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Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536. Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1. Hannover 2002


Gerhard Voigt 

Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft

Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung*

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Nimmt man nun zu der natürlichen Neigung der Men­schen, sich gegenseitig Scha­den zuzufügen, ei­ner Neigung, die aus ihren Leidenschaften, haupt­sächlich aber aus ih­rer eitlen Selbstüberschätzung hervor­geht, dies Recht aller auf alles hinzu, nach welchem der eine mit Recht angreift und der an­dere mit Recht Widerstand leistet, und aus welchem stetes Misstrauen und Verdacht nach allen Sei­ten hin her­vorgeht, und erwägt man, wie schwer es ist, gegen Feinde, selbst von geringer Zahl und Macht, die mit der Absicht, uns zu unterdrücken und zu vernichten, uns angreifen, sich zu schützen: so kann man nicht leugnen, dass der natürliche Zustand der Men­schen, bevor sie zur Gesellschaft zusam­mentraten, der Krieg gewesen ist, und zwar nicht der Krieg schlechthin, sondern der Krieg aller gegen alle. (Thomas Hob­bes: De Cive. 1642)

Die Gesetze und die Gesellschaften, die auf diese Art ent­weder wirklich entstanden oder wenigstens ent­stehen konn­ten, hielten die Armen noch fe­ster im Zaume und den Rei­chen legten sie neue Kräfte bei, richteten unsere natürliche Freiheit ohne Ret­tung zugrunde, setzten das Gesetz des Ei­gen­tums und der Ungleichheit auf ewig fest, ver­wandelten eine geschickte Usurpation in ein unwiderrufli­ches Recht, und einigen Ehrsüchtigen zum Besten verdammten sie das ganze menschliche Ge­schlecht zu Ar­beit, Dienst­barkeit und Jammer. Sobald nur eine einzige Gesellschaft erst gestif­tet war, so sieht man leicht, dass ihr alle anderen haben nachfol­gen müssen. Man musste sich auch zu­sammentun, um jener mit ver­einigten Kräften die Spitze bieten zu kön­nen. So ver­mehrten sich die Gesellschaften oder breite­ten sich schnell aus und be­deckten bald die ganze Erde. Da war schon kein Winkel mehr auf dem ganzen Erd­boden, da man von dem Joche frei sein und sein Haupt dem nicht selten schlecht ge­führten Schwerte entziehen konnte, das ein jeder Mensch unaufhörlich über sich schweben sah. Das bürgerli­che Gesetz wurde zur allgemei­nen Richtschnur aller Bürger, und das natürliche Gesetz fand nirgends mehr als zwi­schen ver­schiedenen Ge­sellschaften statt, oder man wurde still­schweigend darüber einig, das na­türliche Gesetz durch eine Art von Völkerrecht gewissermaßen einzu­schränken, die Gemein­schaft zwischen den Gesellschaften zu erleichtern und dadurch dem natürlichen Mitleiden aufzuhelfen. Denn dieser Trieb hatte zwischen Gesell­schaft und Gesell­schaft fast alle Kraft verloren, die sich zwischen Mensch und Mensch zu äußern pflegt, und nur die großen Geister eini­ger Weltbürger überschritten die eingebilde­ten Grenzen, durch die sich die Völker trennten, und umfassten nach dem Beispiele ihres Schöpfers das ganze menschliche Ge­schlecht mit ihrer Wohltätigkeit. (Jean-Jaques Rousseau: Discours sur l’origine de l’inégalité parmi les hommes. 1755).

1. Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung

Jeder glaubt zu wissen, was damit gemeint ist, wenn von ,Staat‘ und ,Ge­sell­schaft‘ die Rede ist. Doch teilen diese Begriffe den Charakter von zen­tra­len phi­lo­sophischen Wertkategorien, so dass sie einerseits als Tatsachen wahr­ge­nom­men und als selbstverständlich verstanden werden, andererseits als nor­ma­tive Ka­te­go­rien und Wertnormen sich gerade diesem Tatsachencharakter ver­wei­gern. Ob­­jektiv gesehen – soweit diese Formulierung erkenntnistheoreti­sch zu­lässig ist – sind ,Staat‘ und ,Ge­sell­schaft‘ keine Enti­täten; innerhalb des menschlichen Kom­munikationszusammenhanges, also in­tersubjektiv, aber durch­aus. Phi­lo­so­phisch ist diese Position dezidierter zu fassen, wenn diese ,Wer­te‘ als in­sti­tu­tio­nel­le Tatsa­chen beschrieben werden. „Moralische Tatsa­chen sind danach keine an sich bestehenden Tatsachen, sei es in der physischen oder in einer un­sicht­ba­ren metaphysischen Welt, wie der Kognitivismus nahe legt. Sie sind auch nicht nur subjektive psychi­sche Tatsachen, wie der deskrip­tive Emotivismus un­ter­stellt. Sie sind aber auch nicht inexistent... Insofern die Insti­tution aber von einer sprachlichen Gemeinschaft konstituiert ist, ist sie nicht in dem starken Sin­ne ob­jektiv, dass sie unabhängig von einer sprachlichen Ge­meinschaft besteht. Sie ist vielmehr nur objektiv im Sinne von intersubjektiv... “ [Ferber 1998: 171-172]. Die Sprachgemeinschaft universalisiert sich heute nach Ferber [175] in Be­zug auf mora­lische Ba­sistatsachen als „offizielle Sprache fast aller Staaten und ist in der Konvention der Menschenrechte ko­difi­ziert... Die Sprach­ge­mein­schaft... umfasst hier beinahe die ganze Gemeinschaft der Men­schen“ [ibid.].

Um so wichti­ger ist es daher, sich Klarheit über das Spannungsverhältnis die­ses Sprechens von ,Staa­ten‘ und ,in Staaten‘ bzw. ,Gesellschaften‘ und den tat­sächli­chen gesellschaftlichen und kul­turellen Befindlichkeiten in den ver­schieden institutionalisierten Gesellschaftsformen nachzugehen.1 Die Be­griffe ,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘ werden in den folgenden Überlegungen primär als di­dak­tisches Problem für den Politikunterricht untersucht. Dabei wird aus­gegangen von kritischen Anmerkungen zum um­gangssprachlichen wie zum un­einheitlichen wissenschaftli­chen und unterricht­lichen Gebrauch des Be­griffes ,Staat‘, um dar­aus Kriterien für einen enger gefassten Staatsbegriff abzu­leiten, ohne letzt­lich eine neue Begriffskonvention vorschlagen zu können.

Zur sachlichen und fachlichen Fundierung der Kritik werden abschließend in systematisierterer Form Vor­schläge zur begrifflichen und inhaltlichen Füllung der sozialwissenschaftlichen Kategorie ,Staats­­­gesellschaft‘ zusammengestellt, die vor allen an den theoretischen Konzeptualisierungen der Zi­vilisationstheorie von Norbert Elias wie der Weltsystemtheorie von Immanuel Wallerstein ori­en­tiert sind und sich in hohem Maße der Arbeit von Hans-Peter Waldhoff (1995) ver­pflichtet se­hen.

Es stellt sich nun eine doppelte Frage. Zum einen: wie und wodurch, d.h. durch welche intersub­jektive Kommunikation verfestigt sich die Vorstellung vom ,Staat‘ zur institutionellen Tatsache ,Staat‘; zum anderen: durch welche gesell­schaftlichen, d.h. intersubjektiv vermittelbare Erfahrun­gen entsteht die Vorstel­lung vom ,Staat‘ in dem Sinne, wie er allgemein heute verstanden wird?

Durch diese Fragestellungen wird deutlich, dass weder ein staatsphilosophi­scher Ansatz, der der Fragestellung nach dem ,besten Staat‘ nachgeht, hinrei­chend sein kann, noch ein empiristischer An­satz, der das historisch jeweils Vor­findliche als hinreichende Erklärung für diese zentrale Kategorie nimmt. Es ist vielmehr zunächst davon auszugehen, wie sich ,Staat‘ im Bewusstsein der Men­schen ausprägt und als ,selbstverständlichte‘ Kategorie verstetigt.

Das nicht unmittelbar Wahrnehmbare repräsentiert sich gesellschaftlich und intersubjektiv in Symbolen. Symbole machen abstrakte Kategorien, die sich ei­ner unmittelbaren Umsetzung in gesell­schaftliches Handeln und in handlungs­leitende Werte und Normen sperren, kommunikations- und ver­mittlungsfähig über die Grenzen von sozialen Schichten und Gruppen hinweg. Gleichzeitig macht die symbolische Interaktion die Inhalte und Umsetzungspotentiale dieser zentralen Begriffe, von de­nen uns hier die Kategorie ,Staat‘ besonders interes­siert, offen für bewusste und strategische Inbe­sitznahme und Funktionalisierun­gen im Machtprozess.

Staatliche Symbolik beschränkt sich dabei nicht auf evokative und plakative Symbole wie Flag­gen, Wappen, Titel und Repräsentationsanlässe, die gleichzei­tig und unmissverständlich auch immer Herr­schaftssymbolik ist. Indem diese Doppelgesichtigkeit offensichtlich ist, demonstriert sie die postulierte Einheit von staatlicher Integration, das heißt: der gesellschaftlichen Fundamentierung der Staatsinstitu­tion, und der als notwendig und unerlässlich erachteten Herr­schafts­ordnung als Garant der Ordnungssi­cherheit und Stabilität der Institution.

Staatliche Symbolik geht jedoch tiefer und bestimmt eine symbolische kultu­relle Tiefenschicht, die durch den Prozess der gesellschaftlichen Homogenisie­rung zivilisatorisch durchgesetzt 2 und mit sprach­li­chen, narrativen und bildli­chen Symbolinhalten gefüllt wird. Es entsteht eine unterschwellige symbolische Semantik der Staats- und Gesellschaftsbildung, die vor allem in einem sich ver­einheitli­chenden Geschichtsverständnis, vor allem auch in den Nationalmy­then ihren Ausdruck findet. My­then sind entdistanzierende, entrationalisierende ge­meinschaftliche Überlieferungen, bei denen die gesell­schaftliche Funktion der Integration und des kollektiven Erle­bens und Handelns die reale histo­rische Überlieferung verdrängt. Dieser Prozess hat eine starke affektive Komponente, die auch als ,kollektives Gefühl‘ verstanden und wahrgenommen wird, auch wenn sich diese Kategorisierung einer rationalen Analyse nur schwer erschließt. Dass Nationalmythen ganz bewusst im Interesse der jeweiligen Herrschaft kon­struiert und durchgesetzt werden können, zeigen die euro­päischen Natio­nalmy­then vor allem des 19. Jahrhunderts ebenso wie der Kossovo-Mythos der Ser­ben, der erst im Zerfallsprozess Jugoslawiens durch aktuelle Machtkonflikte neu kon­zipiert und im Bürgerkrieg funk­tionalisiert worden ist.

In letzter Zeit – sicherlich auch gerade in einer historischen Situation, die äu­ßerlich von der eu­ro­päischen Integration, von der bevorstehenden Einführung ei­ner gemeinsamen europäischen Wäh­rung, ebenso bestimmt ist wie durch Kon­flikte, Transformationskrisen und Bürgerkriegen an den Rändern die­ses neuen Blocks ,Europa‘ – beginnt eine breitere historische und öffentliche Aus­einan­der­setzung mit der Geschichte der Nationalismen in Europa, damit auch der Natio­nalmythen. Be­zeichnend ist die große Ausstellung ,Mythen der Natio­nen – Ein Europäisches Panorama‘ 3, von der Roland H. Wiegenstein 1998 schreibt: „Von Opfern sonder Zahl künden die Bilder weiß Gott, der aus dem Französi­schen als ‚So­­li­dar­ge­mein­schaft‘ modern übersetzte Terminus würde hierzulande wohl eher ‚Schicksalsgemein­schaft‘ heißen und hätte damit seine Unschuld ver­loren. Was so schlecht gar nicht wäre. Denn diese ‚My­then‘ waren nur insoweit ‚unschuldig‘, als ihre Erfinder, Intellektuelle zumeist: Historiker, Pam­ph­letisten, Künstler, 4 sich im Recht wähnten, wenn sie sich die ge­schichtli­chen oder le­gendären Er­eig­nisse herauspicken (auf fünf für jedes Land haben sich die Kata­logautoren geeinigt: Gerechtigkeit schafft Frieden), die den eigenen nationalen Anspruch begründen sollten und den anderer Nationen ab­zuweisen geeignet wa­ren. Der ‚Kult der Geschichte‘ und der ‚Kult der Na­tion‘ seien un­zer­trenn­lich, schreiben die Historiker Etienne François und Hagen Schulz in ih­rem ge­meinsa­men Essay über das ‚emotionale Fundament der Na­tionen‘; auf ein ver­bindliches Gefühl hin inszenierte Geschichte also, ge­eignet, ‚Iden­tität, Kontinui­tät und Ge­meinschaft‘ zu bilden. Die derart ‚erfundene‘ Na­tion ist un­trennbar mit der Idee der Unabhängigkeit und der Ablehnung von fremder Herrschaft verbunden.

Wenn es für die häufig zerstrittenen europäischen Nationen einen gemeinsa­men Feind gab (schon seit dem Ende des Römischen Reiches, das, als ‚heilig‘ getauft, seine verbindende Kraft noch lange be­hielt und folgerichtig bei der Her­ausbildung der Nationalmythen keine Rolle spielte), so ist es der Islam, der in immerhin neun der vertretenen Nationen die Rolle des grundbösen Feinds über­nimmt. Natürlich bei den Österreichern, Serben, Griechen, aber auch bei den Spaniern. Die Türken vor Wien – das war nur der letzte Akt einer versuchten Landnahme, die rund ums Mittelmeer viele Jahrhunderte als Dro­hung gegen­wär­tig war.“

Bedeutsam erscheint dann der staatlich-gesellschaftliche Prozess der Rituali­sierung der Staats­my­then in ,Heldengedenktagen‘, Feiern, Festen etc., in denen sich die gesellschaftliche, staatliche Inte­grati­onsforderung institutionell und af­fektiv Ausdruck verleiht. Dietmar Schiller (1993) cha­rak­te­ri­siert die Funkti­on dieser ,Heldengedenktage‘ in exemplarischer Weise: „Politische Gedenk­tage the­ma­tisieren und verinnerlichen öffentlich kollektiv erlebte Ereignisse, die in spezi­fischer Weise für die Kon­stituti­ons­be­dingungen und den Bestand politi­scher Sy­steme von außerordentli­chem Belang waren oder noch sind. Diese rela­tiv weit gefasste Umschreibung meint den Rückbezug; auf Vergangenes schlecht­hin, so­fern unter dieser Rekurrierung Schlüsselereignis­se oder -erfah­rungen verstan­den wer­den, die aus Legitimi­tätsgründen für die Stabilität und Bestandswah­rung her­angezo­gen werden. Unter dem Begriff der Legi­timität sub­sumiert sich die Auf­fassung von der Rechtmäßig­keit politischer Ge­meinwesen, die primär auf einem Ensemble allgemein anerkannter Wert­überzeu­gungen und Grund­normen beruht. Grundvorausset­zung von Legitimität ist das Vorhanden­sein bzw. die Erzeugung und Sicherung von Massenloyalität.

Aus diesem Verständnis heraus gehören politische Gedenktage zu jenen staatlichen Aus­drucksmit­teln, die die anzuerkennenden Grundwerte des Gesell­schaftssystems zur Anschauung brin­gen sollen und gemeinhin als Nationalsym­bole bezeichnet werden. (...) Die wichtigsten politischen Funktionen, die Na­tio­nalfeier- und Gedenktage erfüllen sollen, sind: Staatsintegration, Identifikation mit dem politischen System, Konsensstif­tung, Erschaffung von Mas­senloyalität und Stabilitätssicherung.“

Sehr deutlich wird der hohe reale gesellschaftliche und individuell-affektive Stellenwert, den die staatsmythische Semantik für das Zusammenleben, für die individuelle Orientierung im Staat hat. Deut­lich wird aber auch, welchen Wi­der­ständen rational-distanzierte Aufklärung gegenüber den na­tionalen Sicher­hei­ten zu rechnen hat. Ist das ,Projekt Aufklärung‘ für immer zum Scheitern verur­teilt?

2. Die erfundene Nation

Der für uns zentrale Aspekt der Aussage von Wiegenstein ist die in der be­schrie­benen Ausstellung her­ausgearbeitete These von der „erfundenen Nation“. Das steht nun diametral gegen das gesellschaft­liche Alltagsverständnis, das ,Volk‘ und ,Nation‘ als letztlich ,objektive Tatsachen‘ versteht, als unbe­zweifel­bare Entitä­ten.

Wir lösen uns von diesem trivialen Nationsverständnis, indem wir die Nation als Symbolwelt ver­stehen, die – mehr oder weniger bewusst, mehr oder weniger historisch zwangsläufig, eher kontingent als determiniert – gemacht und im hi­storischen Prozess der Staatenbildung entstanden ist. Nation buil­ding ist so zu verstehen als Bestandteil des Zivilisationsprozesses, in dem der Nationalstaat ebenso entstan­den ist wie die Staatsgesellschaft, deren materielle Grundlagen wir nachfolgend noch zu dis­kutieren ha­ben.

Die Betonung des Nationenbegriffs in den gesellschaftlichen und staatlichen Diskussionen der Ge­genwart ist nicht zufällig; das Konzept der Nation ist das mentale Bindemittel, die ideologische Klam­mer der Staatsgesellschaft, die sich nicht materiell-historisch begreift, sondern als Idee defi­niert. Ge­sellschaftli­che Wertorientierungen stehen damit unausgesprochen in der abendländisch-ideali­sti­schen Tradition. Bei einer differenzierteren Betrachtung werden dabei auch Ungleichzeitig­keiten, vor allem was die soziale Verortung der Staatsbil­dungs­prozesse angeht, sichtbar. Nationali­deologien werden als Mittel im Machtprozess ,von Oben nach Unten‘, d.h. von der Herrschaft zu den Unter­ge­benen, durchge­setzt und funktionalisiert. Sie sind vor allem ideologischer Kri­stallisa­tionspunkt der ,Hilfs­or­ga­ne der Macht‘ 5 und durchaus nicht Eigen­ideologie und Selbst­verständnis des Hofes, der sich dieser Hilfsor­gane in seiner Herrschaftsdurchset­zung bedient. Der Hochadel ist – trotz seines Machtverlu­stes bis heute – nicht nationalistisch, sondern den mittelalterlichen Familien- und Stan­desideologien über alle neueren nationalen Grenzen hinweg verbun­den, was mit der Ver­wandt­schaft des gesamten Hochadels, der im frühen Mit­telalter der fränkischen Graf­schaftsordnung und damit letztlich vier bis fünf Adelsfa­milien entstammt. Damit ist die Durchsetzung von National­vorstellun­gen in großen Teilen der Gesell­schaft noch eine Phase vor- und frühstaatlicher Macht­durchsetzung, die sich vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinzieht. Die damit verbundene Inte­gration, Machtzentralisation und die sich damit an­deutende Durchsetzung eines zentralen Gewaltmonopols ist so­wohl Vorausset­zung als auch schon selbst Teil des Staa­ten­bil­dungs­pro­­zesses.

Gerade die historische Dialektik von Staat und Nation zeigt die nahezu un­lös­liche Verknüpfung des Nationalstaatskonzeptes mit der conditio humanae der gegenwärtigen ,west­lich-europäischen‘ Ge­sellschaften. Diese Dialektik auf­zulö­sen und ,Nation‘ und ,Staat‘ als historische Artefakte zu erkennen und dif­feren­zierend zu analysieren, ist Voraussetzung eines aufklärerischen Zugangs zu den grundle­genden gesellschaftlichen Prozessen, die die Gegenwart und die Zu­kunftsperspektiven be­stimmen.

Zunächst seien daher noch einige Anmerkungen zur gegenwärtigen Bedeu­tung der Nationalitä­te­nideologie eingefügt, die in West- und Mitteleuropa deutliche Wandlungen gegenüber dem Natio­nalis­muskonzept des 19. Jahrhun­derts und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durchgemacht hat, aber als Grundlage der Staatsvorstellungen als Nationalstaat durchaus noch präsent und relevant ist. Parallel zur Universalisierung des Nationalitäten- wie des Nationalstaatskon­zeptes erfolgt aber eine verstärkte Nationalisierung und Ethnifizierung vor allem in den Regionen der Semiperipherien, die einen ,Ab­schied vom Nationalstaat‘ utopisch erscheinen lassen. Doch ist damit eine kri­tische Aus­einandersetzung mit den Nationsvorstellungen nicht weniger not­wendig, um eine distanzierte ratio­nale und kritische Ein­ordnung der heutigen Staatsvorstellungen vornehmen zu können.

Den aktuellen politischen Ansatz für eine erneute Beschäftigung mit diesen Nationalvorstellun­gen findet Dušan Reljic in der Beobachtung: „Fasziniert blickte der Westen vor fünf Jahren ins fri­sche Ant­litz der jungen Demokratien Ost­europas. In der Zwischenzeit hat man sich abgewandt, vor allem wegen der hässlichen Spuren, die der nationalistische Virus dort überall hinterlässt. Die Vor­stel­lung, angesteckt zu werden, z.B. durch Migrationsströme, erweckt ‚in saturierten westlichen Gesell­schaften... Abwehrhal­tungen und Ängste‘“ [Reljic 1996]. Genau aber in diesem Zusammenhang wird deutlich, inwieweit die­ser ,neue Na­tionalismus‘ nun tatsächlich im Machtprozess gemacht worden ist. Funk­tional ist dieser Nationalismus jedoch durchaus unterschiedlich einzuord­nen. Ist Nationa­lismus in West- und Mitteleu­ropa zunächst einmal die Herr­schaftsideologie der Etablierten, die die ,euro­pä­ische Modernisierung‘ reprä­sentieren, dient der Na­tionalismus in den Ländern der Semipe­ripherien und der ehemaligen von Europa abhängigen Gebiete als Legitimationsbasis der Ent­machteten, der Außen­sei­ter und Revolutio­näre. Der Antikolonialismus bedien­te sich im Kampf gegen die europäischen Kolo­ni­almächte der öko­nomischen Zentren des Mittels natio­nalistischer Homogenisie­rung und verband damit oftmals eine konkrete Utopie zukünftiger anerkannter, souveräner und durch­setzungsfähigen Staatlichkeit nach eu­ropäischem Vorbild. Der Versuch, sich in diesem Bereich ebenfalls ideologisch und gesellschaftlich vom europäischen Vorbild – die immanente Widersprüchlichkeit, ja Absurdität dieser ideologi­schen Orien­tierung an euro­päischen National- und Modernitäts­vorstellungen war den antikolonialistischen Bewe­gungen der ersten Jahrhundert­hälfte durch­aus nicht bewusst! – zu emanzi­pieren, findet sich erst etwa seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts in den radikalen Bewegungen der sogenannten ,Ab­leh­nungsfront‘ oder des radikalen politischen Islams. Doch bleiben auch hier die positiven Zielvorstellungen, die kon­kreten Utopien merkwürdig blass und un­dif­ferenziert; diese Bewegungen definieren sich zunächst einmal nur aus der Ab­lehnung und dem Hass auf den ,We­sten‘. Ansätze zu einer inhaltlich kritischen konstruk­tiven Auseinanderset­zung mit dem europäi­schen Staats­modell finden sich hier kaum.

Die innere Widersprüchlichkeit verstärkt sich dann noch, wenn „er­folg­rei­che“ Un­ab­hän­gig­keits­be­we­gungen Staaten konstituieren und eigene, neue Herr­schafts­hierarchien aufbauen, die sich des vor­dem ,emanzipativen, re­vo­lu­tio­nä­ren Nationalismus‘ zur Sicherung nun eigener affirmativer, kon­soli­dieren­der Herr­schaftsansprüche bedienen: aus nationalistischen Außenseitern werden na­­tio­na­li­stische Etab­lierte; die ,Revolution hat ihre Unschuld verlo­ren‘ – wie z.B. bei der FLN in Algerien oder dem Ti­toismus und seinen ,Erben‘ von Milošević bis Tud­jman oder Karadźić im zerfallenen Jugosla­wien. Die Grenzen des ur­sprüng­lichen Außenseitertums nationalistischer Bewegungen ist je nach Be­zugs­­rahmen ohne­hin fließend, wenn man die Funktionalisierung des Natio­na­lis­mus schon in der Kampf­phase zur auto­ri­tären Sicherung der Binnenloyali­tät der Guerilla betrach­tet.

Ljiljana Smajlovics (1995), 6 weist darauf hin, „dass ‚in ihrem Streben nach Mas­sen­un­ter­stüt­zung und Legitimation die Machteliten auf den Nationalismus zurück­gegriffen‘ hatten. Somit wurden lange vor dem Auftauchen der jetzigen nationalen Führer ‚die Kommunisten zu hartgesottenen Na­tiona­listen‘, und sie versahen ‚in diesem Prozess den nationalisti­schen Diskurs mit der Weihe der Le­galität‘“.

Doch schließen sich einige Fragestellungen an, wenn nicht nur die Herr­schaftsfunktion des Na­tio­nalismus zu thematisieren ist, sondern es zu proble­ma­tisieren gilt, warum gerade diese Ideologie eine solche gesellschaftliche Po­tenz erhält. Aus einer sozialpsychologischen Perspektive wird dabei heute meist das Erklärungsmodell der gesellschaftlichen oder auch nationalen ,Identität‘ heran­ge­zo­gen. Doch ist dies durchaus kritisch zu hinterfragen, wie es Reinhold Schmücker und Rainer He­ring (1994) darstel­len: „Den rationalen Kern des Na­tionalpatriotismus bezeichnet offenbar der Begriff der nationalen Iden­ti­tät, der sich zumal bei Historikern großer Beliebtheit erfreut. Allerdings wird gerade die­ser Begriff oft so unspezifisch benutzt, dass man schon geargwöhnt hat, es hande­le sich dabei le­diglich um eine „ver­schämte Variante“ zum Begriff ,Na­tio­na­lis­mus‘ (Dieter Schellong). Was also ist ,na­­tio­na­le Identi­tät‘? Ist sie ein Ge­fühl der Zusammengehörigkeit von Menschen, die ein und diesel­be Spra­che spre­chen? Oder ein Bewusstsein der eigenen Besonderheit und Andersartig­keit, das die Bür­ger eines Staates mitein­ander ver­bindet? Hat sie etwas mit kol­lekti­ver Selbstbe­haup­tung zu tun oder mit der Identifikation der einzelnen mit der Ge­schichte und Kultur ihres Volkes?“

Der Identitätsbegriff ist in seiner staatlich-gesellschaftlichen Verwendung äu­ßerst kritisch zu be­ur­teilen und selbst in gewissem Sinne ein auf Gefühlen aufgebautes verschleierndes Ideolo­gem. Doch würde es zu weit führen, das an dieser Stelle ausführlicher zu disku­tieren.7 Doch sollen Schmücker und He­ring hier abschlie­ßend noch einmal zi­tiert werden mit einer sehr einleuchtenden Überlegung: „Identität ist die Ein­heit von Unterscheidbarem: die Gleichheit von etwas mit etwas anderem. Als per­so­nale oder Ich-Identität kann man folglich die projektive Einheit eines indi­viduel­len Subjekts be­zeichnen, das sich zu unter­schiedli­chen Zeitpunkten als es selbst identifiziert. Jürgen Habermas hat diese perso­nale Identität vor zwei Jahr­zehnten als ‚Fähigkeit sprach- und handlungs­fähiger Subjekte‘ definiert, ‚auch noch in tief­grei­fenden Veränderungen der Per­sönlichkeitsstruktur ... mit sich iden­tisch zu blei­ben‘? Für eine nor­male Le­bensführung ist diese Fähigkeit ganz unabding­bar: Wenn sie fehlt oder verloren geht, sind see­lische Krankheiten re­gelmäßig die Folge. Darüber hinaus be­sitzt die personale Identität jedoch auch eine forensi­sche Bedeutung, auf die schon John Locke aufmerksam gemacht hat: Wenn ich derjenige bin, der in der Vergangenheit in be­stimmter Weise ge­handelt hat, dann bin ich für die Kon­se­quenzen dieses Handelns verantwortlich. Die Identität eines individuellen Sub­jekts hat allerdings nicht nur diese durch seine Selbstwahrneh­mung be­stimmte Innenseite, sondern auch eine Außenseite, die von der Fremd­wahrnehmung ab­hän­gig ist. Sie kann sich mit meiner Ich-Identität decken, muss es aber nicht. Analog dazu lässt sich einer Gruppe oder Gesellschaft eine kollek­tive Identität zuschrei­ben“ [Her­vor­he­bung G.V.]. Ge­rade aber diese letzte Schlussfolgerung ist grundsätzlich zu bezwei­feln!

3. Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept

Nachdem zunächst deutlich gemacht wird, dass das heutige Staatskonzept als homogenisierter Natio­nalstaat (d.h. ,Einheitsstaat‘) unlösbar mit der Entwick­lung einer Staatsgesellschaft im Rah­men von lang andauernden Phasen des Zivi­lisationsprozesses verbunden ist und so seinen konkreten histori­schen Ort im neuzeitlichen Mitteleuropa hat – unabhängig von seiner gegenwärtigen Aus­brei­tung in Globali­sierungs- und Universalisierungsprozessen –, muss ein be­griffso­rientierter Untersu­chungs­schritt zu­nächst diese beiden Seiten des moder­nen Staatskonzeptes trennen und gesondert hi­storisch zurück ver­folgen.

