuf aufgeben. Gefühlsmäßig dürfte das vergleichbar sein mit dem Zu­mutung an eine autocht­hone Muslima, das Kopftuch in der Öffentlichkeit ablegen zu müssen.

Selbstverständlich ist diese Position der autochthonen islamischen Enkulturation nicht die einzige mögliche muslimische Haltung zu Bekleidungsvorstellungen, die sich gerade dadurch als nicht ori­ginär re­ligiös beweisen. In der Phase des Antikolonialismus und der Re-Islamisierung, die zeitweise parallel verlie­fen, war die bewußte Rückkehr zu traditionellem Habitus ein politisches Symbol, wie es im Algeri­enkrieg Frantz Fanon gerade am Beispiel des Kopftuches beschrieben hat. Die sehr emotio­nale französi­sche Ab­lehnung des Kopftuchtragens reagiert somit auch auf eine zeitgeschichtliche Frontstellung, die aus franzö­sischer – wenn auch verfälschten – Sicht, auch heute noch durch tradi­tionelle Bekleidungssit­ten perpetuiert und aktualisiert wird. Dabei ist für uns jedoch immer noch zu fragen, ob nicht sogar dieses symbolische Verhalten, das sich engerer tages- und parteipolitischer Zuordnung entzieht, den Wertnor­men unseres Grundgesetzes soweit entspricht, daß es auch im öf­fentlichen Dienst eines prinzipielle anti­kolonialistischen Staates wie der Bundesrepublik Deutschland zu dulden ist.

Wiederum eine andere Rolle spielen traditionelle Bekleidungssitten in den „gespaltenen Gesell­schaf­ten“ sich transformierender Semiperipherien, zu denen vor allem die Türkei, sicher nicht aber die Bundesre­publik Deutschland gehört. Hier symbolisiert die Kleidung die Zugehörigkeit oder auch Zu­ord­nung zum traditionell-ruralen oder laizistisch-urbanen Gesellschaftssektor. An den Bruch­linien dieser Gesellschaften wird damit die Bekleidung zum politische Kampfsymbol. Gerade durch die rigiden Beklei­dungsvorschriften und Bekleidungsverbote des Kemalismus wird in der Türkei die Unbefangenheit im Umgang mit der Klei­dung unmöglich gemacht.

Hier und nur hier kann das Ver­bot des Kopftuches oder der Freiwillige Verzicht auf diese Be­klei­dungsnorm auch eine Aussage zur gesellschaftlichen der Frau übernehmen, also tatsächlich in Ansätzen zur weiblichen Emanzipation von einer patriarchalischen Gesellschaft beitragen. Das ist aber in anderen islamischen Ländern durchaus nicht der Fall, wo gerade auch emanzipierte und gebildete Frauen die klas­sische arabisch-muslimische Bekleidung als gewonnenen Zivilisationsstandard befür­worten und selbst praktizieren. Professorinnen und Gesellschaftswissenschaftlerinnen im Maghreb aber auch in der Türkei sind dafür Beispiel.

Durch diesen Aspekt der „Kopftuchfrage“ wird die deutsche Haltung nicht einfacher. Ein­mal, aus der eigentlichen deutschen Alltagskultur heraus und ebenso aus der Kenntnis der arabisch-islami­schen All­tagskultur, spricht nichts dagegen, Bekleidungsvorschriften als individuelle Entschei­dungen zu akzeptie­ren und mögliche symbolische oder religiöse Konnotationen als für uns irrelevant zu igno­rieren. Wichtiger wird die Frage erst dadurch, daß die in unserer Gesellschaft lebenden Mit­bürger türkischer Herkunft na­türlich existenziell involviert sind auch in die politisch-zivilisatorischen Kon­flikte in der Türkei. Ein demon­stratives Eintreten für traditionelle Bekleidungsvorschriften könnte dabei durchaus von türkischen Mäd­chen als Af­front gegen ihre gewünschte Integration in die deut­sche Gesellschaft verstanden werden.

Dennoch wäre etwas mehr Gelassenheit in dieser Frage für uns Deutsche angebracht; wir sind nicht Vormund religiöser und sozialer Gruppen und sollten uns in Be­kleidungsfragen in Anbetracht der evidenten Sozialschädlichkeit eher gegen Pornographie und per­manente Sexualisierung der Öf­fentlichkeit als gegen Kopftücher wenden. Erst wenn der Konflikt eine andere, menschenrechtsrele­vante Dimension erhält, das heißt, wenn eine gewünschte Befreiung von Gruppennormen und Grup­penzwängen auch und gerade von türkischen Mädchen nach Hilfe und Unterstützung ruft, sollten wir zu unseren liberalen und grundrechtlich bestimmten Traditionen stehen und ohne kulturelle Überheb­lichkeit und Bevormun­dung den Einzelfall se­hen und menschlich Hilfe leisten.

Quelle: Leserbrief Frankfurter Rundschau: islamisches Kopftuch 980728

 

pua 1/2003

ISSN

0945-1544

 

 

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell
"Interkulturelle Konflikte"
Hannover, 2004. A 5, kart.

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Vorsitzender: OStR Gerhard Voigt, Pettenkoferstraße 13, D 30880 Laatzen
[ISBN 3-9807714-6-6]  8,00 EURO

eMail: politiklehrerverband.voigt@web.de

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Internetausgabe:   - Letzte Überarbeitung: 3.8.2004
 

 

 

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