Eine fundamentale Beobachtung ergibt ein kritischer Vergleich zwischen dem vom Begriff ,Staat‘ gedeckten Idealtypus der Staatsgesellschaft, wie sie sich selbst in der Tradition der europäi­schen Staatsbildungsprozesse versteht, und der Analyse der konkreten Gesellschaft. Das Spannungs­verhältnis ist zeit­lich und örtlich unterschiedlich ausgeprägt. Das zeigt, dass die soziogenetischen Pro­zesse nicht eindimensional und gleichsinnig verlaufen bzw. verlaufen sind, sondern in bestimmten, historisch kon­kretisierbaren Schüben, die jeweils auch mit Ver­schiebungen der Machtbalancen ver­bunden waren und sind. Gegenläu­fige Pro­zesse und gesellschaftliche Machtansprüche unterströmen die dominan­ten Ent­wicklungstrends und verhindern so die Eindeutigkeit des Staatenbil­dungs- und Zivi­lisationsprozesses.

Die Durchsetzung der Idee der Nation ist gesellschaftlich ein Mittel der Ho­mogenisierung der Po­litischen Kultur und der Alltagszivilisation. Sie setzt die Durchsetzung auch der Vorstellung der Zu­sammengehörigkeit in einem Volk oder in kleineren Herrschaftsverbänden einer Ethnie voraus. Beides sind herr­schafts­stützende historisch-ideologisch Artefakte, Mythen über die eigene Ge­schichte. Die Re­a­lität sieht anders aus: Die Homogenisierung hat nie den be­haupteten Wirkungsgrad erreicht, ,Volkstumsvorstellungen‘ konnten sich nur in kurzen Phasen der europäischen Nationalge­schichte do­minant durchsetzen und waren unabdingbar verknüpft mit absolutistischen oder diktatori­schen Herr­schaftssy­stemen wie dem Nationalsozialismus in Deutschland. Dennoch hat diese Ideolo­giegeschichte Spuren im Alltagsbewusstsein der europäischen Na­tionen hinterlas­sen, die zu einem verzerrten Eigen­bild ebenso wie zu an Volkstumsvorstellungen orientierten Fremdwahrnehmungen und Feindbildpro­jektionen geführt haben und in der europäischen Geschichte immer wieder auf­tau­chende Rassismen all­täglich werden lassen.

Dennoch haben in der gesamten europäischen Geschichte Migrationsbewe­gungen zu immer neuen gesellschaftlichen Zusammensetzungen, sozialen Über- und Unterschichtungen 8 geführt, die jeglicher Homogenitätsvorstellung wi­der­sprachen und widersprechen. Dass andererseits aktuelle Migrations­schübe zu ri­gideren Homogenisierungsversuchen geführt haben und führen, zeigt die eu­ro­päische Ge­schichte immer wieder. 9 Europäische Staatenbildungs­ge­schich­te ist somit vor allem auch als gesell­schaftliche Konfliktgeschichte zwi­schen Etablier­ten und Außenseitern zu verstehen (vgl. Elias / Scot­son, 1993).

Auch der zweite dominante Aspekt der europäischen Staatenbildungsprozes­se, die Durchset­zung der Zentralherrschaft und die Durchsetzung eines Ge­walt­monopols des entstehenden Staates ist in der Realität weitaus differenzierter zu beobachten, als es die idealtypische Vorstellung suggeriert. Her­vor­zu­heben ist zudem, dass die wichtigsten Zentralisierungsschübe geschichtlich erst recht spät gegen noch immer dominante und einflussreiche dezentrale Machtzentren durch­gesetzt wurden – die wich­tig­sten hi­storischen Ereignisse, die dies bewirk­ten, wa­ren die Französische Revolution, die Na­po­leo­ni­sche Herr­schaft und die Grün­dung des Deutschen Reiches 1871. Über den tatsächlichen Erfolg dieser Zen­tra­lisie­rungsphasen,10 die wesentliche Regionen Europas, wie das Habs­bur­ger­reich, einschließlich des Bal­kans, oder Italien trotz Garibaldi weitgehend aus­schlossen, ist historisch mit vielen Relativie­rungen und Einschränkungen zu urtei­len.

Sowohl die Zentralisierungstendenzen in Mitteleuropa wie die gesellschaftli­che Homogenisie­rung dürften kurz vor dem Ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt, aber auch die Grenzen ihrer Durch­setzungs­fä­higkeit erreicht haben. Vor allem hatte die gesellschaftliche Homogenisierung der Alltags­kultur ihren Preis und ihre Konsequenzen in dem systematischen Ausschluss der arbeitenden Unter­schichten, anderer Minder­heiten (Roma, Sinti; die jüdische nationaldeutsche Integration und As­similierung wurde eben­falls von Staatsseite nur marginal ak­zeptiert und hono­riert) und ,Andersgläubiger‘ (Konfessionskonflikt unter Bis­marck im ,Kul­tur­kampf‘ gegen den Katholizismus in Preußen) aus der Partizi­pation im Staat und der Integration in die entstehende völkische Nationsvorstel­lung.

Das Scheitern dieses Nationalstaatskonzeptes an der Realität führte über den Ersten Weltkrieg zu den ,psychopathischen‘ Homogenisierungs-Nationalis­men der faschistischen Ära; später aber zu einer viel allgemeineren Staatsskep­sis und der Vorstellung eines generelleren Staatsversagens. Heute kon­kur­rie­ren in weit­aus pragmatischerer Weise zentralstaatliche Institutionen mit einem insti­tutio­na­lisier­ten Föderalismus, der das Erbe der dezentralen Machtzentren ab­gelöst und weitgehend neu­tra­lisiert hat. Die Europäische Integration relati­viert in der ande­ren Richtung die einstigen Vorstel­lungen vom Natio­nal­staat, der auf einem ho­mogenisierten Volkstum aufbaut. 11 So stellt sich, vor dem Hin­ter­grund die­ser skeptischen Realitätsbilder erneut und verstärkt die Frage nach der Gültigkeit traditio­neller Begriffe von ,Staat‘ und ,Nation‘.

Festzuhalten ist zunächst, dass auch in der politischen Tradition des ,Abend­lan­des‘ der heutige Be­griff ,Staat‘ ältere Termini abgelöst hat oder auch nur sy­no­nymisiert, die die gemeinten Sachver­halte klarer und zutreffender be­zeichnen kön­nen. Begreift sich die antike griechische ,polis‘, deren Entwick­lung zum ,gu­ten und gerechten ‚Staat‘‘ im Mittelpunkt der politischen Philoso­phie Platons und Aristote­les’ steht, ganz konkret eine überschaubare Stadtge­sell­schaft, die mit den heutigen an­o­nymisierten Mas­sengesellschaften ebenso wenig zu tun hat wie mit den zeitgenössischen Herr­schaftsverbänden der orien­tali­schen Groß­rei­che wie dem Perserreich der Archämeniden, 12 beto­nen der römische Begriff ,im­pe­ri­um‘ und der im Mittelalter dominierende deutsche Be­griff des ,Rei­ches‘ den Herrschaftscharakter und damit die Macht, Gewalt und auch den Aus­brei­tungs- und Er­oberungswillen eines großen Herrschafts­verban­des.

Wo liegt nun im Altertum und im Mittelalter die von der heutigen Sichtweise abweichende Wahr­nehmung der gesellschaftlichen Lebens- und Gestaltungsbe­reiche? Der lateinische Begriff der res pu­blica, der ,öffentlichen Angelegenhei­ten‘ gibt uns dafür einen wichtigen Hinweis. Im antiken Rom dürfte zunächst ein Gemeinschaftsbild ähnlich dem der griechischen polis vorherrschen, das je­doch mit der Erweiterung des Herrschaftsbereiches – letztlich also der Entwick­lung zum Imperium – und mit der da­mit einhergehenden sozial-ethnischen Dif­feren­zierung mit vorherrschenden Über­schichtungsprozes­sen einen neuen Le­bens- und Wahrnehmungsbereich zwischen der familia, dem Haushalt und den tradi­tio­nellen Ständen der Stadtgesellschaft und der militärischen Herrschafts­aus­übung nach außen öffnet, in dem zunehmend Regelungsbedarf entsteht. Zwar ist dies dann der späte­re Anknüpfungspunkt auch mo­derner Staatsvorste­llungen seit der Renaissance, doch darf nicht ver­gessen werden, dass die Gesell­schaftswahrneh­mung im Gegensatz zum dualistischen Prinzip seit der Aufklä­rung – Individuum in der und gegen die Gesellschaft – drei anders abgegrenzte Ebenen auf­wies: Familie bzw. Haushalt, res pu­blica und Militärmacht. Das In­dividuum spielte in den Gesell­schaftskonzepten dieser Zeit noch keine Rolle, auch wenn einige Individuen als Herrscher, Philosophen oder Schriftsteller hervortra­ten und bis zur heutigen Zeit Kontur gewonnen haben.

Das, was wir heute als ,Staat‘ bezeichnen, ist in der Antike auf zwei öffent­li­che Funktionen ver­teilt: einmal der Bereich der ,öffentlichen Angelegenhei­ten‘, der ansatzweise schon in den Kon­zepten der polis auftrat aber dort noch allein beschränkt war auf die personell kleinen Institutionen der städtischen zivi­len Herrschaft und auch im heutigen Sinne nur wenig tatsächliche Regelungs­kom­pe­tenz bis auf die von religiösen Riten dominierte Blutsgerichtsbarkeit in An­spruch nehmen konnten, und die Machtaus­übung nach außen, d.h. die Mög­lichkeit und den Willen, Kriege zu führen.

Diese Zwiegesichtigkeit prägt unsere Staatsvorstellung bis heute, auch wenn die Machtaus­übung nach innen, Verwaltung und Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung nach zurück­drängen der Autonomie der Familienverbände und im Prozess der Beanspruchung des Gewaltmono­pols 13 eine im­mer stärke Rolle spielt. Der ,Staat‘ ist einmal ein kriegsführender bzw. kriegsbereiter Herr­schafts­ver­band und zum andern eine Institution, die die ,öffentlichen An­gele­genheiten‘ regelt, d.h. Macht nach innen ausübt – was immer in der kon­kreten historisch-gesellschaftlichen Situation unter diesen ,öffentlichen Angele­genhei­ten‘ verstanden wird und gegen wen, Familie, Haushalt oder Individuum diese abzugrenzen sind.

Unser eigener Gebrauch den Begriffes ,Staat‘ betont die Bedeutung gerade auch der ersten, auf die Kriegsführungsfähigkeit abhebende Dimension der Be­griffsbestimmung; scheuen wir uns doch, ohne viel Nachdenken und Begrün­dung, meist, Herrschaftsverbänden, die sich nicht in erster Linie durch au­ßen­po­litische Gewaltanwendung definiert haben, als Staaten zu bezeichnen. Hier ge­brauchen wir oft diskriminierend und herabsetzend konnotierte Begriffe wie ,Stamm‘, ,Stammesfürstentum‘, ,Clan‘ oder auch ganz allgemein ,Reich‘. Dabei spielen Fehden und kriegerische Auseinanderset­zungen mit territo­rialen Nach­barn kaum eine Rolle; erst durch Eroberungskriege, systematische mili­täri­sche Präsenz an den Grenzen und überhaupt ein institutionalisiertes Militärwe­sen wird dieses Herrschaftsgebilde in unse­ren Augen zum ,Staat‘. 14 So bereitet es uns weniger Schwierigkeiten, das auf kriegerischer Expan­sion und der Herr­schaft ei­ner Militärkaste aufbauende Osmanische Reich als ,Staat‘ zu fassen, als das klas­sische arabisch-islamische Kalifat von Baghdad, dessen Herrschafts­konzept und Grenzen ver­schwom­men, dessen Verteidigungskonzept auf der Vorstellung einer umma muhamadja, einer islami­schen (Rechts-)Gemeinschaft beruht, ohne dass eine einheitliche und ver­bindliche Militärstrategie je ent­wickelt worden wä­re.

So stellen wir bei einer ganz allgemeinen Begriffsbestimmung der Kategorie ,Staat‘ wohl zu recht die außenpolitische Macht in den Vordergrund und kon­sta­tieren in diesem Sinne, dass der ,Staat‘ in sei­ner allgemeinsten und weitesten De­finition ein kriegsführender und kriegsbereiter Herrschaftsver­band ist (vgl. Krippendorff 1985). Dieser Charakteristik ordnen sich auch die neu­zeitli­chen National­staaten unter, wobei die tendenzielle und partielle Ächtung des Kriegs­führens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Erfahrung aus der Kata­strophe zweier von Europa bzw. Deutschland ausgehen­der Weltkriege, die das historische Bild vom Krieg als legitimen Mittel der Politik grundsätzlich in Frage gestellt haben, sowohl zur einer Veränderung des Staatsverständnis­ses als auch zu einer Infra­ge­stel­lung des Konzeptes des Nationalstaates selbst führen kann und muss.

In einem etwas engeren Sinne bezeichnen wir dann als ,Staaten‘ diejenigen Herrschaftsverbän­de, die sowohl ,kriegsführungsfähig‘ (d.h. außenpolitisch ,sou­­ve­rän‘) als auch fähig sind, die ,res pu­blica‘ (d.h. die öffentlichen Auf­ga­ben nach innen) durch Machtausübung zu regeln. Dieser De­finition ent­spricht die heute gültige weiteste Fassung der Staatsdefinition des Völkerrechts, in dem ein Herr­schaftsverband bzw. ein ,Volk‘ international vertrags- und ver­tretungs­fähig ist, wenn Terri­to­rium, Staatsvolk und durchgesetzte Herrschaft gegeben sind.15

Dennoch ist der heutige Begriff ,Staat‘ wesentlich enger und konkreter gefasst, er orientiert sich an einem Bild des ,europäischen Nationalstaates‘. Für den wis­senschaftlichen Sprachgebrauch ergibt sich dabei eine weitere Proble­matik da­durch, dass die Vorstellung vom Staat ganz im Sinne der abendländi­schen Staats­philosophie als wertender Begriff vom ,guten Staat‘ geprägt ist. Einmal wird das Vorhan­densein von Staaten als selbstverständlich und not­wendig zur Befriedung der Gesell­schaft, für ein recht- und gesetzmäßiges All­tagsleben angesehen – da­durch, dass er die persönliche Ordnungssicherheit und Zukunftsorientierung ga­rantiert 16 wird der Staat per se als ,gut‘ legitimiert –, zusätzlich wird die euro­päische Geschichte der Durchsetzung von Patizipation­schancen und Men­schen­rechten attributiv mitgedacht und findet in der funda­mentalen Demokratieforde­rung ebenso sei­nen Niederschlag wie – in rechtlich erstaunlich verbindlichen Form – in der UNO-Charta der Völker- und Men­schenrechte, die den kollektiven historischen Erfahrungsschatz europäischer Geschichte und Kämpfe widerspie­gelt.

4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs und seiner didaktischen Umset­zung

Ein kritischer Überblick über die historische wie die aktuelle Verwendung des Begriffes ergibt eine das Verständnis erschwerende Konfusion und fachliche wie sachliche Entdifferenzierung, die eine Funda­mentalkritik am Begriff ,Staat‘ wie am ,Staatskonzept‘ selbst nahe legt, ver­schiebt sich doch die poli­tisch-öko­nomi­sche Diskussion immer stärker vom Thema der Staatsfunk­tio­nen zum Problem des ,Staatsversagens‘. Sehr unterschiedliche gesellschaftliche Gebilde und Herr­schafts­verbände werden im Laufe der Geschichte und erst recht heute, retro­spektiv auf historisch zu­rück­liegende Si­tuationen ange­wendet, mit dem Be­griff ,Staat‘ gekennzeichnet. Das Ergebnis eines solchen kriti­schen Ansatzes ist, dass die heutige Verwendung des Begriffes ,Staat‘ auf historisch zu­rücklie­gende Insti­tutionen fälschliche und das Verständnis verfälschende aktualistische Vor­stellun­gen und Bedeu­tungsinhalte mit transportiert. Gerade in einem politik- und ge­schichtsdidaktischen Kontext kann dies problematisch und verhängnis­voll sein, da davon auszugehen ist, dass Schüle­rinnen und Schüler über das not­wendige, differenzierende und relativierende historisch-politische Sachwis­sen als Korrek­tiv für einen entdifferenzierenden Be­g­riffsgebrauch erst im Ansatz verfügen.

Doch dürfte ein solcher politologischer wie historiographischer Neuansatz il­lusorisch sein und die Forderung danach sich zu sehr am eingeführten Sprach­ge­brauch, aber auch an der notwendigen um­gangssprachlichen Verständlichkeit stoßen, um sinnvoll gestellt werden zu können. Notwendig ist viel­mehr, ein bewussteres und stärker differenzierendes politisch-historisches Fachkonzept zu entwic­keln und zu vermitteln, das durch inhaltliche Differenzierung die begriff­liche Entdifferenzierung aufwiegen kann. Es ist gerade dieses semantische Pro­blem – mit seinen Gefahren einer verfälschen­den, ideologisie­ren­den oder funk­tionalisierenden Geschichtswahrnehmung 17 –, das den sonst unter der Ge­fahr einer zu weitgehenden Formalisierung differenzierter Sachverhalte und Realitä­ten und einer tendenziellen Entpo­litisierung historischer Prozessbetrachtung ste­hen­den Versuch einer katego­rialen Begriffsbe­stim­mung sinnvoll und auch not­wendig erscheinen lässt.

,Staat‘ als Begriff, Kategorie und Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion ist den Politikwis­sen­schaften wie dem Politikunterricht sozusagen ‚in die Wiege gelegt‘, seit die antike griechische ,polis‘ den Namen für die ,Politik‘ gab und – wie in Platos ,politeia‘ –als ,Staat‘ übersetzt wurde: Politik als Staats­kunst und Politikwissenschaft als Staatswissenschaft.

Eine fachgeschichtliche Wurzel der Politikwissenschaft, vor allem im süd­deutschen Raum noch heute in der Universitätsorganisation nachweisbar, ist das ältere Staatsrecht bzw. ist die Staatsphiloso­phie, die den entsprechenden juri­sti­schen und philosophischen Fakultäten zugeordnet sind. Die so­zial­wissen­schaftli­che Zuordnung, zu einem ohnehin jungen und nicht einheitlich struktu­rierten Fach­bereich, ist uneinheitlich und auch inhaltlich oft uneindeutig. Ent­sprechend der zeitweise negativen Wert­beset­zung des Begriffs ,Gesellschaft‘ 18 ist damit auch in der Didaktik des Politikunterrichts die so­zialwis­sen­schaftliche Fundie­rung des Politikbegriffes und erst recht nicht des ,Staa­tes‘ als Unter­richts­gegen­stand des Faches eindeutig und zwingend. Die Einführung ei­nes im Kontext einer sozial­wis­senschaftli­chen Zivilisations- und Staatstheorie unver­zichtbaren korre­spondierenden Begriffs einer ,Staats­­ge­sell­schaft‘ als Cha­rak­teristikum und Typ­kategorie ist daher unter Voraussetzung einer wei­te­ren Re­fle­xion des fachlichen Selbstverständnisses des Politikunterrichts notwendig und auch im Rah­men die­ses Dis­kurses selbstverständlich.

Dementsprechend erreicht das Fach ,Politik‘ in vielen Fällen Schülerinnen und Schüler als ,Staats­­­bür­ger­kun­de‘; auch spätere Fachbezeichnungen sind auf­fällig uneinheitlich (Sozialkunde, Gemein­schaftskunde, Gesellschaftslehre) und zeich­nen die Uneindeutigkeit sowohl der didaktischen Konzepte wie der sie tra­genden politischen Setzungen nach.

Damit ist die Unsicherheit gegenüber einem wertbesetzten Gegenstand und seine Einbindung in die Prozesse der Machtgewinnung und des Machterhalts ebenso zu charakterisieren, wie daraus rein äu­ßerlich die jeweiligen (partei-) politischen Optionen der Landesregierungen als verfassungsmäßige Trä­ger der ,Kul­turhoheit‘ in der Bundesrepublik Deutschland abzulesen sind.

Entsprechend dieser institutionellen und gesellschaftlichen Vorgaben ist der Fachgegenstand von Anfang an deutlich gegenwartszentriert und aktualistisch verstanden und bewusst von einer, meist auch von aktuellen Bezügen befreiten, ,hi­storischen Bildung‘, die vom Fach Geschichte ge­tragen wird, abge­setzt wor­den. Die vom Gegenstand her nicht hinreichend begründbare strikte Fä­cher­auf­tei­lung in Politik, Geschichte und Erdkunde 19 bedingt einen uneinheitlichen und unscharfen Gebrauch von gemeinsa­men Begriffen und Kategorien, was ge­rade am Beispiel des Themas ,Staat‘ sehr deut­lich herausgearbei­tet werden kann.

Jede der drei genannten gesellschaftswissenschaftlichen Teildisziplinen ver­wendet einen distink­ten Staatsbegriff. Während die Geographie ihr Hauptau­gen­merk auf die territorialen Herrschaftsein­heiten und damit auf das Charakte­risti­kum des Begrenzt- und Umgrenztseins richten, welches in der traditio­nellen Län­derkunde oft mit dem Begriff ,Land‘ synonymisiert wird und vor allem dar­auf aus­gerichtet ist, eine kategoriale Hierarchie von Raumeinheiten zu kon­stitu­ieren, bei denen die jeweils nachgeordne­ten Teilmengen der übergeordneten Einheit sind, lenkt die Historiographie ihr Interesse auf die Herr­schaftshierar­chien oder auch Herrschaftsdynastien, wenn sie einem älteren, stärker perso­na­lisierten als strukturierendem Fachverständnis folgt. Wahrnehmungsbegrenzun­gen liegen da­bei in der Prämisse, dass die eindeutige Herrschaftszuordnung die Normalität, Ambiguitäten und Macht­ba­lan­­cen aber als Ab­weichungen von ge­ringerem histo­rischen Interesse oder als Merkmal allein für hi­sto­ri­sche Über­gangs­perioden zu gelten haben. Damit werden aber Herrschaftsverbände zu jeder hi­sto­ri­schen Zeit ver­gleichbar und ähnlich. Sie können daher leicht unter einem überzeitlichen Begriff des ,Staa­tes‘ subsu­miert werden, ohne dass eine Notwendigkeit der Ana­lyse der fundamentalen ge­sell­­schaftlichen Unter­schiede in der konkreten histori­schen Situation und der Prozesshaften Un­ein­heit­­lichkei­ten von Herr­schaft er­kannt und hinreichend wissenschaftlich umgesetzt würde. Beide Fä­cher tradieren so die Vorstel­lung des grundlegenden Ausschließlich­keitscharakters des Staats­be­grif­fes, auch wenn die Reali­tät der so bezeichneten Herrschaftsregionen und Herrschaftsverbände ge­rade dieser statischen Perspek­tive widerspricht. Damit verdeutlicht sich die doppelte Herleitung des Staats­­be­griffes einmal aus der Staatsphilosophie, die nach der endgültigen Utopie, nach dem ,besten Staat‘ fragt und reale Prozesse als zu diesem Ziel hin- oder weg­füh­rend konzeptualisiert, und aus dem real erlebten Bild des mitteleuropäi­schen Staates, der sich in einem lang­an­dauernden Prozess in Richtung auf Verfesti­gung, Institutionalisie­rung und Ho­mogenisierung entwickelt hat und über die Be­anspru­chung und Durchsetzung des Gewalt­monopols auch ein Definitions­monopol über legale Herr­­schaftsaus­übung erwerben konnte, das sich seit Hu­go Grotius im 17. und 18. Jahrhundert in den vereinheitlichenden Völkerrechts­konzeptionen von Territorium, Staatsvolk und effektiver, durchge­setzter Herr­schaft wiederfindet.

Bei einer wissenssoziologischen Analyse dieses Tatbestandes wird deutlich, dass diese begriffli­che Konzeption des Staates Ergebnis eines zivilisationstheo­re­tisch verständlich zu machenden Distanzierungsproblems ist, wobei die fachli­che Distanzierung – in der Beschränkung auf ,historische‘ oder ,räum­­li­che‘ Sachverhalte 20 – als die gesellschaftliche Ebene ausblendende ,Über­di­stan­zie­rung‘ auf man­gelnde Selbstdistanzierungsfähigkeit der Wissenschaft hin­weist, dabei aber wissenschaftlich einen geringeren Differenzierungsgrad und ein gerin­geres Syntheseniveau in Kauf nimmt (Elias 1983).

Lehrerinnen und Lehrer wie Schülerinnen und Schüler verbinden mit dem Be­griff ,Staat‘ un­ab­hän­gig von seiner historischen oder regionalen Zuordnung un­willkürlich die Vorstellung vom ,mo­der­nen‘ in Westeuropa entwickelten ,Na­tio­nalstaat‘, der sehr viel einheitlicher verstanden und wahr­ge­nommen wird, als er in der historischen und zeitgeschichtlichen Realität selbst in West­europa war oder ist: er ist ein ideelles Konstrukt, das fester Bestandteil der westeuro­päi­schen Politischen Kul­tur ist und zum Selbstverständnis gerade auch der eu­ro­zen­trischen Urteilsperspektiven der Ge­genwart ge­hört. Dif­feren­zen und ab­wei­chen­de Wahr­nehmungen werden verdrängt und im öffentli­chen Bewusstsein aus­ge­blendet, be­stenfalls als abweichende Realität, als ,Normabweichung‘ oder ,Be­­son­der­heiten‘ – Sonder­wege zum Nationalstaat – wahrgenommen und beur­teilt, oder auch schlicht als ,De­fekte‘ oder ,Defizite‘ des kon­kreten Staatswe­sens.

Das belegt den normativen Charakter des allgemein gebräuchlichen Staats­be­griffes, der ihn als wissenschaftlich-distanzierende Kategorie weithin un­brauch­bar macht. Auch hier kann zur Erhellung der gesellschaftlichen Sachver­halte ein ,Mehr-Ebenen-Modell‘ an Hand des Begriffspaares ,En­ga­ge­ment und Distanzie­rung‘ als Grundvoraussetzung einer angemessenen Realitätsver­arbei­tung ent­wickelt werden. (Elias 1981, 1983; vgl. Waldhoff 1995: 23, 26-31.)

So erscheint die Frage nach einer differenzierteren Modellbildung auf einem höheren Sythese­ni­veau zu den Herrschaftsverbänden, die umgangssprachlich und in anderer wissenschaftlicher Kon­zep­tualisierung als ,Staaten‘ angespro­chen werden, sowie die Frage nach den zu Grunde liegenden gesell­schaftlichen Konfi­gurationen, die wir als ,Staatsgesellschaften‘ als sozialen Trägern des heu­ti­gen Na­tionalstaates, dessen Muster sich zusehends universalisiert, cha­rakterisieren können, zu einem zentra­len Problem einer angemessenen Politik­didaktik zu wer­den.

Der traditionelle Staatsbegriff umfasst letztlich alle einigermaßen distinkten Herrschaftsverbände von nennenswerter Dauer und Stabilität, die sich in ein Sy­stem innerer und äußerer Machtbalancen und Machtkonkurrenzen einbinden las­sen. Im Gegensatz zum schon angesprochenen modernen Na­tional­staat ist, wie vielfältige historische Beispiele zeigen, weder eine territoriale Ausschließ­lichkeit noch eine effektive Durchsetzung eines Gewaltmonopols bzw. der Aus­schließ­lichkeit der Herr­schaftsgewalt für diese Verwendung des Staatsbegriffes not­wendig oder als Kriterien hinreichend brauchbar.

Sehr unterschiedlichen Herrschaftsverbänden wird im geschichtlichen Über­blick die Kategorisie­rung als Staat zuteil; um nur kurz einige Beispiele zu nen­nen, die die Heterogenität und Spannweite der Erscheinungsformen augen­fällig machen können:

  1. Kleine, abgeschlossene ,Überlebenseinheiten‘ werden insoweit als Staaten charakterisiert, als nicht eine familiale Kohäsion als konsti­tu­ierend angenommen wird, was, vor al­lem bei nomadischen Le­bensformen zur Kategorisierung als ,Stamm‘ oder ,Clan‘ führt. Doch sind, bei die­ser äu­ßerst problematischen Zuordnung und Abgrenzung die Grenzen fließend, wie z.B. die Unter­suchungen von KürÕat-Ahlers über die frühen Staaten­bil­dungen türkischer Völker bzw. Stämme in Zentral­asien zeigen.

  2. Altorientalische Reiche, die sich als ,Priesterkönigtümer‘ oder ,Hy­drau­li­sche Kulturen‘ (vgl. Witt­fo­gel 1938/1980, 1962) ansprechen lassen, entste­hen auf der Grundlage der ,Zweiten landwirt­schaftlichen Revo­lution‘ im ,Fruchtbaren Halbmond‘ Vor­derasiens und werden historisch als ,Staaten‘ ange­spro­chen (Sumer, Ba­by­lon, Akkad, Assur, Ägypten u.a.).

  3. Stadtkulturen wie die griechische ,polis‘ oder auch das nur temporär zu ei­ner reichsähnlichen Zen­tralmacht ausgeweitete, meist jedoch stadtstaatlich de­zentral organisierte Hethiterreich in Ana­to­lien (Hattuşa, Kültepe und ande­re städti­sche Siedlungen) werden in der historischen Li­te­ra­tur als Staaten an­gesprochen.

  4. Frühe und klassische Imperien wie die von Persien (Archämeniden, Sas­sa­niden) oder Rom gel­ten gar als historische Musterbeispiele von Staatsbil­dungen.

Die offensichtliche strukturelle und historische Unvergleichbarkeit der genann­ten Herrschaftsverbän­de und die unterschiedlichen gesellschaftlichen Integrati­ons­formen der materiellen wie kulturellen Le­bens­verhältnisse in den angespro­chenen historischen Perioden zeigen, dass hiermit der Begriff ,Staat‘ zu ei­nem Synonym für ,Herrschaftsverband‘ geworden ist und als distinkte analytische Kategorie nur noch wenig Bedeutung hat. Vor allem aber ist problematisch, dass dieser Be­griffsgebrauch die Vor­stellung nahe legt, die genannten historischen Herrschafts­verbände seien in ihrem Wesen mit dem mo­dernen Na­tionalstaat vergleichbar und mit den staatsphilosophischen und staatsrechtlichen Ka­te­go­rien der Neuzeit wenig­stens in den Grundzügen zu charakterisieren.

Selbst die Geschichte Mitteleuropas zeigt die Problematik der gegenwarts­zen­trierten kategoria­len Perspektive nur allzu deutlich, lässt aber auch erste Kri­terien zur Beurteilung der Voraussetzun­gen, un­ter denen größere Menschen­gruppen zu stabileren Herrschaftsverbänden zusammengeführt wer­den, auf­scheinen, was letztlich ja gar nicht so selbstverständlich ist, wie es dem am mo­dernen Natio­nalstaat entwickelten politischen Bewusstsein zunächst erscheinen mag.

Das mittelalterliche ,Heilige Römische Reich Deutscher Nation‘, hervorge­gangen aus den Tei­lun­gen des in der Völkerwanderungszeit begründeten Fran­kenreiches unter scheinbarer Wiederauf­nahme der römischen Imperiumsidee – zu deren ideologischer Überhöhung die auf Machtgewinn und Macht­zentralisie­rung bedachte römisch-katholische Kirche des Papsttums in erheblichem Maße bei­trug –, war mitnichten ein Staat im modernen Sinne, weder mit einer einheit­lichen Staats und Herr­schaftsform, 21 noch mit nennenswerten Ansätzen einer Ver­einheitlichung regionaler Lebensverhält­nis­se und Machtre­präsentation. Kulturelle und sprachliche Differenzierung unterlagen noch keinem Homogeni­sierungs­druck einer zentralen Herrschaft in dieser noch primär landwirtschaft­lich gepräg­ten Ge­sellschaft.

Gellner (1990: 274f.) stellt dies in einen sehr sinnvoll erscheinenden Kon­trast zur heute erfolg­ten nationalstaatlichen Homogenisierung in der Staatsge­sell­schaft: „Die kulturelle Vielfalt, die für große Agrarstaaten so typisch und nütz­lich (Hervorhebung G.V.) war, stellt mobile Bevölkerungen mit fast zum All­ge­meingut gewordener Schriftkenntnis und Bildung vor beträchtliche Pro­bleme. Der kulturelle Pluralismus verträgt sich gut mit der Existenz solcher bäuerlicher Gemeinschaften und mit statisch und hierarchisch geordneter ber­rufsständischer Systeme...“, nicht jedoch, so ist hinzuzufü­gen, mit dem zen­tra­len und auf die ge­sellschaftlich befriedende Durchsetzung eines Gewaltmono­pols und Herr­schafts­de­finitionsanspruches bedachten Nationalstaat (Waldhoff 1995: 55).

Waldhoff (ibid.: 77) verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass aus dieser kulturel­len Vielfalt mitnichten eine entsprechend große Verhaltens­diffe­renzierung hervorgeht, die erst in späte­ren Phasen des Zivilisationsprozes­ses her­ausgebildet wird. Auf dieser bäuerlichen Zivilisations­stufe domi­niert das extreme Machtgefälle gegenüber individualisierender Verhaltensmodellierung.

Muchembled (1990: 127), von Waldhoff in diesem Zusammenhang herange­zogen, charakte­risiert dieses: „Vor der Epoche der Renaissance gibt es also kaum jemanden, der aufgrund seines Ver­haltens am Rand der Gesellschaft steht oder sich selbst dorthin stellt.“ Parallele Befunde werden von Rahnema (1995: 5-8) in seinen Untersuchungen zu Armut und Verelendung auch für die heu­tige Zeit in Bei­spielen aus der ,Dritten Welt‘, den heutigen Peripherien, entwickelt. Psy­chosoziale Ver­elendungs­pro­zesse, die mit der Entwicklung gesellschaftlicher Randständigkeit und sozialer Desinte­gration einher­gehen, finden erst mit der Phase der Inkorporation der Peripherien in das poli­tisch-öko­nomi­sche Weltsy­stem (Waller­stein) statt, d.h. also im Prozess der Periphe­ri­sierung, was als Aus­gren­zung und soziale Deklas­sierung erfahren wird und mit einer verstärkten in­nergesell­schaftlichen Ver­hal­tensdifferenzierung einher geht.

Das politische Herrschaftssystem ist gekennzeichnet durch eine kaum über­schaubare Zahl von Machtebenen und Machtzentren, die vor allem damit be­schäftigt sind, immer aufs Neue ihre Macht­ba­lancen auszutarieren, was durch Kriege und offene Fehden geschieht und im hohen Maße persona­li­siert und durch unmittelbare körperliche Gewaltanwendung gekennzeichnet ist (Elias 1996: I/263 ff. und I/283 ff.). Die vier Hauptmachtzentren – Kaisertum, Papst­tum, Königtum und Fürsten­herr­schaft bzw. Grafschaftsordnung –, nur wenig strukturiert durch das sich ohnehin erst im Laufe des Mit­tel­al­ters her­ausbilden­de Lehnswesen, ,schweben‘ über einer nicht einheitlich strukturierten ,Ba­sis‘ der ,ein­­­fa­chen Leute‘, d.h. der Landbevölkerung, deren Lebensgrundlage in Mittel- und West­eu­ropa nach der nachan­tiken Periode der Reruralisierung und Entmonetarisie­rung weitgehend wie­der die agrarische Subsisten­zwirtschaft ist, in der unmittel­bare Herrschaft durch Grundbesitz aus­ge­übt wird (Feu­­dal­we­sen) und ein wach­sender Bevölkerungsteil in persönlicher Abhängigkeit und Un­frei­heit (Leib­­eigen­schaft, Bindung an den Boden) lebt. Teilweise konkurrieren die auf persön­lichen Kli­entel­bindungen beruhenden Machthier­archien, vor allem auch die kirchliche und die kaiser­liche Macht, die auch dadurch eine Verein­heitli­chung oder dauer­hafte Institutionalisierung verhin­dern. Je­doch kann in gewissem historischen Kontext jedes der genannten Machtzentren für sich genom­men ,Staats­charakter‘ anneh­men und wird in histori­schen Untersuchungen als ,Staat‘ bezeichnet (Kai­ser­reich, Königreich, Fürstentum, Grafschaft, Kirchen­staat...), obwohl diese Einheiten we­der funk­tio­nal eindeutig aufein­ander bezo­gen noch als Machteinhei­ten über die Beschreibung der per­sön­li­chen Macht hinaus in Be­zug auf ihre Machtansprü­che und Machtreichweite eindeutig ab­grenzbar sind.

Diese prinzipielle Uneindeutigkeit der Macht- und Herrschaftsprozesse in ei­ner früheren Stufe der Zivilisations- und Staatsbildungsprozesse gilt auch noch, wie Muchembled (1990: 21) feststellt, für die Zeit der Herausbildung des fran­zösischen Absolutismus vor der Französischen Revolution. Wald­hoff (1995: 77) charakterisiert dies sehr anschaulich: „Frankreich im Sinne des heutigen Na­tio­nal­staates, wie man es unter dem Einfluss nationaler Selbstbilder unwill­kürlich mit dem Klang die­ses Namens assoziiert und in die Vergangenheit zu projizieren neigt, besteht im 15. und 16. Jahrhun­dert nicht. Es wird als eine zer­splitterte Welt gegeneinander abgeschlossener Gemeinden ge­schildert, in Ritua­le nicht abrei­ßender Gewalttätigkeiten zwischen den Bewohnern benachbarter Dör­fer zerstrit­ten, die ‚vorgeben, einem Ge­fälle unterschiedlicher Verhaltens­weisen zu folgen, die es in Wahrheit nicht gibt‘.“ 22

5. Das Problem einer historischen Dialektik von Staat und Staatsgesellschaft

Nachdem deutlich geworden ist, dass unsere heutige Vorstellung vom ,Staat‘ ge­genwartszentriert und in vielen Fällen damit den tatsächlichen Zeitbezügen nicht entsprechend und ahistorisch ist, und in gewis­ser Weise einer euro­zen­tri­schen Perspektiven entspringt, muss in den Sozialwissen­schaften, 23 vor al­lem aber im für die Entwicklung gesellschaftlichen Bewusstseins wichtigen Poli­tikun­ter­richt, sehr viel differenzier­ter und vielfältiger mit diesem Begriff umge­gangen werden: es ist das Konkrete zu benennen, wenn das Kon­krete ge­meint ist, ist die Verallgemeinerung und theoretische Distanzierung gemeint und ge­for­dert, ist eine distinkte adäquate Begrifflichkeit zu entwickeln, zu ver­wenden und klar zu definie­ren. Um­gangssprachliche Bezeichnungen, wozu die oftmals histo­rio­graphisch undiffe­renzierte Verwendung des Be­grif­fes ,Staat‘ gehört, sind nur mit zu­sätzlichen Er­läuterungen und Konkretisierungen und mit äu­ßerster Vor­sicht – wenn überhaupt, wenn es die Verständlichkeit erfor­dert – zu gebrau­chen, um zu ver­hin­dern, dass missdeutende Bedeutungsinhalte ,mittransportiert‘ werden.

Ist der ,Staat‘ das Ergebnis konkreter gesellschaftlicher Vorgänge und Pro­zesse – des ,Staa­ten­bil­dungsprozesses‘ –, so sind einmal die Voraussetzun­gen und Charakteristiken dieser Prozesse zu klären und zum andern sind die paral­lelen gesellschaftlichen Entwicklungen des ,Zi­vi­li­sa­tions­pro­zes­ses‘ – z.B. der Prozesse der Durchsetzung des Gewaltmonopols und der Ent­wicklung des kul­tu­rel­len Zeichen- und Bedeutungsinventars – und die zum Verständnis not­wendi­gen Prozesse der Ver­än­derung der materiel­len Lebensbedingungen und ökono­mischen Produktionsver­hältnisse zu er­ör­tern.

Ein solcher konkreter ,Staatsbegriff‘ setzt damit aber auch die Kenntnis und Analyse der eben­so konkret zu beschreibenden ,Staatsgesellschaft‘ voraus, be­darf zu seiner Bestimmung daher einer hi­sto­risch-sozialwissenschaftlichen Me­thodik. ,Staat‘ wird damit von einem ehedem nor­mativ-ethi­schen oder idea­listi­schen Begriff der Staatsphilosophie (Utopien des gerechten ,Phi­lo­so­phen­könig­tums‘ bei Platon, ,Utopia‘ von Thomas Morus, der ,Sonnenstaat‘ von Campa­nella, aber auch der ,Gesell­schafts­ver­trag‘ bei Rousseau oder die ,Klas­sen­lose Gesell­schaft‘ bei Karl Marx) zu einem analy­tisch distink­ten Be­griff, der einen bestimmten Aspekt der Ge­sell­schafts­ent­wick­lung in Hinblick auf die kon­kre­te Aus­gestaltung der Herrschaftsbeziehungen kenn­zeichnet.

Die Herausbildung des Staates und der Staatsgesellschaft ist das Ergebnis mehrerer aufeinander folgender – in den einzelnen Phasen durchaus auch wi­der­sprüchlicher und mit gegenläufigen Unter­strö­mungen versehener – Moder­nisie­rungsschübe in den mittel- und westeuropäischen Gesellschaf­ten. Äußer­liche historisch fassbare Marksteine sind sicherlich einmal die mit der Renais­sance, der Reforma­tion und dem Hu­manismus 24 eingeleitete Säkularisie­rung der Gesell­schaft, sodann aber vor allem die Zivilisierungsschübe einer ,hö­­fi­schen Kultur‘, die vor allem von Elias untersucht wird und die dann in der Aufklärung ,Topos‘ der politischen und kulturellen Kritik wird. 25 Diese zwei ,Groß­pha­sen‘ der Modernisierung, die ein­hergehen mit der stärkeren und dif­ferenzierteren sozialen Stratigraphierung der Gesellschaft lösen das vorherige stär­ker personalisierte ständische System ab, und führen zu einer machtpoliti­schen Durchdringung und Zen­tra­li­sierung, d.h. institutionellen Hierar­chisierung der Gesell­schaft. Aber letztlich drücken sich in diesen Modernisierungsschüben auch die grundle­genden Ver­än­de­rungen in den materiellen Lebensbedingungen der Bevölkerung aus, die durch Wachs­tum der Be­völ­ke­rungszahl,26 höhere Be­völkerungsdichte, Ent­stehen überregionaler struktureller In­ter­de­pen­den­zen 27 und Infrastrukturen, Merkantilisierung und Monetarisierung der Öko­nomie und letztlich der Ein­lei­tung der industriellen Produktionsformen und Arbeit­steiligkeiten zu beschreiben sind. 28

Indem neue, städtische Lebensformen und gesellschaftliche ,Aktivzentren‘ des Handels und der Kom­munikation z. B. in den verschiedenen sich von der Feudalherrschaft schrittweise eman­zi­pie­ren­den Städtebünden wie der Hanse entstehen, verändern sich die Anforderungen des Einzelnen an die Herr­schaft und ihre Fähigkeit und Funktion Ordnungssicherheit, Zukunftssicherheit und über­ört­li­che Han­delssicherheit zu gewähren. Dazu ist die durch persönliche Macht­fehden strukturierte Adels- und Krie­gerherrschaft immer weniger in der Lage; an ihre Stelle muss die abstraktere, institu­tionali­sierte Herr­schaft durch Gesetze tre­ten, die die allgemeine Gültigkeit von privaten (Handels-) Verträgen durch An­wendung eines zentralen Gewaltmonopols durchsetzt und sichert und damit die alten städtischen und ständischen Privi­legien und Stadtrechte ablöst, d.h. also letztlich: der Staat.

Eng verbunden ist dieser Prozess mit einer in Kämpfen durchgesetzten pha­senhaften Verschie­bung der innergesellschaftlichen Machtbalancen, wobei sich letztlich die zentralen Mächte gegenüber den de­zentralen Machtzentren der al­ten Feudalordnung durchsetzen. Dieser Prozess ist in Europa nicht wider­spruchsfrei, sondern verläuft in typischen Wellenbewegungen. Zentralistische Bewegun­gen weltlicher Herrschaft knüpfen an antike Herrschafts- und Reichs­vorstellungen an, sind aber im Mit­telalter regional unterschiedlich wirksam, da sie sich an dem konkurrierenden Machtsystem der ka­tholischen Kirche auf­rei­ben. In der Stau­ferzeit im 13./14. Jahrhundert werden Modernisierungs­schü­be vor allem in Süd­ita­lien und Sizilien im Sinne des Durchgriffs direkter Herr­schaftsgewalt des Kai­sers und des Reiches durchgesetzt, also gerade in der Re­gion, die erst kurz zuvor von der Herr­schaft der Araber und der Normannen übernommen wurde und wo sich schon modernere gesell­schaftliche Entwick­lungen abzeich­neten und die Le­hensherrschaft des Feudalismus in keiner älte­ren historischen Tradition stand.

Genau in der selben Zeit musste Friedrich II., der Staufer, zur Sicherung der Reichseinheit in den deutschen Reichsgebieten die Fürstenprivilegien gegen die regionalen Zentralisierungstendenzen des deutschen Königtums erneut durch­set­zen und sichern. In der Folgezeit wurde das diffizile Machtsystem des Rei­ches immer neu austariert, wobei Kaiserwahlen und die Durchsetzung von städ­ti­schen Handels­privilegien, letztlich auch die Erringung der Reichsunmittelbar­keit, immer wieder Zäsu­ren setzten. Am Ende des Mittelalters konzentrierte sich der Macht­kampf auf die Auseinander­setzung zwischen der Fürstenherrschaft und dem Versuch der lokalen Ritterschaft, alte Privilegien und Machtpositionen zu erhal­ten: also ein Kampf zwischen höherem und niedrigerem Adel, wie er auch für die englische Ge­schichte so bezeichnend geworden ist.

In den deutschen Reichsgebieten kann dieser Prozess historisch beispielhaft gezeigt werden an den Fehden und dem letztlichen Untergang von Franz von Sickingen, bei denen der Versuch gemacht wurde, die zuletzt aussichtslose Machtposition der Ritterschaft durch ein – von Luther nicht gerade freudig be­grüßtes – Bündnis mit der Reformation noch einmal zu retten. Besonders an­schau­lich wird dieser Vor­gang geschildert von Fritz Wolff (1997): „Am 6. Mai 1523 wurde die von hes­sischen, kurpfälzischen und kurtrierischen Söldnerscha­ren einge­schlossene Burg Landstuhl, auf die sich der Ritter Franz von Sickingen nach seinem gescheiterten Überfall auf die Erzbischofsstadt Trier zurück­gezo­gen hatte, nach einwöchiger Kanonade sturmreif geschossen und musste kapitu­lieren. Am näch­sten Morgen begaben sich die sieg­reichen Fürsten, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, der Trierer Erzbi­schof Richard von Greif­fen­klau und Landgraf Phil­ipp von Hessen, persönlich in die zusammen­ge­schossene Burg. Dort fanden sie ih­ren Gegner auf den Tod verwundet in einem unterirdischen Ge­wölbe. Zu den letzten Worten, die er mit ihnen wechselte, gehört der Aus­spruch, er wisse wohl, dass nicht er, Franz von Sickingen, die Braut sei, um die man tanze...

Der Sinn dieser Worte war ohne weiteres klar. Es ging nicht um die Bestra­fung eines einzelnen landfriedensbrüchigen Ritters, sondern in ihm sollte der gesamte Ritterstand getroffen werden. Und in der Tat: Mit der Brechung der Burg Landstuhl war auch die Kraft der Ritterschaft gebrochen, und das Ende Sickingens bedeutete das Ende ihres Verzweifelungskampfes gegen den sich ausformenden mo­dernen Territorialstaat. Den Arrondierungsbestrebungen der fürstlichen Landesherren mit ihrem An­spruch auf Steuer- und Gerichtshoheit hat sich der Ritterstand mit dem hartnäckigen Festhal­ten am ei­genen herge­brachten Recht – das war vor allem das Recht der ritterlichen Fehde 29 – von An­fang an wi­dersetzt. Weitere Faktoren haben die Krise, in die die Ritterschaft durch die Fe­stigung des Terri­tori­alstaates geraten war, verschärft. Mit der Ein­führung neuer Waffentechniken und dem Auf­kom­men der Söldnerheere hatte sie ihre einstige militärische Bedeutung verloren; zugleich sah sie sich in ihrer ökonomischen und sozialen Stellung durch die wachsende wirtschaftliche Kraft der Städte be­droht. Neue Aussichten schienen sich dann mit der Ausbreitung der reformatori­schen Bewegung zu eröffnen. Ulrich von Hutten, der auch als Humanist und Publizist die Ansprüche seines Standes ver­trat, hat in Luther vor allem den Ver­bündeten gegen Rom und die ‚Pfaffenherrschaft‘ gesehen, deren sichtbare Re­präsentanten für ihn und seine Standesgenossen die geistlichen Fürsten im Reiche waren. Der Angriff, den Sickingen dann nicht wie Hutten mit der Feder, sondern mit dem Schwert gegen sie führte, wurde als Bedrohung des ganzen Fürstenstan­des, auch des weltlichen, aufgefasst. Mit der Ein­nahme von Land­stuhl war diese Bedrohung auf Dauer beseitigt“ (Hervorhebungen G.V.).

Bemerkenswert ist in diesem Text, dass die beiden dominanten Determinan­ten des gesellschaftli­chen und machtpolitischen Wandels sehr klar angesproch­en werden: einmal, dass der Sieg über den Rit­terstand ein Schritt zur Territori­al­herrschaft und der Überwindung des feudalen Lehenssystems war, damit also im Sinne der Entstehung des Staates ein Modernisierungsschub, und dass die­ser Schritt dia­lektisch verbunden ist mit materiellen Veränderungen in der Ge­sell­schaft, die hier durch den Fortschritt in der Waffentechnik angesprochen werden. Dabei ist hervorzuheben, dass militäri­scher Fortschritt im­mer zwiege­sichtig ist und auf der einen Seite die materielle Weiterentwicklung der Waf­fen durch techni­sche Innovation – im Europa des Spätmittelalters auch durch tech­nische Über­nah­men aus dem weiter entwickelten arabisch-islamischen Orient, zu dem der (kriegerische) Kontakt wäh­rend der Kreuzzüge hergestellt worden war – meint, auf der anderen Seite aber, interde­pendent damit verbunden, in der Kriegstechnik, d.h. damit auch in der sozialen Verankerung und dem sozia­len Habitus der Kriegführen­den selbst begründet liegt.

Ein weiterer politisch bezeichnender Modernisierungsschub auf diesem Weg ist die Französi­sche Revolution, deren ge­sellschaftlicher Kern durch die spek­takuläre politische Oberfläche oftmals verdeckt wird, und die eher die Kontinui­tät der Verschiebung der Machtbalancen und der Fortent­wicklung des Zivilisati­onspro­zesses kennzeichnet als den grundlegenden ,Umsturz‘. Sie muss im Kon­text gesehen wer­den mit den genannten Prozessen der Merkantilisierung und Monetarisierung der Gesellschaft und dem Beginn zunächst manufakturel­ler, später dann industrieller Produktions­formen und der Durchsetzung der Ar­beits­teilung.

Im Weltsystem wird dieser Vorgang mit der Bildung der europäischen Ko­lo­nialreiche und der Verdrängung älterer politischer und ökonomischer Zentren z.B. in Asien und der Entwicklung einer glo­balen europäischen Hegemonie, die im Globalisierungsprozess, unter Einbeziehung der USA und heute auch Japans zum ökonomischen Zentrum der Weltwirtschaft, strukturell fortbesteht.

Die Gesamtheit dieses Prozesses kristallisiert sich – bei aller Kontingenz der einzelnen Elemen­te – in einer nationalstaatlichen Synthese, deren gesellschaft­liche Grundlage die entwickelte Staats­ge­sell­schaft ist, die in Westeuropa ideal­typisch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts herausgebil­det wor­den ist. 30

6. Determinanten und Charakteristiken der Entwicklung der Staatsgesellschaft

Haben wir zunächst, konzentriert auf einige exemplarische Problemzusammen­hänge, die den not­wendi­gen begrifflichen und kategorialen Paradigmenwech­sel der Staatstheorie besonders deutlich machen konnten, was vor allem auch für die politikdidaktische Intention dieser Ausführungen wich­tig ist, den kon­kre­ten ge­samtheitlichen Prozess der Modernisierung Mittel- und West­euro­pas in den Vor­dergrund gestellt, um zu verdeutlichen, dass sich dessen Kon­kretheit ge­gen die Be­liebigkeit eines offe­nen Staatsbe­griffes oder auch eine rein normative Staats­auffassung richtet, so müssen jetzt in syste­matischerer Sicht die einzelnen Ele­mente dieser Entwicklung angesprochen werden.

Ihre Verbindung und Interdependenz ist gleichwohl nicht beliebig oder uner­heblich, sondern muss letztlich wieder auf einem höheren Syntheseniveau in ei­ner Staatstheorie zusammengeführt wer­den. Wichtigste strukturierende Elemen­te sind dabei die zu untersuchenden Machtbalancen, die sich als Steuerung von Zi­vilisationsprozessen und Figurationsbildungen herausstellen.

Eine historische Analyse des Staatenbildungsprozesses in Europa muss ver­schiedene Einzelpro­zes­se und Determinanten berücksichtigen, die aber im Rah­men des Gesamtprozesses miteinander in­terde­pendent verbunden sind. Als Stichworte und Ausgangsfragen eingehender Analysen lassen sich dabei ne­ben­einanderstellen: die materiellen Veränderungen der Lebensbedingungen, die Verände­rungen der Realitätswahrnehmungen und Realitätsdeutungen, die Ver­schiebungen der Machtbalan­cen sowohl im zentral-peripheren Bezugs­rahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwi­schen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter, die Veränderungen der Institu­tionalisie­rungsformen von Macht und Herrschaft, die verbunden ist mit den Prozessen der Zentralisierung und der gesellschaftlichen Homogeni­sierung, und schließlich die Veränderun­gen der zivilisatorischen Verhaltens- und Hab­itus­formen in der Gesellschaft.

6.1. Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese

Die Lebensformen in Europa machen im und seit dem Mittelalter einen funda­mentalen Wandel durch. Der langsame Zusammenbruch des römischen Imperi­ums in und seit der Zeit der Völkerwan­derung lässt antike Ansätze des Staa­ten­bildungsprozesses zurücktreten und führt in Mitteleuropa zu einer dramati­schen Phase der Reruralisierung und Entmonetarisierung. Lebensgrundlage war al­lein die sub­sistenz­wirtschaftliche bäuerliche Lebensform, Macht und Reichtum fun­dierten auf Grundbe­sitz, Lebensform und Vorstellungswelt war örtlich ge­bunden, immobil und von geringer zeitlicher und räumlicher Reich­weite. Das Monopol der Realitätsdeutung übernahm die Kirche, wie überhaupt das Bil­dungs- und Zivi­lisationsmonopol.

Daher war auch die Kirchenhierarchie der einzige gesellschaftliche Sektor, in dem noch histori­sche Kontinuität zurück zur Antike, räumliche Kontinuität durch die Herrschaftsinstitutionen von Kurie, Bi­stümern und Ordensstrukturen, macht­politische Kontinuität durch eine auf das Papsttum konzentrierte Zentral­herr­schaft hin aufrecht erhalten wurde. In den Machtbalancen des Frühmittelal­ters war zunächst einmal in Westeuropa die römisch-katholische Kirche der Gewin­ner und Erbe des römischen Imperiums. Erst parallel zur kirchlichen Macht etab­lierte sich in fränkischer Zeit ein erster Ansatz einer weltlichen Zen­tralmacht und Reichsvorstellung. 31

Diese überaus verkürzte historische Perspektive soll hier keine neue ge­schichtliche Deutung vor­be­reiten, sondern allein deutlich machen, von welcher sozialgeschichtlichen Ausgangslage sich die gesell­schaftlichen und ökonomi­schen Wandlungen in Europa entwickelten. Deutlich wird aber vor allem auch, dass im Mittelalter von einem Staat und erst recht von Staatsvorstellungen im modernen Sinne nicht die Rede sein konnte. Dass dabei Italien nicht ebenso weit zivilisatorisch zurückgefallen war und nicht nur in Rom Reste urbanen Lebens und Handels aufrecht erhalten konnte, dass in West­europa Paris durchaus als Stadt weiter existierte und dass schließlich der ara­bisch-islamische Raum gleich­zeitig eine städtische Handelskultur entwickelte, die zivilisatorisch Europa um Jahrhunderte voraus war und später auch im direkten Kontakt mit Europa – un­geliebte – Vorbildfunktion einnahm, differenziert das Bild zwar, lässt aber den grundsätzlichen Befund einer lang andauernden europäi­schen Dezivilisati­onspha­se nicht in Frage stellen.

Ausgehend von einer äußerst geringen Bevölkerungszahl in Mitteleuropa – die bäuerliche Be­völ­ke­rung siedelte vor allem in verstreuten und durch breite Wald­gürtel voneinander getrennten Dörfern – führte erst die relative Konsoli­dierung der Machtverhältnisse, die zeitweise Verbesserung der Er­trä­ge in der Gunst­phase des hochmittelalterlichen Klimaoptimums 32 zu einem erneuten Be­völ­kerungs­wachs­­tum und damit zu einer höheren Bevölkerungsdichte. Dies war die Grund­lage für meh­rere Ro­dungs­­pha­sen und ermöglichte eine im Inter­esse der Macht­ausweitung der Regionalherrschaft wie kon­kur­rie­rend auch des Rei­ches stehend­en expansiven Politik, deren Folge einerseits die Kreuz­züge, an­de­rer­seits aber auch die sogenannte ,Ostkolonisation‘ war.

Dass die reine Subsistenzwirtschaft des Frühmittelalters als materielle Basis der kriegerischen Ex­pansion nicht mehr ausrichte, zeigte sich für die ,Adels- und Ritterkaste‘ 33 ebenso bald wie für das Reich selbst. Ökonomischer Wandel und Wachstum, zum Kauf von Waffen und Kriegsgerät ebenso not­wendig wie für die wachsenden Lebensansprüche einer auch zahlenmäßig ex­pandierenden Feu­dal­schicht, verlangte unabdingbar nach einer erneuten Mone­tarisierung der Öko­nomie und der zumin­dest teilweisen und lokalen Ablösung der Subsisten­zwirt­schaft. Erste Schritte in diese Richtung war die Ver­gabe von Stadtrechten und Stadtprivilegien, die sich hierarchisierten nach den ökonomi­schen Po­tentia­len dieser Städte, die sich durch den Zusammenschluss zu Städte­bünden z.B. in der Hanse oder im Oberita­lienischen Städtebund noch steigern und zu eigenem Machtgewinn ausbauen ließ. Hier deutet sich der gesellschaftli­che Wandel an, der die Neuzeit und den modernen Staatenbildungsprozess ein­geleitet hat.

Das führt zu einem Zurückdrängen der ökonomischen und politischen Be­deutung der Agrar­wirt­schaft. Die Machtressource ,Boden‘ verliert an Bedeu­tung ge­gen­über ,Geld‘, das zunächst als Handels­kapital, später dann als Indu­strie­kapi­tal die gesellschaftlichen Prozesse bestimmt.

Mit dem Handel einher geht die Vergrößerung der ökonomisch und poli­tisch verflochtenen Räume, die Entwicklung von Infrastruk­tur. Bezeichnend ist hier der Übergang vom Präsenzhandel zum Di­stanz­handel,34 der erst die Grün­dung von machtpolitisch relevanten Handelshäusern wie der Fugger in Augs­burg oder der Medici in Florenz, aber auch der Handelsorganisation der Hanse er­möglicht und die vorherige Dominanz der sporadisch aus dem Orient herein­kommenden arabischen und jüdischen ,Abenteurer-Händler‘ ablösen kann.

6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen und Realitätsdeutun­gen

6.2.1. Erfahrung und Enkulturation

Nicht nur die äußeren Lebensbedingungen und die materiellen Lebensumstän­de, wie sie im letzten Kapi­tel beschrieben wurden, veränderten sich in Mittel- und Westeuropa vom Mittelalter zur Neuzeit und zur Herausbildung der moder­nen Staatsgesellschaft. Auch die Haltung von Menschen und der Gesellschaft zu ih­rer natürlichen und sozialen Umwelt machte einen dramatischen Wandel durch. Äußerlich hat dies die Historiographie vor allem im Wandel der Bedeu­tung der Religion für das All­tagsleben der Menschen wie für die Kultur der Ge­sellschaft deutlich zu machen versucht; der Prozess wurde als Übergang vom re­ligiös-my­thischen zum aufgeklärt-säkularisierten Denken beschrieben. Doch sollte dieser Prozess, den die Zivilisationstheorie seit Elias eingehender zu ana­lysieren sucht, grundsätzlicher erörtert werden als Veränderung der Realitäts­wahrnehmung, der Realitätsdefinitio­nen und der als wahr und unbestreitbar erlebten Weltbilder. Dies ist ein zentraler Aspekt des gesell­schaftlichen Wan­dels, der zwar zunächst der marxistischen These zu folgen scheint, nach der das Bewusstsein dem Sein folgt, doch diese Grundein­sicht wesentlich differenzierter und uneindeutiger, selbstreferentieller verfolgen und erklären will und sich vor allem vor undiffe­renzierten Widerspie­ge­lungstheoremen absetzen soll.

Realitätsdeutungen und Weltbilder der Einzelnen wie der Gesellschaft ent­ste­hen im Spannungs­feld von persönlicher Erfahrung, der biographischen Di­men­sion, die sich zumeist in einer bestimm­ten und konkreten gesellschaftlich-histo­ri­schen Situation und Umwelt sich durchaus durch überper­sönliche Gleichsin­nig­keit und Regelhaftigkeit beschreiben lässt, die es berechtigt erschei­nen lassen, von kollekti­ven Erfahrungshorizonten zu sprechen, und den Enkul­turations­pro­zessen, in denen Sinngebungen und gesellschaftliche kollektive Erfahrun­gen und Erinnerungen im Sinne einer All­tagskultur intergenera­tionell vermit­telt werden. 35

Wesentliches inhaltliches Element der gesellschaftlichen Enkulturationsbe­dingungen sind die Durchsetzung gemeinsamer Sinnverständnisse, gemeinsa­mer kollektiver Symbolinventare und die Ent­wicklung gemeinsamer sprachli­cher Normen. War im Mittelalter die Kirche für diesen mentalen kultu­rellen Bereich verantwortlich, 36 so zeigt diese Situation fundamentale Unterschiede zur heu­ti­gen staats­gesellschaftlichen Situation. Da der Herrschaftsanspruch der Kirche im Mittelalter durch den Glauben und im Rahmen des Glaubens durch­gesetzt wurde bzw. durchgesetzt werden sollte, konzen­trierte sich der kirchliche Machtprozess auf die Hoheit im Bereich der Realitätsdefinitionen und der christlichen Symbolinventare. Uninteressant war dagegen die Proble­matik der äußeren Ge­walt und der weltlichen Herrschaftszentrierung, ganz im Gegenteil, dezentrale weltliche Macht­zentren waren eine Voraussetzung für eine zentrale kirchliche Macht. Gleichermaßen war eine Homogenisierung der politi­schen Alltagskultur und der Volkssprache – zentralisiert war nur das Latein als Kul­tussprache, die al­lein den Klerikern verfügbar war – nicht nötig und nicht in­tendiert. 37

Erst indem sich die weltliche Macht von der kirchlichen Macht im Prozess der Säkularisierung emanzipierte und auf eigene neue Machtressourcen zurückgrei­fen musste, um sich gegen das kirchli­che Definitionsmonopol durchsetzen zu können, rückten Machtzentralisierung und die Durchsetzung von kulturellen und sprachlichen Homogenisierungsprozessen in den Vordergrund und bilde­ten die Grundlage für eine säkulare Religion des Staates, der Nation und der Kultur. Dies waren die menta­len Voraussetzungen des eurozentrischen Vorherr­schafts­anspruches des Kolonialismus und des Im­perialis­mus, der sich nur ephemerer und im zeitlichen Verlauf abnehmend noch christlicher Legitima­tio­nen und Mis­sionierungsideen zu bedienen wusste, letztlich aber gerade dieses christliche Kor­sett zu Gunsten eines europäischen Nationalismus abstreifte.

Dieser Prozess ist inhaltlich nicht denkbar, ohne den maßgeblichen gestalteri­schen Anteil der herr­schaftsabhängigen Intellektuellen hervorzuheben, deren Wirken es letztlich gelang, das Definiti­onsmo­nopol des Klerus abzulösen und weltliche Mythen von Volk und Nation, von erfundener Ge­schichte zu formu­lieren und in der Alltagskultur durchzusetzen. So machte sich die weltliche In­tel­li­genz für die Herrschaft des entstehenden Nationalstaates ebenso unentbehr­lich, wie es das kaufmän­nisch-wirtschaft­liche Bürgertum für die ökonomische Fundie­rung der Entstehung des Staates gewe­sen war. Genau durch diese Dop­pelgesich­tigkeit der Hilfsorgane der Herrschaft entsteht das, was gesell­schafts­geschicht­lich als Ambivalenz und Uneindeutigkeit bürgerlichen Bewusstseins zwischen Kampf um Bürgerrechte und Liberalität einerseits, grundsätzlicher Staatsorien­tierung andererseits hervor­tritt.

6.2.2. Zentral-periphere Disparitäten der Realitätswahrnehmung

Dass entsprechend den unterschiedlichen vorfindlichen Gesellschaftsformationen grundlegend von­ein­ander abweichende Realitätsverständnisse in den einzel­nen Gesellschaften und gesellschaftli­chen Ent­wicklungsstufen auftreten, ist auch im Sinne der Beurteilung der konkreten Handlungsoptio­nen und po­liti­schen Ent­wicklungsmöglichkeiten von großer historischer Bedeutung.

Lebenserfahrungen sind in hohem Maße abhängig von der regionalen und so­zialen Reichweite alltäglicher Kontakte, der Verfügbarkeit oder Nichtverfüg­bar­keit von Informationen, die über den eige­nen alltäglichen und familialen Sozial­bereich hinaus reichen, und von der Art der Erfahrung so­zialer Abhän­gigkeiten, entweder in direkter personaler Hierarchie z.B. im Familienverband oder in „län­­ge­­ren, abstrakteren und institutionalisierteren Interdependenzket­ten“.

So unterscheiden sich Realitätsdeutungskonzepte und Weltbilder grundsätz­lich auf der einen Seite in ,geschlossenen‘, immobilen agrarischen Gesell­schaf­ten – historisch zu subsumieren unter der Kate­gorie der ,Feu­dal­ge­sell­schaf­ten38 – und den ,modernen, offenen‘, mobilen und institu­tio­nalisierten Han­dels- und Industriegesellschaften.39

Wie sich aus der einen Gesellschaftsformation die andere historisch entwickelt hat und ent­wickeln kann, ist die Fragestellung, die in unseren Überlegun­gen zur Entstehung einer ,Staats­ge­sell­schaft‘ und des ,modernen Staates‘ im Mittel­punkt steht. Doch auch in einem gegen­wartsbezoge­nen Ansatz sind diese Über­legungen und die mit ihnen verbundenen Fragestellungen re­levant. Die eu­ropä­isch-mit­telal­terliche Gesellschaftsformation des ,Feudalismus‘ hat in Be­zug auf die Prägung der Biographien vor al­lem in den Unterschichten und der, zah­len­mäßig dominierenden länd­lichen Bevölkerung große struktu­relle Über­ein­stim­mungen mit der gesellschaftlichen Situation in den Län­dern der globalen Peri­pherien und in den binnenperipheren Regionen der Semiperipherien der Ge­gen­wart.

Aus den zentral-peripheren Spannungen im sozialräumlichen Kontext der Ge­genwart lassen sich die Entwicklungsprobleme und Konflikte der eigenen ge­schichtlichen Entwicklung im Zivilisationsprozess ablesen. Dabei ist das zu­nächst historisch-soziologisch konzipierte Erklärungsmodell der Zivi­lisati­ons­theorie durchaus geeignet, heutige zentral-periphere Konflikte und Struktur­disparitäten in ihrer Auswirkung auf die Bewusstseinsentwicklung der Men­schen, vor allem aber auch die individuel­len und gruppenspezifischen Akkul­turations- und Zivilisie­rungsprobleme von Migranten aus den peri­pheren und semiperipheren Regionen in die Länder der ökonomischen Zentren zu verstehen und zu erklären.

In sehr detaillierter und aufschlussreicher Weise hat dies Waldhoff in seiner schon mehrfach her­an­gezogenen Studie ,Fremde und Zivilisierung‘ am Bei­spiel türkischer Arbeitsmigranten in der Bundesre­publik Deutschland und ihren so­zia­len, familialen und mentalen Akkulturationsproblemen und den aus­gren­zen­den Verhaltensformen der deutschen Mehrheitsgesellschaft exemplarisch er­ar­bei­tet. Diesen Un­tersuchungen folgend, lassen sich einige dominante Charak­te­ristiken in der Entwick­lung der Realitäts­verständnisse und Weltbilder festma­chen.

An dieser Stelle kann keine umfassende Darstellung der Vorstellungswelten in feudalen oder peri­pheren Gesellschaften in ihren typischen Zivilisationsstu­fen gegeben werden; dazu ist einmal auf die grundlegenden Schriften von Elias zu verweisen und natürlich auf die Studie von Waldhoff, der weitere Quellen- und Literaturverweise zu entnehmen sind (vgl. Muchembled 1990, Tan / Go­ma­ni 1997, Wen­dorff 1985).

Drei Erfahrungsbereiche des Alltagslebens sollen im Folgenden angespro­chen werden, an denen sich die grundlegenden Unterschiede in der Realitäts­wahrnehmung zwischen den feudalen bzw. peri­pheren Gesellschaften und der Staatsgesellschaft der europäischen Moderne exemplarisch dar­stellen lassen, wobei aber deutlich bleiben muss, dass diese Differenzierung in Erfahrungsbe­rei­che ein analy­tisch-methodisches Instrument ist, eine letztlich zusammenhän­gen­de, undifferenziert wahr­ge­nommene Weltsicht verständlich und erklärbar zu ma­chen. Die handlungs- und affektleitenden Unter­schiede die­ser Realitäts­wahr­nehmungen in unterschiedlichen Gesellschaften und sozialen Umwelten sind mit Waldhoff (S. 186 ff.) als Zivilisationsdifferentiale zu bezeichnen; diese sind eine der we­sentlichen Ur­sachen der gegenseitigen Fremdheitserfahrungen beim Kontakt von Migrantengruppen in den heutigen Unterschichtungsprozes­sen der Arbeitsmigration in die Länder der globalen Peri­pherien.

In der Fremdwahrnehmung besonders auffallend ist die grundsätzliche Dif­fe­renz der Zeitwahr­nehmung und des kulturellen Zeitbegriffs. Das gilt sowohl für die alltägliche Arbeitszeit, für die die Biographie bestimmende Lebenszeit ebenso wie für die geschichtliche Zeitvorstellung, die Einbin­dung der real er­lebbaren Zeit in sinngebende Zusammenhänge. Typisches Charakteristikum der All­tags­zeit­wahrnehmung des frühen Mittelalters wie aller ruralen Gesellschaf­ten ist, dass die Tagesab­läu­fe nicht durch Uhrzeiten gegliedert, sondern durch die Regelmä­ßigkeit und Periodizität der Tageszei­ten und der mit ihnen verbun­denen Verrich­tungen, Arbeiten und Pflichten bestimmt sind. Diese ,Zeit‘ wird nicht als verfüg­bar, sondern als das Leben selbst erlebt. Im Jahresgang be­stimmen christliche Festtage wie die regelmäßige sonntägliche Messe für eine Periodisierung der Er­fahrung und tragen damit zu der Ord­nungssicherheit des Lebens bei. Gleichzeitig symbolisieren sie die Gott­gegebenheit der Lebens-Zeit wie auch die alleinige göttliche Verfügbarkeit von Zeit. „Alles, was auf der Erde geschieht, hat seine von Gott bestimmte Zeit: geboren werden und sterben, ein­pflanzen und ausrei­ßen, töten und Leben retten, niederreißen und aufbauen, weinen und lachen, wehklagen und tanzen, Steine werfen und Steine aufsam­meln, sich umarmen und sich aus der Umarmung lösen, fin­den und verlieren, aufbewahren und wegwer­fen, zerreißen und zusammennähen, schweigen und re­den. Das Lieben hat seine Zeit und auch das Has­sen, der Krieg und der Frie­den. Was hat der Mensch von seiner Mühe und Arbeit? Ich habe die frucht­lose Beschäftigung gesehen, die Gott den Menschen auferlegt hat. Er hat für alles ei­ne Zeit vorherbe­stimmt, zu der er es tut; und alles, was er tut, ist voll­kommen“ (Buch der Prediger 3.1-11 40).

Dass diese Zeiterfahrung gleichzeitig eine umfassende Realitäts-Definitions­ge­walt für die Kirche bedeutete, ist unverkennbar, was sich auch in einem an­de­ren Zeitbegriff innerhalb des Klerus, insbe­son­dere des Mönchtums mit seinen regelmäßigen Gebetsstunden erkennen lässt. „Die Mönche als die Bil­dungs­schicht jener Jahrhunderte waren sensibler als das Laienvolk, um solche forma­len Gesetz­lichkeiten innerlich zu verarbeiten und sich an die künstliche Vervoll­kommnung eines von der Natur im gröberen Rahmen vorgezeichneten Zeitnet­zes zu gewöhnen. Während bei der ländlichen Bevölke­rung die Zeit langsam und mit gewissen Unregelmäßigkeiten im Laufe gewohnter Rhythmen verlief und einzel­ne Stunde und ihre Präzisierung keinen Eigenwert hatten, galt in den Klöstern ein höheres Niveau der Zeitwertung: künstliche, mechanische Gliede­rung der Zeit ersetzte hier weitgehend den natürlichen Rhythmus, und die Zeitgliederung wurde feinmaschiger“ (Wendorff 1980: 107-108).

Der Umbruch der gültigen Zeitvorstellungen wird bedingt durch den Wan­del der Lebensver­hält­nisse und das Aufkommen der neuen sozialen Schicht bzw. Gruppe der Händler, die einen ande­ren als den ruralen Gebrauch der Zeit benö­tigten. Waldhoff (1995: 152 passim) stellt diesen Transformationsprozess dar, um damit auch die aktuellen Unterschiede der Zeitwahrnehmung zwi­schen den Men­schen in peripheren und zentralen Regionen begründen zu können. Er bezieht da­bei ein Zitat von LeGoff (1977: 394) ein: „Eine Ökonomisierung menschlicher Zeit bedeutet eine Öko­nomisierung menschlicher Affekte. ‚[...] allgemein baut der Kaufmann seine ganze Tätigkeit auf Hy­pothesen, deren Ra­ster die Zeit ist: Hortung in Erwartung von Hungersnöten, 41 An- und Ver­kauf zu günstigeren Zeitpunkten, praktische Folgerungen aus der Kenntnis der ökono­mischen Kon­junktur und der Gesetzmäßigkeiten des Lebensmit­tel- und Silber­marktes (was ein Netz von Informationen und Nachrichten voraussetzt). Dieser Zeit des Händlers ist die Zeit der Kirche entgegengesetzt, die allein Gott gehört und nicht Gegen­stand von Ge­winnsucht sein kann.‘ Bei genauerem Hin­sehen zeigt sich, dass Zeit kein Ding ist, obwohl der Gebrauch des Substantivs als sprachliches Symbol es so erscheinen lässt. Wir neigen zur Verdinglichung menschli­cher Tätigkeiten. Vielleicht erscheint uns das Unwan­delbare höher­wertiger als das Wandelbare, als Pro­zesse, weil es uns weniger an unsere verrin­nende Lebenszeit erinnert.“ An diese Überlegungen sollten wir uns, Verständnis dadurch gewinnend, erin­nern, wenn in diesem Aufsatz immer wieder das Primat statischer Gesellschafts-, Herr­schafts- und Staatsvorstellungen und der damit verbundenen falschen Vorstellung von der relativ ,unbeweglichen‘ Geschichte kritisch hinterfragt und ein prozessorientiertes, dynamisches Geschichts- und Gesell­schaftsverständnis dagegen ge­stellt wird (vgl. S. 32, 36, 62).

Der zweite Bereich der Zeiterfahrung, die sich im gesellschaftlichen Entwicklungsprozess ent­schie­den gewandelt hat, ist die Lebenszeit, die in der eige­nen Biographie erfahren wird. Biographi­sche Erfah­rung misst sich an der Beob­ach­tung der Biographien der Älteren, die den Maßstab für die Er­wartungen, die der Mensch an das eigene Leben zu stellen in der Lage ist, bereit stellt. In den gleich­mäßigen Zeit­läuften der ruralen Gesellschaft, gegliedert in die Rhythmen der Natur und des Acker­baus und mit Sinn erfüllt durch Glaubensvorstellungen, die sich in der festen Folge von Feier­tagen und durch die Vorbilder der Heili­genmy­then symbolisieren und damit die Lebenszeit gliedern, ist wenig Raum für die Entstehung von Vorstellungen eines Lebenslaufes als zielgerichtete, Ver­ände­rung bewirkende Entwicklung, ist ge­nauso wenig Raum für eine bewusste Individua­tion. Die – soziale, d.h. familiale und dörfliche – Umwelt ist alleinige Bezugs­größe des Menschen und Orientie­rung für Werte und Handlungsoptio­nen.

Diese enge, zyklisch-statische Zeiterfahrung bietet die notwendige Ord­nungs­sicherheit in einem immer existentiell bedrohten Leben, dessen Überdau­ern im­mer vom Funktionieren der schützenden (Fa­mi­lien-)Gemeinschaft ab­hängig ist, die damit auch nicht in Frage gestellt werden kann. Der Ver­stoß durch die Fami­lie ist nahezu ein Todesurteil. 42 Erst die beginnende Neuzeit führt zu einer zu­nehmen­den Differenzierung des Lebenslaufes und zu einer dif­feren­zierteren Er­fahrung der Phase der eigenen Biographie. War im Mittelalter wie in vielen rural-undifferenzierten Gesellschaften allein der Anfang des Le­bens als Säugling noch als besondere, beschützte Phase angesehen, wenngleich diesen kleinen Wesen keine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt war – sie waren je nach familiären Um­ständen, Last, Hoffnung, Spielzeug oder Objekt mütterlich-animalischer Zu­wendung, bei der hohen Säuglings­sterblichkeit und der Größe der Familien aber niemals emotionaler Mittelpunkt –; später wurden sie im Al­ter, das wir heute als Kindheit betrachten, nur als kleine, noch dumme und un­voll­kommene Erwach­sene angesehen, die je nach wachsender Fähigkeit in den Haushalt und die Pro­duk­tionsstruktur des Haushalts einbezogen wurden.

Philippe Ariès schildert in seiner grundlegenden Arbeit zur ,Geschichte der Kindheit‘, wie in der europäischen Geschichte nach und nach ein Bewusstsein für die Besonderheiten dieses Lebensab­schnittes entsteht, und er beschreibt den ge­sellschaftlichen Wandel, der dieses Bewusstsein ermög­licht. Die Kind­heit wird im Lauf der größer werdenden gesellschaftlichen Differenzierung, mit den im­mer größeren An­sprüchen an das Lernen und die Sozialisations- und Enkul­turations­prozesse, die erreich­ten Zivilisations­standards und das damit verbun­dene Ver­haltensrepertoire zu internalisieren und die immer komplexer werden­den Sym­bolinventare zu erlernen, länger – und differenziert sich bald in Kind­heit und Ju­gend, später noch ergänzt durch die Postadoleszenz, die heute bis in die Mitte des dritten Lebensjahrzehnts ge­führt wird. Da diese komplexen Enkul­turations­aufgaben von der Soziali­sationsinstanz Familie nicht mehr zu bewälti­gen sind, entstehen gesellschaftliche Sozialisati­onsinstitute wie die Schule und die Uni­versität. Diese Entwicklung läuft, interdependent verbunden, parallel zur Entste­hung des Staates als Herrschaftsinstitution und zur Entwicklung der Staatsgesell­schaft. Damit wird auch deutlich, dass En­kulturation, vor allem auch in schuli­schen Institutionen, immer auch in funktionaler Verknüpfung zum Machtprozess steht und die Aufgabe der gesellschaftli­chen und kultu­rellen Ho­mogenisierung übernimmt. So kann einmal der Stand der Entwicklung einer modernen Staatsge­sellschaft auch an dem Stand der Durchsetzung der Schul­pflicht gemessen wer­den, wie es Waldhoff (1995: 185 f.) für die Türkei aus­führt, andererseits kann fundamentale Gesellschafts- und Staatskritik gerade auch an den Widersprüch­lichkeiten in der Funktionsbestim­mung der staatlichen Schulen festgemacht wer­den, wie es Ivan Illich in seiner provokanten Studie von der „Entschulung der Gesellschaft“ im interkulturellen Ansatz belegt.

Der zweite Bereich der differenten Alltagserfahrungen liegt in der Wahrneh­mung der sozialen Umwelt. Wesentliche Elemente dieses Erfahrungsbereiches erschließen sich schon aus den Ausfüh­run­gen zur Veränderung der Gesellschaft selbst. In der ruralen Gesellschaft wird räumlich-natürliche und soziale Umwelt nicht distinktiv wahrgenommen; das Erlebnis eines Mensch-(Kultur-) Natur-Ge­gen­sat­zes ist erst das Ergebnis späterer differenzierender Wahrnehmungs­muster, gleichzeitig auch eine Folge der Projektion gesellschaftlicher Konflikt- und Dis­sonanzerfahrungen auf sogenannte Na­turge­setzlich­keiten, die den Ab­solutheits­anspruch religiöser Weltdeutungen abgelöst haben (vgl. S. 52). Ru­ra­le Gesell­schaften erleben den Raum als durch bedeutungsvolle Symbole be­stimm­ten Le­bens- und So­zial­raum. Im Grundsatz ist das auch heute noch der Fall, wenn auch die individuellen und gruppenspezi­fi­schen Distanzierungsfä­hig­keiten zu einer fallweisen Infragestellung und Relati­vierung der symboli­sier­ten Bedeutungs­strukturen von Orten ermöglichen, die in den ruralen Gesell­schaften nicht zur Verfü­gung stehen und die in den ,modernen‘ Gesellschaften individualisierte Be­setzungen und Handlungsent­scheidungen ermöglichen.

Doch sollte dieser soziologische Zusammenhang, der in den Bereich der sym­bolischen Interak­ti­on fällt, hier noch etwas näher charakterisiert werden. Wer­ner Durth, Stadtsoziologe und scharfer Kritiker heutiger städtebaulicher Kon­zeptio­nen schreibt in dem Kapitel ,Urbanität als Rollenspiel‘ seiner Studie Die Insze­nierung der Alltagswelt über den Symbolgehalt der städti­schen Um­welt: „Wenn nun aber auf­grund wachsender Komplexität und Widersprüchlich­keiten ge­sell­schaftlicher Struktu­ren und kultureller Ordnungen sogar die tägli­chen Hand­lungs­abläufe und -situationen den In­dividuen gesteigerte Aufmerk­samkeit und Bewusstseinsleistung abverlangen, wird es immer schwieri­ger, mit­tels der be­währ­ten Typi­sierungsschemata die jeweils angetroffenen Bedingun­gen auf frühere Er­fah­rungen zu beziehen und vor diesem Hintergrund zu inter­pretieren. An­de­rer­seits können nur bei ‚rich­ti­ger‘ Interpre­tation und Bestim­mung von Si­tua­tio­nen ange­messene Verhaltensformen ermittelt und da­bei be­züglich der räumlichen Ge­ge­benheiten ebenfalls nur auf ‚eine begrenzte Zahl möglicher In­ter­pre­ta­­tions­sche­mata für Räume‘ zu­rückgegriffen werden kann, so ‚tritt Desorientierung ein‘ (H.P. Bahrdt, 1974: 38), sobald keines von ih­nen ‚passt‘ und damit ein kon­flikt­freier Handlungsver­lauf ver­hindert wird. ‚Die De­finition einer Situa­tion, die we­sentlich durch Interpretation räumlicher Tatsa­chen mit­konstruiert wird, und zwar derart, dass sie durch typisiertes Verhalten beantwor­tet wer­den kann, darf man als Aktualisierung von Umwelt ver­stehen. Anders ausgedrückt: Umwelt ent­steht durch ver­haltensrelevante Interpretation von Raumtatsa­chen im Zuge der fort­lau­fenden Definition immer neuer, aber kohä­renter Si­tua­tionen. Das ist eine allge­meine anthro­po­logi­sche Be­trachtung“ (Durth 1977: 166-172).

Zwei wesentliche Einsichten können aus diesem Kontext gewonnen werden. Einmal wird deutlich, dass sich Sinnverständnisse der Gesellschaft wie des Ein­zelnen in Symbolen manifestieren, die dem Sinn gesellschaftliche Persistenz und – nonverbale – Kommunizierbarkeit geben; Symbole sind daher im Alltag un­mit­telbar verhaltensrelevant. In der ruralen Gesellschaft sind diese Symbolin­ventare, die den gesamten – natürlichen und sozialen – Raum strukturieren und definieren traditionell und aus ,un­denk­ba­ren Vorzeiten‘ überkommen und durch einen re­ligiösen Kontext verabsolutiert, sie sind ein unantast­bares ,sa­crum‘. Die eigentli­che soziale Funktion dieser Symbolinventare als kulturel­ler Kon­text bleibt sich jedoch bis heute gleich: Herstellung von – räumlicher wie so­zi­aler – Orientie­rungs­fähigkeit, Sinn­gebung und Verstetigung sozialer Hand­lungs­optionen, letztli­ch also eine Ritua­lisierung des Alltags, die der sozialen wie individuellen Kom­plexitätsreduzierung und Konfliktver­meidung dient und damit einen hohen sozia­len Wert darstellt.

Andererseits wird für die moderne Zeit bei Durth aber deutlich, dass auch der ,öf­fentliche Raum‘ alltäglicher symbolbesetzter Raum für den einzelnen ge­wor­den ist, der durchaus auch einer bewussten, die sozialen Kontexte einbezie­hen­der Gestaltung offen steht. Im Gegensatz zur ruralen Gesellschaft werden in der Mo­derne die Bedeutungen des – natürlichen wie sozialen – Raumes ver­fügbar und ge­staltbar, sie werden vor allem im Prozess der Herrschaftszentrali­sierung und der kultu­rellen Homogeni­sierung in den Machtprozess mit einbezo­gen und verlie­ren dadurch ihren Cha­rakter als ,sacrum‘ und ihre religiös-trans­zendenta­len Be­züge. Auch dies ist ein Teil des Prozesses, in dem sich der Staat bzw. die Nation als säkulare Religion der Moderne etabliert (vgl. S. 52). Die städ­ti­sche Umwelt wird zeitweise zu einem machtgesteuerten ,Labor‘ für ,soziale Experi­mente‘, ein Raum zur Steuerung und Manipula­tion von Sozial­verhalten ebenso wie für die damit verbundene Legitimation und Festigung der sich etab­lierenden Staatsherr­schaft. Der ländliche Raum sperrt sich auch in Mittel­europa dieser In­anspruch­nahme natürlich mehr als der urbane Raum; Moderne und Ur­banität sind funktio­nal eng miteinander verknüpft. Durth be­schreibt diese urbanen Steuerungspro­zesse, die ein Charakteristikum modernen Bewusstseins sind vor dem Hintergrund der sozialen Zer­fallsprozesse, die immer mehr das Bedürfnis nach einer Sozial­reparatur durch ,Social engineering‘ entstehen lassen, dessen Erfolgschancen aber dennoch mehr als zweifelhaft sind: „Dass die Steuerung des Prozesses der Interpretation und Definition von Hand­lungssituationen im Zuge wach­sender Desintegration (steigender Kriminalität etc.) gerade in den USA für Sozialarbeit und -for­schung an praktischer Be­deu­tung gewann, lässt sich nicht nur an den Ar­beiten von J. Jacobs zeigen, für die die stete Suggestion sozialer Kon­trolle die einzige Garantie der ‚in­neren Sicher­heit‘ der Städ­te zu sein scheint. War im Eu­ropa des vorigen Jahrhun­derts noch die ‚Me­thode Hauss­mann‘ 43 – die Mög­lichkeit militärischer Beherrschung der Ar­beiterquar­tiere durch den Durch­bruch breiter Straßenschnei­sen – probates Mittel zur Dis­zi­pli­nie­rung der Be­woh­ner, so wird dies inzwischen durch internalisierte Gewaltver­hältnisse und wech­sel­sei­ti­ge soziale Kontrolle der Bewohner weitgehend durch diese selbst gewährleistet“ (Durth 1977: 171).

Der Gegensatz zwischen der ruralen und der modernen Zivilisation wird ge­ra­de in diesem Erfah­rungsbereich mehr als deutlich. Erst durch das Entstehen des Staates, der durchaus richtig als Terri­tori­alstaat zu kennzeichnen ist, wird der natürliche Raum als Herrschafts-, Ordnungs- und Lebens­raum und als Raum­­kontinuum entdeckt und in Besitz genommen. Wie die Zeit, die in der ru­ra­len Gesellschaft als Gotteszeit und Zeit der Kirche außerhalb der Ver­füg­bar­keit durch den Einzelnen und die soziale Gruppe blieb und daher im­mer auch als dro­hend und unvorhersehbar empfunden wurde und erst im Prozess der Neu­zeit als verfügbare, messbare und kontinuierliche Entität wahr­genommen wur­de, ist auch der natürliche und soziale Raum der ruralen Gesellschaft außer­halb der befriede­ten Familie oder der dörflichen Gemeinschaft un­kon­trol­lier­bar, nicht zu befrieden und damit als unmittel­bar bedrohend em­pfunden. Die Be­friedung des öffentlichen Raumes ist eine Folge der Herausbildung des Herr­schafts­an­spruchs des Territo­rialstaates, das heißt damit, eine Funktion der In­sti­tutiona­lisie­rung und Zentrali­sie­rung der Herrschaft in der Neuzeit. In den Län­dern der Peripherien existiert bis heute kein sicherer öf­fentlicher Raum, die Men­schen sind auf den existentiel­len Schutz durch die Familie und die soziale Ord­nung des Dorfes angewiesen (Tan/Gomani 1997: S. 30-34 44).

Ein Staat, der Rechtssi­cherheit gewähren könnte, existiert nicht. Im Gegen­teil: der Staat tritt in diesen Regio­nen als Unsi­cherheit und Bedrohung erzeu­gende Ursupation auf, er wird als bekämpfens­notwendiger Oktroy wahr­ge­nommen. Gerade unter diesen Vor­­aussetzun­gen ist z.B. der Kon­flikt in Süd­ostanatolien zu verste­hen (Voigt 1995, 1996a). 45

Der dritte Bereich, in dem sich die Alltagserfahrungen der Menschen grund­legend gewandelt ha­ben, ist die Verfügung über die eigenen Affektstruk­turen, die Elias in seinen Untersuchungen zur Psy­chogenese der Zivilisation beschrie­ben hat. In unseren Überlegungen werden wir zusammenfas­send die­sen Bereich et­was anders fokussieren, indem wir festhalten, dass es eine Entwick­lung von sozial evo­zierten Affektinventaren zu individuellen Affekthaushalten gegeben hat. Für die heutige Zeit kann die­ser Prozess, der sich einem empathi­schen Ver­ständnis noch stärker sperrt als die Wahr­neh­mungsbereiche der Zeit­vorstellun­gen und der sozialen Umwelt, in Untersuchungen zu der schichtspezi­fischen Differenz mit dem Umgang mit Affekten nachvollzogen werden. Elliot Liebow schreibt in sei­ner faszinierenden teilnehmenden Beobachtung bei den ,Ecken­­ste­hern‘ an ,Tally’s Corner‘,46 dass dazu zu bemerken sei, dass Ange­hörige der Unter­schicht „ununterbrochen dem Bewusstsein ihrer eigenen Un­wichtig­keit ausge­setzt sind“. Lee Rainwater, 1965, 47 beleuchtet außerdem noch einen anderen Aspekt der Art, auf die Arme ‚arm‘ sind: „Ver­glichen mit den Identi­tätsproble­men der An­gehörigen der Unterschicht ist die ‚Suche nach der Seele‘ der Ju­gendli­chen und Erwach­senen der Mittelschicht demonstrativer Konsum von psychischen Reich­tümern“. In diesem Sinne sind die Angehörigen undiffe­renzierterer Zivilisationen und ruraler Gesellschaftsformen auch „arm“, auch wenn gerade in diesen Gesell­schaften die Armuts­wahrnehmung ganz an­ders ist und mit dem Leidensdruck der Verelendung heutiger Krisengesell­schaf­ten nicht zu vergleichen ist. 48

Zu den sozial induzierten Affektinventaren der ruralen Gesellschaften gehört an zentraler Stelle der Wert der ,Ehre‘, an den sich ein ganzes Universum zu­ge­höriger Verhaltensregelungen und Sinn­ver­ständnisse anknüpft, die sich der in­di­viduellen Verfügbarkeit und opportuner Verhaltensmodifi­kation weitge­hend entziehen. Aus der ,Ehre‘ lässt sich auch die Blutrache ableiten, die sich erst durch die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols als gesellschaftlich an­erkanntes Institut zu­rückdrängen ließ. In wie weit die Affektstruktur der ,Ehre‘ in ruralen Zivilisationen bis heute auch Rechtfertigung sonst tabuisierter Verhal­tensweisen ist und sogar gegebenenfalls das Tötungstabu außer Kraft setzt, zei­gen die Ausführungen bei Waldhoff (1995: S. 135 passim) und Tan/Gomani (1997: S. 35, 37-39). Ge­rade in den Ausführungen der letzteren wird sehr deut­lich, dass nicht, einem weitverbreiteten modernen Vorurteil fol­gend, die Ehre Ausdruck und Vollzug eines ,religiösen Ge­botes‘ ist und dass vor allem der Is­lam diese ,unzivilisierten Verhaltensweisen‘ fordere, sondern dass die Religion ein „kul­turelles Sy­stem“ ist (Tan/Gomani 1997: S. 19 ff.), das den zivilisatori­schen Entwicklungsstand der jeweiligen Ge­sellschaft zum Aus­druck bringt und mit ge­sellschaftlichem Sinn versieht. Eine Religion ist so ,al­ter­tüm­lich‘ wie die Gesell­schaft, in der sie existiert. Wie lange noch auch in Europa das soziale In­stitut der Ehre gegen die dominierenden Prozesse der Durchsetzung der Affekt­kontrolle und des Ge­waltmonopols wirksam blieb, nämlich in Deutschland bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, 49 zeigt die tiefe psy­chische Veranke­rung dieses traditionellen Ehrenko­dex in den Mensc­hen, die wesent­lich zur per­so­nalen Iden­tität beiträgt und daher erst im Laufe der Generationen zurückge­drängt werden kann. Ver­gleiche dazu den Tagungsbericht der Körber-Stiftung (Hrsg.): Ehre und Würde / Şeref ve Onur, Ham­burg 2000.

Der Begriff der ,Ehre‘ hat historisch und gesellschaftlich gesehen eine Dop­pelbedeutung. Zu­nächst haben wir ihn thematisiert als ,per­sön­liche Ehre‘, die vor allem der Strukturierung des Indivi­dualver­haltens in Familienbezügen und rural-lokalen gesellschaftlichen Kontexten dient und in dieser Form in der heu­tigen Staatsgesellschaft anachronistisch und dysfunktional ist. Diese Konflikt­ebene wird für die Türkei und die türkischen Migranten in der Bundesrepublik Deutschland von Waldhoff analysiert. Dass daher gerade bei Migranten der Ehr­begriff und das Ehrverhalten zu den massivsten Sozial­kon­flikten mit der neuen sozialen Umwelt führt, wobei sich beide Seiten als völlig im Recht befind­lich verstehen und eine gegenseitige Empathie verhindert, gehört zu den zentralen Bil­dungs- und Enkulturationsproblemen in Migrationsgesellschaften. Tragisch wird es dann, wenn sich die­se Konfliktlinie des gegenseitigen Un­ver­ständnisses zwischen den Generationen durch die Mi­gran­ten­­familien zieht und oft zum of­fenen Aus­bruch von Gewalttätigkeiten führt, die nicht vorder­gründig als ,kri­mi­nel­les Verhalten‘ stigmatisiert wer­den dürfen.

Daneben wird jedoch der ,Ehr­begriff‘ in Europa parallel zum Zivilisations- und Staatenbildungsprozess in einen neuen gesellschaftlichen Kontext transpo­niert und wiederum im System der Machtprozesse funktionalisiert. Diese gesell­schaftliche ,Ehre‘ verbindet sich mit den nationalisti­schen Ideologien, z.T. in einer Sonderform, die an mittelalterlicher Ritterideologien und ‑mythen an­knüpft,50 auch als besondere Ehre des Militärs und des Krieges, und ist ein Element mentaler Kontinuität, durch die historische Identität 51 gewahrt wer­den kann und an die machtpolitische Funktionalisierun­gen bis hin in die Ge­genwart anknüpfen. Ge­rade in gesellschaftlich-politischen Umbruch- und Trans­formati­ons­phasen ha­ben nationale Mythologeme, die sich eines kollekti­ven Ehrbegriffes bedienen, eine ge­sell­schaftlich stabilisierende, integrierende, nach außen hin aber auch aggres­sive und konflikterzeu­gende Funktion. Sie sind ein Element der Abwehr des Fremden und der Selbstversicherung der eige­nen Gruppe.

In den mitteleuropäischen Regionen haben tradierte Formen des Ehr­be­griffs sogar den Ver­su­chen der sozialistischen Staaten zur Umdefinition und Neube­le­gung widerstanden. In der End­phase der real­sozialistischen Machtausübung wurde er z.B. 1980/81 in Polen instrumentalisiert in den Aus­ein­an­der­setzungen um die Erneuerung, die ,Odnowa‘, oder auch in der Phase der Umwandlung des gesamten Herr­schafts­gefüges am Ende der achtziger Jahre. 52

Ein bis heute nicht gelöster Konflikt als Folge der Bevölkerungsverschiebun­gen während des Zweiten Weltkrieges besteht auf der Ebene der ,Ehre‘, ver­bun­den mit Regional- bzw. Natio­nal­identi­tä­ten in Südtirol fort. Im Jahre 1942 wurde eine Gruppe Südtiroler ‚freiwillig‘ als Folge deutsch-italie­ni­scher Ab­sprachen in das damalige Protektorat Böhmen und Mähren umgesiedelt. Fast alle kehrten 1945 nach Italien zurück. Ein Teil konnte in Südtirol bleiben, ande­re wurden un­ter Zwang in Süditalien ange­siedelt. Die Rückkehrer, wie auch die in Italien verbliebenen kon­servieren ihre Kon­flikte auf der Ebene der ,Ehre‘. Man wirft der jeweils anderen Gruppe ,nationalen Verrat‘ vor.

Einen ähnlich gelagerter Konflikt – zweifellos unter anderen Voraussetzun­gen – gibt es in Un­garn zwischen den Flüchtlingen von 1956 und den damals im kommunistischen Staat verblie­benen Intellektu­ellen. Der Konflikt äußert sich z.B. bei der Besetzung von Hoch­schul­lehrerstellen durch Rückkehrer. Ausgetra­gen werden die Machtkämpfe über die Instru­men­ta­li­sierung von ,Ehre‘. We­sent­lich ist in bei­den Konflikten der Realbezug zur Gegenwartspolitik. Wir ha­ben es bei der Kategorie der ,Ehre‘ zwar scheinbar mit einem individuell wahr­genom­menen Affekt, in Wirklichkeit aber mit einer gesellschaftli­chen Funktio­nalisie­rung zu tun.

Außerhalb dieser Funktionalisierungskontexte ist dem heutigen Angehörigen der Staatsgesell­schaft dieser Ehrbegriff fremd, er erscheint ihm nicht, wie dem Angehörigen der rura­len Zivilisati­on, als sozi­ale Entität, sondern bestenfalls als indi­vi­duelle, subjektive Emotion, wie Liebe oder Eifer­sucht, die in öffentlichen Situationen nur in ganz bestim­mten zugelassenen Kon­tex­ten handlungslei­tend wer­den kann und darf und ansonsten der zivi­li­satorischen Affektkontrolle unter­wor­fen ist. Auch hier sollte als Résumé betont werden, dass die wahr­genom­mene Realität in den unter­schiedlichen Zi­vi­lisationsstufen jeweils eine andere ist und dass diese Rea­lität subjektiv nicht als Inter­pre­ta­tion, sondern als Wahr­heit er­fahren wird. Erst die Entwicklung von Selbstdistanz kann hier zu einer inter­subjektiven Kom­munizier­barkeit und Relativierbarkeit die­ser sozialen Realitäten führen.

Diese Ausführungen zu den an der Entwicklung der Zeitvorstellungen, der Wahrnehmung der so­zialen Umwelt und der Strukturierung des eigenen Af­fekt­haushaltes könnte nun, gegen die Inten­tion dieses Aufsatzes, eine wertende Per­spektive gegenüber den verschiedenen Zivilisationsstufen oder Kul­turen na­he le­gen. Dann muss man sich die Überlegung wieder vor Augen führen, dass der Zivilisationsprozess eine notwendige Reaktion auf die realen Veränderungen der Le­bensverhältnisse und die Wandlungen der sozio-ökonomischen Struktu­ren der Gesellschaft darstellen. Differenzie­rung oder Un­differenziertheit der Realitäts­deutung, distanzierte Rationalität oder phantasieorien­tierte Wahr­neh­mungskon­zepte sind keine qualitativen Merkmale sondern zeigen unter­schiedliche Mög­lichkeiten des Menschen, mit den existentiellen Probleme des Lebens fertig zu werden. Dass ein westeuropäischer Städter in einer ruralen, ge­schlossenen Ge­sellschaft ebenso wenig existieren und Konflikte vermeiden könnte, wie die En­kulturationsprobleme in der anderen Richtung bei den türki­schen Migranten in Deutschland vermeidbar wären oder gar ,Schuld‘ der Mi­granten sei, dürfte ein­sichtig sein und wird be­stärkt durch die Untersuchungen von Waldhoff.

Das Problem ist, dass menschliche Geschichte immer Kulturkontakt und damit auch von außen evozierte Veränderung der sozialen Umwelt bedeutet, dass Mi­grationen seit jeher der Normalfall, abge­schlossene Sesshaftigkeit aber die histo­risch eng begrenzte Ausnahme ist; dadurch gehört der in­terkultu­relle Kontakt mit all seinen Problemen, Konflikten und Anpassungsbrüchen zu den normalen Er­fah­rungen der menschlichen Zivilisation. Wir sollten unsere Konfl­ikte im zentral-peripher struktu­rierten Weltsystem nicht als neue und unlösbare Problematik sondern als normale Phase im zivilisa­torischen Anpassungsprozeß verstehen, der eine grundsätzliche Wertung der Kulturen ausschließen sollte, ohne damit not­wendige Anpassungs- und Veränderungsprozesse, gar noch aus einer roman­tisch-musealen und damit auch arroganten Fürsorglichkeit, 53 ver­hindern zu wollen.

6.2.3. Träger des Zivilisationsprozesses

Sowohl die historische europäische Entwicklung vom ,Feudalismus‘ zur ,Mo­der­ne‘ als auch die zentral-peripheren Spannungen und Dichotomien der Ge­gen­wart können nicht ohne die Be­rücksichtigung ihrer Machtprozesse ver­stan­den werden. Zivilisations- und Modernisierungsprozesse werden von den Mäch­tigen eingeleitet. Erst wenn im Prozess der Verschiebung der Machtbalan­cen Macht­ressourcen durch die Veränderung der materiellen Lebensvorausset­zun­gen 54 oder durch Machtgewinn ,neuer‘, privilegier­ter Sozialgruppen wie der Städter und Händler zu Beginn der Neu­zeit von der Herrschaft auf die soge­nannten ,Hilfsorgane der Macht‘ 55 übertragen werden, deutet sich langfristig auch eine grundlegen­dere Umschichtung der Herrschaftsstrukturen an.

Doch sollte das personelle Überdauern der Gruppe der ,Mächtigen‘ und der Eliten nicht unter­schätzt werden, wie das Vorhanden-, Angesehen- und immer noch soziale Privilegiertseins des im Frühmittelalter mächtig gewordenen euro­päi­schen Hochadels auch in der heutigen ,re­pu­bli­ka­ni­schen‘ Zeit zeigt.

Die soziologische Theorie stellt fest, dass der Übergang von unmittelbarer Macht zu dauerhafter Herrschaft sowohl in informellen Kleingruppen wie in gro­ßen sozialen Einheiten, zu denen auch die Staaten zu zählen sind, in einem typi­schen Machtprozess verlaufen, in dem sich das Machtzentrum durch Privi­legie­rung von Hilfsorganen der Macht 56 ausweitet und durch fortschreitende Insti­tutiona­lisierung der sozialen Differenzierung festigt und verselbstverständ­licht. Mit der Festigung einher geht die fortschreitende Legitimierung der Herr­schaft, was hier bedeuten soll, dass der Selbstaner­kennung der Gruppe der Herrschenden die Anerkennung der Herrschaftsordnung durch die Beherrsch­ten als ge­rechtfer­tigt (d.h. selbstverständlich, fraglos, sinnvoll) folgt.

Eine Schlüsselrolle für die Legitimation der Herrschaft in diesem Machtprozess kommt dabei den Hilfsorganen der Macht zu, die einerseits zunächst die privilegierten aber abhängigen ausfüh­renden Organe des sich durchset­zenden Gewaltmonopols der zentralen Herrschaft sind oder werden (Mi­li­tär, Polizei, Be­amtenschaft) und andererseits als Intellektuelle Träger der ideologi­schen Recht­fertigung be­stehender Herrschaft sind, Staats- und Realitätsver­ständnisse durch­setzen, als Wissen­schaftler Definiti­onsgewalt entwickeln oder als Lehrer die in­tergenerationelle Stabilität und Persi­stenz der Herrschaftsord­nung sichern. 57

Schon Elias schildert anschaulich, wie der Zivilisationsprozess ,von oben nach unten‘, vom Hofe ausgehend, durchgesetzt wird. Die Prozesse der Staa­tenbil­dung und der Herausbildung der Staatsge­sellschaft (Soziogenese) fußen zwar auf umfassenderen historischen, sozio-ökonomischen Wandlungs­prozes­sen, wie sie im letzten Kapitel beschrieben wurden, welche auch Verschiebun­gen in den Macht­balancen ermöglichten und evozierten, sie sind aber gleichzei­tig auch Aus­druck des Herr­schaftswillens und der Durchsetzung von Macht­prozessen. Da­durch wird die besondere Bedeutung der sozialpsycho­logischen Veränderungen und der jeweiligen Enkulturationsbedingun­gen in der Gesell­schaft hervorge­ho­ben, die die Sozialisation des Einzelnen über die Ebene der kontingenten biogra­phischen Erfah­rungsbereiche zu einem bis zu einem ge­wissen Grade regelhaften gesellschaft­lichen Vorgang macht, der in der fort­schreitenden Durchdringung der Gesellschaft durch den Machtprozess zur Vor­aussetzung der herrschaftssichern­den Homogenisierung der Gesellschaft im Zivilisa­tions- und Staatenbildungsprozess wird.

Politisches Interesse, politische Handlungsintention auf der einen Seite, län­gerfristige gesell­schaft­liche Entwicklung- und Transformationsprozesse von hi­storischer Regelhaftigkeit, um nicht Notwendig­keit zu sagen, wie es materiali­sti­sche Geschichtstheoretiker oft formuliert haben, bedingen einan­der, sind mitein­ander interdependent verbunden, dürfen jedoch je nicht zu Gunsten des anderen kor­respondieren­den Agens vernachlässigt werden. Die eindeutige, de­terministi­sch oder dialektisch ver­standene Basis-Überbau-Beziehung verein­fach­ter mar­xistischer Geschichtsinterpretationen ist zu undifferenziert und ver­nachlässigt den oftmals selbstreferentiellen Charakter von Interdependenzbe­zie­hungen, die kei­nes­wegs so einfachen Ablaufmustern gehorchen, dass sich gülti­ge gesell­schaftli­che Prognosen oder zutref­fende Entwicklungsszenarien daraus ableiten ließen. 58 Der Prozess der Bewusstseinsbildung und der dar­aus sich entwickelnden auch individuellen Handlungsmotivationen ist so komplex, dass er sich einer ein­fachen Beschreibung und Erklärung grundsätzlich entzieht. Da­her ent­halten hi­storisch-soziologische Modelle immer ein Element der Kon­tin­genz und bezogen auf kon­krete Gesellschaften das Charakteristi­kum der re­gel­haften Einmaligkeit – um hier mit einem begriff­lichen Paradoxon zu résu­mie­ren.

So haben gesellschaftswissenschaftliche Ansätze des Kulturrelativismus durchaus ihre innere Stringenz, wenn aus ihnen nicht der Fehlschluss gezogen würde, Kulturprozesse und Zivilisations­pro­zesse wären beliebig und zufällig und diese Beliebigkeit und Zufälligkeit entbinde von einer kri­tisch-ra­tionalen Ausein­andersetzung mit den Realitätswahrnehmungen und Sinngebungspro­zessen im inter­kulturellen Vergleich. Nicht Beliebigkeit, sondern Respekt und höfliche Di­stanz – als Fähig­keit ein Er­gebnis unserer eigenen zivilisatorischen Entwicklung! –, positiv ausgewogen durch Empa­thie­fähigkeit, sind die Grund­forderungen im Umgang mit fremden Kulturen und den Menschen, die Trä­ger dieser Kulturen sind.

Das demokratische Ideal der modernen westlichen Staatsgesellschaften der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts postuliert, dass, da alle Gewalt vom Volke ausgeht, Entwicklungs- und Transforma­tions­prozesse ebenso vom ganzen Volk getragen werden. Die Realität sieht anders aus: Transforma­ti­onspro­zesse wer­den von der Mehrheit der Bevölkerung eher ertragen als positiv mitbestimmt. Ent­wicklungs­anstöße gehen in der Regel von der Herrschaftsebene aus und werden durch die loyalen ,Hilfs­­or­ga­ne der Herrschaft‘ umgesetzt, d.h. gegen­über den Beherrschten durchgesetzt und mit einer vertretbaren Sinn­struktur verse­hen. Wahlen sind in diesem Kontext gesellschaftliche Selbstver­gewis­se­rungen über die bestehende Legitimität der Ordnung, weniger aber substantielle Chance zur Ver­schiebung realer Machtbalancen. Wahlen sind vor allem symbo­lische Hand­lungen in gegebenen Sinn­kontexten.

Zusammenfassend sei also noch einmal hervorgehoben, dass die soziale Trä­gerschaft des euro­päi­schen Staatenbildungsprozesses und der mit ihm verbun­de­nen Soziogenese auf der Herrschafts­ebene – zunächst des Adels und des Kle­rus, dann des Hofes und schließlich der politischen Eliten des National­staates – liegt, auch wenn diese sicherlich nicht frei von äußeren Einflüssen, materiellen Zwän­gen und im Rahmen ihrer eigenen tradierten Sinnverständnisse handeln konnte und handeln kann, und dass die Schlüsselfunktion des ideologischen Konzeptes des Nationalstaates und des Pro­zesses des ,nation buil­ding‘ in der Schicht der ,Hilfsorgane der Herrschaft‘, das heißt des Bürger­tums, der In­tel­ligenz und der Beamtenschaft liegt, ohne die die für die Staatsentwicklung not­wendi­gen Homo­genisierungs- und Zen­tralisierungsprozesse nicht hätten durchgesetzt und wir­kungsvoll werden können.

6.2.4. Nationalstaat als säkulare Religion

In unserem Erklärungskonzept ist eine wesentliche Frage noch offen geblieben: warum die Nations­idee und das heutige Staatsverständnis in der west- und mit­teleuropäischen Kultur einen derartigen Absolut­heitscharakter eingenommen hat, dass nations- oder staatslose gesellschaftliche Zustände bestenfalls für ,pri­mi­tive‘ Jäger- und Sammlerkulturen vorstellbar erscheinen, dass auf der an­deren Seite auch die gesellschaftlichen Zukunftsentwürfe diese Institutionen kaum je in Frage gestellt haben. Vielleicht ist gerade die, jedoch kaum konkre­tisierte und vorstellbar gemachte Idee von Karl Marx, dass das Ziel der Ge­schichte das ‚Ab­ster­ben des Staates‘ sei, das eigentlich revolutionäre Ele­ment des Marxis­mus, das gerade auch zu seiner Ablehnung und politikwissenschaft­lichen Infra­gestel­lung ge­führt hat: als Utopie, der Rea­li­sie­rungs­an­sprü­che nicht nahe kommen können. 59

Es ist kaum ein Zufall, dass gerade die Diskussion über ,das Ziel der Ge­schich­te‘ sowohl im Mar­xismus als auch in der Auseinandersetzung mit der Ge­schichte strukturell und semantisch oft Zü­ge einer religiösen Disputation um eschatologische Vorstellungen annimmt, also eher Glaubensdis­kussion als poli­tikwissenschaftlicher Diskurs ist. Diese Überlegungen sollen an dieser Stelle durchaus nicht eine Auseinandersetzung mit dem Marxismus einleiten, sondern im Gegenteil den Glaubenscha­rakter des abendländischen Staatsmodells ver­deutlichen.

Hier sei ein veranschaulichendes Gedankenexperiment eingeschoben. Wir ha­ben in unserer Un­ter­suchung vor allem deutlich zu machen versucht, inwie­weit gesellschaftliche Erfahrungen und zeit­be­dingte Enkulturation gesellschaft­liche Realitätsdefinitionen, Sinnverständnisse und Weltbilder bedin­gen und begrenzen und damit den Rahmen für die Politische Kultur ebenso wie für die den Men­schen zur Verfügung gesellschaftlichen Handlungsoptionen abgeben. Innerhalb dieser gesell­schaftlichen Situ­ation ist Zweifel an der unbestreitbaren Realität nicht vorstellbar. Feudale Ordnung, christliches Welt­bild und räumlich und sozial eng begrenzte Alltagserfahrungen sind in der mit­telal­ter­lichen Gesell­schaft selbstverständ­lich. Erst von Außen, aus der räumlichen, gesell­schaftli­chen oder zeitlichen Distanz her­aus, werden die Begrenzungen dieser Weltbilder erkennbar – und kritisierbar. Das gleiche gilt für die peripheren ruralen Le­bensformen der Gegen­wart, in denen westliche (Men­schen-)Rechts-, Emanzi­pa­tions- oder Parti­zipations­vorstellungen nicht denkbar sind, solange nicht Di­stanzerfahrungen z.B. durch er­zwungenen oder freiwilligen Kulturkontakt, durch erzwungene oder frei­willige Mobilität eine Rela­tivierung der eigenen Herkunft erzwingen. Welche der dann konkurrie­renden Realitätskonzepte für die Menschen akzeptabel sind oder werden, ist generell nicht vorher­sehbar. Nun zu unserer eigenen westlichen und staatsgesellschaftlichen Situation. Von einer fiktiven Außensicht her sind der Staat als rechtliches Konstrukt und erst recht die Nation keine real vor­findbaren Entitäten. Staat und Na­tion spielen sich nur im Bewusstsein der Me­n­schen als kulturell vermittelte ge­meinsame Sinnver­ständnisse ab, die zu ihrer Si­che­rung des äußeren staatlichen Symbolinventars ebenso bedür­fen wie der ständigen Selbstversicherung der ge­meinsamen Sinn­verständnisse durch sym­bolische Interaktion und gemeinsame Alltagsrituale. Demokratische Herr­schaftsbegrenzung, funktionierende Rechtssi­cherheit, über­haupt das Funktionie­ren von Staat und Verwaltung setzt den Kom­ment über den Reali­tätsgehalt der eigenen Staatsvor­stellung voraus – und nicht, wie es das herrschende Staats­verständ­nis will, einen gemeinsamen Wert­bezug.

Somit ist der Staat heute unzweifelhaft, vergleichbar dem christliche Welt­bild des Mittelalters für die damalige Gesellschaft. Dies ist das Er­gebnis des mit der Genese des Staates verbundenen beschrie­benen Zivilisationsprozesses, des späteren ,nation building‘ und der Soziogenese der Staatsgesellschaft, die damit, wie es schon Elias ausgeführt hat, gleichzeitig eine Psychogenese ist: im Staat entsteht ein neues Muster menschlichen Verhaltens, das in seinem alle psychischen Strukturen umfassenden Cha­rakter auch als Typ eines neuen ‚Mensch­seins‘ zu bezeichnen ist. Wir stehen aber heute am Ende der Entwick­lungs- und Funktio­nsmöglichkeiten des traditionellen Na­tionalstaates – gekenn­zeichnet durch Staatsversagen, Legitima­tionskrise, Globalisierungs- und Univer­salisierungsten­denzen bei gleichzeitiger aggressiver Renationalisierung und Ethnifizierung – und müs­sen uns daher die Frage stellen, welche ra­tionale Di­stanz wir zum herkömmlichen Staats­mo­dell aufbauen können, um ein rea­li­sti­sche­res und der neuen, sich ‚rational‘ definierenden ‚Moderne‘ adäquateres Staats­verständ­nis zu entwic­keln. Kaum vorstellbar ist es, an den herkömmli­chen Vorstellungen der Nation, des Volkes oder des ius sanguinis anzuknüpfen. Staatsvorstellungen müssen zweifellos entideologisiert und von vielen traditio­nellen Sym­bolen ent­kleidet werden.

Historisch verständlich wird aber durch diese Überlegungen, warum gerade die hervorragenden Staatstheoretiker der europäischen Neuzeit den Absolutheit­scharakter des Staates so deutlich ausge­drückt haben. Das christliche Weltbild des Mittelalters konnte seine Universalität behaupten durch den Anspruch auf die Wahrheit der christlichen Offenbarung. Letztlich wurzelten alle Aussagen über die christlichen Lebensformen in diesem grundlegenden Absolutheitsan­spruch der Wahrheit der una sancta. Die Relativierungen und die wachsende Distanz­fähigkeit der beginnenden Neuzeit, in der wieder kon­kurrierende Reali­tätskon­zepte der Antike (Platon, Aristoteles), des feindlichen Islams und der inner­christ­lichen Reformation wahrnehmbar wurden, führten keineswegs zu ei­ner Aufgabe der Suche nach der unbestreitbaren Wahrheit, nach dem Absolu­ten. Die abendländische Philosophie emanzipiert sich von der christlichen Theologie durch die Frage nach der Wahrheit vor und jenseits des Glau­bens. So auch die Staatsphi­losophie, die den christlichen Begründungsrahmen schrittweise ablöst durch die Ent­wicklung von Naturrechtsvorstellungen, von anthropologi­schen Grundannah­men, aus denen absolut ge­setzte Staatskonzepte entwickelt werden 60 oder von ethischen Setzungen, die das menschliche Han­deln leiten sollen (Kant).

Nicht vorstellbar war bis zum Marxismus ein Staats- und Gesellschaftsmo­dell, das dem philoso­phischen Bezug auf das Absolute entsagte, in welcher Form auch immer es einbezogen wurde. Staats­philosophie war somit grund­sätzlich norma­tiv-kategorial, nicht jedoch im modernen Sinne gesell­schaftswis­senschaftlich. Erst der Marxismus öffnete durch die Erkenntnismethode der Dialektik relativi­stischere, distanziert-rationale Gesellschaftsanalysen, wenn­gleich das marxisti­sche Welt- und Ge­schichtsmodell des dialektischen Materia­lismus noch sehr deutlich den Absolutheitsanspruch der klassi­schen Philosophie mit sich führt – vom Kopf auf die Füße gestellt. Das Konzept der histori­schen So­ziologie im Sinne der Zivilisationstheorie von Norbert Elias muss aber auch dieser letzten Reste eines Absolutheitsbezuges entsagen und muss als Synthese­methode Ra­tionalität 61 und Distanz an die Stelle des ,Glaubens an den Staat‘, dieser letzten großen neuzeitlich-säkularen Religion und des mit ihr ver­bundenen My­thos von der Nation, setzen.

6.3. Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Be­zugs­rahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zuein­ander bzw. zwi­schen den Gruppen der Etablierten und der Außensei­ter

6.3.1. Verschiebungen der sozialen Stratigraphie im Zivilisationsprozess

Die historischen Voraussetzungen einer neuen Herrschaftsordnung in Europa war die Verschiebung der Machtbalancen zwischen Reich, Königtum, Fürsten und Kirche. Steigende Kosten für Kriege und Fehden, verbesserte und teurere Militärtechnologien machten, wie schon aus­geführt, eine Fortentwick­lung der ökonomischen Bedingungen und Strukturen notwen­dig. Dies führte zu Macht­gewinnen der Handwerker, Händler und Stadtbürger, Berufsgrup­pen, die in der ruralen Feudalgesellschaft eher ver­achtet waren, nun aber für den Adel und die ,Kriegerkaste‘ 62 der Ritter und unteren Adligen immer un­verzichtbarer wurden. 63

Diese ,neuen Gruppen‘ in der mittelalterlichen Gesellschaft wussten ihren wachsenden Einfluss durch Zusammenschlüsse, Erwerb von Privilegien und Rechten – Stadtrechte, Markt- und Handels­pri­vilegien, Zunftrechte – zu sichern und auszubauen und wurden damit zu Trägern einer ersten ge­sell­schaftlichen Modernisierungsphase.

Entgegen landläufigen Vorstellungen von einer konsistenten, bipolar geist­lich-weltlichen Macht­hierarchie im mittelalterlichen Römischen Reich, wie es sich über die idealisierenden Bildern von Papst und Kaiser tief in der mittel­euro­päischen Politischen Kultur eingegraben hat und damit Reichs­ideolo­gien mit antiker und christlicher Verwurzelung widerspiegelt, die mit den gesell­schaftli­chen Realitäten des Mittelalters wenig zu tun hatten, muss eine histo­risch-soziolo­gische Analyse der mittelal­terlichen Ge­sellschaften grundsätzlich von einer Un­einheitlichkeit der Herrschaftssysteme, von einer Vielzahl de­zen­traler Macht­zentren und einer weit­gehenden Alltagsautonomie der Regionen und der ein­zelnen Sozi­alverbände ausgegangen werden. Die Vielzahl der da­durch entste­henden Macht­konkur­ren­zen und schwer stabil zu haltenden lokalen Machtba­lancen führte zu einer andau­ernden Folge von Fehden und Konflikten, die das heutige Bild von durch Staaten geführter Kriege als anachronistisch er­schei­nen las­sen: es erweist, dass auch ansatzweise noch keine staatlichen und zen­tra­len Gewaltmo­nopole durchge­setzt worden sind. 64

Auch für die ,zentralen Reichs- und Kirchenin­stanzen‘, Kaiser­tum und Papst, die selbst in ständi­ger Macht­konkurrenz standen, ideologisch-legiti­mato­risch aber voneinander ab­hängig wa­ren, mussten permanent um ihren Macht­er­halt kämpfen. Wo dies im Kampf im Innern nicht möglich war, wurden in vor­hersehbarer Weise äußere Bedrohungs­zenarien entwickelt und als Integrati­ons­strategie nach Innen äu­ßere Feind- und Kriegssituationen provoziert. Hier bot sich, anknüpfend an älte­re Orientste­reotypen 65 der Islam als ,Todfeind‘ an. So traten das Reich und parallel dazu konkurrierend auch das Papst­tum in die Phase der innenpolitisch funktionali­sierten, ko­stenaufwendigen Kreuz­züge. 66 Die militäri­sche Konfrontation mit dem Nahen Osten bei gleichzeitiger Er­fah­rung der kulturellen und zivili­satori­schen Unterlegenheit Europas führte aber sehr bald auch zu zivilen Kontakten. So sind einige  gesell­schaftli­che tiefgrei­fende Veränderungen auch im Rahmen unseres Themas her­vorzuheben:

  • das Äbhängigwerden der Feudalherrschaft vom Fernhan­del, um die Kreuz­züge zu finanzieren und um eine der fortgeschritteneren arabischen Kultur adäquate Be­waffnung aufzubauen, 67

  • ein gestiegener Anspruch des Adels und des Rittertums an materielles Wohlergehen, das sich unter anderem an den in den Kreuzzügen erfahrenen höheren Lebensstandards im Nahen Osten orien­tierte 68 und christlich-asketischen Lebensidealen entsagte,

  • eine Übernahmen von Kulturtechni­ken, 69 die über den Warenaustausch durch den Fernhandel, der über Venedig und Genua und durch die Strom­systeme Osteuropas zum Schwarzen Meer führte, hin­ausgingen und einen weiteren gesellschaftlich-zivilisatorischen Mo­der­ni­sierungs­schub einlei­tete.

So findet im Hochmittelalter eine ökonomi­sche Ex­pan­sion und in den europäi­schen Oberschichten eine mit einem Modernisierungs­schub ein­her­gehende ein­setzende neue Zivilisationsphase statt, die mate­riell-öko­no­misch fundiert war.

Die sozioökonomische Entwicklung verläuft in Wellenbewegungen. Neben den internen dy­namisie­renden und retardierenden Wirkungsfaktoren, die die historische Soziologie zu analysieren sucht, treten auch unvorhergesehene, zu­fällige Ereignisse und Bedingungen auf, die sich unlös­bar mit den gesell­schaftlichen Entwicklungstrends und -zyklen verbinden.

Nach der intensiven Sied­lungs­phase im 13. Jahrhundert auf Grund des Be­völ­kerungszuwachses in der Zeit agrarische Gunst im ,spät­mit­tel­al­terlichen Kli­maoptimum‘ 70 folgt eine dramatische Verschlech­te­rung der Nahrungs­mit­tel­ver­sor­gung bis ins 16. Jahrhundert hinein, die sowohl durch die einsetzende re­lative Über­bevölkerung als auch durch häufiger werdende Missernten in der ,kleinen Eis­zeit‘ und durch Er­schöpfung der Böden und Ausweichen auf wenig er­tragreiche und ertragsunsichere Grenzböden ver­ursacht wurden. Dass damit so­ziale und regio­nale Auseinander­setzungen an Zahl wie an Intensität zu­nah­men, dass erste Bau­ernaufstände und Hungerrevolten die Stabilität der über­komme­nen Macht­ba­lan­cen in Frage stellten, ist eine politische Folge dieser Pro­zes­se.

Die Lebensverhält­nisse in den moder­nen städtischen Sektoren und den verar­menden und peripheri­sierten ländlichen Regionen ent­wickeln sich weiter aus­einander, das Moderni­tätsgefälle drückt sich in zunehmenden zentral-periphe­ren Disparitäten aus, die die überkommene Herr­schafts­ordnung destabili­sieren. Dabei wird dieser Prozess noch verstärkt durch die Res­sour­cen­ver­nich­tung auf Grund der ständi­gen Kriege. Ar­mut und Seuchenri­siko sind, wie wir heute wis­sen, miteinander verbunden. Die mittelal­terliche Realitätsdeu­tung begreift je­doch Pest, Hungersnöte, Kriege als göttliche Fügung, Schicksal und Prüfung. Doch reicht dieses Deutungsmuster in der Zeit ein­ge­leiteten gesellschaftlichen Wandels nicht mehr aus. Vor allem von den modernisierten Bevöl­ke­rungs­grup­pen ausgehend entwickelt sich der Be­darf neuer Reali­tätsdefinitionen und Weltbilder und leitete die Reformation und später die Säkulari­sie­rung ein.

Dies hatte unmittelbare gesellschaftliche Konsequenzen zur Folge. Die mit­telalterliche ,Kriegerkaste‘ 71 verliert ihre ökonomische Basis und wird ,ver­höf­licht‘. Stan­desgliederung wird durch differenzierte­re soziale Stratigraphie­rung zurückge­drängt und durch interne Schichtdifferenzie­rungen als Vorform der Arbeitstei­lung (Gilden, Zünfte etc.) er­setzt, die Ausdruck der wachsenden funk­tionalen Diffe­ren­zierung der Gesellschaft ist.

Die wachsende existentielle Bedeutung des Fernhandels, der damit die Machtbalance von Adel und entstehendem Bürgertum in der Phase des Über­gangs vom ,Präsenzhandel‘ (fahrende Händler des 10./11. Jahrhunderts, oft ori­entalischer und jüdischer Herkunft) zum ,Di­stanz­han­del‘ (Han­dels­häu­ser [Fugger, Medici], Kontore und Städtebünde [Oberitalien, Hanse] seit dem 12. Jahr­hundert) zu sei­nen Gunsten verschieben kann, erzwingt:

  • das Vordringen und die Privilegierung städtischer Lebensformen als Vor­for­men des Bürger­tums,

  • die Veränderung des kulturellen Symbolinventars: Geld als Wertäquivalent, neue Zeiterfah­run­gen, 72 Verschriftlichung des Geschäftsverkehrs,73

  • Vergrößerung der sozialen Interdependenzketten,74

  • Notwendigkeit der Entwicklung von Distanzierungsfähigkeit und Rationali­tät: Vorausset­zung der Handelskalkulation, Naturbeherrschung, Wissen­schaft und Technik.

Das Vordringen des Vertragsdenkens in der Neuzeit, das sich zunehmend von metaphysisch fun­dierten Wertsystemen absetzt, findet seit der Renaissance sei­nen expliziten Aus­druck in der politischen Theorie. Konzeptionen der Staats­ver­tragstheorien sind ebenso wie die Idee des Naturrechtes Zeichen für die zu­nehmende und dominant werdende Säkularisierung der mitteleuropäi­schen Ge­sell­schaft. Das soll ein Beispiel 75 exemplarisch zeigen: Hugo Gro­tius, eigent­lich Huig de Groot, veröf­fentlichte 1625 sein Werk ‚De jure belli ac pacis‘. Er fasst die Souveränität als Macht auf, die keiner legalen Kontrolle un­terworfen ist und er unterscheidet zwischen einem allgemeinen Souverän, dem Staat, und ei­nem beson­deren Machthaber, dem Herr­scher, oder auch der Herr­schergrup­pe, in per­sona, die übereinstimmen müssen mit den Gesetzen und der Verfas­sung des willigen Staates. 76 Gro­tius beruft sich auf vorchristli­che, klassi­sche Natur­rechts­lehren, wenn er einige Grundrechte des Menschen – Recht auf Eigentum, Ehrlichkeit und gerechte Behandlung – von der Verfüg­barkeit und der Wählbar­keit auch beim Urvertrag ausschließt, und das ganze Vertragsden­ken erst als Überbau über die Grundrechte und als Folge dieser se­kundär in Er­scheinung treten lässt. Der Vertrag folgt den Notwendigkeiten.

Denn auch Gott – und erst recht kein Vertrag zwischen Menschen – kann das Naturrecht nicht än­dern. Das ist implicite eine Antwort auf einige mittelal­terliche Scholastiker, die eine Allmächtigkeit Gottes annahmen, der nicht den Naturge­setzen unterworfen sei, aus dem die Naturgesetze als freie gött­liche Willensent­scheidungen hervorgehen. Hugo Grotius schreibt: „Sogar Gott kann nicht veran­lassen, dass zwei mal zwei nicht vier ergeben; so kann Er auch nicht ver­an­lassen, dass das, was unbestreitbar böse ist, nicht böse sei“. 77

Bei Grotius finden wir also engste Verknüpfung des Vertragsgedankens mit dem Naturrecht. Be­son­ders interessierte er sich für das Verhältnis zwischen den Staaten in Krieg und Frieden, in Hinblick auf die Frage, ob es zwischen Staaten, die nicht vertraglich gebunden seien, einen rechtsfreien Raum gäbe. Er verneint dies und stellt alle zwischenstaatlichen Beziehungen den zwischenmenschlichen Bezie­hungen gleich, insofern, als auch hier die Grundrechte in Form eines na­türlichen Völkerrechtes herr­schen, die unbedingt, also auch im Kriege, Grund­lage des menschlichen Handelns sein müssen.

Das Vertragsdenken ist Ausdruck des Wandels der sozioökonomischen Grundlagen der Gesell­schaft, es ist Ausdruck der neuen Dominanz, die Handel, Warenaustausch und beginnende Arbeitstei­lung in der Alltagskultur Europas er­ringen. In allen Lebensbereichen leitet das aufkommende Händ­ler­tum tiefgrei­fende Veränderungen ein. Der ,Händler in der Fremde‘ ist daher auch ein Ele­ment der Trans­formation vor­staat­li­cher phantasieorientierter (undistanzierter) Fremdheits- und Angst­er­fah­run­gen in der Kon­sequenz des ge­ringeren Zivilisie­rungsgrades der ansässigen Gesell­schaft, 78 die die Fernhändler aus­grenzen und nur widerwillig materiell motivierte Privilegierungen durch die Herr­schaft ak­zeptieren lassen und damit zur internen Gruppenabschließung der Händlerge­meinden (z.B. in den Handelskonto­ren der Hanse in Bergen [,Duitse Brügg‘], in Gent oder in London) mit eigenen zivilisatori­schen Norm- und Symbol­syste­men zwingen, was historisch eine Vorstufe der Entwick­lung ,na­tionaler‘ Identi­tätser­fahrungen ist. 79

6.3.2. Die Reaktionen auf der Herrschaftsebene

Persönliche Herrschaft wird von abstrakter, institutioneller Herrschaft zurück­ge­drängt, die grö­ßere, strukturiertere Herrschaftsverbände kontrollieren kann. Damit wird auch der Anteil der unmittelba­ren körperlichen Gewalt in der Herr­schaftsausübung geringer und ersetzt von struktu­reller Gewalt, insbe­sondere in der Einübung von Selbstzwängen im machtgesteuerten Zivilisationsprozess.

Die funktionale Differenzierung erfordert die kulturelle Entdifferenzie­rung, um die Chancen der Durchsetzung von Gegenmacht in einem auf Selbst­zwängen fußenden Machtprozess zu verrin­gern. Das geschieht durch Homoge­ni­sierungsprozesse, Sprachpolitik 80 und Durchsetzung der höfischen Ver­hal­tensnormen. Die Homogenisierung entspricht zunächst durchaus auch den In­teressen des Fernhan­dels an einheitlichen, sicheren, überregional gleichen Rah­menbedingungen und herrschaftli­chem Schutz. Aus dieser Interessenkon­gruenz, die zunächst die Privilegierung auch im Interesse der Herrschaft er­scheinen lässt (Händler und entstehende Handelsinfrastruktur als ,Agen­tu­ren der Homo­geni­sie­rung und Zentralisierung‘), entwickelt sich aber in einem näch­sten Schritt des Staatenbil­dungsprozesses eine nachhaltige Verschiebung der Macht­balan­cen zu den entstehenden und zuneh­mend mit eigenem Selbstbewusstsein auftre­tenden ,bürgerlichen Schichten‘. Das hat wesentliche Konsequenzen:

  • Städtische Privilegien (Stadtrechte, die zunächst durchaus noch im Weltbild des feudalen Le­henswe­sens konzeptualisiert sind 81) werden zur Keim­zelle von Machtpartizipation und Demo­kra­tievorstellungen. 82

  • Das händlerisch-bürgerliche Realitätsverständnis (Planbarkeit und Zu­kunftsorientiertheit des Han­delns in Raum und Zeit; Spekulation und Kal­ku­lation; Berechenbarkeit der Wa­renwelt) er­fordert die Rationalisierung und Verrechtlichung der Herrschaftsstrukturen, letztlich damit den Verfas­sungsstaat, den funktionalen Republikanismus und das Völker­recht.

  • Der Zivilisationsschub in den veränderten Figurationen von Herrscher und Beherrschtem, Staat und Staatsbürger, was als gerichteter historischer Prozess zu verstehen ist, drängt phantasieori­en­tierte, undistanzierte und reli­giöse Realitätskonzepte zurück und leitet eine umfassende ge­sell­schaftliche Säkularisierung ein. Die Reformation ist der Versuch, die funktionale Sä­ku­lari­sie­rung in das religiöse Lebenskonzept einzubeziehen, um damit ,den Glauben zu retten‘.

  • Die katholische Gegenreformation greifen diese Intention der Reformation und dieses zivilisato­ri­sche Kon­zept mit historisch adäquaten Methoden zur Sicherung der Macht und der Einheit der Kirche in einem konkurrierenden und parallelen Prozess auf.

  • Der Dreißigjährige Krieg setzt schließlich die neuen Machtbalancen einer säkulari­sierten Gesell­schaft durch.

Widersprüchlich verläuft jedoch die innere Konzeptualisierung des Homogeni­sie­rungs- und Mo­derni­sie­rungsprozesses, in dem nicht nur die inneren Disfunk­tio­nalitäten und interessengeleiteten Gegen­strö­mungen aufscheinen, sondern die grundsätzliche zeitliche Dissynchronisierung des ge­sellschaftli­chen Modernisie­rungsschubes zur Durchsetzung adäquater zivilisatorischer Standards und neuer kul­tureller Zeichen- und Wertsysteme deutlich wird. Die Institutionalisierung und Zentralisierung der Herrschaft erfordert, wie schon gesagt, die gesellschaft­liche und kulturelle Homogenisierung; diese durchzusetzen erfordert die Einbe­ziehung vorhandener Verständi­gungs­kontexte, die auf einer niedri­geren Zivili­sie­rungsstu­fe verblieben sind. Die diese Wandlungen für die Betroffenen be­gründenden neuen akzeptanz­erzeugenden Diskurse verlaufen daher – z.T. bis heute – nicht auf der Ebene des Ver­ständnisses der ge­sellschaftlichen Reali­tä­ten, sondern auf einer weitgehend vorrationalen, undi­stanzierten und phanta­sie­orientierten Ebene. So wird die ,Ver­län­gerung der Interdepen­denzket­ten‘, in die der Einzelne einge­bun­den ist 83 und das funktionale Aufeinanderangewie­sen­sein im­mer größe­rer Personengruppen als ,natürliche Zusammengehörigkeit‘ uminterpretiert und emo­tional veran­kert. Daraus entsteht anstelle einer ratio­na­len Einsicht in das Ver­flochten­sein in einer sich entwic­kelnden Staatsgesell­schaft das Kon­zept der Na­tion als Schicksals- oder Abstam­mungsgemeinschaft.

Der Aspekt der ,bio­lo­gisch‘ verstandenen ,Verwandtschaftslegende‘ tritt um­so stärker in den Vor­dergrund, je intensiver der herrschafts­gesteuerte Homogenisierungsprozess auf Vereinheitlichung der Sprache, die Entwicklung einer all­ge­meinverbindlichen ,Hoch­spra­che‘ basiert. 84 Durch die pseudowis­sen­schaftli­chen Konzepte des Rassismus und der euro­pä­ischen Völkerkunde, die eine ver­drängte Krise der Legitimation und Akzeptanz des euro­päi­schen Na­tional­staatskonzeptes (in der Restauration nach dem Wie­ner Kongress und im Wil­hel­minismus) symptomatisieren, radikalisiert sich das Nationenkonzept zur Volkstumsideo­logie und zum Ethnizismus.

Es ist daher durchaus historisch konsequent, dass heute in Regionen der Peri­pherien und Semi­peri­pherien, aber auch in den Binnenperipherien der ökonomi­schen Zentren des Weltsystems, in de­nen das Konzept der Staatsgesellschaft und des Nationalstaates seine mangelnde Krisenlösungs­po­ten­­tiale für die Pro­bleme der ,Postmoderne‘ offensichtlich macht, vorhandene Zivilisations­diffe­ren­tiale zur anachronis­tischen und gewalttäti­gen ,Kri­sen­lö­sungs­konzepten‘ führen, die pau­schalisiert unter den Stichworten der Protest-Ethno­genese und der Ethnifizierung von Sozialkonflikten ebenso wie unter dem Schlagwort ,fun­da­men­ta­li­sti­scher‘ Ideologien zusammenzufassen sind.

6.3.3. Die Staatsgesellschaft im Weltsystem

Der Staat, wie er in der heutigen Staatsrechtskonzeption der UN universalisiert ist und von des­sen Existenz für die betroffenen Herrschaftsverbände und Men­schengruppe internationales Ge­hör und Re­präsentation in den Gremien der UN und anderer internationaler Institutionen ab­hängt, ist das struktu­relle Herr­schafts­pendant der Staatsgesellschaft, die sich zwar unter kon­kre­ten sozioöko­nomi­schen und demographischen Bedingungen seit dem 14. Jahrhundert in Eu­ropa entwickelt hat und damit einen spe­zifischen Zivilisationsprozess ermög­lichte, durch die Universa­lisierung des europäi­schen Staatskonzeptes aber eben­falls zum zu universalisierenden Gesell­schaftskonzept avanciert.

Ansätze zur Entwicklung von Staatsgesellschaften im genannten strukturel­len und funktionalen Rahmen, die jedoch aus unterschiedlichen, meist in der Ent­wicklung der materiellen Lebens- und Pro­duktionsbedingungen liegenden Grün­den vor der endgültigen Konsolidierung abbrachen, obwohl sie von durch­aus vergleichbaren Zivilisationsprozessen begleitet wurden, die dann spä­ter von De­zivi­li­sati­onsprozessen abgelöst wurden, gab es in der Weltgeschichte einige, von de­nen die folgenden exem­pla­risch herausgegriffen werden sollen:

  • Die antike griechische polis, die sich jedoch letztlich nicht weiter ökono­misch-funktional ausdif­ferenzieren konnte. 85

  • Die Handelskultur der Phönizier und Karthager entwickelte eine ausge­prägte Handelsra­tionali­tät und erreichte erste zivilisatorische Distanzie­rungs­schritte, die jedoch kaum sozial durchdran­gen; die Entwicklung wurde von den Römern in den Punischen Kriegen abgebro­chen.

  • Die römische Republik und das römische Imperium, die sehr weit in der Monetarisierung und inne­ren Gesellschaftsdifferenzierung fortschrit­ten und deren Zivilisationsniveau in den darauf fol­genden Jahrhunderten nicht mehr erreicht wurde, erstarrte durch sein Mili­tärprimat und der man­gelnde Fähigkeit, letztlich auch eine Zivilisierung der militärischen Gewalt durchzu­setzen.

  • Das arabisch-islamische Kalifat, das in der Entwicklung der Selbstdistan­zierung sehr weit fort­­ge­schritten war und erstmals eine empirisch orientierte Realitätswahrnehmung und Na­tur­beherr­schung im modernen Sinne entwickelte – nicht zufällig wie in der europäischen Neu­zeit basie­rend auf Fern­handel, großräumigen funktionalen und strukturellen Ver­flech­tun­gen, Mo­ne­tarisie­rung des Warenaustauschs und der Verbreitung städtischer Le­bens­for­men (wenn auch ohne die für Europa entscheidenden rechtlichen Differen­tiale und Eman­zi­pa­tions­bestrebungen der Stadt von der rural-krie­gerischen Feudalherrschaft 86) bei gleich­zei­tigem Wachstum der Bevölke­rungs­dich­te –, bleibt in der Staatsentwicklung zurück; eine nachhaltige Homogenisie­rung und die Durchsetzung eines Gewaltmonopols erfolgte nicht. Damit sind auch die Voraussetzungen eines Zivilisationspro­zesses im westlichen Sinne nicht gegeben. Die Ansätze werden durch türkische bzw. turkmenische Er­obe­rung und teilweise Überschichtung abgebrochen. 87

Parallelen in den genannten Beispielen sieht man vor allem darin, dass es sich ei­gentlich immer im Be­ginn der Entwicklung des Herrschaftsverbandes um ei­ne Eroberungs- und Überschichtungsprozess handelte – wie in der Zeit der eu­ro­päi­schen Völkerwanderung auch! –, der zu einer klaren dicho­tomen Zweitei­lung der Gesellschaft in eine kriegerische Oberkaste (Mi­li­tär­schicht) über der zu­nächst land­wirtschaftlich organisierten und in Subsistenzwirtschaft lebenden be­herrsch­ten Unter­schicht führt. Diese als Raub- und Eroberungsherrschaft funktio­nieren­de Krie­gerkaste, die teilweise der eroberten Kultur zivilisatorisch unterlegen war, definierte sich durch ihre Fähigkeit zur unmittel­baren Gewalt­an­wendung, zur Kriegführung, meist auch in der Re­gelung der Konflikte unter­einander.

Erst als sich diese alltägliche Gewalt bei einer regio­nalen und zeitlichen Kon­solidierung des grö­ße­ren Herrschaftsverbandes als zunehmend destruk­tiv und herr­schaftsbedrohend erweist, werden erste Schritte einer Zivilisierung der Krie­gerkaste durch die gegenseitige Selbstanerkennung der Herr­schenden ein­geleitet. 88 Diese Zäh­mung der Kriegerkaste erfolgt (nach Elias) durch die Her­ausbil­dung der fürstlichen bzw. kö­niglichen Höfe, sie sind daher auch als Verhöflichung der Gesell­schaft zu be­zeichnen. Schlüssel­funktion kam bei der erfolgreichen Durchsetzung der innergesell­schaftlichen Pa­zifi­zierung die ma­te­rielle Ent­wicklung der Gesellschaft und die beginnende Verschie­bung der Machtba­lancen durch das Ent­stehen neuer Machtressourcen in Handel und Stadtwesen zu, der materiellen Vor­aussetzung der Satifizierung und der Ent­wick­lung nichtgewalttätiger Machtres­sourcen.

Durch­gesetzt wird das durch die funktionale Differenzierung der Gesell­schaft, die Zentralisie­rung der Herr­schafts­ge­walt und die kulturelle, insbesonde­re auch sprachliche Homogenisierung 89 der Ge­sellschaft.

Damit ist auch verdeutlicht, dass die Universalisierung des europäischen Staatsbegriffes parallel zur Ausschließlichkeit, mit der europäisches Völker­recht das europäische Staatsrecht wie selbst­ver­ständlich voraussetzt z.B. in den inter­nationalen Verträgen und multilateralen Vertretungs­institutio­nen (UNO), einen entsprechenden ökonomischen Unterbau im Sinne der Globalisie­rung voraus­setzt oder zumindest nach sich zieht.

  • Ob die damit zwangsweise verbundene Zumutung gesellschaftlicher Ho­mo­genisierung der Welt als Universalisierungs- und Globalisierungsfolge ak­zeptabel und ethisch tolerierbar ist, oder so­gar – so in der ,westlichen‘ Perspektive – als Globalisierung der Menschenrecht unab­dingbar und er­wünscht, sei hier ausdrücklich offen gelassen und einer weiteren Dis­kus­sion anheim ge­stellt.

  • Dass die Globalisierung aber auf noch zivilisatorisch weniger differenzierte und distan­zier­te Ge­sell­schaften stößt, ist in seinen politischen und kulturel­len Folgen ein existentiel­les Problem, das noch kaum in seiner Gesamtheit abzu­sehen ist. Die schon erwähnten Ge­gen- und Unterströmun­gen des Zi­vilisati­onsprozesses, der in seiner auf die europäische Ge­schichte konzen­trierten Form eine ebenso europäische Vorstellung von gesellschaftlicher Moderni­sierung, von ,Mo­der­ni­sie­rungs­schüben‘ beinhaltet, treten weltpo­li­tisch im­mer stärker ins aktuelle ,Krisenbewusstsein‘, sei es als gesell­schaft­liche Auseinanderbrüche bis hin zu Bürgerkriegen und Terrorismus vor al­lem in den von den Globalisierungszumutun­gen besonders betroffenen Län­dern der Semiperi­pherien, sei es im Staatsversagen in den Zentren des Weltsystems: offensichtli­che Dezivilisationsprozesse stellen den Moderni­sie­rungsansatz der Zivilisationstheorie immer deutlicher in Frage, was zu in­tensivem Um­den­ken vor allem in den Zivilisierungs- und Sozialisa­ti­onsinstanzen dieser Länder (Schu­le 90, Uni­versität, Medien), in den öf­fentli­chen Diskursen 91 und in der heuti­gen Konzeption des National­staa­tes füh­ren muss. Der eu­ropäische Integrationsprozess einerseits und das En­de der natio­nalstaatlichen Verhärtungen im Ost-West-Konflikt ande­rerseits könn­ten die Chance für ei­ne sol­che Neubesinnung eröffnen, von der aber, zumin­dest in Deutschland, noch sehr wenig zu spü­ren ist.

7. Der Perspektivwechsel der Staatstheorie unter Einbeziehung der Analyse der 'Staatsgesellschaft'

Unsere Überlegungen sollten verdeutlicht haben, dass auch heute noch gängige, für das Alltagsbewusstsein wie für die Inhalte der Politischen Bildung bezeich­nende Vorstellungen vom Staat zu kurz greifen und aus historisch-sozialwissen­schaftlicher Sicht als obsolet zu charakterisieren sind. Diese Vorstellun­gen vom Staat beschränken sich in ihrem Kern auf die Frage nach den Formen der Insti­tu­tionalisierung von Macht und Herrschaft, wobei die Urteilskriterien wesentlich nicht analytischer sondern ethisch-normativer Natur sind. Gefragt wird weniger nach den Ursachen, warum sich Gesell­schaften in Staaten organisieren, wobei also die Frage nach dem Zusammenhang von Soziogenese und Staatenbildung in den Mittelpunkt zu stellen ist, sondern nach den Kriterien für einen ,guten Staat‘, wobei also letztlich die ethische Legitimierung eines als gegeben ange­se­henen Instituts ,Staat‘ zu thematisieren ist. Verzich­tet man auf die explizite nor­mative Deutung, reduziert sich die Fragestel­lung doch nur auf das Problem des Wandels der Staatsformen und ihrer politischen, sozioökonomi­schen und kultu­rellen Voraussetzun­gen und Folgen.

Eine Fundamentalkritik an der begrifflichen Kategorie ,Staat‘ setzt jedoch empirisch an drei in der gängigen Staatstheorie kaum wahrgenommenen Tatsa­chen an:

  1. dass gegenwärtig eher das – im Alltag wahrgenommene und als solches de­finierte bzw. unterstellte – Staatsversagen 92 als Staatsfunktionen die öf­fentlichen Diskurse bestimmen und dass über die Staatsinstitutionen aus­greifende Prozesse wie der Globalisierung, der eu­ro­päi­schen Integration oder, gegenläufig dazu auch, der Neube­stim­mung von Föderalität und Subsidiarität für die Sozial­wissenschaften eine zentralere Rolle zu spielen begin­nen als die Fragen nach der Entwicklung und der rechtlichen Ausgestaltung der Staatsinstitutionen;

  2. dass in globaler Perspektive zwar das ,westliche Staatsmodell‘ durch die völ­kerrechtlichen Fol­gen der Dominanz der ökonomisch-politischen Zen­tren vor allem für die politisch führenden Schichten in vielen Teilen der Welt norma­tive Funktionen übernommen hat, unterstützt auch durch das Parti­zipations- und Souveränitätsmodell, wie es in der UNO-Charta festge­legt und univer­salisiert wor­den ist, dass aber gleichwohl die Mehrzahl der ,Staaten‘ in den Peripherien und Semiperipherien weder strukturell, noch in ihren rechtlichen Legitimationsbestrebungen und erst recht nicht in ihrer sozialstrukturellen Verankerung mit den ,klassischen‘ westlichen Natio­nal­staaten zu verglei­chen sind und es auch nicht ausgemacht ist, ob sie dies überhaupt jemals er­reichen können oder wollen;

  3. dass für frühere historische Phasen auch in Mittel- und Westeuropa, eigent­lich bis zur Französi­schen Revolution, die Herrschaftsorganisation und die gesellschaftliche Strukturierung in keiner Weise dem entspricht, was wir heute als ,Staat‘ bezeichnen würden.

Da in diesem Zusammenhang der Gebrauch der Kategorie ,Staat‘ in der übli­chen undifferenzierten in­haltlichen und normativen Konnotation grundsätzlich als hin­fällig anzusehen ist, die umgangs­sprachli­che Verwendung des Staatsbe­griffes je­doch Mangels durchsetzbarer sprachlich-begrifflicher Alternati­ven nicht vermin­dert werden kann, muss ernsthaft über sinnvolle Auswege aus die­sem Di­lemma nachge­dacht werden. Ein grundlegender Perspektivwechsel im wissenschaftli­chen Umgang mit der Kategorie ,Staat‘ wird notwendig, der vor allem ,Staatsgesellschaft‘ und ,Staat‘ als zwei Seiten eines komplexen Ent­wick­lungs­prozesses versteht und das eine nicht ohne das andere themati­sieren kann.

In der aktuellen Diskussion über Charakter und Zukunftsbedeutung der Glo­balisierung nimmt z.B. Ulrich Beck (1998) eine typische Position im Sinne einer fundamentalen Staatsskepsis ein, die die Chancen der Globalisierung positiv her­vorhebt. Dieser Auffassung wird mit guten Gründen von Rudolf Walther (1998) widersprochen, der in dem Beckschen Ansatz einen utopischen Kosmo­politismus er­kennt, der die Konfliktpotentiale und die Gegenströme der Globa­lisierung ausblendet und dabei die noch immer bestehenden Chancen für die Rechtssi­cherheit und die Ausbreitung des Men­schenrechts­ge­dankens, die im Festhalten an einer staatlichen – was nicht unbedingt heißen muss: na­tional­staatlichen – Or­ganisation der Herrschaft übersieht, die zur Zeit jedoch noch ohne reale Alter­na­tive sei. Die Struk­tur dieses Diskurses ist problematisch, weil auch hier auf bei­den Seiten analyti­sche und wertende Kate­go­rien nicht deutlich getrennt und von­einander abgesetzt werden. Es wäre notwendig, diesen Diskurs wei­terzuführen, indem viel deutlicher der Prozesscharakter der Staatsorga­nisati­on wie auch der Globali­sie­rung in den Vordergrund gestellt werden müsste, die damit in ein in­ter­dependentes Balancesystem ein­zu­fügen wären, das ein ,Entweder-Oder‘ als un­historisch zurückweisen müsste.

Konsequenzen werden sich dabei vor allem für die wissenschaftliche Be­schäftigung mit der Staats­geschichte ergeben wie auch für die darauf aufbauen­den gesellschaftswissenschaftlichen und histori­schen Diskurse; gleichermaßen einschneidend müssen aber auch die Konsequenzen für die Politische Bildung sein, der die Aufgabe zukommt, einen wissenschaftlichen Paradigmenwechsel in das Bewusstsein der Politischen Kultur zu überführen.

Sowohl eine normzentrierte wie eine rein historiographische Behandlung des Themas Staat greift zu kurz und ist zu überwinden. Der notwendige sozialwis­senschaftliche Paradigmenwandel konzen­triert sich darauf, den ,Staat‘ als Prozess zu beschreiben und ihn im Kontext mit der gesell­schaftli­chen Ent­wick­lung zu verstehen. Soziogenese, Staatenbildungsprozess, ,Nation building‘ und Zivilisationsprozess sind Teilaspekte eines komplexen, einmaligen histori­schen Ent­wicklungsprojek­tes, das etwas pointiert auch als ,das Projekt Neu­zeit‘ be­zeichnet werden könnte, wenn Neuzeit nicht nur als äußerer Zeitrah­men ver­standen und abgesteckt wird.

In dieses ,Projekt Neuzeit‘ sind die großen kulturellen Umwälzungen der Mo­dernisierung, Sä­kula­risierung, Aufklärung eingebunden, die sich in den Ver­ände­rungen der materiellen Lebensver­hältnisse, der strukturellen Verschie­bungen der Machtbalancen und der grundlegenden Verände­rungen der Rea­li­tätskonzep­te, der Zivilisationsstandards und der Politischen Kultur fokussieren. Nur wenn diese ver­schiedenen Veränderungen als Aspekte eines historischen Vorgangs verstanden werden, relativieren sich aktualis­tische und anachronistische Vor­stellungen vom Staat.

Genau dies umzusetzen und einen differenzierenderen Blick auf die gesell­schaftliche Entwick­lung werfen zu können, wird die zentrale Aufgabe der Poli­tischen Bildung der Gegenwart sein, die vor einem gravierenden Bedeutungs- und Akzeptanzverlust in der Gesellschaft steht, weil von ihr zunehmend nicht mehr erwartet wird (vgl. dazu Voigt 2001a), gültige Erklärungskonzepte für die Krisen der Gegenwart anbieten zu können und erst recht keine umsetzbaren Bei­träge im Rahmen der eigentlich immer notwen­digen Politikberatung liefern zu können. 93 Aber gerade in dem Versuch, umfassendere, differenzier­tere und komplexere gesellschaftliche Deutungsmodelle zu entwickeln, wie es die histori­sche Soziologie und die Zivilisationswissenschaften gegenwärtig in Überwin­dung versa­gender normzentrierter und system­theo­retischer Modelle diskutieren, dabei rein aktualistische Kri­sentheoreme relativierend (Net­tel­mann /Voigt 1996), liegt eine berechtigte Chance und Hoff­nung, wieder eine aufklärerische und ratio­nale Ba­sis für eine politische Handlungsorientierung zu­rückzugewin­nen.

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Voigt, Gerhard, 2001a: Politische Bildung in der Gegenwartsepoche: Kri­senbefunde als Grundlage und Para­digmenwechsel als Perspektive. In: Claußen, Bern­hard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, 2000: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge. Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und Politi­sche Bil­dung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke und Cambridge.

Voigt, Gerhard, 2001b: Widerständigkeit als Gültigkeitsproblem der Politischen Bildung. Zw­i­schen Uni­versali­sierungsanspruch und Nationfixierung. In: Claußen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, 2000: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge. De­mokratie und Aufklärung: Kri­tische Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Mate­rialien, Band 1. Glienicke und Cam­bridge.

Voigt, Gerhard, 2002: Aspekte von Kultur und Zivilisation: Die kulturelle Dimension des Trans­for­ma­tions­pro­zes­ses. Lothar Nettelmann / Dariusz Adamczyk, Hrsg., 2002: Zur Frage einer Polnischen Na­tio­nal­kul­tur. Polen in Europa: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft. Schriftenreihe des UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., Sonderheft 1/2002: Texte aus der Arbeit der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Hannover e.V.

Waldhoff, Hans-Peter, 1995: Fremde und Zivilisierung. Frankfurt am Main.

Wallerstein, Immanuel, 1974: The Modern World-System: Capitalist Agriculture and the Origins of the Euro­pean World-Economy in the Sixteenth Century. New York.

Wallerstein, Immanuel, 1995: Die Sozialwissenschaft ‚kaputtdenken‘. Die Grenzen der Para­digmen des 19. Jahrhunderts. [Unthinking Social Science.] Weinheim

Wallerstein, Immanuel / Decdeli, Hale / Kasaba, Resat, 1984: Die Inkorporation des Osmani­schen Rei­ches in die Weltwirt­schaft, in Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Vorderen und Mitt­leren Ori­ents. S. 397-417.

Walther, Rudolf, 1998: Weltbürger, gebt den Staat nicht auf! Um den Problemen der Globali­sierung zu begeg­nen, muss zuerst einmal zwischen Propaganda und Realität unterschieden werden. DIE ZEIT, Nr. 31, 23. Juli 1998, S. 35. Themen der Zeit.

Wendorff, Rudolf, 1985: Zeit und Kultur. Geschichte des Zeitbewußtseins in Europa. Opla­den.

Wiegenstein, Roland H., 1998: Konstruktionen der Erinnerung. ‚Mythen der Nationen‘ be­schäftigen eine Aus­stellung im Deutschen Historischen Museum. Frankfurter Rundschau, Nr. 70, Dienstag, 24. März 1998, S. 8. Feuilleton.

Wittfogel, Karl A., 1938/1980: Die Theorie der orientalischen Gesellschaft. In: Zeitschrift für Sozialforschung. Hg. im Auftrag des Instituts für Sozialforschung von Max Horkheimer. Jahrgang II/1938, S. 90-122 [Librairie Felix Alcan, Paris] {reprographischer Nachdruck: München 1970 [Kösel] und München 1980 [dt]}

Wittfogel, Karl A., 1962: Die orientalische Despotie. Neuauflage. Köln.

Wolf, Günther, 1966: Stupor Mundi. Zur Geschichte Friedrichs II. von Hohenstaufen. Wege der Forschung Band CI. Darmstadt

Wolf, Jürgen / Voigt, Gerhard, 1978: Soziale Ungleichheit. Leistungskurs Soziologie. [Nicht­ver­­öf­fent­lich­ter Handreichungskurs]. Materialdienst 1/78. GEW Nie­der­sach­sen, Hanno­ver.

Wolff, Fritz, 1987: Franz von Sickingen und die Reichsritter 1522. Sammelblatt [DG 1522/09711] Deut­sche Geschichte. Braunschweig 1987.

Anmerkungen

*         Dieser Aufsatz entstand zunächst mit der Absicht, eine umfassende Rezension und Wür­di­gung des Bu­ches von Hans-Peter Waldhoff: Fremde und Zivilisierung (1995) vor­zu­le­gen. Die Beschäftigung mit die­sem Thema und der Kontakt zu Hans-Peter Waldhoff  – dem dafür mein herzlicher Dank gilt – waren dann aber so anregend, dass sich der Aufsatz ver­selbständigte, was dadurch noch gefördert wurde, weil zeitlich parallel dazu ein di­dak­ti­scher Zugang zum Thema ‚Zivilisationstheorie und Staatsgesellschaft‘ erfolgte, der dann in Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Lothar Nettelmann (sowie meinen damaligen Schü­lerinnen Vesna Plavšić und Helena Holm) zu einem weiteren eigen­stän­digen Aufsatz führ­te, der eben­falls in diesem Band zu finden ist. Lothar Nettelmann hat dann freund­li­cher­weise auch diesen Auf­satz kritisch gegengelesen und durch wichtige in­halt­liche An­re­gun­gen und Ergänzungen bereichert. Da­für gebührt ihm mein Dank.

1      Vgl. die diesbezüglichen differenzierteren und anders akzentuierten Ausführungen des Verfassers in dem Auf­satz von Nettel­mann/Voigt/ Plavšić/Holm 2002 in diesem Band und in Voigt 2001a; Voigt 2001b.

2      Vgl. dazu noch einmal Fußnote 1, insbesondere aber Voigt 2002.

3      Deutsches Historisches Museum, Unter den Linden, Berlin-Mitte, bis 9.6.98; mit Kata­log. Im Zeughaus-Kino wird gleichzeitig das Thema ‚Völker im Film‘ in 70 Filmen aus mehre­ren Kontinenten behandelt.

4      Anm. G.V.: Es handelt sich hier um ,Gehilfen der Herrschaft‘, von Popitz, 1968, in sei­nem Werk Prozes­se der Macht­bildung als ,Hilfsorgane der Macht‘ bezeichnet. Die am­bivalente Rolle der Intelligenz im Machtprozess, ein­mal als in den eigenen Lebensper­spek­tiven von der Herrschaft abhängig, zum anderen als in ihrem Wert für jede Herr­schaft von bestimmten Herrschaftskontexten unabhängig und letztlich in den verfügbaren ,Pro­duk­tions­mit­teln‘ d.h. in ihrer Intelligenz und Kompetenz nicht zu enteignen (nur zu ver­nichten) und in diesem Sinne für die Herrschaft immer suspekt und potentiell subver­siv, wäre einer eingehenderen Untersuchung wert.

5      Vgl. Fußnote 4.

6      Ljiljana Smajlovics ist eine aus Sarajevo stammende Publizistin. Zum Zitat vgl. auch Reljic, 1996.

7      Vgl. dazu: Voigt 2001a und u.a. Voigt 2002 (Kritik des Identitätskonzeptes).

8      Für die Gegenwart anhand der türkischen Unterschichtung der deutschen Gesellschaft untersucht von Wald­hoff, 1995, z.B. S. 63 ff.

9      Die gegenwärtige Ausländerpolitik der Bundesrepublik Deutschland zeigt dies sehr deut­lich. Thesen wie ‚Deutsch­land ist kein Einwanderungsland‘ oder ‚Ausländer sind Gäste, die sich den deutschen Sitten an­zupassen haben‘, zeigen einmal eine Vorstellung von ei­ner realen und gültigen Unterscheidbarkeit von ‚Ausländern‘ und ‚In­län­dern‘, zum an­dern aber auch den enormen Anpassungs- und Homogenisierungs­druck, dem die so aus­defi­nierten ,Aus­länder‘ ausgesetzt sind.

10     Die Besonderheiten früherer Zentralisierungsphasen z.B. in Spanien im Zusammenwirken von Recon­quista und ka­tholischer Inquisation oder in den frühen Phase des Parlamenta­rismus oder der Cromwell-Herrschaft in Großbri­tan­nien erforderten eine eigene histori­sche Untersuchung, die hier nicht geleistet werden kann.

11     Dass die politischen Vorstellungen und Ideologien dieser realen Entwicklung noch nicht durchgängig ge­folgt sind, zeigt sich in der tagespolitischen Auseinandersetzung in allen eu­ropäischen Ländern sehr deutlich, ist bei dem Be­har­rungspotential von Vorstellungen und Realitätsdefinitionen nicht weiter ver­wunderlich. Hier muss jedoch der auf­klärerisch-rea­listische Wirkungsauftrag der Politischen Bildung ein­setzen!

12     Es ist einfach unmöglich und unvorstellbar, Platons Idee des ,gerechten Staates‘, den er in seiner politeia begrün­det und konkretisiert, auf einen Reichsverband wie das Perser­reich als politisch-militärischem Gegner Athens zu übertra­gen und anzuwenden; seine Voraus­setzungen sind eine konkret überschaubare Stadtgemeinde, in der die Notablen sich nicht nur kennen sondern letztlich innerlich und familiär ver­bunden sind.

13     Es sollte diskutiert werden, ob die Durchsetzung des Gewaltmonopols im Rahmen des Zivilisationspro­zes­ses nicht weniger als bisher als gesamtgesellschaftliches Phänomen oder als abstraktes rechtsphiloso­phisches Problem zu fassen ist, denn als konkrete Ver­schie­bung von gesellschaftlichen Machtbalancen zu Lasten der Autonomie der Familien­ver­bände (,Haushalte‘) und damit vor allem der ländlichen und regio­nalen Autonomien, die sich in der familialen Grundherrschaft realisieren. Damit wäre das Gewaltentei­lungs­kon­zept von Montesquieu, das die reale Ge­­waltverteilung der französischen Ständegesell­schaft der vorrevolutionären Zeit zum Muster nimmt (Monarchie als Ex­ekutive, autono­mer und jurisdiktionsberech­tigter Landadel als Judikative und steuerzahlendes städtisches Han­delsbürgertum als Legislative), weni­ger ein Vorläufer moderner Einheitsstaatsvor­stel­lungen, denn Gegenpart der Durchsetzung des Gewalt­monopols und damit Vertreter einer älteren Staatsvorstellung. Die Durchsetzung des Ge­walt­monopols ist damit im ge­sell­schaftlichen Kontext die Voraussetzung der Vorstellung der Autonomie des Indi­vi­du­ums und damit die Voraussetzung von Menschenrechtskonzepten. Das macht die Schwierig­keiten in der Re­zep­tion von Menschenrechtsvorstellungen in Gesellschaften verständlich, die noch weitgehend auf fami­lialen Ver­bän­den und Autonomien beruhen, wie z.B. in der islamisch-arabischen Welt.

14     Was mit den Staatsrechtsvorstellungen der europäischen Aufklärung korrespondiert, in denen Staatsrecht vor al­lem als Kriegsrecht gefasst wird (Hugo Grotius: De iure belli ac pacis, Paris 1625, stellt die Frage nach dem ,gerechten Krieg‘ und dem ,gerechten Frie­den‘).

15     Es sollte aber hier deutlich gemacht werden, dass einerseits, z.T. politisch bedingte, ,Grau­zonen‘ existie­ren, wie die völkerrechtliche Anerkennung staatlich noch nicht end­gültig etablierter Herrschaftsverbände wie der der pa­lästi­nensi­schen Autonomiegebiete in Israel unter Herrschaft der PLO, oder umgekehrt der Nichtanerkennung der nach klassi­scher Definition durchaus existenter ,Staaten‘ wie Nationalchina (Tai­wan) oder Nordko­rea, und ande­rerseits diese klassische Definition substaatliche Interessenvertretun­gen von Gruppen, die ein durchaus legitimes internationales Vertretungsbedüfnis, aber politisch als Min­der­heiten oder territoriale Randgebiete keine reale Chance haben, eigene Staats­gründungen durchzuset­zen, wie dies z.B. bei den Konflikten in Nordirland, im Bas­ken­land oder im Kurdenge­biet Südostanatoli­ens und Nordiraqs der Fall ist. Hier ist auf län­gere Sicht eine politi­sche Lösung nur denkbar, wenn Ver­tre­tungsrechte und internationa­le Partizipation abgekoppelt werden von den klassischen Staatsrechtsde­fini­tionen und Nationalstaatskon­zepten. Sich ethnifizierende Konfliktpotentiale können wohl nur gelöst, und nicht nur durch staatliche Gewalt unterdrückt werden durch überstaatliche Integrati­on und rechtli­che Herabstufung des National­staatskonzeptes. Hier sind die supranationa­len Institutionen wie UNO oder EU gefragt.

16     Vgl. Fußnote 4.

17     Welche gesellschaftlichen Probleme die politische Funktionalisierung von aktualistischen Geschichtskon­zepten und der Reaktualisierung von Geschichtsmythen nach sich zieht, erweist die zerstörerische und wertdestruktive Kon­se­quenz nationalistischer Ge­schichts­funktionalisierungen vom Nationalsozialismus über die Reethnifizie­rungskonzepte des Antikolonialismus bis hin zu den nationalistischen Separatismen in den Ländern der Semi­peri­pherien, die wir am Beispiel Jugoslawiens in den letzten Jahren ,hautnahe‘ miterleben mussten.

18     Vgl. die Gegenüberstellung der Begriffe Gesellschaft und Gemeinschaft bei Tönnies oder auch das vor al­lem in der deutschen Politischen Kultur als Widerspruch verstandene Be­griffspaar Zivilisation und Kul­tur, das von Elias ein­gehend analysiert worden ist.

19     Dies ist eine Aufteilung, die sich jedoch gut aus der universitären Tradition heraus erklä­ren und ableiten lässt, in der die Fächer zu unter­schiedlichen Zeitpunkten und aus unter­schiedlichen, wissenschaftlichen wie politischen Interessen heraus konsti­tu­iert und in den universitären Bildungskanon einbezogen worden sind.

20     vgl. Hans-Peter Waldhoff 1995: 53 mit Verweis auf Läpple 1991: 166f; vom Fach Geo­graphie aus gese­hen, wird die grundlegende Problematik eines abstrakten Raumbegriffes und seine ideologiegeschichtli­che Einbindung aus­führlich erörtert bei Schramke und Fil­ipp.

21     Man denke daran, wie im 13. Jahrhundert in der Regierungszeit Friedrichs II. des Stauf­ers in Sizilien ei­ne Ent­mach­tung der Nobilität zugunsten einen fast modern erscheinenden ,Beamtenstaates‘, dessen machtpolitische Be­deutung die unmittelbare Abhängigkeit und Loyalität zum Kaiser war, stattfand, wäh­rend Friedrich II. gleich­zeitig in Deutschland ei­ne Stärkung dezentraler Fürstenmacht zu Lasten des Kö­nigtums betrieb: von einer Ein­heit­lich­keit der Herrschaftskonzeption oder Staatsidee kann also keines­wegs die Rede sein (Horst 1978: 79 ff., 163 ff., 238 ff.; Näf 1951; Klingelhöfer 1955; Schrader 1966).

22     Von Waldhoff herangezogenes Zitat nach Muchembled 1990: 21.

23     Die universitären Fachbezeichnungen sind uneinheitlich und nicht sicher definiert. Wir sprechen hier von Sozialwissenschaften, die u.a. Politologie und Soziologie umfassen, ge­brauchen aber den Begriff Politik­didaktik als Grundlage des schulischen Politikunter­richts, der ebenfalls einem begrifflichen Wandel un­terworfen war und ist (Staatsbürgerkunde, Sozialkunde, Gemeinschaftskunde, Gesellschaftslehre u.a.), in dem Sinne, dass er die didaktische Umsetzung interdisziplinärer gesellschaftlicher Sachverhalte um­schließt, die von den Sozialwissenschaften und anderen ‚Men­schen­wis­sen­schaften‘ (vgl. Elias) im Bereich von Wirtschaft, Recht, Kultur, Ethnographie, Geschichte und in den Erdwissenschaften vertreten werden.

24     Elias (1976: z.B. 89 ff.) nennt in diesem Zusammenhang als exemplarische Quelle für diesen entschei­den­den Schritt vor allem Erasmus von Rotterdam. Vgl. auch Favier 1992.

25     vgl. z.B. Moliéres ,Menschenfeind‘ oder den Erziehungsroman ,Émile‘ von Jean-Jaques Rousseau (1762, gleich­zeitig erschienen mit seinem zentralen politischen Werk ,Du Con­tract Social; ou Principes Du Droit Politi­que‘).

26     Es ist bezeichnend, dass Jean-Jaques Rousseau (1762 in seinem Werk ,Du Contract Social‘) im Kapitel III/9 ,Von den Kennzeichen einer guten Regierung‘ das Ermöglichen vom Wachsen der Bevölkerungszahl eines Lan­des als ausschlaggebendes Kriterium für ei­ne ,gute Regierung‘ ansieht, was unserer, von der Er­fahrung der ,Grenzen des Wachs­tums‘ und der weltweiten ,Überbevölkerung‘ geprägten modernen An­schauung recht fremd klingt!

27     Wir werden noch darauf zurück kommen, dass Waldhoff dies unter dem Aspekt der ver­längerten Ab­hän­gigkeits- und Interdependenzketten, in die der Einzelne gesellschaftlich einbezogen wird, zu einem zen­t­ra­len topos seiner Untersuchungen macht. Die Verbin­dung dieses Prozesses mit der Entwicklung eines korporierten Be­griffs des ,Frem­­dens‘ und damit letztlich der ,Nation‘ analysiert historisch anschaulich Favier 1992: 121-137.

28     In der globalen Perspektive einer heutigen ,Weltsystemtheorie‘ (nach Wallerstein 1974) wird dies als Inkorpo­ra­tion in die Weltwirtschaft zu bezeichnen sein, die im 17./18. Jahr­hundert gerade durch den sich durchsetzenden europäischen Kolonialismus und Imperia­lismus im Entstehen begriffen ist und ältere ,weltweite‘ Handelsimperien wie die Nahöst­li­chen Reiche ablöst und verdrängt oder ,inkorporiert‘. Ex­emplarisch für die Türkei ist dies darge­stellt bei Wallerstein/Decdeli/Kasaba 1984.

29     Die Fehde stellt letztlich die Legitimierung eines ritualisierten Machtkampfes dar. (Anm. G.V.)

30     Dass gleichzeitig die Unterschiede in den konkreten Staats- und Herrschaftsformen, wie in den staatspoli­tischen Ziel­setzungen der politischen Parteien, gewaltig waren und sind – kommunistische, sozialistische und faschisti­sche Herr­schaft, Republiken und Monarchien, repräsentative Demokratien, Präsidialdemo­kratien und Gewaltherr­schaf­ten existieren ne­beneinander und kennzeichnen eine Spannweite der konkre­ten Ausprägungen, die letzt­lich auch wieder eine weitere Stufe der Konkretisierung und Differenzierung des Staats- und Staatsgesellschaftsbegrif­fes not­wendig macht, wenn auch einige, noch zu spezifizie­rende Charakteristiken der Staatsgesellschaft zumindest als Entwick­lungsziel in allen die­sen Ge­sellschaften auf­zuweisen sind und zwar im deutlichen Gegensatz zu den ge­sell­schaftli­chen Charakteristiken der Länder der sogenannten Peripherien des Weltsystems.

31     Das Bildungsmonopol des Klerus führte zu einer eigentümlich widersprüchlichen Rezep­tion der sozialen Wertvor­stellungen gegenüber den Trägern der Bildung in der mittelal­terlichen Gesellschaft, die einerseits in der Politi­schen Kultur Deutschlands bis heute Spu­ren hinterlassen hat und die andererseits aber auch Vorurteile gegenüber den schrift- und bildungsorientierten Kulturen des Judentums und des Islam be­stärkt hat. Friedrich Tor­berg (1984: 275) hat dies in einem Brief an Victor von Kahler 1948 aphoristisch pointiert und aktualisiert: „Es gibt nur zwei prinzipi­elle Lebenshaltungen: entweder die dem weltli­chen Genus gänzlich und unbekümmert zugewandte – oder die eben­so gänzlich und un­bekümmert ihm abge­kehrte. Also entweder die aristokratische Lebenshaltung oder die mönchi­sch-talmudische. Daher ja auch die Aristokraten ,dumm‘ sind, d.h. auf arrogante Weise uninteressiert an den im weitesten Sinn mön­chi­sch-talmudischen Genüssen, – wie die Mönche und Talmudisten vice versa unin­teressiert an den weltli­chen, und zwar mit der gleichen Arroganz. Die Verachtung für den ,schickeren Goj‘ steht der Verachtung für den ,Bücherwurm‘ um nichts nach. Beide wissen nicht, was ihnen entgeht.“ – Die zivili­satori­sche Be­deutung der ,Bildung‘ als Unterscheidungsmerkmal der Zivilisationsprozes­se in Deutschland und in Frankreich hat Elias (1976: 26 ff., 43 ff.) zum Ausdruck ge­bracht.

32     Ein Zeitraum, in dem sich der Weinbau bis zur Nordseeküste und nach Südengland aus­breiten konnte – wenn auch über die Qualität dieser vor allem als Messwein gebrauchten Gewächse kaum Aussagen zu ma­chen sind.

33     Dieser Begriff der ,Kaste‘, der eigentlich der traditionalen indischen Gesellschaft vorbe­halten ist, wird hier, Krippendorf folgend, verwendet, um die soziale und intergeneratio­nelle Abgeschlossenheit heraus­zustreichen, die vor allem im statusmäßigen Eigenbewusstsein über das Rechtsinstrument der feudalen Ständegesellschaft hinaus ge­gangen ist. Da­bei soll nicht übersehen werden, dass bei Krippendorf in dieser Kategorie auch eine gewis­se auf ak­tuelle Traditionsverständnisse zielende Polemik erfasst wird.

34     Der Zusammenhang dieses grundlegenden Wandels der Handelsorganisation mit den sich verändernden gesell­schaftlichen Lebensformen und den damit verbundenen Siedlungs­strukturen, vor allem den damit verbundenen Ur­banisierungsprozessen, zeigt Rippel 1958 detailliert und anschaulich am konkreten re­gi­onalen Beispiel des nord­west­lichen Harzran­des um die Stadt Seesen.

35     Vgl. Fußnote 1 und die Ausführungen im Abschnitt 6.2.3.

36     Vgl. Fußnote 31.

37     Interessant sind Parallelen zum Gesellschafts- und Staatsverständnis der Islamischen Re­vo­lution in Iran, in der rigide Durchsetzung islamischer Realitätsdeutung und Omni­prä­senz shiitischer Symbolinventare und Alltagsri­tuale durchaus mit relativ autonomen welt­lichen und privaten Lebenssektoren einhergehen können. Kippenberg (1981) be­schreibt dabei sehr aufschlussreich die Verbreitung der ’Ašura-Prozessio­nen, Trauerfeste und Ta’ziyah-Rituale, die in ritueller Form die Erinnerung an das Martyrium Husseins wach halten und verhaltensrelevant ak­tualisieren. Hier wird auch das für diese Form reli­giöser Herrschaft charakteristische Element betont, das auch für das europäische Mit­telal­ter gilt, dass die religiösen Zere­monien vornehmlich zu einer vertikalen Gliederung der Gesell­schaft – in Sozialverbände, Gentes oder regionale Gruppierungen, die sich im neu­zeitli­chen Transformationsprozess oft als Ethnien oder Volks­gruppen umdefinieren  und nicht wie im sich entwickelnden europäischen Nationalstaat zu einer hori­zontalen Sozial­strati­graphierung in Schichten und Klassen beitra­gen.

38     Inwieweit diese Kategorie ohne konkreten Bezug zur mitteleuropäisch-mittelalterlichen ,Lehensgesellschaft‘ sinn­voll angewendet werden kann, ist umstritten; für die außereuro­päische Region, in der Grund­herrschaft mit entste­hender Geld- und Handelswirtschaft verflochten war, entwickelt Marx den auch im Marxismus umstrittenen Begriff der ,asia­ti­schen Produktionsweise‘, der von einigen Autoren abgewandelt wird zur eher durch die Herr­schaftsform zu kennzeichnenden ,orientalischen Despotie‘, üblich vor al­lem seit Wittfogel (Neuauflage 1962): Die orientali­sche Despotie; in jüngerer Zeit auch bei Gho­lamasad 1985; parallel dazu gebraucht Massarat 1977 in seinen Un­tersuchungen zu Iran weiterhin den marxisti­schen Begriff der ,asiatischen Produktionsweise‘. Bobek 1959 be­zeich­net diese umstrittene Gesellschafts­form aus geographischer Sicht als ,Ren­ten­ka­pi­ta­lis­mus‘, einer Terminologie, die seither in der Geogra­phie weit verbreitet ist, aber z.B. von Günther Leng 1974 – mit der exem­plarischen Titelfrage: ‚Renten­kapitalismus‘ oder ‚Feudalismus‘? – zugunsten der traditionell-historischen, an Eu­ropa orientier­ten Feu­da­lismuskategorie abgewiesen wird.

39     Zu der auf Popper zurückgehenden Kategorie der ,Offenen Gesellschaft‘ vgl. den Einlei­tungsabschnitt bei Nettelmann/Voigt/Plavši/Holm 2002 – Die mit dieser Entwicklung einhergehende sozioökonomische Strukturveränderung lässt sich äußerlich verfolgen an den sich wandelnden Beschäfti­gungszahlen in den Produkti­onssektoren und der dadurch ausgedrückten Verschiebung ihrer ökonomisch-gesellschaftlichen Bedeutung. Dass dies auch unter einem positiv wer­tenden Entwicklungsbegriff verstanden werden kann, zeigt Fourastié in seinem Werk Die große Hoffnung des 20. Jahrhunderts. – Die hier ausge­drückte positi­ve Bewertung der Dienstleistungs­berufe steht jedoch völlig unter einem idealisierenden europäisch-bür­ger­lichen Wertpostulat, der übersieht, dass Dienstleistun­gen nicht nur angesehene soziale Dienste, aka­demische und innovative Tätigkeiten um­fassen, son­dern, in Europa lange Zeit nicht ins Bewusstsein ge­drungen, ebenso niedrigste Aushilfs- und Randgruppentätig­kei­ten bis hin zur außerhalb der ökonomi­schen und sozia­len Rechtsordnung stehenden Kriminalität. Die ,Dienst­lei­stungs­ge­sell­schaft‘ in den Län­dern der Peripherien und Se­miperipherien – Schuhputzer, Kinderarbeit, Dro­gen­han­del etc. – ist Aus­druck der man­gelnden sozialen Sicherung, der mangelnden Produktivität der Wirt­schaft und der Pro­zesse der regionalen und sozialen Binnenperipherisierung, al­so letztlich ein Charakteri­stikum für die Si­tuation der Modernisierungsverlierer und für eine nur ephemer einset­zende Entwicklung zum modernen Staat und zur Staats­gesell­schaft. Das geht so weit, dass auch die Abhängigkeit vom Tourismus als ein recht si­che­res Zeichen für die öko­nomische Strukturschwäche einer Region ist.

40     In der ökumenischen Einheitsübersetzung der Deutschen Bibelgesellschaft 1972.

41     Da die alttestamentarische Josefslegende von den 7 fetten und den 7 mageren Jahren in Ägypten so ,modern‘ er­scheint, wurde Josef zum ,Schutzheiligen‘ der Börse, wie die Monumentalfigur an der Chi­ca­goer Weizenbörse deutlich macht. Vgl. dazu den exzellen­ten Film von Peter Krieg ,Septemberweizen‘ (1980. Ausleihbar in Landes­bildstellen. Be­gleitbuch: Krieg 1981).

42     Im europäischen Mittelalter wäre diese Person dann ,vogelfrei‘ und stünde unter keinerlei Rechtsschutz. Im arabi­schen Bereich ist dieses alte Instrument die Hira, die erst durch die Verstoßung Muhammads aus der Familie der Koraisch in Mekka und der anschlie­ßenden Aufnahme in Yatrib/Medina eine reli­gi­öse Umdeutung erfuhr. Im ara­bisch-persi­schen Epos von Madjnun und Leila, bei Nizami eine der schönsten Liebesgeschichten der Weltliteratur, wird die Situation des verstoßenen Madjnun, des ,Ver­­rück­ten‘, der durch seine unmögliche Liebe zu Leila ver­rückt geworden ist und nun lebenslang im Liebes­wahn in der Wüste vegetiert, dichterisch-romantisch überhöht, wie auch in der europäi­schen Literaturge­schichte der Ausgestoßene und Vogelfreie ein durchgängiges roman­tisch-emo­tiona­les Motiv ist.

43     Nach Friedrich Engels. Hauss­­mann legte die großen Boulevards in Paris an.

44     Wichtig ist in dieser beispielhaften Untersuchung auch, dass aus diesen Grundeinsichten ein gültiges In­terpretati­ons­muster für die Sozial- und Enkulturationskonflikte ruraler Mi­granten aus der Türkei z.B. in der Bundesrepu­blik Deutschland gewonnen werden. Diese Studie bietet bemerkenswerte Ansätze für die Didaktik der Interkultu­rellen Bildung und der Politischen Bildung.

45     In Europa sind zu diesem Prozess Parallelen z.B. in der Geschichte Polens zu finden, das deutliche Ent­wick­lungs­merkmale eines semiperipheren Prozesses des ,nation building‘ aufweist (vgl. u.a. die Ausfüh­rungen bei Net­telmann/Voigt 1986).

46     Zitat in Anmerkung 8 in dem bei Steinert 1973 abgedruckten Auszug (in der Übersetzung von Herbert Lei­rer).

47     Lee Rain­water, 1965: Work and Identity in the Lower Class. mimeographed, S. 3; zitiert bei Liebow 1967.

48     Vgl. S. 34.

49     Elias (1989) zeigt in seinen Untersuchungen zum Duell in seinen Studien über die Deut­schen, wie stark be­stimmte traditionale Gruppen der gesellschaftlichen Oberschichten – Militär, Adel – sich dem Staatenbildungsprozess zu entziehen suchten und in anachronisti­scher Weise das Privileg, in bestimmten, aber schon ritualisierten Situationen das Gewalt­monopol des Staates zu missachten, wahrnahmen. Der Umgang mit der Ehre kann als In­dikator verwendet werden für den Wechsel des symbolischen Machtzugangs (‚Sa­tis­fak­ti­ons­fähigkeit‘) vom Adel zum Bürgertum. Nicht zuletzt wird über die Begriffe ‚Held‘ machtärme­ren Schichten die Legitimität staatlichen Tötens sowie der (scheinbare) Zu­gang zur Nation suggeriert. Vgl. dazu die Ausführungen von Gleichmann mit entspre­chenden Quellen- und Literaturbelegen in die­sem Band.

50     Dass dieses mittelalterliche Rittertum in historisch meist verdrängter Beziehung zu ara­bisch-islamischen Ritterlich­keitsvorstellungen steht, kann hier nicht vertieft werden. Euro­päi­sche Ritterepen des Mittelal­ters, wie vor allem die Parzivalsage, sind als Quellen da­zu ebenso heranzuziehen wie die Vorstellungen von der Minne und der damit ver­bunde­nen Minnelieder (Hunke 1978: 27 ff.; 63 ff.; 132 ff.). Es macht aber deutlich, dass die In­halte der ,Ehr-Ideologien‘ im orientalischen Bereich und in Europa nicht nur Pa­rallel­entwick­lungen in vergleichbaren rural-feudalen gesellschaftlichen Situationen sind, sondern im hi­storischen Kontext entstanden sind und aus gleichen kultu­rellen Quellen gespeist werden.

51     Wobei hier noch einmal darauf hingewiesen werden soll, dass diese ,historische Identität‘ nicht als ,historische Tatsache‘, sondern als gesellschaftliche Interpretation und Sinnge­bung der Geschichte, das heißt also, als Teil des eigenen Nationalmythos verstanden wird.

52     Vgl. Nettelmann 1997: 222 ff.

53     Die Bemühungen zur Rettung bedrohter Kulturen geht oft von einem romantisch-rück­wärtsgewandten Zivili­sa­ti­onsverständnis aus, das in der Konsequenz andere Sozialgrup­pen bevormunden will, um ihnen den angeblichen Schaden durch die Moderne zu erspa­ren, deren ,Segnungen‘ selbst natürlich in An­spruch genommen werden. Hier werden Men­schen in einer ihre Würde und Selbstbestimmung verletzen­der Weise musealisiert und tendenziell in einen ,Kulturzoo‘ gesperrt. So sind die problematische Folgen des Kultur­kontaktes und der Globalisierung nicht zu beheben.

54     Hier ist durchaus an die marxistische Analyse der Veränderung der Produktionsverhält­nis­se anzuknüp­fen, wenn auch das darauf aufbauende Klassenkampf- und Revolutions­mo­dell ebenso eine anachronisti­sche Verallgemeine­rung neuzeitlicher mitteleuropäischer Er­fahrungen ist wie die gleichzeitigen ,bürgerlichen‘ Fortschrittsvorstel­lungen, die in gleicher Weise nicht als Erklärungsmodelle hinreichen.

55     Vgl. Fußnote 4.

56     Wir folgen hier wieder den klaren Aussagen bei Popitz 1968 (Vgl. Fußnoten 4 und 39). Die­ser sozio­lo­gi­sche An­satz der Machttheorie unter Bezug auch auf Popitz wur­de schon 1977 als theoreti­sches Basiskon­zept und metho­dologische Ausgangstheorie für einen Kursent­wurf für das Fach Poli­tik/Soziologie in der Sekundarstufe II mit dem Thema ,Soziale Un­gleichheit‘ gewählt, der typischerweise vom damaligen Auftraggeber der Kursar­beit, dem niedersächsischen Kultusminister, zurückgezogen und nicht ver­öf­fent­­licht worden ist. Die GEW Nieder­sachsen hat diesen Entwurf dann herausgegeben (Wolf/Voigt 1978; vgl. auch Nettelmann 2001: „Aspekte zur Anwendung des Prinzips der Macht im Po­litikunterricht“). Die ,Anathematisierung‘ der kritischen Behandlung des Problems der So­zialen Un­gleichheit unter Einbezie­hung der Machtprozesse ist bezeichnend für die un­di­stanzierten, affirmati­ven Staats­vorstellungen, wie sie der traditionellen In­sti­tu­tio­nen­kun­de des Faches Staats­bürgerkunde etc. zu Grunde liegen und wie sie damit als von kon­sti­tu­ie­render Bedeutung für den Erhalt der Staatsherrschaft begriffen werden.

57     Diesen ,Hilfsorganen der Herrschaft‘ wird im Sinne des ,do ut des‘ durch ihre Privilegie­rung und soziale Absi­che­rung umfassende Loyalität gegenüber der Herrschaft, wie sie auch heute noch im deutschen Be­amtengesetz veran­kert ist, abverlangt. Je weniger im Laufe des Staatenbildungsprozesses die Zentral­macht über eigene, durch­setzungs­fähige ökonomische, politische und – im Sinne durchgesetzter höfischer Alltagskultur – kultu­rel­le Machtressourcen verfügt, desto umfassender muss die Privilegierung gerade die­ser ,Hilfs­organe der Herrschaft‘ erfolgen, vor allem derjeni­gen, die wie Hochschulprofessoren oder Lehrer über eine gewisse Schlüsselmacht in den Reali­tätsdefinitionsprozes­sen verfügten,. Die weltweit ein­ma­lige, von der individuellen Leistung unabhängige soziale, rechtliche und ökonomische Absicherung der deutschen Professoren- und Lehrerschaft und ihr bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hohes Sozial­pre­stige ist ein Symptom für die strukturelle Schwäche des deutschen Nationalstaates, der sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts etablieren konnte. Starke Staaten wie Frankreich, in denen sich das Ge­waltmonopol und die Nationalstaatsideologie spätestens seit der Französi­schen Revolution nach langen vorangegan­genen Entwicklungen dahin unwiderruflich durchge­setzt hatten, konnten viel eher höhere Privilegierung an den unmittelbaren Nut­zen, den ei­ne Person, wie die Absolventen der grande écoles, der staatlichen Herrschaft garantier­te, knüpfen, während die Masse der Lehrer und Professoren nach deut­schem Maßstab eher unterbezahlt ist.

58     Aus der neomarxistischen Literatur der ,Neuen Linken‘ ist hier eine kritische und aufschlussreiche theo­retische Auseinandersetzung mit dem marxistischen Basis-Überbau-Mo­dell heranzuziehen, die Sven Pap­cke 1974 unter dem Titel Wandel oder Zwangswandel? vorgelegt hat und das auch heute noch mit Ge­winn zu lesen ist.

59     Letztlich wäre es ein Pleonasmus, nach der ‚Realität einer Utopie‘ zu fragen; aber gerade da setzt eine missverstehende oberflächliche Marxismuskritik meist ein. Es ist daher not­wendig, differenzierend nach den realen gesellschaftlichen Ausgangssituationen einer Utopie ebenso zu fragen, wie nach den mögli­chen, die Realität verändernden Handlungs­leitungen, die sich aus dem Verständnis einer Realität herlei­ten lassen. Eine Utopie ist eine geistige Realität, die in einem dialektischen Verhältnis zu den materiellen Entitäten steht – sie ist aber sicher kein ‚Parteiprogramm‘.

60     Vgl. dazu die diesem Aufsatz als widersprüchliche Motti vorangestellten Zitate von Hob­bes und Rous­seau.

61     Der Begriff der Rationalität ist kein originärer Eliasscher Begriff; aber im Kontext dieser Untersuchung ist er unver­zichtbares Kriterium, das insoweit auch nicht den genannten Grundlagen widersprechen soll.

62     Vgl. Fußnote 33.

63     Ein differenziertere historische Analyse müsste hier genauer zeitlich und regional unter­scheiden, wann und wo, nämlich im 9. bis 11. Jahrhundert in den eher peripheren mittel­europäischen Regionen, Händler und Handel tat­sächlich ,verachtet‘, d.h. sozial rand­ständig, z.T. rechtlich nicht geschützt (,vogelfrei‘) waren und wann ihre sozia­le Ak­zeptanz stieg. Genau dies ist aber in der Darstellung der Anfänge der Zi­vilisations- und Staatenbildungsprozes­se erläutert worden. Mit diesem Wandel im sozialen Status der Händlerschaft verbindet sich der Übergang vom Prä­senz- zum Distanzhandel (vgl. Fuß­note 34 und 39) und auch eine Wandlung der sozialen Trägerschaft des Handels der in der ge­nannten frühmittelalterli­chen Zeit, wie Quellen und Münzfunde erweisen, vor allem in jüdischer und arabi­scher Hand gewesen ist. Vgl. auch Hunke 1965 und 1978.

64     Kaldor 2000: „Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisie­rung“. – Vgl. dazu auch die differenzierenden Ausführungen bei Gleichmann in diesem Band.

65     Said 1981. – Die zeitalterüberdauernde Persistenz, die Said für die Vorurteile gegen den ,Orient‘ nach­weist, die aber auch allgemeiner als West-Ost- oder Nord-Süd-Stereotypen bis in die Antike zurückzuver­folgen ist, müsste für die Entwicklung der Politischen Kultur Europas und die ,verinnerlichten Werte‘, die die nationalen Selbstbilder bzw. die ,kulturelle Identität‘ nach Smolicz (1983) ausmachen, als kollektive Erinnerungen und Ge­schichts­my­then noch differenzierter untersucht werden. Vgl. dazu die aufschlussrei­che Studie von Esposito, 2002, über das „Soziale Vergessen“.

66     Vor allem in der historischen Würdigung des Wirkens des Stauferkaisers Friedrich II. ist dies differen­ziert und auch in der Beurteilung oft widersprüchlich aufgearbeitet worden. Vgl. dazu die Aufsätze in Wolf, 1966 und in der Biographie von Horst, 1978.

67     Die wertvollsten Waf­fen wurden von den Arabern gekauft, wie z.B. die Schwerter aus Damaszenerstahl aus Damaskus. Die Internationalität des Waffenhandels über die ak­tuellen ‚Fronten‘ hinweg ist eine be­kannte historische Tatsache, die für die Gegenwart wieder von Kaldor (2000) bestätigt wird.

68     Ebenfalls aus Damaskus stammt der Damast, der zunehmend zusammen mit aus dem Orient vor allem auch durch venezianische und genueser Händler importierte Gewürze und Pur­purstoffe, Goldwaren und Parfums als Handelsgüter den wachsenden Lu­xusbe­dürfnisse des euro­päischen Adels entgegenkam.

69     Inhaltlich wird dies vor allem bei Hunke 1965 und 1978 beschrieben, deren Urteilsper­spektive ihrem Ge­genstand gegenüber jedoch recht emphatisch-unkritisch ist.

70     Vgl. Fußnote 32.

71 Krippendorff 1985; vgl. auch Waldhoff 1995: 115 ff. – Vgl. Anm. 33.

72     Waldhoff 1995: 149 ff. – Wendorff 1985: 634 u.a. – Vgl. S. 43 ff.

73     Dies läuft parallel zum verweltlichten Vertragsgedanken, übernimmt aber auch den im Orienthandel von den Ara­bern übernommenen geschäftlichen Usus, der verbunden ist mit der ebenfalls von den Arabern übernommenen Ver­rechtlichung des Geschäftsverkehrs. Dieser kann sich durch die Einführung des bar­geldlosen Zahlungsverkehrs mit Scheck und Wech­sel, sowie der Einführung der formalisierten Buchhal­tung mit Hilfe der arabischen Ziffern den Zufälligkeiten mittelalterlicher Privilegien und fürstli­cher Schutzzusi­cherungen entziehen.

74     Vgl. Waldhoff 1995: passim. – Vgl. Anm. 27.

75     Folgt einem unveröffentlichten Referat des Verfassers, dessen Text als Unterrichtsmate­rial vervielfältigt wurde.

76     Sabine 1950: 420.

77     Grotius: De jure belli ac pacis. Buch I/1/10, zitiert nach Sabine 1950: 424 (aus dem Engl. vom Vf.).

78     Also gerade des gegenteiligen Zivilisationsdifferentials, das die heutige unterschichtende Migration von den Se­mipe­ripherien in die Zentren kennzeichnet, die Waldhoff am Bei­spiel der Migration aus der Türkei nach Deutschland untersucht!

79     Favier 1992: S. 121-137.

80     Vgl. ,Das Recht auf die gemeine Sprache‘ und ,Die warenhafte Muttersprache‘ in Illich, 1982: 11-29, 30-48. Für die Türkei vgl. Voigt 1994 und 1996a.

81     Vgl. ,Vom Markte zu Lübecks‘ 1152, in Helmold von Bosau, Slawenchronik, cap. 76; oder ,Lübeck wird reich­s­unmittelbar‘, 1226, Urkundenbuch der Stadt Lübeck (1856) I, Nr. 35, S. 45.

82     Dies unterscheidet auch das mittelalterliche Stadtwesen in Mitteleuropa von den, äußer­lich viel weiter ent­wickel­ten Städten im Nahen Osten, die eine solche gesellschaftlich her­vor­gehobene Rolle im Herr­schaftsverband nie ge­spielt haben, was natürlich auch damit zu­sammenhängt, dass diese Region insge­samt als Handelsraum im Mittelal­ter viel weiter fortgeschritten und integriert gewesen ist. Als Machtge­gensatz tritt im Nahen Osten an die Stelle der mittel­europäischen Stadt-Land-Disparitäten der Wider­spruch zwischen sesshafter Bevölkerung und Beduinen­tum, der schon von Ibn Khaldun als Charakteristi­kum für die Entwicklungsperioden der arabischen Geschichte bezeichnet worden ist. Die daraus resultie­renden Unterschiede Sinn der Soziogenese und Staatenbildung zwischen Nahem Osten und Mitteleuropa sind gravierend, können aber hier nicht eingehender dar­gestellt werden. Vgl. S. 42.

83     Vgl. Fußnote 27.

84     Vgl. Fußnote 80.

85   Volksglauben und Philosophie basieren, und das macht die Entwicklungsbegrenzung of­fensichtlich, weit­gehend noch auf phantasiebegründeten, wenig distanzierten Realitäts­kon­zepten; die griechische Wissen­schaft hat den Schritt zur Naturbeobachtung und Em­pirik nicht mehr vollzogen – bei aller Großartigkeit der philosophischen Entwürfe der klassi­schen athenischen Zeit.

86     Vgl. Fußnote 33.

87     Hier beginnt dann die osmanisch-türkische Geschichte, mit der sich Hans-Peter Waldhoff unter zivilisati­onstheo­re­tischen Gesichtspunkten beschäftigt. Gleichzeitig zeigt das Bei­spiel aber auch, dass im interkul­turellen Kontext ana­lysierte Zivilisationsformen nicht nur – wie es der Ansatz von Waldhoff zeigt – durch Zivilisationsdifferen­tiale zur fortschrei­tenden ,west­lichen‘ Zivilisation zu verstehen sind, sondern durch­aus auch eigensinnige Ent­wick­lungs­richtungen und qualitativ unterschiedene Zivilisationsausprägungen auf­weisen. Hier besteht auch gegen­über den Eliasschen Ansätzen der Zivilisationstheorie ein Fortent­wick­lungs- und Konkretisierungsbedarf. Der einfache Dua­lismus von sozialer Au­ßensteuerung des Ver­haltens und differenzierten und distanzierten, internali­sierten Steue­rungsformen greift hier nicht immer weit genug

88     Diesen Machtprozess wird besonders klar in verallgemeinerter Form als Stufenfolge von Selbstanerken­nung der Herrschenden, Entwicklung gemeinsamer Machtressourcen, charismatische Suggestion der ,Herr­schafts­le­gen­de‘ (Max Weber) auf die Unterworfe­nen und letztlich Anerkennung und Legitimierung des Machtapparats mit der Ten­denz zur Institutionalisierung von Herrschaft erläutert von Heinrich Po­pitz (1968), womit die so­zial­psy­cho­lo­gi­schen Grundlagen der Zivilisationstheorie partiell schon darge­stellt wer­den.

89     Vgl. Fußnote 80.

90     Vgl. Claußen 1990, 1993, 1994 passim. – Klafki 1994.

91     Vgl. Luhmann, 1986. – Lumer 1997

92 Staatsversagen ist kein objektiver Tatbestand, solange die Handlungsziele des Staates nicht definiert sind. Dies ist jedoch, rational und konsenfähig, nicht möglich, da der Staat ein Ergebnis historischer Prozesse ist, die wir in unse­rem Aufsatz nachzuzeichnen ver­sucht haben, und kein rationales Instrument, be­stimmte Sachaufgaben zu erfüllen. Den­noch ist die Wahrnehmung eines Staatsversagens politisch und gesellschaftlich äußerst aufschlussreich und relevant, spiegelt sich darin doch Wahrnehmungen gesell­schaftlicher Regelungsdefizite, für die geeignete Institutio­nalisierungen zu finden sind. Dabei spielt es auch eine entscheidende Rolle, welche Staatsaufgaben in der politi­schen Kommunikation die konkreten Handelnden in der Politik und der Staatsverwaltung als notwendig, mög­lich oder selbstverständlich for­mulieren und inwieweit darüber temporärer kollektiver Konsens erzeugt werden kann: der Prozess der po­litischen Meinungs- und Willensbildung.

93     Hier ausgespart bleibt die – in anderem Kontext überaus fruchtbare – Auseinanderset­zung mit politologi­schen und gesellschaftswissenschaftlichen Krisenbefunden, wie z.B. dem Konzept der Risikogesellschaft bei Beck, oder den zahlreichen aktuellen Werken, die sich mit der Globalisierung und Universalisierung befassen. Diese Ansätze sind ,mitgedacht‘, aber als für die zentrale Fragestellung der begrifflichen Klä­rung der Kate­gorien Staat und Staatsge­sellschaft als weniger erheblich ausgeklammert worden

Gerhard Voigt, 28.08.2002

Inhalt:

Gerhard Voigt: Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft‘

1. Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung

2. Die erfundene Nation

3. Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept

4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs  und seiner didaktischen Umsetzung

5. Das Problem einer historischen Dialektik  von Staat und Staatsgesellschaft

6. Determinanten und Charakteristiken der  Entwicklung der Staatsgesellschaft

6.1. Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese

6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen  und Realitätsdeutungen

6.3. Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter

7. Der Perspektivwechsel der Staatstheorie unter  Einbeziehung der Analyse der ,Staatsgesellschaft‘

Literaturhinweise

Anmerkungen

Impressum

Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes

Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes:

Zu diesem Band 

Gerhard Voigt

Zur Notwendigkeit eines fachwissenschaftlichen und didaktischen Diskurses über die ,Staatsgesellschaft‘ und ihre Zukunft 

Gerhard Voigt

,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘: Gegenstandsbestimmung, Begriffsklärung und theoretische Einordnung 

Peter R. Gleichmann

Sind Menschen in der Lage, das gegenseitige Töten abzuschaffen? 

Lothar Nettelmann/Gerhard Voigt/Vesna Plavšic/Helena Holm

‚Staatsgesellschaft‘ – historisch-gesellschaftliche Reflexionen zum Entstehen des modernen Staatsbegriffs. Versuch einer didaktischen Reduktion 

pua

ISSN

0945-1544

 

 

Impressum zu diesem Aufsatz

Internet Publikation von: Gerhard Voigt: Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft. Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung. - In Druck-Ausgabe: Gerhard Voigt, Hrsg.: »Staatsgesellschaft«. Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von Entwicklungen, Problemen und Perspektiven. Hannover 2002. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536. Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1. - Durchgesehen Fassung [ISBN 3-930307-12-X] - Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Schul- und Bildungsbereich zugestanden. Jede weitere Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers, UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. – Verantwortlich für die Internet-Publikation: Gerhard Voigt, eMail: <bismarckschule.voigt@gmx.de>. Printausgabe vergriffen

Dokument Information:

Veröffentlicht in politik unterricht aktuell, als Internetausgabe

Herausgeber: Verband der Politiklehrer e.V., Hannover

Herausgegeben von Gerhard Voigt und Dr. Lothar Nettelmann

Vorsitzender: Gerhard Voigt, OStR i.R. (seit 2009). Kontakt vgl. Impressum
 

eMail: bismarckschule.voigt@gmx.de

http://www.voigt-bismarckschule.de

Internetausgabe / Internetseite / politik unterricht aktuell (Sonderveröffentlichung) 2002
Revision 05.08.2011

 

 

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